Jahresfinanzbericht 2021/2022
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2022
Aktiva in TEUR
AZ
31.03.2022
31.03.2021
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen
5.1.1.
5.1.2.
5.1.3.
5.1.4.
5.1.5.
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Aktive latente Steuern
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen
Vertragsvermögenswerte
Ertragsteuerforderungen
Liquide Mittel
5.2.1.
5.2.2.
5.2.3.
Summe Aktiva
Passiva in TEUR
Eigenkapital
AZ
31.03.2022
31.03.2021
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital
5.3.
-950
-1.055
Kapitalrücklagen
5.3.1.
Sonstige Rücklagen
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
Kumuliertes Ergebnis
-4.605
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen
Passive latente Steuern
Sonstige Verbindlichkeiten
Investitionszuschüsse
5.4.1.
5.1.5.
5.4.3.
5.6.
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
5.5.1.
5.5.2.
5.5.3.
Summe Passiva
2
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022
in TEUR
AZ
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
6.1.
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen
Personalaufwand
6.2.
-2.855
-30.130
-6.117
-7.853
-2.477
-27.510
-5.668
-5.943
6.3.
6.4.
6.5.
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Finanzerträge
6.6.
6.6.
Finanzaufwendungen
-284
-109
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
-3.370
-4.050
6.7.
Jahresergebnis
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
-50
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich
latenter Steuern
-171
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
-221
Jahresergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Gesamtergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)
unverwässert
verwässert
9.1.1.
9.1.2.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
3
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022
in TEUR
AZ
2021/2022
2020/2021
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
6.4.
-150
-26
Effekte aus Währungsumrechnung
Veränderung von langfristigen Rückstellungen
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten
Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen
5.4.1.
5.1.4.
-228
-51
-26
-107
-8
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen*
6.2.
-36
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen und Vertragsvermögenswerten
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)
-1.063
-296
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten
aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
Vereinnahmte Zinsen
Gezahlte Zinsen
-64
-68
Gezahlte Ertragsteuern
-2.987
-1.502
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
5.1.1.
5.1.2.
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
-6.746
-4.527
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel
Erhaltene Investitionszuschüsse*
-559
2.2.2.
Veränderung von Investitionszuschüssen*
-4.186
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit
-7.266
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Tilgung Leasingverbindlichkeit
-1.592
-1.594
Veräußerung eigener Aktien
Nettomittelveränderung aus Verschmelzung
Dividendenausschüttung
-64
-9.350
-11.045
-22.051
-7.150
-912
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit
2.2.2.
-3.320
Veränderung der liquiden Mittel
-12.666
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel
Effekte aus Wechselkursänderungen
Abnahme/Zunahme
-71
-12.666
Endbestand der liquiden Mittel
5.2.3.
*Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit wurde die Darstellung der Investitionszuschüsse geändert. Aus Unwesentlichkeitsgrün-
den wird kein Restatement der Vorjahreswerte gemäß IAS 8 vorgenommen.
4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Anteil
Ausgleichs-
posten aus
Währungs-
der nicht
beherr-
schenden
Anteils-
eigner
Sonstige
Rück-
Kumu-
liertes Gesamt
Ergebnis
Eigen-
kapital
gesamt
Grund-
kapital rücklagen Aktien
Kapital- Eigene
in TEUR
AZ
lagen
umrechnung
Stand am
am 31. März 2020
-2.013
-884
-171
-50
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
-221
-221
Gesamtergebnis
-171
-50
Dividende,
Ausschüttungen
-7.150
-7.150
-912
-8.062
Veräußerung
eigener Aktien
Stand am
31. März 2021
5.3.
-1.055
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Ausgleichs-
Anteil
der nicht
beherr-
schenden
Anteils-
eigner
Sonstige
Rück-
Kumu-
Eigen-
kapital
gesamt
Grund-
Kapital- Eigene
posten aus
Währungs-
in TEUR
AZ
liertes Gesamt
Ergebnis
kapital rücklagen Aktien
lagen
umrechnung
Stand am
am 31. März 2021
-1.055
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
-3
Gesamtergebnis
Dividende,
Ausschüttungen
-9.350
-9.350
-594
-9.944
Erstkonsolidierung
Tochterunternehmen
2.2.2.
Transaktionen mit
nicht beherrschenden 2.2.2.
Anteilseignern
-9.860
-9.860
-590
-10.450
Erhöhung
Kapitalrücklage aus
Verschmelzung
Stand am
31. März 2022
5.3.
-950
-4.605
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
5
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2022
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Diens-
te von Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäfts-
prozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die Be-
arbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunterlagen, die
Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale, nachhaltige
Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz ,
Österreich
.
Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).
Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022.
2)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen
Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretatio-
nen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2022 im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
Anzuwenden
Standard
Inhalt
auf neue
Geschäftsjahre ab
IFRS 16
COVID-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
April 2021
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss um-
gesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage geführt.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend
anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden
Bis zum 31. März 2022 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für
das Geschäftsjahr 2021/2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
Übernommen und
Standard
Inhalt
anzuwenden auf neue
Geschäftsjahre ab
IAS 37
Reform der Referenzzinssätze
Januar 2022
Januar 2022
Januar 2022
Januar 2022
Januar 2023
Januar 2023
AIP 2018 – 2020 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020
IAS 16
IFRS 3
IAS 1
Änderungen zu Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16)
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept
Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1)
IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
IFRS 17
Nicht übernommen
und anzuwenden
auf neue
Standard
Inhalt
Geschäftsjahre ab
Angabe von Rechnungslegungsmethoden
IAS 1
IAS 8
(Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2)
Januar 2023
Januar 2023
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8)
Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten- und Schulden aus einer
einzigen Transaktion
IAS 12
Januar 2023
IAS 37 wird dahingehend adaptiert, dass der Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen konkretisiert
wird. Als Erfüllungskosten sind alle direkt zurechenbaren Kosten zu berücksichtigen, also die inkrementellen Kosten
der Erfüllung des Vertrages (z.B. direkt zurechenbare Arbeits- und Materialkosten) und eine Verrechnung anderer,
der Erfüllung des Vertrages direkt zurechenbaren Kosten (z.B. anteilige Abschreibung von Sachanlagen, die für die
Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden).
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS betreffen Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.
Die Änderungen zu IAS 16 verbieten nun explizit den Abzug möglicher Nettoerträge von den Anschaffungskosten
einer Sachanlage.
IFRS 3 wird dahingehend aktualisiert, dass sich die Verweise nunmehr auf das aktuelle Rahmenwerk für die Finanz-
berichterstattung 2018 und nicht mehr auf das Rahmenwerk 1989 beziehen.
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die An-
hangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Januar 2023 den IFRS 4 Versicherungsverträge.
Die Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ betreffen den Ausweis von Schulden als kurz- oder lang-
fristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten,
Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind.
Darüber hinaus wird mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderun-
gen von Schätzungen und Fehlern“) konkretisiert, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
IFRS-Anhang erläutert werden müssen. Es wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff von
Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung,
IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ herbeiführen soll.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
7
Die Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern“ schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erst-
maligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Die Ausnahmeregelung soll keine Anwen-
dung auf Geschäftsvorfälle finden, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in
gleicher Höhe führen.
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkun-
gen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
2.2.
Konsolidierung
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheitlichen
Konzernabschlussstichtag 31. März 2022 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Be-
teiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch
oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der
Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass
dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über
das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse
und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten.
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.
2.2.1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigen-
kapitals ausgewiesen.
8
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 sind neben der Fabasoft
AG
als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in
den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
Durch nicht
Unmittelbarer
beherrschende
Art der
Geschäftstätigkeit
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Unternehmen
Sitz
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
Linz/Österreich
Konzerndienstleistungen
100
100
-
-
Fabasoft Forschung &
Entwicklung
Operatives Fabasoft
Geschäft Österreich
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Linz/Österreich
Linz/Österreich
100
-
Information Insight
Produkte und Vermarktung
85,5
14,5
Mobiles Lernen,
MicroLearning Produkte
und Vermarktung
KnowledgeFox GmbH
Fabasoft Deutschland GmbH
Xpublisher GmbH
Wien/Österreich
70
100
60
30
-
Frankfurt am Main/
Deutschland
Operatives Fabasoft
Geschäft Deutschland
Content Editing und
Publishing Produkte und
Vermarktung
München/
Deutschland
40
-
Operatives Fabasoft
Geschäft Schweiz
Fabasoft Schweiz AG
Bern/Schweiz
100
Durch nicht
beherrschende
Anteilseigner
gehaltener Anteil
in%
Mittelbarer
Anteil der
Fabasoft AG
in%
Art der
Geschäftstätigkeit
Unternehmen
Sitz
Operatives Mindbreeze
Geschäft USA
Mindbreeze Corporation
Xpublisher Inc.
Chicago/USA
Chicago/USA
85,5
60
14,5
40
Operatives Xpublisher
Geschäft USA
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht
nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte
Unternehmen.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH um TEUR 10.450 er-
worben, das vor der Transaktion 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.
Darüber hinaus erwarb die Fabasoft AG insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox GmbH, einem An-
bieter von intelligenten Trainings-Apps, insbesondere im Bereich des MircoLearning, mit Sitz in Wien. Damit wird ein
weiterer konsequenter Schritt in der Umsetzung der Wachstumsstrategie von Fabasoft gesetzt. Die Beteiligung erfolg-
te zu 49,9% über den Kauf bereits bestehender Anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern
und zu 20,1% durch die Zeichnung neuer Anteile. Der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer hält weiterhin 30%
der Anteile an der KnowledgeFox GmbH.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
9
Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag wurde mit 13. Jänner 2022 wirksam. Zum 13. Jänner 2022 erfolgte einerseits
die Einzahlung der Stammkapitalerhöhung durch die Fabasoft AG an die KnowledgeFox GmbH in Höhe von TEUR 23
und andererseits die Bezahlung des über das Stammkapital hinausgehenden Investitionsbetrages sowie des fälligen
Kaufpreises für den Anteilserwerb in Höhe von insgesamt TEUR 1.449.
Die Vollkonsolidierung der KnowledgeFox GmbH erfolgte erstmals vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag
1. Jänner 2022.
Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Werte nach IFRS
01.01.2022
Zum Erwerb
angesetzte Beträge
in TEUR
Zeitwertanpassung
Selbsterstellte Software
0
0
508
144
19
0
508
144
19
Kundenstock
Auftragsbestand
0
Sachanlagen
66
66
Liefer- und sonstige Forderungen
Ertragssteuerforderungen
Liquide Mittel
100
10
0
100
10
0
913
-26
0
0
913
-26
Investitionszuschüsse
0
Passive latente Steuern
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
Nettovermögen
-73
0
-73
-19
-71
-282
-494
197
-19
0
-71
0
-282
-172
1.117
692
-336
1.472
-913
559
322
920
Geschäfts- oder Firmenwert
abzgl. Minderheitenanteil am Nettovermögen
Kaufpreis in bar
abzgl. erworbener Zahlungsmittel
Nettozahlungsmittelabfluss
Die im Rahmen des Erwerbes angesetzten Kundenbeziehungen werden über die nächsten sieben Jahre, die selbst
erstellte Software über die nächsten fünf Jahre und der Auftragsbestand über die nächsten drei Jahre abgeschrieben.
Die nicht beherrschenden Anteile werden in Höhe ihres Anteils am erworbenen identifizierbaren Nettovermögen bi-
lanziert. Der steuerlich nicht abzugsfähige Geschäfts- und Firmenwert ergibt sich insbesondere aus dem Know-How
der Belegschaft und dem Potential des Unternehmens. Die von der KnowledgeFox GmbH entwickelte MicroLear-
ning-Methode und deren zukunftsweisende Lösungen werden zum bestehenden Ecosystem der Fabasoft Gruppe
mit hervorragenden branchenspezifischen digitalen Services und Geschäftsprozesslösungen beitragen. Erworbene
Vermögenswerte, welche die Ansatz- und Identifikationskriterien nicht erfüllten, wurden im Geschäfts- und Firmen-
wert berücksichtigt.
Im Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis zum 31. März 2022 wurde durch die KnowledgeFox GmbH ein Umsatz von
TEUR 77, ein EBIT von TEUR -326 und ein EBITDA von TEUR -276 erwirtschaftet. Wäre die Übernahme zum
1. April 2021 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 58.857 betragen, das Konzern-EBIT TEUR 11.248 und das
Konzern-EBITDA TEUR 17.524. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen der KnowledgeFox GmbH unter Be-
rücksichtigung der zusätzlichen IFRS-Anpassungen, welche vorgenommen worden wären, falls die Anpassung der
Zeitwerte bereits zum 1. April 2021 vorgenommen worden wäre, errechnet.
10
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Bewertung des Zeitwertes der Kundenbeziehungen und des Auftragsbestandes erfolgten nach der MEEM-Me-
thode (Multi-period excess earnings), die Bewertung des Zeitwertes der selbst erstellten Software nach der Lizenz-
preisanalogiemethode. Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von
Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Software im eigenen Besitz be-
findet. Die MEEM-Methode berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Kundenbeziehun-
gen und der Auftragsbestand erzeugen, mit Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden Vermögenswerten
verbunden sind. Die Bewertung des Zeitwertes der Vertragsverbindlichkeiten basiert auf dem Expected-cost-plus-
a-margin-Ansatz (Reproduktionskostenmethode). Das Bewertungsmodell berücksichtigt Marktpreise für ähnliche
Dienstleistungen, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Herstellungskosten, die erforderlich
sind, um ein möglichst exaktes Duplikat des zu bewertenden Vermögenswertes herzustellen.
2.2.3. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des
Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigen-
kapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Erwerbszeit-
punkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmens-
zusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der
Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der
von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum
beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschieds-
betrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen
des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eben-
falls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um
eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit
Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender
Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettover-
mögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von
nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile
am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermö-
gen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.4. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in
fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten und
Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der Konzernge-
samtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungs-
umrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus zu
erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung
weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Ge-
schäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den
Gewinn und Verlust umgegliedert.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
11
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in frem-
den Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgswirksam
erfasst.
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd-
währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
Stichtagskurs 31. März
Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2022
2021
1,0280 CHF
1,1080 CHF
1,06823 CHF
1,07692 CHF
US-Dollar
2022
1,1119 USD
1,1736 USD
1,16137 USD
1,16548 USD
2021
2.3.
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaf-
fungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen.
Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich
folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Immaterielle Vermögenswerte
2 bis 10 Jahre
5 bis 10 Jahre
2 bis 15 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend ku-
mulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden
ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4.
Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereig-
nisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet mindestens
einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Ab-
wertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des
Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der
Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden
Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmit-
telgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung
gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für
Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.
12
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2.5.
Forschung und Entwicklung
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden
Nachweise erbracht werden können:
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung
oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen
wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen
Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll,
der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung
abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben
verlässlich zu bewerten.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).
2.6.
Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages
nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig eine damit korrespondierende Leasingverbindlich-
keit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Ver-
mögenswert von geringem Wert ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes
und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht
gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.
2.7.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in Ver-
bindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungskosten).
Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-
ses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Leistungen, auf die sich die Vertragsgewinnungskos-
ten beziehen, auf den Kunden übertragen werden, über den Personalaufwand abzuschreiben.
2.8.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9 eingestuft werden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet. Wert-
schwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem Stichtag ergebniswirksam erfasst.
2.9.
Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortge-
führten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
bilanziert.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
13
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit Loss
Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft mit
Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungsaus-
fälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im
öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind die
Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2022 bestand lediglich eine Wertminde-
rung in Höhe von TEUR 4 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische Daten
über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern
jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der
durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der be-
obachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge
betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.10. Dienstleistungsaufträge
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS 15.35c
sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert erstellt wird, der keine
alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht.
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem
Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis
zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste wer-
den ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Liefe-
rungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis der „Forderungen aus
Dienstleistungsaufträgen“ erfolgt unter der Position „Vertragsvermögenswerte“, wenn das Unternehmen seinen ver-
traglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus
Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Verbindlichkeiten
aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.
2.11. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit
den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.12.
Leistungen an Arbeitnehmer
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dem
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird
jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbar-
wertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden
gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von In-
dustrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren
Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
14
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall
maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 ein-
getreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervor-
sorgekasse bezahlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse
und nicht gegen das Unternehmen.
Die Abfertigungsrückstellung für die Vorstände der Fabasoft AG wurde auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
2.12.2. Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung für die beiden Vorstände der Fabasoft AG im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde auf Basis der
vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für die Vorstände der Fabasoft AG werden durch fixe
Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend
eingeholten Versicherungsbestätigungen.
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Be-
günstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge
zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der
Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der
Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fort-
geführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2022 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.14. Umsatzerlöse
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter
und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und
werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegen-
über Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, ver-
kauft wird.
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support-
dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des
Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainingstätig-
keit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleistungsauf-
trägen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert
(siehe Punkt 2.10).
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
15
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit
darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendun-
gen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der
angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese
Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Brutto-
methode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter
Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten
wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher
Ertrag erfasst.
2.16. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Geschäftsjahres.
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Grup-
penmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2022 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International
Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH und (4) Mindbreeze GmbH.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten
und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezifischen Steuer-
sätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen
Vermögenswerte ausgewiesen.
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen,
werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur
Nutzung zur Verfügung stehen werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunter-
nehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung
der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären
Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsan-
spruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern
beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschied-
liche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der
bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während
der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen
basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem
Leistungsfortschritt bilanziert.
16
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungs-
grades zum Stichtag.
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits er-
brachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungsgrad
um 10%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von
TEUR 594 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 600.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichischer Konzerngesell-
schaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensions-
antrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall
maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen daher mögliche direkte Verpflich-
tungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
Für die Vorstände der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 0,35% (anstatt 1,20%) zugrunde gelegt werden würde, würde der
Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 230 höher sein und die
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.115 (anstatt TEUR 3.885) betragen. Bei einem Zinssatz von 2,05% würde der Ab-
fertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 205 niedriger ausfallen und die
Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.680 (anstatt TEUR 3.885) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,04% (anstatt 2,54%) zugrunde gelegt werden würde, würde
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 129 höher sein und die
Abfertigungsrückstellung TEUR 4.014 (anstatt TEUR 3.885) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 2,04% würde
der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2021/2022 um TEUR 122 niedriger ausfallen
und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.763 (anstatt TEUR 3.885) betragen.
Geschäfts- und Firmenwerte
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müs-
sen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu
sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahr-
scheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich ge-
nutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über
Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine
wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunftsprognosen nicht mit hinreichender Si-
cherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kommt es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-
schaftsteuersatzes von 25% auf 24% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23% (ab 1. Jänner 2024). Diese zukünftige Ände-
rung des Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten Steuern entsprechend berücksichtigt.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beein-
flussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge
und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird.
Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das
Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
17
Wertberichtigung von Forderungen
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertberichtigt.
Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finanzielle Restruktu-
rierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf gesehen.
2.18.
Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den
Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation
von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als
Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
3)
Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5%. Es folgen zusam-
mengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochter-
gesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Zusammengefasste Bilanz in TEUR
Mindbreeze
31.03.2022
31.03.2021
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Nettovermögen
Langfristige Vermögenswerte
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristiges Nettovermögen
Gesamtes Nettovermögen
11.513
-8.647
2.866
3.688
-602
12.968
-8.102
4.866
1.558
-214
3.086
5.952
1.344
6.210
Davon Nettovermögen, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
863
1.490
Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR
Mindbreeze
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
14.271
5.077
-1.240
3.837
3
13.180
5.829
-1.606
4.223
0
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
Jahresergebnis
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
3.840
557
4.223
1.014
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis
18
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR
Mindbreeze
2021/2022
2020/2021
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
Gezahlte Zinsen
5.733
-2
8.117
0
Zahlungen aus Steuerumlage
-1.270
4.461
-2.630
-4.241
-2.410
14
-1.213
6.904
-811
-3.841
2.252
-13
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit
Nettoerhöhung der liquiden Mittel
Effekte aus Wechselkursänderungen
Veränderung der liquiden Mittel
-2.396
2.239
Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von TEUR 997
(Vorjahr TEUR 764) betreffen im Wesentlichen die Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Xpublisher Inc.
und daneben die KnowledgeFox GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnisanteil am Konzernergeb-
nis ausmachen.
4)
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert
und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch de-
rivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderun-
gen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden keine derivativen
Finanzinstrumente eingesetzt.
Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den Bewer-
tungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierachien eingeordnet:
•
Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten;
•
•
Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder
indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;
Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht
direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanz-
instrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten
ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert.
Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um Wertpapiere (Investmentzertifikate). Die beizu-
legenden Zeitwerte leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab.
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag handelt
es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter Anwen-
dung der Discounted-Cashflow-Methode.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
19
Vor dem Hintergrund der unvorhersehbaren Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war eine
Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter und Laufzeit erforderlich. Diese An-
passung wurde am 26. Juli 2021 im Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen. Daraus resultiert ein An-
stieg der gewichteten Wahrscheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein erster Teil der
Earn-Out-Komponente iHv TEUR 600 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Dieser Betrag wird nunmehr
unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem
der mit 31. März 2023, 31. März 2024 oder 31. März 2025 endenden Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.300 (Vorjahr
TEUR 1.900). Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9
und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2022 wie folgt:
Fair Value –
Level II
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)
Fair Value –
Level III
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzposition in TEUR
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert
Zu fortgeführten
Liquide Mittel
Anschaffungskosten
35.823
9.389
0
0
0
0
35.823
9.389
Liefer- und sonstige
Forderungen*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
158
1.281
2.338
158
0
0
1.281
0
0
0
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten*
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten*
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
0
2.338
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2021 wie folgt:
Fair Value –
Level II
(erfolgswirksam) (erfolgswirksam)
Fair Value –
Level III
Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Bilanzposition in TEUR
Kategorie nach IFRS 9 Buchwert
Zu fortgeführten
Liquide Mittel
Anschaffungskosten
48.424
8.213*
0
0
0
0
48.424
8.213
Liefer- und sonstige
Forderungen**
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
169
1.669
1.765
169
0
0
1.669
0
0
0
Sonstige
Verbindlichkeiten**
Erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
Liefer- und sonstige
Verbindlichkeiten**
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
0
1.765
*Ab dem Geschäftsjahr 2021/2022 wurde der Ausweis der Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen angepasst (siehe Punkt 5.2.2).
**Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
20
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen saldiert
ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 4 (Vorjahr TEUR 7). Im Geschäftsjahr 2021/2022
wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2) in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel)
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen)
Wertminderungsaufwand aus Krediten und Forderungen
Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten
-47
1
-72
1
3
-17
2
2
0
-2
-11
-8
-60
0
-8
Gesamt
-96
4.1.
Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forderungen
und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2.
Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesene Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts-
und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forderungsaus-
fällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt
werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als
gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Fi-
nanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl
von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.
4.3.
Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine
Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasingverbindlich-
keiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2022:
in TEUR
Buchwert
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit*
1.281
2.338
5.902
0
2.338
1.651
1.281
0
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
4.386
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
21
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2021:
in TEUR
Buchwert
bis 1 Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit*
1.669
1.765
5.422
0
1.765
1.645
1.695
0
0
0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
3.651
156
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.900.
4.4.
Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögens-
werten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
4.5.
Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz-
und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide
Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Liquide Mittel
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Euro
34.588
911
47.254
838
US-Dollar
Schweizer Franken
Gesamt
324
332
35.823
48.424
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwährungsbewer-
tung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der
für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kre-
ditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Berichtswährung Euro zu den Fremdwährungen.
Kursentwicklung
2021/2022
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2021/2022
Auswirkung auf das Ergebnis
vor Steuern 2020/2021
in TEUR
US-Dollar
+10% (1,22309)
-10% (1,00071)
+10% (1,13080)
-10% (0,92520)
-83
101
-29
36
-76
93
Schweizer Franken
-30
37
Lieferforderungen in Fremdwährungen
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Euro
7.618
1.082
11
7.087
314
US-Dollar*
Kanadische Dollar
Schweizer Franken*
Gesamt
4
354
644
9.065
8.049
*Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremd-
währung als funktionale Währung gehalten
22
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
5)
Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1.
Langfristige Vermögenswerte
5.1.1. Sachanlagen
in TEUR
Gebäude
(IFRS 16) und
bauliche
Betriebs- und
Geschäftsaus- Anzahlungen und
Geleistete
Gesamt
stattung
Anlagen im Bau
Investitionen
Zum 31. März 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
10.498
-4.827
5.671
4.780
17.450
-11.127
6.323
593
0
0
0
0
27.948
-15.954
11.994
5.373
davon IFRS 16
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2020
Zugänge
5.671
2.378
1.415
-109
6.323
3.781
407
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.994
6.159
1.822
-336
davon IFRS 16
Abgänge
-227
davon IFRS 16
-109
-107
-216
Abschreibungen
-1.712
-1.340
-10
-3.710
-316
-5.422
-1.656
-72
davon IFRS 16
Nettoumrechnungsdifferenzen
Endbuchwert netto
-62
6.218
6.105
12.323
Zum 31. März 2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
12.855
-6.637
6.218
4.740
19.609
-13.504
6.105
575
0
0
0
0
32.464
-20.141
12.323
5.315
davon IFRS 16
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwert netto 31. März 2021
Zugänge
6.218
2.852
1.978
50
6.105
4.660
132
0
12.323
8.681
2.110
66
1.169
davon IFRS 16
0
0
Zugang aus Erstkonsolidierung
Abgänge
16
-95
-52
0
-147
davon IFRS 16
-93
-13
0
-106
Umbuchung
577
314
-891
0
0
Abschreibungen
-2.033
-1.494
20
-3.787
-267
88
-5.820
-1.761
108
davon IFRS 16
0
Nettoumrechnungsdifferenzen
Endbuchwert netto
0
7.589
7.344
278
15.211
Zum 31. März 2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
15.924
-8.335
7.589
5.201
22.644
-15.300
7.344
427
278
0
38.846
-23.635
15.211
5.628
278
0
davon IFRS 16
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
23
5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte
in TEUR
Kunden-
beziehungen
und Auftrags-
bestand
Selbst
erstellte
Software
Software-
lizenzen und
andere Rechte
Firmenwert
Gesamt
Zum 31. März 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
2.825
0
541
-81
304
-27
650
-435
215
4.320
-543
2.825
460
277
3.777
Geschäftsjahr 2020/2021
Eröffnungsbuchwert netto
Zugänge
2.825
460
0
277
0
215
184
3.777
184
0
0
Abschreibungen
-108
352
-30
247
-108
291
-246
Endbuchwert netto
2.825
3.715
Zum 31. März 2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
2.825
0
541
-189
352
304
-57
834
-543
291
4.504
-789
2.825
247
3.715
Geschäftsjahr 2021/2022
Eröffnungsbuchwert netto
Zugänge
2.825
692
352
508
247
163
163
-37
291
176
0
3.715
1.539
1.363
-297
davon aus Erstkonsolidierung
Abschreibungen
692
508
0
-133
727
-127
340
Endbuchwert netto
3.517
373
4.957
Zum 31. März 2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert netto
3.517
0
1.049
-322
727
467
-94
1.010
-670
340
6.043
-1.086
4.957
3.517
373
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden außerhalb von Erstkonsolidierungen keine selbsterstellten immateriellen Ver-
mögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).
Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Xpublisher GmbH
aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 und der KnowledgeFox GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/2022.
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH
in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825) sowie aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH im Geschäftsjahr
2021/2022 in Höhe von TEUR 692 enthalten.
Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“ sowie der zahlungsmittelge-
nerierenden Einheit (ZGE) „KnowledgeFox GmbH“ werden jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit über-
prüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt
mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente.
Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Xpublisher GmbH“ beträgt 6,83% nach Steuern (Vorjahr
7,16%) bzw. 8,64% vor Steuern (Vorjahr 9,15%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% (Vorjahr
2%) angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „KnowledgeFox GmbH“ beträgt 14,62%
nach Steuern bzw. 16,47% vor Steuern, die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2% angenommen.
24
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Das Wachstum der Umsatzerlöse basiert auf den Erfahrungswerten des Managements. Der herangezogene Abzin-
sungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser
wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das spezifische Risiko der ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapi-
talinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen die sich mit den internen Einschätzungen des
Managements decken.
Aus den durchgeführten Wertminderungstests ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:
Änderung
Änderung
Nutzungswert
Nutzungswert
Xpublisher GmbH KnowledgeFox GmbH
Veränderung des Diskontierungssatzes um
1%
-1.888
2.883
-152
180
-1%
Veränderung des Wachstums in der ewigen Rente um
Veränderung der jährlichen freien Cashflows um
1%
2.434
159
-1%
-1.599
-136
10%
994
160
-10%
-994
-160
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Beginn des Geschäftsjahres
Zeitwertänderung
169
-11
169
0
Ende des Geschäftsjahres
158
169
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zur Gänze aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich
um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15
gliedern sich wie folgt:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Beginn des Geschäftsjahres
Auflösung
401
-243
0
515
-278
0
Wertberichtigung
Zuführung
294
452
164
401
Ende des Geschäftsjahres
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
25
5.1.5. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
Erstkonsolidierung
Konzerngesamt-
in TEUR
01.04.2021
KnowledgeFox ergebnisrechnung
31.03.2022
GmbH
Veränderung
Rückstellungen für
langfristige Personalverpflichtungen
859
-312
-35
-117
13
0
0
-88*
771
-275
-62
-103
6
Anlagevermögen
37
-27
14
Dienstleistungsaufträge
Vertragsgewinnungskosten
Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG
Verlustvorträge
0
0
0
-7
189
1
0
-10
0
179
1
Sonstige Rückstellungen
Aktive latente Steuern
Dienstleistungsaufträge
Anlagevermögen
0
597
-312
-137
12
0
-81
-117
-236
316
-15
1
517
-429
-440
403
8
0
-67
75
0
Verlustvorträge
Abgrenzungsposten
23
Vertragsgewinnungskosten
Sonstige Rückstellungen
Vertragsverbindlichkeiten
Passive latente Steuern
Latente Steuern gesamt
-5
0
-4
3
0
-1
2
0
-80
-73
-73
24
-56
-516
1
-416
182
-27
-108
*Davon wurden TEUR -30 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.
Noch nicht abgesetzte Beteiligungs- bzw. Forderungsabschreibungen aus Teilwertabschreibungen gemäß §12 KStG
in Höhe von TEUR 25 haben zum Ansatz von TEUR 6 aktiven latenten Steuern geführt.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2022 wie folgt:
Bestehender
Verlustvortrag
Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
in TEUR
Steuersatz
Mindbreeze Corporation
Xpublisher GmbH
1.637
598
889
210
512
17%
30%
22%
14%
23%
285
179
0
0
0
Fabasoft Schweiz AG
Xpublisher Inc.
196
28
0
0
KnowledgeFox GmbH
118
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steuer-
rechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen von Sachanlagevermögen. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corpo-
ration bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21% als auch auf Ebene eines US-Bundes-
staates mit einem effektiven Steuersatz von 6,34%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17%.
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21% als
auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 4,74%. Der daraus resultierende
Mischsteuersatz beträgt 14%.
26
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2021 wie folgt:
Bestehender
Verlustvortrag
Angesetzte
latente Steuern
Nicht angesetzte
latente Steuern
in TEUR
Steuersatz
Mindbreeze Corporation
Xpublisher GmbH
162
628
433
7,5%
30%
12
189
0
0
0
Fabasoft Schweiz AG
21,5%
93
Die im Vorjahr ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich ausschließlich auf Ebene
eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,5%.
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten
Steuerforderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
639
-122
517
690
-93
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
597
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als 12 Monaten
realisiert werden
107
-623
-516
-4
-412
-416
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten
realisiert werden
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39
keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbe-
stimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
5.2.
Kurzfristige Vermögenswerte
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Lieferforderungen
9.065
350
8.049
208
3
Sonstige Forderungen
davon Vorsteuerrückerstattung
davon Kautionen
0
53
30
davon soziale Sicherheit
davon übrige Forderungen
Abgegrenzte Kosten
Gesamt
26
41
271
134
915
9.172
1.019
10.434
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
27
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden
bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen
Gegenleistungen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Noch nicht fällig
6.964
5
5.224
7
Überfällig und wertgemindert
Überfällig, aber nicht wertgemindert
Zwischen 1 und 60 Tagen
Zwischen 61 und 90 Tagen
Zwischen 91 und 180 Tagen
Über 180 Tage
2.096
1.590
183
228
95
2.818
1.759
505
498
56
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-
richtigungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 7) – siehe Punkt 2.9. Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur
der überfälligen Forderungen und der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen ist kein weiterer Wertbe-
richtigungsbedarf gegeben.
Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine be-
stimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5.2.2. Vertragsvermögenswerte
Ab dem Geschäftsjahr 2021/2022 wird für ein besseres Verständnis eine detaillierte Darstellung gewählt. Die bisher
unter den Liefer- und sonstige Forderungen enthaltenen Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen werden als eige-
ne Bilanzposition „Vertragsvermögenswerte“ in Höhe von TEUR 2.074 (Vorjahr TEUR 1.732) ausgewiesen.
5.2.3. Liquide Mittel
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Kassenbestand
7
0
8
12.000
35.416
48.424
Aufbewahrung in Banktresoren
Guthaben bei Kreditinstituten
Gesamt
35.816
35.823
5.3.
Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2022 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es
setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapital-Ma-
nagement ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen
zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachstumsthema gut
auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität
in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments auszubauen.
28
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote er-
rechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft
Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 39% (51% zum 31. März 2021).
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 5. Juli 2021 wurden unter anderem folgende Beschlüsse
gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
5.3.1. Rücklagen
Aufgrund der Verschmelzung der FB Beteiligungen GmbH auf die Fabasoft AG erhöhte sich die Kapitalrücklage um
TEUR 42 auf TEUR 19.555 (31.03.2021 TEUR 19.513). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 17.173 (31.03.2021:
TEUR 17.173) aus Agio, in Höhe von TEUR 2.027 (31.03.2021: TEUR 2.027) aus Umgründungen und in Höhe von
TEUR 313 (31.03.2021: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.
5.3.2. Eigene Aktien
Zum Stichtag 31. März 2022 werden keine eigenen Aktien gehalten.
5.4.
Langfristige Schulden
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
2021/2022
2020/2021
Zinssatz
1,20%
2,54%
1,39%
0,37%
2,57%
1,77%
Zukünftige Gehaltssteigerungen
Fluktuation
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für Dienstnehmer erfolgte nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich
aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versiche-
rungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 6,68 Jahre.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
29
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Dienstzeitaufwand
137
15
516
17
Zinsaufwand
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen
Summe Abfertigungsaufwand
209
361
183
716
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust
-241
64
48
180
228
Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust)
-177
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Abfertigungs-
zahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sonstigen
Rücklagen abgeschlossen.
Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR
2021/2022
2020/2021
Wert per 31.03. des Vorjahres
Dienstzeitaufwand
3.911
136
15
3.464
516
Zinsaufwand
17
Geleistete Abfertigungszahlungen
0
-314
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust
-241
64
48
180
Wert per 31.03.
3.885
3.911
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch
der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge
zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Ver-
sicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der
Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeck-
ten Teile der Pensionsrückstellungen.
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2022 TEUR 5.056 (Vorjahr TEUR 4.532).
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Dienstzeitaufwand
421
57
421
46
Zinsaufwand
Zinsertrag
-57
421
46
-46
421
50
Summe Aufwendungen für Altersversorgung
Neubewertungseffekte (Verlust)
30
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens
Leistungsorientierte
Verpflichtung
Entwicklung der Nettoschuld in TEUR
Nettoschuld
Wert per 31.03.2021
Dienstzeitaufwand
4.532
421
-4.532
0
0
421
0
Zinsaufwand/Zinsertrag
57
-57
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus
Planvermögen ohne Zinserträge
46
-46
0
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge
0
-421
-421
Wert per 31.03.2022
5.056
-5.056
0
5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
Earn-Out-Verbindlichkeiten
Gesamt
4.211
1.281
5.492
3.774
1.669
5.443
5.5.
Kurzfristige Schulden
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Lieferverbindlichkeiten
2.338
996
1.483
725
Erhaltene Anzahlungen
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit
Sonstige Verbindlichkeiten
1.691
898
1.648
682
499
429
4.183
3.509
674
3.107
3.047
60
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer
davon übrige Verbindlichkeiten
Gesamt
10.605
8.074
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsu-
mierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Noch nicht fällig
2.218
120
120
0
1.461
22
22
0
Überfällig
Zwischen 1 und 60 Tagen
Zwischen 61 und 90 Tagen
Zwischen 91 und 180 Tagen
Über 180 Tage
0
0
0
0
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
31
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2022 noch nicht fällig.
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Österreich
Ausland
Gesamt
2.536
3.328
5.864
3.014
2.558
5.571
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Ap-
pliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2022/2023 ergebniswirksam werden.
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:
Auflösung
2021/2022
Zuführung
2021/2022
in TEUR
01.04.2021
31.03.2022
Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15
13.828
-13.561
15.629
15.896
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe
von TEUR 798 (Vorjahr TEUR 288).
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Bis zu einem Jahr
Über einem Jahr
Gesamt
14.832
1.064
13.561
267
15.896
13.828
5.6.
Investitionszuschüsse
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Investitionsprämie
187
104
Gesamt
187
104
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen.
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.
32
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
6)
Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
6.1.
Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2021/2022 betreffen TEUR 4.959 (Vorjahr TEUR 4.128) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Dienst-
leistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentberichterstattung
unter Punkt 8.
6.2.
Sonstige betriebliche Erträge
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen
Sonstige Erträge
64
153
36
126
268
8
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
Gesamt
217
394
6.3.
Personalaufwand
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Gehälter
23.429
361
21.197
716
Aufwendungen für Abfertigungen
Aufwendungen für Altersversorgung
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben
Sonstige Sozialaufwendungen
Gesamt
376
467
5.325
639
4.741
435
30.130
27.556
6.4.
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Abschreibungen auf Sachanlagen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Gesamt
5.820
297
5.422
246
6.117
5.668
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
33
6.5.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen
Instandhaltung
76
475
77
364
Mieten* und Betriebskosten
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen*
Betriebsaufwendungen
Rechts- und Beratungsaufwand
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand
Investor Relations
883
1.042
306
365
1.723
987
1.712
876
372
253
157
157
Versicherungsprämien
216
194
Personalsuche
779
360
Nachrichtenaufwand
282
271
Aus- und Weiterbildung
Sonstiges
94
117
521
424
Verwaltungsaufwendungen
Markenregistrierungen
3.408
163
2.652
125
Reiseaufwand
257
144
Werbeaufwand
2.180
46
1.162
71
Sonstiges
Vertriebsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.646
7.853
1.502
5.943
*exkl. IFRS 16-Verträge
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge-
schäftsjahr 2021/2022 TEUR 113 (Vorjahr TEUR 256). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem
Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1).
6.6.
Finanzergebnis
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Zinsen
-284
-17
4
-89
-10
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
Fremdwährungserträge/-aufwendungen
Gesamt
-17
-280
-106
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere
aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.
34
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
6.7.
Ertragsteuern
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Österreich
Ausland
-1.677
-1.619
-3.296
-2.287
-1.749
-4.036
Laufende Ertragsteuern
Österreich
Ausland
-17
-57
46
-60
Latente Steuern
Gesamt
-74
-14
-3.370
-4.050
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in
Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25% auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Ergebnis vor Ertragsteuern
11.250
13.780
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2021/2022: 25% (Vorjahr: 25%)
-2.812
-3.445
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze
-368
-48
16
-7
-356
0
Auswirkungen von zukünftigen Steuersatzänderungen
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten
Währungsdifferenzen
8
7
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
Anpassung latente Steuern
-97
-2
-110
-131
0
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb
Aufwendungen aus der Veräußerung eigener Aktien
-6
0
45
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen
gemäß §12 KStG
-6
-6
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern
Aperiodische Ertragsteuer
-97
57
-93
31
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
-3.370
-4.050
7)
Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im
Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit unterschieden.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
35
8)
Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte
aufgebaut.
Geschäftsjahr 2021/2022
in TEUR
Österreich
Deutschland
Schweiz Sonstige Länder
Konzern
Bruttoumsätze
40.194
29.965
-412
2.383
-87
6.758
-118
79.300
abzgl.
-20.415
-21.032
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit
externen Kunden
19.779
7.115
29.553
5.087
2.296
-481
105
6.640
-191
816
58.268
11.530
6.117
Betriebsergebnis
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
4.007
1.189
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
11.530
-280
Konzernergebnis vor Ertragsteuern
11.250
Geschäftsjahr 2020/2021
in TEUR
Österreich
Deutschland
Schweiz Sonstige Länder
Konzern
Bruttoumsätze
38.277
27.052
-165
3.559
-83
5.945
-229
74.833
abzgl.
-19.266
-19.743
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit
externen Kunden
19.011
9.239
26.887
4.998
3.476
-506
127
5.716
155
55.090
13.886
5.668
Betriebsergebnis
Aufwand für planmäßige
Abschreibungen
3.711
1.184
646
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente
Finanzergebnis Konzern
13.886
-106
Konzernergebnis vor Ertragsteuern
13.780
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und
den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 9.416 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kun-
den. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 10.501
auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.
36
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Repor-
ting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen werden
monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen
als Entscheidungsgrundlage.
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zu-
sammengefasst.
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Auf-
wendungen in den einzelnen Segmenten.
Aufgliederung der Umsätze nach Produkten:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Software
27.450
30.818
58.268
26.853
28.237
55.090
Dienstleistung
Gesamt
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie - dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von
Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr - in der Bericht-
erstattung Rechnung zu tragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatzerlösen aus
Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen,
die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Recurring Umsätze
Non-Recurring Umsätze
davon Software
31.010
27.258
2.469
28.659
26.431
3.737
davon Professional Services
Gesamt
24.789
58.268
22.694
55.090
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire,
Fabasoft Cloud- und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support
und Betriebsführung) enthalten.
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Profes-
sional Services).
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse
zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
37
9)
Sonstige Angaben
9.1.
Ergebnis je Aktie
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der
Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.
2021/2022
2020/2021
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (in TEUR)
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück)
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)
7.425
11.000.000
0,68
8.818
10.984.597
0,80
9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien
um Optionsrechte erhöht wird.
2021/2022
2020/2021
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (in TEUR)
7.425
11.000.000
0,68
8.818
10.984.597
0,80
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien inkl.
Optionsrechte (in Stück)
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück)
9.2.
Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 16.482 (Vor-
jahr TEUR 13.961) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren
Niederschlag finden.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nach-
weise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5)
nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng ver-
netzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende
Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbsfähigen Kosten
und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.
9.3.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasinggüter)
betragen:
in TEUR
31.03.2022
31.03.2021
Bis zu einem Jahr
Zwischen einem und fünf Jahre
Gesamt
1.906
4.799
6.705
1.847
5.360
7.207
38
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegen-
stand 1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände
liegen im Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine
bedingungsfreie Rechtswirksamkeit, wenn Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine
Bauführung erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behörden-
genehmigungen erlangt hat. Mit Vereinbarung vom 3. August 2021 wurde dieser Kaufvertrag vor Eintritt der aufschie-
benden Bedingungen aufgehoben.
Mit 3. August 2021 hat die Fabasoft AG einen neuen Kaufvertrag über die oben angeführten Grundstücksflächen
geschlossen, der noch unter der aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht.
9.4.
Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
2021/2022
2020/2021
Angestellte
352
317
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte
124
237
361
327
389
716
Andere Arbeitnehmer
Gesamt
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Mitglieder des Vorstandes
421
421
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mit-
glieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1.494 (Vorjahr TEUR 1.569) und setzen sich
wie folgt zusammen:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Laufende Bezüge
1.001
72
966
182
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung
Gesamt
421
421
1.494
1.569
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
39
Die Fabasoft AG hat Herrn Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann ein Dekorationsbild, das aufgrund durchgeführter Reno-
vierung nicht mehr passend war, um den Marktpreis von EUR 19.000,00 (exkl. Umsatzsteuer) verkauft. Der Kauf-
preis wurde am 28. Dezember 2021 vollständig bezahlt.
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Aufsichtsratsvorsitzender)
Dr. Peter Posch, Wels (Mitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2021/2022 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 80
(Vorjahr TEUR 80).
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser
Personen keine Haftungen übernommen.
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
Dr. Peter Posch, Wels (Ersatzmitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Finanzexperte)
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG
(laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 56)
Aus der Verschmelzung der FB Beteiligungen GmbH (vormals Aktionär der Fabasoft AG und 100%-Tochterunter-
nehmen der Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung) auf die Fabasoft AG ergab sich im Geschäftsjahr 2021/2022 ein
Effekt von TEUR 42, der im Eigenkapital erfasst wurde (siehe Punkt 5.3.1).
Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2021/2022 keine weiteren
Geschäftsbeziehungen.
40
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
9.5.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 192 (Vorjahr TEUR 160) und untergliedern sich
in folgende Tätigkeitsbereiche:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Prüfung Konzernabschluss
34
26
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen
119
107
davon Fabasoft AG
14
15
13
7
14
13
13
7
davon Mindbreeze GmbH
davon Fabasoft R&D GmbH
davon Fabasoft International Services GmbH
davon Fabasoft Austria GmbH
davon andere Bestätigungsleistungen
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse
Sonstige Leistungen
13
57
24
15
192
13
47
23
4
Gesamt
160
9.6.
COVID-19
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den
Büros des Unternehmens.
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.
Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige Alterna-
tive zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten, kreativen
Teamworks an.
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.
9.7.
Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns
Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung aller Sek-
toren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit der fortschreitenden
Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist aber auch selbst durch den
Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
41
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäfts-
jahr 2021/2022 hat der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der
Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen
Im Geschäftsjahr 2021/2022 vollzog der Fabasoft Konzern erstmalig eine konzernweite Bewertung klimabezogener
Risiken und Chancen. Dies beinhaltete die Identifizierung von Risiken und Chancen durch eine ausführliche Litera-
turrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie die Berichterstattung zu Klimarisiken im IT-Sektor. Darüber
hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt, z.B. in den Bereichen Risiko,
Energie und Strategie.
Im Rahmen der klimabezogenen Risiko- und Chancenbewertung konnten zwölf Risiken und drei Chancen für den
Fabasoft Konzern identifiziert werden. Für alle Risiken und Chancen wurde eine qualitative Szenarioanalyse durch-
geführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie glaubwürdige Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten
Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrschein-
lichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertun-
gen entlang des bereits im Unternehmen etablierten Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende
Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung
miteinbezogen werden. Für die Analyse kamen zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Aus-
wirkungen auf den Fabasoft Konzern zu verstehen:
•
Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen
Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP)
1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario
der Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die
Transitionsrisiken bewertet.
•
Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung,
basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung
physischer Risiken.
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durchgeführt.
Die kurzfristige Perspektive (bis 2023) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während der mittel- (bis
2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld ausgerichtet ist, wel-
cher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken und Chancen erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswir-
kungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden
Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risi-
ken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in
Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft
oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.
Management von Risiken und Chancen
Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister doku-
mentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Im Einklang mit dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken,
von den Risikoverantwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung
bestehender Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien.
Insgesamt wurden zwölf Risiken und drei Chancen als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Bei der Be-
wertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken und Chancen wurden be-
stehende Kontrollen berücksichtigt.
42
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos und der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeits-
schwelle, die weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß
dem allgemeinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell,
die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns werden daher als unwesentlich eingestuft.
Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang an
klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel und eine moderate
Chancenlandschaft.
9.8.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Umstrukturierung Organisationeinheit „Approve“
Zur Verbesserung der internen Strukturen und Allokation der Verantwortlichkeiten in der Fabasoft Gruppe, insbeson-
dere für eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Fachanwendungen, welche auf der Basistechnologie Fabasoft
Business Process Cloud aufbauen, ist eine Umstrukturierung der Organisationseinheit „Approve“ erfolgt.
Mit Durchführungsbeschluss des Aufsichtsrates vom 21. April 2022 wurde die Umsetzung der nachfolgend beschrie-
benen Maßnahmen dafür beschlossen:
In einem ersten Schritt wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft
Approve GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz gegründet. Die Fabasoft Approve GmbH wurde am 27. April
2022 zu FN 580091a im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Linz eingetragen.
Im nächsten Schritt wurden sodann mit Einbringungsvertrag vom 9. Mai 2022 der Teilbetrieb „Approve“ unter Inan-
spruchnahme der umgründungsrechtlichen Begünstigungen mit Wirkung zum Ablauf des Umgründungsstichtages
31. März 2022 gemäß Artikel III UmgrStG von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft
Approve GmbH eingebracht. Zur Vermeidung einer Einlagenrückgewähr hat die Fabasoft AG einen Zuschuss an die
Fabasoft Austria GmbH in Höhe des Wertes des Teilbetriebes, wie mit Bewertung von Ernst & Young vom 18. März
2022 bestimmt, an die Fabasoft Austria GmbH geleistet.
Die Übertragung des Teilbetriebes Approve von der Fabasoft Austria GmbH auf die Fabasoft Approve GmbH wurde
am 25. Mai 2022 zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet. Das Firmenbuchverfahren ist derzeit noch anhängig.
Im Zuge der Beschlussfassung des Einbringungsvorganges wurde zudem Herr Andreas Dangl zum selbständig ver-
tretungsbefugten Geschäftsführer der Fabasoft Approve GmbH bestellt.
Personelle Änderungen im Vorstand der Fabasoft AG
Gründungsvorstand Leopold Bauernfeind legt mit Ende Juni 2022 seine Vorstandsfunktion zurück, steht dem Gremium
jedoch bis zum ersten Quartal des Kalenderjahres 2023 beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat nahm daher zwei Neube-
stellungen in den Vorstand der Fabasoft AG vor: Ing. Oliver Albl, seit 1991 im Unternehmen tätig, ist seit 1. Mai 2022 als
Chief Technical Officer (CTO) für die Umsetzung einer neuen technischen Organisationskultur verantwortlich, welche die
Bereiche Softwareentwicklung und IT-Betrieb optimal zusammenführt. Matthias Wodniok, seit 2000 bei der Fabasoft be-
schäftigt, leitet ab 1. Juli 2022 das gesamte eGov-Geschäft und treibt dieses mit neuen strategischen sowie strukturellen
Impulsen voran. Gründungsvorstand und Co-CEO Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann wurde vom Aufsichtsrat mit Wirksam-
keit 1. Mai 2022 zum Vorsitzenden des Vorstandes (CEO) ernannt.
Nach dem 31. März 2022 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
43
9.9.
Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffent-
lichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Über-
leitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden
am 7. Juni 2022 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Haupt-
versammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern,
die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
44
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
45
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
58,3 Mio. Euro (55,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 17.647 (TEUR 19.554 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (5,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2020/2021) reflektiert vor allem das
Wachstum bei Mindbreeze, bei Xpublisher und die positive Entwicklung der Erlöse aus den Fabasoft Business Process
Cloud Angeboten, einen Anstieg bei den Recurring Dienstleistungen sowie einen Anstieg beim Projektgeschäft. Im
Geschäft der Fabasoft Schweiz Software AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang in Höhe von TEUR 1.176. Das sonstige Bestandskunden-
geschäft gestaltete sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-Phasen in dieser Zeit
trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen, beispielsweise bei der Projektabwicklung mit
Kunden, erfreulich stabil.
Der EBIT-Rückgang auf TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) reflektiert insbesondere
gestiegene Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, im Wesentlichen in Form von erhöhten Personalauf-
wendungen. Darüber hinaus haben die im Vorjahr pandemiebedingt stark eingeschränkten Vertriebs- und Reisetätig-
keiten wieder zugenommen.
Mit einer Forschungsquote1) von 28,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung (TEUR 16.482) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 13.961 im Geschäftsjahr 2020/2021).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
46
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2022) 39% (51% zum 31. März 2021).
Aufgrund der Beteiligungserhöhung der Fabasoft AG an der Mindbreeeze GmbH von bisher 76% der Unternehmens-
anteile auf 85,5% ergibt sich ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital.
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 48.424 (zum 31. März 2021) auf
TEUR 35.823 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 12.296 (zum 31. März 2021) auf TEUR 1.851 zum Bilanzstichtag
31. März 2022. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der
Fabasoft AG an der Mindbreeze GmbH von 76% auf 85,5% und aus dem Erwerb von Unternehmensanteile an der
KnowledgeFox GmbH von bestehenden Gesellschaftern.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2022 386 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (326 zum 31. März 2021).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 14.271 (TEUR 13.180 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)
von TEUR 6.536 (TEUR 7.159 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.079 (TEUR 5.833 im Vergleichszeitraum des
Vorjahres).
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
100%
100%
100%
85,5%
Österreich
Österreich
Österreich
Österreich
Linz
Linz
Linz
Linz
Wien
Wien
Wien
Wien
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Berlin, Erfurt,
München
Fabasoft Deutschland GmbH
100%
Deutschland
Frankfurt am Main
Xpublisher GmbH
60%
100%
70%
Deutschland
Schweiz
München
Bern
Deggendorf
Fabasoft Schweiz AG
KnowledgeFox GmbH
Österreich
Wien
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Mindbreeze Corporation
100%
USA
Chicago
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Kon-
zern hat die Fabasoft AG mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unter-
nehmensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden von dem Management der Mindbreeze GmbH, welches zuvor
24% hielt, erworben.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
47
Das Mindbreeze Management, welches weiterhin vollumfänglich „an Bord“ ist, hält nach der Transaktion nunmehr
14,5% der Anteile. Die Kaufpreisfindung erfolgte basierend auf einer von E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
durchgeführten Unternehmensbewertung.
Am 13. Jänner 2022 erwarb die Fabasoft AG 70% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien. Das
Unternehmen ist auf mobiles Lernen und MicroLearning spezialisiert und mit ihrer Trainings-App für Onboarding und
Vertrieb international tätig. Der Beteiligungserwerb erfolgte einerseits durch den Kauf bereits bestehender Geschäfts-
anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern in Höhe von 49,9% und andererseits durch die
Zeichnung neuer Anteile in Höhe von 20,1%. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt
für einen Kaufpreis von TEUR 1.472 in bar erworben. Der CEO und bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt
weiterhin mit 30% beteiligt und treibt als Geschäftsführer die weitere Expansion voran. Die Erstkonsolidierung der
KnowledgeFox GmbH erfolgte somit vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag 1. Jänner 2022.
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
4.106
7.408
-3.314
-1.321
8.207
43.979
85%
3.775
8.166
-2.868
-1.127
8.832
45.081
86%
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresüberschuss
Eigenkapital
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
14.221
1.851
5
8.708
12.296
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
58.268
11.250
11.530
17.647
7.880
55.090
13.780
13.886
19.554
9.730
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresergebnis
Eigenkapital
27.254
39%
39.252
51%
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
16.651
35.823
386
20.899
48.424
326
1)
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
48
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grund-
voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell
erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungs-
stätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses
umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit prak-
tischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 64 zertifizierte (Senior-)Projekt-
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 95 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu laufenden
Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von
Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer Multifunktions-
anlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie, Chats und Screen-
sharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am Hauptsitz in Linz
ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt vorgesehen.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Standards und offene Plattformen
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4.
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
•
Nominale Umsatzveränderung
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBITDA
Eigenkapitalquote
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
49
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im
Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
50
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2)
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Information Insight, Wissensmanagement und künstliche Intel-
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Information Insight geht. Das Produkt bietet umfangreiche
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem
Lernen und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten
Branchen gewonnen und bei Bestandskunden die Installationen teilweise weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am
Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Ver-
triebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-,
Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in
zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfol-
gen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung
am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsecosystem genutzt werden, um zeitsparend und
kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation).
Andererseits steht sie als sofort einsetzbare, flexible Cloud-Lösung für organisationsübergreifendes Dokumenten- und
Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an
Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Ecoystem bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die
Fabasoft Business Process Solutions sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten
in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von
Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine
intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache
Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN
2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu
modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer
hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der
mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsecosystem konzipiert und weiterentwickelt. Die-
ses fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts, Xpublisher und KnowledgeFox und
eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-
linien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
KnowledgeFox
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% des Microlearning-Pioniers KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernom-
men. Die Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH wird als konsequenter Schritt in der Umsetzung der Fabasoft Wachs-
tumsstrategie gesehen. Das mobile Lern-Management-System (LMS) des Unternehmens soll vom Fabasoft Business
Process Cloud Ecosystem profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.
Offene Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit
dar, die Produkte auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusst-
sein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung
des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-
titionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-
Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Barrierefreiheit
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-
kungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
Fabasoft ist bestrebt ihr Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartnernetzwerk international weiter auszubauen. Neben
dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs) werden auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf
Independent Software Vendors (ISVs) unternommen.
Mindbreeze ermöglicht solchen Partnern über die Nutzung der Mindbreeze InSight Services die Vorteile von KI-basierten
Funktionalitäten als Bestandteil ihrer Softwareprodukte und Lösungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen.
Etwa sind das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen
Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und
Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Applikationsecosystem stellt eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-
Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu
betreiben. Fabasoft ist bestrebt Partnerschaften mit international ausgerichteten Anbietern weiter auf- und auszubauen
und sieht deren Expertise und Vertriebsstärke als eine ideale Ergänzung zu den Produkten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten
darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an
solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumen-
ten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege an
den Innovationen in diesem Feld.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung der
E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis
in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der
konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich
der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die
gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfang-
reiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Zertifizierungen
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständi-
ge Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstel-
lung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Manage-
mentsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die
Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgreichen
Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2021 durch akkreditierte
Zertifizierungsstellen ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes
Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2021 ihr
erstes Überwachungsaudit erfolgreich.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits, Testate und Zertifizierungen für
die Fabasoft Business Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an
Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud Services und von Mindbreeze InSpire SaaS Services
nachvollziehbar offenlegt.
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2022 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen
BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business
Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 für die Fabasoft Business Process Cloud Services und für
Mindbreeze InSpire SaaS Services erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCo-
opers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security
– herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen
eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat im Berichtszeitraum die Prüfung vorgenommen und die
Effektivität erneut bestätigt.
Zusätzlich verfügen die Fabasoft Business Process Cloud Services über das TÜV Rheinland „Certified Cloud Services“
Zertifikat.
Nach der Auditdurchführung im Februar 2022 wurde für die Fabasoft Business Process Cloud in Form eines ISAE
3000 Audit Reports dokumentiert, ob ausgewählte Anforderungen des EU Cloud COC erfüllt werden. Dabei über-
prüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob am Audittag ent-
sprechende Kontrollen implementiert waren, um die EU Cloud CoC-Anforderungen zu erfüllen.
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreterinnen und Vertreter europäischer und multinationaler Unternehmen und
Organisationen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es
Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der
Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie
der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr
Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.
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2.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen
in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich
beeinflussen können.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach
sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen
– Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns ent-
wickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information Insight
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
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Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt wer-
den. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte
aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt
negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neu-
geschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote
umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale
Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich. Es wird von ver-
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem
beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht
mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen
Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Platt-
formen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen.
Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten
oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
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Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktions-
weise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in
Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der
im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittpro-
dukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch
Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – ein-
zeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken. Zusätz-
lich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik
sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung
an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der be-
troffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder
durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.
Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette. Um gegenüber dem
Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem
prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die
Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher
Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Sup-
port-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der
Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebe-
nen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler
entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikations-
problemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außen-
verhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
59
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ
beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistun-
gen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der
gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtig-
te Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der
Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche
oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische
und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwä-
gung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines
gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten
von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des
Maschinellen Lernens
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß und verschiedener Ausprägung Techno-
logien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden
anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von (historischen) Bestandsdaten
„trainiert“ um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei
vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren
gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten
Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Aus-
gangsdaten (sowohl hinsichtlich Qualität als auch Umfang) und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der
gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit
des Einsatzes - modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und
Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten
Ergebnissen führen.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Den-
noch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der
global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen
der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maß-
nahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von
sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft imple-
mentiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne,
vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder
Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse
verursachen.
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spe-
zielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante
Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkeh-
rungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen
installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Ak-
tualität und Wirksamkeit geprüft.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regel-
mäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkeh-
rend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter
„Zertifizierungen“ aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das
Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Be-
reich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäfts-
bereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im
IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher
ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt
werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbeson-
dere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein
adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf
die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu
einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungs-
ansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden,
Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich ent-
gegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch
bislang wichtig.
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit
Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten sowie Verzögerungen oder erhebliche Preisanstiege bei
der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der
Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann
aktuell nicht prognostiziert werden.
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglich-
keit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine
Das Unternehmen betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation
oder in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulierferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der
öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktu-
ell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen
Attacken auf kritische Infrastrukturen.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammenset-
zung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungs-
gebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsände-
rungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das
Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort,
wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen
als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-
sen zu erhalten.
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze besitzen
in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröf-
fentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht dann häufig zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten
Fristen und nach Überschreitung bestimmter Schwellwerte. Damit kommt es üblicher Weise zu einem zeitlichen
Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von diesbezüglichen Preisanpassungen.
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei relevanten Zulieferanten (Hardware,
Rechenzentrumsressourcen, Energie, Kühlung etc.) sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalak-
quisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Indexzahlen, welche für Vertragsanpassungen heran-
gezogen werden, liegen können.
Hinsichtlich der Barguthaben des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen aktuell
geringer bis negativer Verzinsung und Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2.3.
Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende
Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine
umfassende Gesamtsicht, Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote
und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefor-
dert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-
zentren. Bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-
den soll.
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride
Modelle erlaubt.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-
komponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-
und Marketingmodell insbesondere für Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud und Appliances
weiter zu ergänzen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, zeichnet sich
durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Techno-
logie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert. Der eigenständige
Charakter des erfolgreichen Geschäftes mit diesen Solutions soll künftig weiter unterstrichen und mit verstärkter
unternehmerischer Initiative unterlegt werden.
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequen-
te Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei beid-
seitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher
Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungsspektrum.
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung dieser Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud Technologie geht mit der
Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren,
auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden
Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichsspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-
sation als auch in der Partnerbasis.
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der „Ability to Execute“-Achse. Das unabhängige
Forschungsinstitut Forrester bezeichnet Mindbreeze als „Force Majeure of Enterprise Search“ in der im Juli 2021 ver-
öffentlichten Wave: The Forrester Wave™: Cognitive Search, Q3 2021.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin stark und es besteht eine aus-
sichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen
Wachstumsraten von Mindbreeze werden erheblich sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertie-
rung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partner-
struktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms, durch die Aufnahme von OEM-Partnern und
Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika,
abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – in
einem wesentlichen Ausmaß auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei
jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwen-
dungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag
erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektpha-
se und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleis-
tungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung
der Stärken der bestehenden Teams gesehen. Aufgrund der insgesamt angespannten Situation betreffend die Ver-
fügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften im IT-Sektor verbunden mit dem inflationsbedingten Auftrieb bei Ge-
hältern insgesamt muss in diesem Zusammenhang von einem weiteren deutlichen Anstieg von Personalkosten und
Personalakquisitionskosten ausgegangen werden.
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. Des
Weiteren soll auch in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsangebote
basierend auf dem Fabasoft Business Process Cloud Ecosystem investiert werden. Dabei sollen sowohl unternehme-
risch ausgerichtete organische Wachstumsmöglichkeiten, als auch anorganische (M&A) Optionen evaluiert und wahr-
genommen werden. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Pandemiebedingt waren im Berichtszeitraum die Reiseaufwände noch immer verhältnismäßig gering. Abhängig von den
sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch
die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den
Büros des Unternehmens.
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige
Alternative zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten,
kreativen Teamworks an.
Insbesondere war das Fabasoft Geschäft speziell betreffend Appliances und Hardware-Ressourcen für Online-
Angebote im Berichtszeitraum von Corona-bedingten Lieferengpässen aufgrund verfügbarer Lagerbestände noch
verhältnismäßig wenig betroffen. Wenn sich die Lieferprobleme in diesem Bereich fortsetzen oder gar verschärfen,
kann sich dies negativ auf die diesbezügliche Lieferfähigkeit auswirken.
Fazit
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen. Ebenso gestalten
sich Entscheidungsprozesse speziell bei Neukunden komplexer und zeitaufwendiger.
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es
kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten oder anderen Son-
derausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der
öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches
Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso
wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Die positive Resonanz sowohl bei Kunden, als auch bei Branchenanalysten reflektiert die Innovationskraft und die
Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie
schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert
und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recrui-
ting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung von
als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitäts-
überlegungen eingeräumt werden.
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3)
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 28,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze stand die Forschung und Entwicklung einer Plattform für sogenannte Insight Services im Geschäfts-
jahr 2021/2022 im Fokus. Insight Services ermöglichen es Fachexperten Anwendungen zu modellieren, die mit Hilfe
von künstlicher Intelligenz Fakten und Wissen aus unstrukturierten Inhalten, wie z.B. aus natürlicher Sprache, so zu
extrahieren, dass diese für die Weiterverarbeitung durch Maschinen verwendet werden können. Konkret kann die
Fachexpertin bzw. der Fachexperte seine Informationslandschaft mit Hilfe von einfach zu konfigurierenden Pipelines
abbilden und erhält am Ende jene Information, die ansonsten eine manuelle Verarbeitung benötigen würde. Ein wei-
terer Schwerpunkt in der Produktentwicklung bestand darin, die Insight Engine mit automatisierten, natürlichsprach-
lichen Abfragen auszustatten. So werden Entitäten, die aus Text oder anderen unstrukturierten Inhalten extrahiert
werden direkt im Suchindex abgelegt, damit auch Musterabfragen durchführbar sind . Diese Weiterentwicklung ist
eine wichtige Vorbedingung für das Beantworten von Fragen mit Hilfe der Insight Engine.
Ein zentraler Fokus wurde auch auf das laufende Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale
Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt war
auch die Arbeitsplatzintegration in bestehende Anwendungen, wie z.B. Microsoft SharePoint Online, Microsoft Teams,
oder auch Salesforce. Die Integration von Insight Apps in das Fabasoft Business Process Cloud Produkt wurde eben-
falls deutlich erweitert.
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP)
und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. Insight Services werden auch im Fabasoft
Konzern, wie z.B. bei Fabasoft Contracts, eingesetzt um nicht nur die relevanten Vertragsinhalte zu klassifizieren,
sondern auch Fakten der Verträge direkt aus unstrukturierten Inhalten zu extrahieren, damit diese automatisch wei-
terverarbeitet werden können.
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr
Komfort bei der täglichen Aufgabenerfüllung zu erreichen.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Ver-
fahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise Salesforce, Microsoft Stream oder
für Microsoft Teams.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
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Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022 war die Konzeption und Entwicklung
von neuen Funktionalitäten zur schnelleren und einfacheren Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung von doku-
mentenzentrierten Geschäftsprozessen nach den Low-Code/No-Code Ansätzen. Dies erlaubt es vor allem Anwenderin-
nen und Anwendern in Fachabteilungen digitale Workflows ohne Unterstützung der IT-Abteilung und weitgehend ohne
Programmierkenntnisse zu erstellen bzw. zu adaptieren. Entscheidend dabei ist, dass die Benutzerin oder der Benutzer
grafische Blöcke von bestehendem Code per Drag-and-drop in einen Workflow ziehen, um Anwendungen zu erstellen
oder schnell zu modifizieren, anstatt die gesamte Lösung selbst zu programmieren.
Eine weitere Priorität der Forschung und Entwicklung lag im Bereich der Verbesserung der Effizienz bei der Erledigung
von gleichartigen Aktivitäten im Workflow. Dazu wurde ein neues Dashboard für zusammengehörige Prozesse entwi-
ckelt, die einerseits eine Übersicht über den Status der einzelnen Prozesse bietet und andererseits es ermöglicht, viele
gleichartige Aktivitäten auf einmal zu erledigen. Beispielsweise können Vorgesetzte alle Bonusvereinbarungen von allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erledigen. Diese Funktionalität steht insbesondere auch in den mobilen
Apps zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum wurde zudem die Funktionalität für digitale Signaturen weiter ausgebaut. Um die Position und Größe
von visuellen Unterschriften bereits vor dem Unterschreiben durch den Unterzeichner vorzudefinieren, stehen Unter-
schriftsbereiche zur Verfügung. Der Unterzeichner kann dadurch seine Unterschrift an die für ihn vorgesehene Position
direkt einfügen. Zusätzlich können mehrere Dokumente einer Akte mithilfe einer Unterschriftenmappe zusammenge-
fasst, visuell unterschrieben und signiert werden.
Die Integration in Microsoft Office steht nun auch für „Microsoft Word for the Web“ und „Microsoft Word for Mac“ zur
Verfügung. Damit können Funktionalitäten wie „Textbausteine einfügen“ bzw. „Felder einfügen“ auch auf diesen Platt-
formen genutzt werden.
Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von 3D-CAD-Dateien verbessert und eine neue Vorschau- und 3D-Viewer-
Funktionalität eingeführt. Der 3D-Viewer ist direkt in der Browser-Oberfläche eingebunden und ermöglicht, dass das
3D-Modell per Tastatur oder Maus gezoomt, rotiert und positioniert wird. Der 3D-Viewer verfügt auch über einen Szenen-
graph des dargestellten 3D-Modells. Ein Szenengraph ist eine objektorientierte Datenstruktur, mit der die logische bzw.
räumliche Anordnung des darzustellenden dreidimensionalen Objekts beschrieben wird. Über den Szenengraph können
die einzelnen Elemente/Elementgruppen des 3D-Modells ein- bzw. ausgeblendet werden.
Mit dem neuen Suchportal kann mithilfe von Mindbreeze nun noch effizienter nach Dokumenten bzw. Objekten recher-
chiert werden. Zusätzlich ist es möglich, Mindbreeze Suchabfragen zu speichern, wodurch regelmäßig durchgeführte
Suchabfragen noch schneller ausgeführt werden können. Die Integration von Mindbreeze Insight Apps ermöglichen
einen aggregierten, an die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender angepassten Zugang zu den Informationen
einer Cloud Organisation. Mindbreeze Insight Apps werden genutzt, um wichtige Informationen anzuzeigen oder hervor-
zuheben, ohne dass die Anwenderin bzw. der Anwender danach explizit suchen muss. Mindbreeze Insight Apps werden
mit dem Mindbreeze Insight Apps Designer von Mindbreeze InSpire direkt in der Benutzeroberfläche der Fabasoft
Business Process Cloud erstellt.
Das neue Suchportal, die gespeicherten Suchabfragen und die Ausführung von Mindbreeze Insight Apps können auch
in den mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android genutzt werden.
Die Funktionalität der mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android wurde durch dy-
namische, vom Server bereitgestellte Funktionen und Aktionen erheblich erweitert.
Die bereits hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen wurde auch im letzten Jahr weiter verbessert. So sind jetzt die in der Browser-Oberfläche eingebundenen Diagram-
me (wie Torten- oder Balken-Diagramme) auch dieser Anwendergruppe über assistive Techniken zugänglich.
Als neue Schnittstelle zum Arbeiten mit strukturieren Daten wurde im Berichtszeitraum die Unterstützung für das Open
Data Protokoll (OData) eingebaut. Ein übersichtlicher Wizard führt die Anwenderin / den Anwender bei der Definition
der zu ermittelnden Daten, die in Anwendungen wie z.B. Microsoft Power BI aufbereitet werden können. Die skalierbare
Architektur der Services im Backend sorgt für die erforderliche Performance.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt wurde im Bereich der Erstellung, Bearbeitung und Publizierung von umfangrei-
chen Dokumenten auf Basis strukturierter Datenformate (XML-Format) gesetzt. Damit wurden Basisfunktionalitäten ge-
schaffen, die in zukünftigen Lösungen wiederverwendet werden können.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud
(Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Unterstützung fortgeschrittener digitaler Signaturen. Wei-
ters wurde die Integration für den Webbrowser-Client dahingehend verbessert, dass das Arbeiten mit geschützten
Dokumenten auch ohne nativ installierter Software möglich ist.
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2021/2022 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Opti-
mierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen
Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Zudem stehen viele Neuerungen der Fabasoft Business Process Cloud
in Fabasoft Folio zur Verfügung.
Xpublisher
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für
Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Do-
kumentation weiter verbessert. Dadurch wird der „time-to-value“ für Neukunden insbesondere bei der Setup-Phase
von Proofs of Concept stark verkürzt.
Weiterhin wurden die lokalen Entwicklungsumgebungen in die Fabasoft IT-Infrastruktur migriert, um diese als hoch-
sichere Remote-Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf zahlreiche neue Produktfeatures,
wie eine Outline für XML-Elemente, einen Charakterpicker für verschiedene Sonderzeichen, eine verbesserte Tag-An-
sicht und weitere Anpassungen zur Verbesserung der User-Experience.
Im Rahmen einer Integration in die Fabasoft Business Process Cloud steht Xeditor zur Bearbeitung von XML-Doku-
menten auf Basis des DITA-Standards zur Erstellung von technischen Dokumentationen zur Verfügung.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite legte im Geschäftsjahr 2021/2022 den Fokus vor allem auf die Er-
weiterung der Interoperabilität zwischen der Fabasoft eGov-Suite und anderen Applikationen im Behördenumfeld. So
wurden sowohl XML-Austauschformate, als auch direkte Anbindungen an Drittprodukte erweitert bzw. neu imple-
mentiert.
Auf Basis des Developer Patterns, welches in der Fabasoft eGov-Suite für die neue ZMR (Zentrales Melderegister)
Integration entwickelt wurde, konnte in Österreich nun zusätzlich das UR (Unternehmensregister) und das AGWR
(Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister) erfolgreich integriert werden. Dadurch wurde der Arbeitskomfort für die
Anwenderinnen und Anwender, die mit den entsprechenden Registern regelmäßig interagieren müssen, dahinge-
hend gesteigert, dass sie die Fabasoft eGov-Suite nun nicht mehr verlassen müssen, sondern die Abfrage direkt im
Geschäftsobjekt durchführen können. Zusätzlich konnte dadurch die Komplexität des Gesamtsystems einer Behörde
für die Anwenderinnen und Anwender verringert werden.
Weiters wurden neben eCH0147 in der Schweiz, XDOMEA 3.0 und der ELAKTrans Schnittstelle in Österreich weitere
neue Standards zum Austausch von Geschäftsobjekten implementiert.
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Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeiten war eine bessere Unterstützung von Fachverfahren, die nun
direkt in der Fabasoft eGov-Suite abgebildet werden können. Neben den spezifischen Einstellungen pro Verfahren,
wie zum Beispiel die verfügbaren Menüs, Unterschriften und Aktivitäten können nun auch eigene Metadaten defi-
niert werden. So können pro Fachverfahren Felder konfiguriert werden, die nun strukturiert befüllt und in der Fabasoft
eGov-Suite abgespeichert werden können. So bleibt nun auch in der Fabasoft eGov-Suite bei jedem Fachverfahren
seine Charakteristik erhalten.
Die Weiterentwicklung des Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen
zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. So wurden die Visualisierungs- und
Reportingfunktionalität weiter verbessert.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2021/2022 in der Erweite-
rung der Integration von Basiskomponenten der Softwareinfrastruktur, der Implementierung und Bereitstellung einer
Logging-Infrastruktur für instrumentierte Softwareprodukte, der Unterstützung von Messwerten auf Basis von Daten,
die über die Software-Telemetry von den instrumentierten Softwareprodukten bereitgestellt werden sowie der Weiter-
entwicklung der Skalierungsmöglichkeiten in einer Container-Umgebung.
4)
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2022 keine eigenen Aktien.
5)
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit
im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)
zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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6)
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%.
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt
wird.
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juli 2021 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. Oktober 2026 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 61, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist er-
mächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-
ren, sohin bis einschließlich 25. Juli 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
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KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend
aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung
und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage und
der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen An-
forderungen des §245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfor-
dern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Realisierung von Umsatzerlösen
Siehe Anhang Punkt 2.10, 6.1 und 8
•
Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr 2021/2022 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 58.268 erzielt, von denen
TEUR 27.258 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenver-
träge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung
im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen, die teilweise auf vielschichtigen Vertragsbestandteilen und
komplexen Sachverhalten beruhen, birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, weshalb auf diese Thematik ein Prüfungs-
schwerpunkt gelegt und in das Gesamtergebnis miteinbezogen wurde.
•
•
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt. Wir
haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess zur Um-
satzrealisierung beurteilt. Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines statistischen
Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:
durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammen-
hang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis über die
Transaktion erlangt;
•
•
beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;
bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur Ermitt-
lung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang
vollständig und sachgerecht sind.
Bilanzierung des Unternehmenserwerbs KnowledgeFox GmbH
Siehe Konzernanhang Punkt 2.2.2
•
Das Risiko für den Abschluss
Die Fabasoft AG erwarb mit Wirkung am 13. Jänner 2022 insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox
GmbH. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden insbesondere selbsterstellte Software in Höhe von TEUR 508,
ein Kundenstock in Höhe von TEUR 144 sowie ein Firmenwert in Höhe von TEUR 692 angesetzt.
Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschrif-
ten. Neben der Beurteilung, ob die Transaktion den Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 darstellt, sind
gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und über-
nommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung der
erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schätzungen
und Annahmen.
Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3 über-
einstimmen sowie Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus könnten
die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht angemessen
und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und
übernommen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt sein. Außerdem besteht
das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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•
•
Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Unternehmenserwerb KnowledgeFox GmbH beurteilt. Unsere Prüfungshandlun-
gen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben das Management und andere Mitarbeiter der Fabasoft AG befragt und die relevanten Verträge und
Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu gewin-
nen, und beurteilt, ob bei der Transaktion ein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt.
•
•
Wir haben geprüft, ob Zeitpunkt der Erstkonsolidierung korrekt gewählt wurde.
Wir haben die von der Fabasoft AG erstellte Dokumentation gelesen und beurteilt, ob die Vermögenswerte und
Schulden im Wesentlichen vollständig identifiziert wurden.
•
Wir haben unter Einbindung unserer Spezialisten beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungs-
vorschriften dem IFRS 3 entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir unter Einbindung unserer Bewer-
tungsspezialisten die angewendeten Bewertungsmodelle und wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizu-
legenden Zeitwerts gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen stichprobenartig
nachvollzogen.
•
Wir haben beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachverhalt sowie zu den Bilanzierungs- und Be-
wertungsmethoden und Ermessensentscheidungen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des §245a
UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, ent-
weder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alter-
native dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
76
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünfti-
gerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
•
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-
folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Ge-
schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
•
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
77
•
•
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob
er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes
durchgeführt.
•
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
•
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzern-
lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. November 2021
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2022 endende Geschäftsjahr be-
auftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt
haben.
78
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2022
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Leopold Bauernfeind und Ing. Oliver Albl, als Vorstandsmitglieder und als
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen
des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage
der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Chancen, Risiken und
Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
80
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
81
BILANZ DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2022
Aktiva in EUR
31.03.2022
31.03.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
241.358,73
226.971,28
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
2.086.316,09
1.181.386,57
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.801.963,23
277.790,25
2.643.289,55
0,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
5.166.069,57
3.824.676,12
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
30.311.573,96
156.852,66
18.364.306,29
156.852,66
30.468.426,62
35.875.854,92
18.521.158,95
22.572.806,35
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0,00
12.377.188,17
535.072,03
75.828,63
16.542.004,90
325.298,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
0,00
0,00
4.798,80
500,00
12.912.260,20
16.943.131,99
II. Liquide Mittel
1.850.769,76
12.295.837,14
14.763.029,96
29.238.969,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
284.112,86
318.915,11
560.540,00
541.800,00
51.483.537,74
52.672.490,59
82
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Passiva in EUR
A. Eigenkapital
31.03.2022
31.03.2021
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Grundkapital
11.000.000,00
11.000.000,00
11.000.000,00
11.000.000,00
Ausgegebenes Kapital
11.000.000,00
11.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
Gebundene
22.191.953,75
42.039,57
22.191.953,75
0,00
Nicht gebundene
22.233.993,32
22.191.953,75
III. Bilanzgewinn
10.745.478,82
11.888.787,83
davon Gewinnvortrag
2.538.787,83
1.055.444,79
43.979.472,14
154.583,90
45.080.741,58
94.304,96
B. Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
2. Steuerrückstellungen
1.789.338,00
2.781.847,77
1.583.012,07
6.154.197,84
1.631.236,00
3.202.678,00
2.126.559,48
6.960.473,48
3. Sonstige Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
2. Sonstige Verbindlichkeiten
1.195.283,86
0,00
536.970,57
0,00
385.614,67
809.669,19
373.208,75
163.761,82
385.614,67
0,00
373.208,75
0,00
davon aus Steuern
51.751,07
10.542,28
809.669,19
0,00
153.949,39
9.812,43
163.761,82
0,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
1.195.283,86
51.483.537,74
536.970,57
52.672.490,59
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
83
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ,
FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2021 BIS 31. MÄRZ 2022
in EUR
2021/2022
2020/2021
1. Umsatzerlöse
4.105.965,50
3.775.309,43
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzanlagen
43.799,31
54.794,53
98.593,84
68.413,32
23.725,29
92.138,61
b) Übrige
3. Personalaufwand
a) Gehälter
-1.376.978,77
-749.024,50
-1.219.662,29
-791.730,52
b) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-421.238,66
-163.901,28
-163.884,56
-421.238,66
-234.495,13
-135.996,73
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-2.126.003,27
-2.011.392,81
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.992.836,76
-3.399.535,94
-1.740.803,20
-2.982.895,60
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5
7. Erträge aus Beteiligungen
-24.615,30
-22.169,84
-3.313.816,63
-2.867.643,57
10.774.000,00
11.106.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen
10.774.000,00
11.106.000,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des
Finanzanlagevermögens
819,30
12,93
1.401,90
12,94
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Zwischensumme aus Z 7 bis 10
-53.099,84
-74.176,46
10.721.732,39
11.033.238,38
12. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 11)
7.407.915,76
8.165.594,81
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern
798.775,23
666.538,00
18.740,00
59.000,00
davon Steuerumlagen
2.448.824,00
2.894.885,00
14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
15. Ertrag aus dem Verkauf eigener Anteile
16. Auflösung von Rücklagen für eigene Anteile
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
18. Bilanzgewinn
8.206.690,99
0,00
8.832.132,81
1.723.953,23
277.257,00
0,00
2.538.787,83
10.745.478,82
1.055.444,79
11.888.787,83
84
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/2022 DER FABASOFT AG, LINZ
Allgemeine Grundsätze
A
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §221 UGB einzustufen.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei
wurden die in §201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die
Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§195 bis 211
und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fort-
führung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
wurden berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich ge-
lagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei jenem
Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
85
B
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden
Jahresabschlusses beibehalten.
1)
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und für
andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorge-
nommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge wäh-
rend der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag be-
wertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der
sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei
Firmenwerten unterbleibt gemäß §208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2)
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanzstichtag
bewertet.
3)
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
4)
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differenzen,
die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung der
aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen
Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
86
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kommt es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-
schaftsteuersatzes von 25% auf 24% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23% (ab 1. Jänner 2024). Diese zukünftige Ände-
rung des Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten Steuern entsprechend berücksichtigt.
5)
Investitionszuschüsse
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass
das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die
entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es er-
folgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird
entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag
erfasst.
6)
Rückstellungen
6.1.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern
existierende Pensionsplan für Vorstände wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Im
Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten
jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge zum jeweiligen
Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge
zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestä-
tigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit
den Vermögenswerten aus den Pensionsrückdeckungsversicherungen.
6.2.
Abfertigungsrückstellungen
Zum 31. März 2022 waren keine Dienstnehmer mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Unter-
nehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.
Die Abfertigungsrückstellungen der Vorstände wurden auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
6.3.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstel-
lung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
7)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum Bilanz-
stichtag bewertet.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
87
C
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Aktiva
1)
Anlagevermögen
HinsichtlichderEntwicklungdereinzelnenPostendesAnlagevermögensundderAufgliederungderJahresabschreibung
wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
betragen:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr
in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
99.729,00
589.895,64
689.624,64
197.772,27
2.949.478,20
3.147.250,47
Vorjahr:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr
in den folgenden 5 Geschäftsjahren
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
134.358,06
650.181,60
784.539,66
233.522,40
3.250.908,00
3.484.430,40
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum
EUR 785.176,72 (Vorjahr TEUR 745).
Die Fabasoft AG hat mit Kaufvertrag vom 13. März 2019 eine ca. 11.000 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand
1) und eine ca. 4.500 m² große Grundstücksfläche (Kaufgegenstand 2) erworben. Beide Kaufgegenstände liegen im
Gebiet der Stadt Linz. Der Kauf ist aufschiebend bedingt vereinbart. Der Kaufvertrag erlangt dann seine bedingungs-
freie Rechtswirksamkeit, wenn Fabasoft AG bis 31. März 2022 für den Kaufgegenstand 1 die für eine Bauführung
erforderliche Flächenwidmung und außerdem die für eine solche Bauführung erforderlichen Behördengenehmigun-
gen erlangt hat. Mit Vereinbarung vom 3. August 2021 wurde dieser Kaufvertrag vor Eintritt der aufschiebenden
Bedingungen aufgehoben.
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG einen neuen Kaufvertrag über die oben angeführten Grundstücksflächen ge-
schlossen, der noch unter der aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Es
erfolgte daher keine bilanzielle Erfassung dieses Sachverhaltes im vorliegenden Jahresabschluss.
Die Fabasoft AG hat mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unterneh-
mensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden vom Management der Mindbreeze GmbH erworben, das vor der
Transaktion 24% beteiligt war und nach der Transaktion noch mit 14,5% beteiligt ist.
Darüber hinaus erwarb die Fabasoft AG insgesamt 70% der Geschäftsanteile der KnowledgeFox GmbH, einem An-
bieter von intelligenten Trainings-Apps, insbesondere im Bereich des MircoLearning, mit Sitz in Wien. Die Beteiligung
erfolgte zu 49,9% über den Kauf bereits bestehender Anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaf-
tern und zu 20,1% durch die Zeichnung neuer Anteile. Der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer hält weiterhin
30% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH.
Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag wurde mit 13. Jänner 2022 wirksam. Zum 13. Jänner 2022 erfolgte einer-
seits die Einzahlung der Stammkapitalerhöhung durch die Fabasoft AG an die KnowledgeFox GmbH in Höhe von
EUR 23.450,00 und andererseits die Bezahlung des über das Stammkapital hinausgehenden Investitionsbetrages
sowie des fälligen Kaufpreises für den Anteilserwerb in Höhe von insgesamt EUR 1.448.927,67.
88
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §238 Abs. 1 Z 4 UGB)
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital Jahresüberschuss/
buchmäßig -fehlbetrag
in EUR
in%
31.03.2022
Fabasoft Austria GmbH, Linz
2.328.602,61
462.784,49
100
100
EUR 800.000,00 EUR 3.415.093,27 EUR 2.225.218,17
CHF 100.000,00 CHF 84.056,18 CHF -348.825,16
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18
35.000,00
100
EUR 52.000,00 EUR 4.875.715,23 EUR 3.628.592,16
EUR 35.000,00 EUR 444.373,35 EUR 246.000,35
EUR 35.000,00 EUR 1.598.868,66 EUR 1.079.157,15
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
100
100
Fabasoft R&D GmbH, Linz
Mindbreeze GmbH, Linz
5.062.000,00
14.071.357,14
85,5 EUR 1.070.000,00 EUR 5.028.153,90 EUR 3.756.006,76
Xpublisher GmbH,
München, Deutschland
4.571.628,87
60
70
EUR 42.000,00 EUR 1.490.694,17
EUR 29.314,34
KnowledgeFox GmbH, Wien
1.497.267,67
EUR 58.450,00
EUR 350.891,79 EUR -246.738,11*
Summe
30.311.573,96
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2022
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Nominale
Eigenkapital Jahresüberschuss/
(Vorjahr)
in EUR
in%
buchmäßig
-fehlbetrag
31.03.2021
Fabasoft Austria GmbH, Linz
2.328.602,61
462.784,49
100
100
EUR 800.000,00 EUR 3.289.875,10 EUR 2.133.883,20
CHF 100.000,00 CHF 432.881,34 CHF -441.854,87
Fabasoft Schweiz AG, Bern, Schweiz
Fabasoft Deutschland GmbH,
Frankfurt/Main, Deutschland
2.282.933,18
35.000,00
100
EUR 52.000,00 EUR 5.047.123,07 EUR 3.847.216,64
EUR 35.000,00 EUR 388.373,00 EUR 196.260,24
EUR 35.000,00 EUR 2.419.711,51 EUR 1.958.509,81
Fabasoft International Services GmbH,
Linz
100
100
Fabasoft R&D GmbH, Linz
Mindbreeze GmbH, Linz
5.062.000,00
3.621.357,14
76 EUR 1.070.000,00 EUR 5.372.147,14 EUR 4.149.618,64
60 EUR 42.000,00 EUR 1.461.379,83 EUR -130.917,35
Xpublisher GmbH,
München, Deutschland
4.571.628,87
Summe
18.364.306,29
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 5.128.812,63 (Vorjahr TEUR 4.606) sind zugunsten
des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
2)
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe
von EUR 1.016.864,17 (Vorjahr TEUR 2.541) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-
umlage in Höhe von EUR 11.360.324,00 (Vorjahr TEUR 14.001) enthalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
89
3)
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
und steuerlichen Siebentelverteilungen.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 555.453,58 (Vorjahr TEUR 523).
Passiva
1)
Eigenkapital
1.1.
Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2022 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkennnummer
(D) 922985.
1.2.
Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 verwiesen
(siehe hierzu Punkt E.4).
1.3.
Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2021/2022 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 10.745.478,82.
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 eine Dividende
von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Ausschüttungs-
sperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
1.4.
Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 560.540,00
(Vorjahr TEUR 542) ausschüttungsgesperrt.
1.5.
Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2022 keine eigenen Aktien.
1.6. Umgründung
Eigene Aktien
Die rückwirkende Verschmelzung zum 31.12.2020 der FB Beteiligungen GmbH (FN 323228k) als übertragende
Gesellschaft auf die Fabasoft AG (FN 98699x) als übernehmende Gesellschaft gemäß Art. I UmgrStG wurde am
10. November 2021 im Firmenbuch eingetragen. Die Effekte aus der Verschmelzung sind für die Fabasoft AG von
untergeordneter Bedeutung.
90
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2)
Investitionszuschüsse
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zu-
schüsse der Republik Österreich von bis zu 14% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitionszu-
schüsse nach Anlagenklassen stellt sich wie folgt dar:
Stand
01.04.2021
Stand
31.03.2022
in EUR
Zuführung
Auflösung
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
21.047,20
53.323,37
398,09
5.554,37
15.890,92
94.124,26
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
61.130,24
20.329,35
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
19.934,39
39.204,37
14.570,04
44.568,72
94.304,96
100.732,70
40.453,76
154.583,90
3)
Rückstellungen
3.1.
Pensionsrückstellungen
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus
den Rückdeckungsversicherungen.
Die sich aus der unter Punkt B.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt
zum 31. März 2022 EUR 5.055.655,39 (Vorjahr TEUR 4.533). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche
aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 5.055.655,39 (Vorjahr TEUR 4.533) auf die gleiche
Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
3.2.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
31.03.2022
EUR
31.03.2021
TEUR
Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH
Prüfungsaufwand
1.280.693,38
33.840,00
77.140,00
5.390,00
1.872
29
Boni
4
Noch nicht konsumierte Urlaube
Sonderzahlungen
34
56.488,69
9.200,00
57
Personalaufwendungen
Ausstehende Eingangsrechnungen
Jahresabschlussveröffentlichungen
Sonstiges
0
77.610,00
29.150,00
13.500,00
1.583.012,07
100
30
1
2.127
Vor dem Hintergrund der unvorhersehbaren Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war eine
Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter und Laufzeit erforderlich. Diese An-
passung wurde am 26. Juli 2021 im Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
91
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland,
ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2025 abhängig. Im Geschäftsjahr
2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein erster Teil der Earn-Out-Kompo-
nente in Höhe von EUR 600.000 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Dieser Betrag wird nunmehr unter
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der undiskontierte Restbetrag der Earn-Out-Komponente beträgt
EUR 1.300.000,00 (Vorjahr TEUR 1.900).
4)
Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.966,84 (Vorjahr TEUR 16) enthalten, die
erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
D
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
1)
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4.105.965,50 (Vorjahr TEUR 3.775) resultieren aus der Verrechnung der Auf-
wendungen der Konzernmuttergesellschaft, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
2)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge in
Höhe von EUR 5.799,28 (Vorjahr TEUR 4) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
3)
Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
2021/2022
EUR
2020/2021
TEUR
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung
523.027,69
-523.027,69
421.238,66
421.238,66
518
-518
421
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherungen
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen
421
4)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
2021/2022
EUR
2020/2021
TEUR
Betriebsaufwand
Verwaltungsaufwand
Vertriebsaufwand
1.582.394,10
1.354.628,35
437.898,19
1.444
1.404
113
3.374.920,64
2.961
92
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
5)
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
E
Sonstige Angaben
1)
Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2022 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unterneh-
mensgruppe im Sinne des §9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH, Linz,
(3) Fabasoft Austria GmbH, Linz und (4) Mindbreeze GmbH, Linz.
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern 25% des zugerechneten Ein-
kommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes
aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkom-
men des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen
verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung,
die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu
erfolgen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 798.775,23 (Vorjahr TEUR 667) und unter-
gliedern sich in folgende Bereiche:
2021/2022
EUR
2020/2021
TEUR
Laufende Steuern
Steuerumlagen
Latente Steuern
-1.668.788,77
2.448.824,00
18.740,00
-2.287
2.895
59
798.755,23
667
2)
Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
2.1.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
2021/2022
2020/2021
Angestellte
5
4
2.2.
Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
93
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes betrugen
im Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 1.580 (Vorjahr TEUR 1.617) und setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Laufende Bezüge
1.001
158
966
230
Aufwendungen für Abfertigungen
Aufwendungen für Altersversorgung
Gesamt
421
421
1.580
1.617
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)
Dr. Peter Posch (Mitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2021/2022 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von
EUR 80.000,00 (Vorjahr TEUR 80).
3)
Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2022 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
4)
Beschlüsse der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 5. Juli 2021 wurden unter anderem folgende Beschlüsse
gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des
§65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen
Anteil von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10% über und geringstenfalls 20% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von
fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um
bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als
auch gemäß §172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedin-
gungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§169 ff AktG), wobei
der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten
zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§170 Abs. 2 AktG).
94
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
5)
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Umstrukturierung Organisationeinheit „Approve“
Die Fabasoft AG hat eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die Fabasoft Approve GmbH mit Sitz in der politischen Ge-
meinde Linz, gegründet. Die Fabasoft Approve GmbH wurde am 27. April 2022 zu FN 580091a im Firmenbuch des
Landes- als Handelsgericht Linz eingetragen.
Mit Einbringungsvertrag vom 9. Mai 2022 wurde der Teilbetrieb „Approve“ unter Inanspruchnahme der umgründungs-
rechtlichen Begünstigungen mit Wirkung zum Ablauf des Umgründungsstichtages 31. März 2022 gemäß Artikel III
UmgrStR von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht. Zur Ver-
meidung einer Einlagenrückgewähr hat die Fabasoft AG einen Zuschuss an die Fabasoft Austria GmbH in Höhe des
Wertes des Teilbetriebes an die Fabasoft Austria GmbH geleistet.
Personelle Änderungen im Vorstand der Fabasoft AG
Gründungsvorstand Leopold Bauernfeind legt mit Ende Juni 2022 seine Vorstandsfunktion zurück, steht dem Gre-
mium jedoch bis zum ersten Quartal des Kalenderjahres 2023 beratend zur Seite. Der Aufsichtsrat nahm daher zwei
Neubestellungen in den Vorstand der Fabasoft AG vor: Ing. Oliver Albl, seit 1991 im Unternehmen tätig, ist seit 1. Mai
2022 als Chief Technical Officer (CTO) für die Umsetzung einer neuen technischen Organisationskultur verantwortlich,
welche die Bereiche Softwareentwicklung und IT-Betrieb optimal zusammenführt. Matthias Wodniok, seit 2000 bei der
Fabasoft beschäftigt, leitet ab 1. Juli 2022 das gesamte eGov-Geschäft und treibt dieses mit neuen strategischen sowie
strukturellen Impulsen voran. Gründungsvorstand und Co-CEO Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann wurde vom Aufsichtsrat
mit Wirksamkeit 1. Mai 2022 zum Vorsitzenden des Vorstandes (CEO) ernannt.
Nach dem 31. März 2022 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
95
ANLAGENSPIEGEL DER FABASOFT AG, LINZ, ZUM 31. MÄRZ 2022
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Entwicklung des
Anlagevermögens in EUR
Stand
01.04.2021
Stand
31.03.2022
Zugänge
Abgänge
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
555.972,09
103.040,80
0,00
659.012,89
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
4.317.602,26
10.738.405,80
1.450.053,68
1.538.591,61
0,00
5.767.655,94
11.668.612,28
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
608.385,13
3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0,00
277.790,25
0,00
277.790,25
15.056.008,06
3.266.435,54
608.385,13
17.714.058,47
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
18.364.306,29
11.947.267,67
0,00
30.311.573,96
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
156.911,16
18.521.217,45
33.959.763,39
0,00
11.947.267,67
15.316.744,01
0,00
0,00
156.911,16
30.468.485,12
48.841.556,48
608.385,13
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB
64.606,89
64.606,89
96
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
kumulierte Abschreibungen
Restbuchwerte
Stand
Entwicklung des
Stand
Stand
31.03.2022
Stand
Zugänge
Abgänge
Anlagevermögens in EUR
01.04.2021
31.03.2022
31.03.2021
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
329.000,81
88.653,35
0,00
417.654,16
241.358,73
226.971,28
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
3.136.215,69
8.095.116,25
545.124,16
0,00
3.681.339,85
8.866.649,05
2.086.316,09
2.801.963,23
1.181.386,57
2.643.289,55
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
1.359.059,25
587.526,45
0,00
3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0,00
0,00
0,00
277.790,25
0,00
11.231.331,94
1.904.183,41
587.526,45 12.547.988,90
5.166.069,57
3.824.676,12
III.Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
30.311.573,96
156.852,66
18.364.306,29
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
58,50
58,50
0,00
0,00
0,00
58,50
156.852,66
18.521.158,95
22.572.806,35
0,00
58,50 30.468.426,62
11.560.391,25
1.992.836,76
587.526,45 12.965.701,56 35.875.854,92
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §204 (1a) UGB
64.606,89
64.606,89
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
97
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo
es für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich
ist, wird eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
58,3 Mio. Euro (55,1 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 17.647 (TEUR 19.554 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Der Anstieg bei den Umsatzerlösen (5,8% bezogen auf das Geschäftsjahr 2020/2021) reflektiert vor allem das
Wachstum bei Mindbreeze, bei Xpublisher und die positive Entwicklung der Erlöse aus den Fabasoft Business Process
Cloud Angeboten, einen Anstieg bei den Recurring Dienstleistungen sowie einen Anstieg beim Projektgeschäft. Im
Geschäft der Fabasoft Schweiz Software AG kam es demgegenüber infolge einer 2015 verlorenen Neuausschreibung
im Bundesbereich zu einem deutlichen Umsatzrückgang in Höhe von TEUR 1.176. Das sonstige Bestandskunden-
geschäft gestaltete sich im Berichtszeitraum und auch in den pandemiebedingten Lockdown-Phasen in dieser Zeit
trotz der durch diese entstandenen praktischen Herausforderungen, beispielsweise bei der Projektabwicklung mit
Kunden, erfreulich stabil.
Der EBIT-Rückgang auf TEUR 11.530 (TEUR 13.886 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) reflektiert insbesondere
gestiegene Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, im Wesentlichen in Form von erhöhten Personalauf-
wendungen. Darüber hinaus haben die im Vorjahr pandemiebedingt stark eingeschränkten Vertriebs- und Reisetätig-
keiten wieder zugenommen.
Mit einer Forschungsquote1) von 28,3% bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und
Entwicklung (TEUR 16.482) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungstätig-
keit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 13.961 im Geschäftsjahr 2020/2021).
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grundlagen-
themen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
98
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2022) 39% (51% zum 31. März 2021).
Aufgrund der Beteiligungserhöhung der Fabasoft AG an der Mindbreeeze GmbH von bisher 76% der Unternehmens-
anteile auf 85,5% ergibt sich ein reduzierender Effekt auf das Konzerneigenkapital.
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 48.424 (zum 31. März 2021) auf
TEUR 35.823 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 12.296 (zum 31. März 2021) auf TEUR 1.851 zum Bilanzstichtag
31. März 2022. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der
Fabasoft AG an der Mindbreeze GmbH von 76% auf 85,5% und aus dem Erwerb von Unternehmensanteile an der
KnowledgeFox GmbH von bestehenden Gesellschaftern.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2022 386 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (326 zum 31. März 2021).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 14.271 (TEUR 13.180 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1)
von TEUR 6.536 (TEUR 7.159 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.079 (TEUR 5.833 im Vergleichszeitraum des
Vorjahres).
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
Fabasoft R&D GmbH
100%
100%
100%
85,5%
Österreich
Österreich
Österreich
Österreich
Linz
Linz
Linz
Linz
Wien
Wien
Wien
Wien
Fabasoft Austria GmbH
Mindbreeze GmbH
Berlin, Erfurt,
München
Fabasoft Deutschland GmbH
100%
Deutschland
Frankfurt am Main
Xpublisher GmbH
60%
100%
70%
Deutschland
Schweiz
München
Bern
Deggendorf
Fabasoft Schweiz AG
KnowledgeFox GmbH
Österreich
Wien
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Mindbreeze Corporation
100%
USA
Chicago
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2022)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und strategischen Bedeutung des Mindbreeze Geschäftes im Fabasoft Kon-
zern hat die Fabasoft AG mit 20. April 2021 ihre Beteiligung an der Mindbreeze GmbH von bisher 76% der Unter-
nehmensanteile auf 85,5% erhöht. Die Anteile wurden von dem Management der Mindbreeze GmbH, welches zuvor
24% hielt, erworben.
1)Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
99
Das Mindbreeze Management, welches weiterhin vollumfänglich „an Bord“ ist, hält nach der Transaktion nunmehr
14,5% der Anteile. Die Kaufpreisfindung erfolgte basierend auf einer von E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
durchgeführten Unternehmensbewertung.
Am 13. Jänner 2022 erwarb die Fabasoft AG 70% der Anteile an der KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien. Das
Unternehmen ist auf mobiles Lernen und MicroLearning spezialisiert und mit ihrer Trainings-App für Onboarding und
Vertrieb international tätig. Der Beteiligungserwerb erfolgte einerseits durch den Kauf bereits bestehender Geschäfts-
anteile von nicht im Unternehmen mitarbeitenden Gesellschaftern in Höhe von 49,9% und andererseits durch die
Zeichnung neuer Anteile in Höhe von 20,1%. Die bestehenden und die neu gezeichneten Anteile wurden insgesamt
für einen Kaufpreis von TEUR 1.472 in bar erworben. Der CEO und bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt
weiterhin mit 30% beteiligt und treibt als Geschäftsführer die weitere Expansion voran. Die Erstkonsolidierung der
KnowledgeFox GmbH erfolgte somit vereinfachend mit den Zahlen zum Stichtag 1. Jänner 2022.
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
4.106
7.408
-3.314
-1.321
8.207
43.979
85%
3.775
8.166
-2.868
-1.127
8.832
45.081
86%
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresüberschuss
Eigenkapital
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
14.221
1.851
5
8.708
12.296
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2021/2022
2020/2021
Umsatzerlöse
58.268
11.250
11.530
17.647
7.880
55.090
13.780
13.886
19.554
9.730
Ergebnis vor Ertragsteuern
EBIT1)
EBITDA1)
Jahresergebnis
Eigenkapital
27.254
39%
39.252
51%
Eigenkapitalquote1)
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
Mitarbeiter, jeweils zum Stichtag
16.651
35.823
386
20.899
48.424
326
1)
Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
100
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Erfolgsfaktor
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Grund-
voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern besitzt somit im Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell
erstellt und kontinuierlich und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungs-
stätte, koordiniert deren Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses
umfangreiche Weiterbildungsprogramm wird von unternehmensinternen und externen Referentinnen und Referenten
umgesetzt und stetig erweitert, wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit prak-
tischer Anwendung gelegt wird.
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum Alli-
ance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 64 zertifizierte (Senior-)Projekt-
managerinnen und Projektmanager gemäß IPMA-Standard sowie 95 Scrum Master und 25 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regelmäßig im
Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle Organisations-,
Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und Umsetzungsbereiche
werden von Vertreterinnen oder Vertretern der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen, 14-tägig statt-
findenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Informationen zu laufenden
Kundenprojekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichts-
punkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame Einsatz von
Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer Multifunktions-
anlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie, Chats und Screen-
sharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am Hauptsitz in Linz
ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt vorgesehen.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Standards und offene Plattformen
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Standards
und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten Unternehmen
wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 ausführlich beschrieben.
1.4.
Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative Perfor-
mance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbar-
keit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Fabasoft ermittelt folgende APM:
•
Nominale Umsatzveränderung
•
•
•
•
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBITDA
Eigenkapitalquote
Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
101
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im
Vergleich zum Vorjahr an.
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung
des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Be-
steuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis) wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
- Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufho-
lungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
102
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2)
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
Neue Produkte und Produktversionen
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Produkte verfügbar gemacht als auch neue Produktangebote entwickelt. Daraus ergeben sich
sowohl Chancen für Neugeschäft als auch für Zusatzgeschäft bei Bestandskunden. Speziell im Bereich des Neukun-
dengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten, in neuen Geografien und basierend auf
neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut werden. Dafür erfolgte beispielsweise die
Weiterentwicklung der Fabasoft Business Process Solutions und eine Erweiterung des Mindbreeze Partnernetzwerkes.
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Information Insight, Wissensmanagement und künstliche Intel-
ligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien. Um für Kunden den Einstieg so einfach
wie möglich zu gestalten, bietet Mindbreeze eine Appliance (Mindbreeze InSpire) als sofort einsetzbares Produkt an.
Die Appliance wird in die Unternehmens-IT integriert und mithilfe von Konnektoren an die vorhandenen Datenquel-
len angebunden. Die Inhalte der Quellen werden analysiert, entsprechend verknüpft und in einer Wissensdatenbank
(Index) für Anfragen und umfassende Suchanwendungen bereitgestellt. Dazu kommen zunehmend hybride Betriebs-
modelle. Hier werden Daten aus unterschiedlichen Speicherorten (On-Premises, Cloud) analysiert und verknüpft.
Die Daten bleiben dabei jedoch verlässlich immer am Speicherort. Dies ermöglicht eine einheitliche Gesamtsicht
(360-Grad-Sicht) für die Endanwenderin und den Endanwender.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus positionieren Ana-
lystenhäuser Mindbreeze InSpire als solide und leistungsfähige Basis mit flexiblen Betriebsmodellen, wenn es um die
Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Information Insight geht. Das Produkt bietet umfangreiche
KI-basierte Funktionalitäten, die weit über klassische Suchmaschinen hinausgehen und von Analysten heute bereits
als die nächste Generation (Insight Engine, Cognitive Search) gesehen werden.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftsprozesse
der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch den bereitgestellten
Insight App Designer ermöglicht sowie in der Bereitstellung umfangreicher Konnektoren zur Anbindung von Daten-
quellen und Funktionalitäten im Standardprodukt. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verar-
beiten von natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem
Lernen und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot und
das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten
Branchen gewonnen und bei Bestandskunden die Installationen teilweise weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am
Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Ver-
triebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von strategischen Partnerschaften geplant.
Fabasoft Business Process Cloud
Cloud Computing hat sich global als Nutzungsmodell etabliert, wenn es darum geht Informationstechnologie-Ressour-
cen einfach, kosteneffizient und bedarfsorientiert zu verwenden oder Geschäftsprozesse abzuwickeln. Insbesondere in
Europa wird der Einsatz aber konterkariert hinsichtlich Bedenken betreffend Datenschutz und Vertraulichkeit von Unter-
nehmensdaten. Fabasoft adressiert dieses Transparenz- und Sicherheitsbedürfnis durch folgende Aspekte: Die Software-
produkte werden in Europa entwickelt und in europäischen Rechenzentren betrieben – auf dem Fundament eines euro-
päischen Wertesystems für Datensicherheit, Zugriffssicherheit, Rechtssicherheit und für zertifizierte Qualitätsstandards.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
103
Regelmäßig durchgeführte Zertifizierungen und Audits durch unabhängige Institutionen bestätigen die hohen Qualitäts-,
Sicherheits- und Servicestandards. In der vom Kunden gewählten europäischen Lokation werden die Daten synchron in
zwei getrennten Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung und Datenspeicherung können verschlüsselt erfol-
gen. Zudem bietet Fabasoft mit Appliances (Kombination von Hard- und Software) die Möglichkeit der Datenspeicherung
am Kundenstandort.
Die Fabasoft Business Process Cloud kann einerseits als Digitalisierungsecosystem genutzt werden, um zeitsparend und
kosteneffizient unternehmens- und projektspezifische Prozesse digital umzusetzen (Business Process Transformation).
Andererseits steht sie als sofort einsetzbare, flexible Cloud-Lösung für organisationsübergreifendes Dokumenten- und
Geschäftsprozessmanagement mit Schwerpunkt auf geschäftsrelevanten Dokumenten mit hohen Anforderungen an
Sicherheit und Compliance zur Verfügung. Als Ecoystem bildet die Fabasoft Business Process Cloud die Basis für die
Fabasoft Business Process Solutions sowie für kundenspezifische Anwendungsfälle.
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Umsetzung von kundenspezifischen
Anwendungsfällen in den Bereichen Vertragsmanagement oder dem technischen Datenmanagement gesehen. Dafür
bietet Fabasoft Out-of-the-box-Produkte: Fabasoft Approve für das Verwalten von technischen Daten und Dokumenten
in der Industrie und Fabasoft Contracts für Contract Analytics sowie das revisionssichere Life-Cycle-Management von
Verträgen. Durch die Integration von Teilen der Mindbreeze Technologie in Fabasoft Contracts stehen beispielsweise eine
intelligente Datenerfassung, ein intelligentes Capturing und individuelle Dashboards zur Verfügung.
Die Fabasoft Business Process Cloud, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts zeichnen sich durch ihre einfache
Anbindung an bestehende IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN
2.0) ist es möglich, komplexe Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu
modellieren. Die intuitive, barrierefreie und in unterschiedlichen Sprachen verfügbare Benutzeroberfläche führt zu einer
hohen Akzeptanz bei Endanwenderinnen und Endanwendern.
Die Digitale Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informationsbereit-
stellung und ermöglicht automatisierte Prozesse. Anwenderinnen und Anwender profitieren von einer Plattform, mit der
mehrere Anwendungsfälle abgedeckt werden können, ohne die Arbeitsumgebung zu wechseln.
Die Fabasoft Business Process Cloud wurde konsequent als Applikationsecosystem konzipiert und weiterentwickelt. Die-
ses fungiert als Basis für Produktangebote wie Fabasoft Approve, Fabasoft Contracts, Xpublisher und KnowledgeFox und
eröffnet auch Chancen für ein verstärktes Cloud-Partnergeschäft.
Fabasoft Secomo
Die Fabasoft Secomo Encryption Appliance bietet die Möglichkeit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Da-
bei werden die Daten immer verschlüsselt übertragen und in Teamrooms gespeichert. Es werden sowohl der Team-
room als auch die darin enthaltenen Dokumente verschlüsselt. Für Kunden der Fabasoft Business Process Cloud En-
terprise Edition, Fabasoft Approve und Fabasoft Contracts steht Fabasoft Secomo auch „as a Service“ zur Verfügung.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Datenschutz
bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus auch
eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut positioniert
und bietet mit ihren Cloud-Produkten ein leistungsfähiges Portfolio: Einerseits zur digitalen Dokumentenlenkung bzw.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um Datenschutz- und Compliance-Richt-
linien besser entsprechen zu können.
Xpublisher und Xeditor
Das Redaktionssystem Xpublisher standardisiert und strukturiert Inhalte für ein hochautomatisiertes, schnelles und
konsistentes Multi-Channel-Publishing. Es erleichtert die Koordination und Zusammenstellung von Inhalten für unter-
schiedliche digitale Veröffentlichungskanäle und ermöglicht mit der integrierten Blatt- und Buchplanung eine einfa-
che Produktion von Zeitschriften, Büchern und Dokumentationen.
104
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Xeditor ermöglicht es, semantische und strukturierte Inhalte im XML-Format ohne technische Kenntnisse zu erstellen
und diese entsprechend zu bearbeiten. Dokumentstrukturen sind in Xeditor bereits vorgegeben und müssen von
den Autoren nur befüllt werden. Dies erleichtert die Aktualisierung und Veröffentlichung von umfangreichen Schrift-
stücken wie juristischen Texten oder technischen Dokumentationen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft – insbesondere der Fabasoft Business Process Cloud – gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-
on in die Fabasoft Business Process Cloud können standardisierte Inhalte effizient erstellt, bearbeitet und überprüft
werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrieumfeld beim Verfassen von technischen
Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung von juristischen Texten.
KnowledgeFox
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% des Microlearning-Pioniers KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernom-
men. Die Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH wird als konsequenter Schritt in der Umsetzung der Fabasoft Wachs-
tumsstrategie gesehen. Das mobile Lern-Management-System (LMS) des Unternehmens soll vom Fabasoft Business
Process Cloud Ecosystem profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.
Offene Plattform und Bekenntnis zu Standards
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der On-Premises-Produktpalette aus dem Fabasoft Konzern stellt die Möglichkeit
dar, die Produkte auf Basis von Open-Source-Plattformen nutzen zu können. Durch das bestehende Kostenbewusst-
sein sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor kann diese wirtschaftliche Option zu einer positiven Bewertung
des Fabasoft Angebotes beitragen.
Grundlage dieser offenen Plattformstrategie im Konzern ist das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten
Standards und Normen in der Softwareproduktentwicklung. Dadurch soll sowohl für Kunden als auch für Vertriebs- und
Entwicklungspartner ein Beitrag zu Wahlfreiheit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bei IT-Inves-
titionen geleistet werden.
Weiterhin wirken sich die Kostenvorteile der Open-Source-Plattform positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowohl des Cloud-
Betriebsmodells als auch der Appliance-Angebote aus, denen diese Plattformen ebenfalls zugrunde liegen.
Barrierefreiheit
Neben der Plattformoffenheit und dem Bekenntnis zu Standards legt Fabasoft großes Augenmerk auf das Thema
Barrierefreiheit (Accessibility). Im Sinne der Gleichbehandlung erfüllen die Fabasoft Produkte die hohen Standards der
Barrierefreiheit und ermöglichen dadurch die nahtlose Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Einschrän-
kungen in den Arbeitsablauf.
Vertriebswege und Partnerschaften
Fabasoft ist bestrebt ihr Vertriebs-, Entwicklungs- und Projektpartnernetzwerk international weiter auszubauen. Neben
dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs) werden auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf
Independent Software Vendors (ISVs) unternommen.
Mindbreeze ermöglicht solchen Partnern über die Nutzung der Mindbreeze InSight Services die Vorteile von KI-basierten
Funktionalitäten als Bestandteil ihrer Softwareprodukte und Lösungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen.
Etwa sind das Analysieren und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen
Lösung damit einfach möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und
Nordamerika weiter auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Applikationsecosystem stellt eine wichtige Basis dar, um ausgewählten Cloud-
Partnern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Lösungen in die Fabasoft Business Process Cloud zu integrieren und zu
betreiben. Fabasoft ist bestrebt Partnerschaften mit international ausgerichteten Anbietern weiter auf- und auszubauen
und sieht deren Expertise und Vertriebsstärke als eine ideale Ergänzung zu den Produkten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
105
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Vertrieb von
Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität, wenige Partner pro
Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den Xpublisher Produkten
darstellen.
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus der Erschließung neuer Kundengruppen, beispielsweise in
bestimmten vertikalen Märkten, ergeben.
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen Organi-
sationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies jedoch umgesetzt
werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Pro-
jekten im Zusammenhang mit dem in den europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von
Verwaltungsmodernisierung und E-Government ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete
Projekte und Investitionen mündet. Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultie-
ren diesbezüglich immer wieder auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und ausge-
zeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin intensiv an
solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend
die Interaktionen mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der
künstlichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumen-
ten die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege an
den Innovationen in diesem Feld.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzuführen.
Im Projekt E-Akte Bund wurde im Berichtszeitraum der Roll-out der E-Akte vorangetrieben.
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung der
E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter Basis
in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im Zuge der
konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im Bereich
der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung und die
gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein umfang-
reiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Anwenderinnen und Anwendern, Organisationsexpertinnen und -experten sowie dem
Betrieb und Fabasoft werden wegweisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledi-
gung entwickelt und erprobt. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung
und dem unterstützenden Einsatz von KI-Technologien.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Zertifizierungen
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständi-
ge Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstel-
lung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Manage-
mentsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die
Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgreichen
Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2021 durch akkreditierte
Zertifizierungsstellen ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes
Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2021 ihr
erstes Überwachungsaudit erfolgreich.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits, Testate und Zertifizierungen für
die Fabasoft Business Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:
Das C5 Testat nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik) ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau an
Informationssicherheit der Fabasoft Business Process Cloud Services und von Mindbreeze InSpire SaaS Services
nachvollziehbar offenlegt.
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen. Die
definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit und
Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb, Verfüg-
barkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder Beschei-
nigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2022 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des aktuellen
BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Testate wurden für die Fabasoft Business
Process Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 für die Fabasoft Business Process Cloud Services und für
Mindbreeze InSpire SaaS Services erneut beauftragt und durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCo-
opers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security
– herausgegeben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen
eines ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Effektivität ausgewählter Kontrollen in
Bezug auf die von Fabasoft definierten Dienstleistungen geprüft. Der unabhängige Auditor PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland, hat im Berichtszeitraum die Prüfung vorgenommen und die
Effektivität erneut bestätigt.
Zusätzlich verfügen die Fabasoft Business Process Cloud Services über das TÜV Rheinland „Certified Cloud Services“
Zertifikat.
Nach der Auditdurchführung im Februar 2022 wurde für die Fabasoft Business Process Cloud in Form eines ISAE
3000 Audit Reports dokumentiert, ob ausgewählte Anforderungen des EU Cloud COC erfüllt werden. Dabei über-
prüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob am Audittag ent-
sprechende Kontrollen implementiert waren, um die EU Cloud CoC-Anforderungen zu erfüllen.
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreterinnen und Vertreter europäischer und multinationaler Unternehmen und
Organisationen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es
Cloud Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der
Kodex Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie
der ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC mehr
Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
107
2.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
Starke Abhängigkeit vom Government-Geschäft im deutschsprachigen Raum
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit Government Kunden, speziell im deutschsprachigen
Raum, erwirtschaftet. Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzun-
gen und Einsparungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt-
oder Technologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Vertriebs-
gesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Es wird versucht diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestandskunden,
durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebotslegung bei
Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote für die Erweite-
rung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen Vorlauf- und Entscheidungszeiten, komplexen, sehr formalen und
umfangreichen Angebotserfordernissen, juristisch, technisch und personell anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
umfangreichen, teuren und langwierigen Teststellungen geprägt. Dazu kommen knappe Budgets bei den Auftrag-
gebern und starker Wettbewerbsdruck, gefördert durch die öffentliche, meist internationale Natur der Ausschrei-
bungsverfahren. In den Projektverträgen geben diese Auftraggeber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen
(Haftung, Schadenersatz, langjährige Fixpreisbindungen ohne die Möglichkeit einer Anpassung an Inflation oder
Personalkostenentwicklung etc.), oft ohne Verhandlungsmöglichkeiten, vor.
Das Geschäft im öffentlichen Sektor unterliegt auch starken saisonalen und budgetären Schwankungen. Solche Un-
sicherheiten im Geschäft können sowohl die Vergabe von Neuprojekten als auch die Verlängerungen bestehender
Vertragsverhältnisse betreffen und somit die zukünftige Erlösentwicklung wesentlich negativ beeinflussen. Politische
Entwicklungen wie beispielsweise Neuwahlen oder Kompetenzverlagerungen können auch bereits weit vorange-
schrittene Vergabeprojekte wieder „zurück an den Start“ befördern. Darüber hinaus können auch bereits laufende
Projekte durch Ursachen, die in der Sphäre der Auftraggeber liegen, unterbrochen oder verschoben werden. Auf-
grund der Größe vieler Projekte im öffentlichen Sektor und der engen Zusammenarbeit der einzelnen Stellen besteht
auch das erhöhte Potenzial von Klumpenrisiken.
Als erhebliches Risiko im wichtigen Geschäftsbereich der öffentlichen Auftraggeber werden Budgeteinschränkungen
in den öffentlichen Haushalten gesehen.
Risiken im direkten Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkal-
kulationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken (bei-
spielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die Fabasoft
Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen. Um solchen
Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein, welches laufend
weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und Mit-
wirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem direkten
Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte maßgeblich
beeinflussen können.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Risiken betreffend Subauftragnehmer im Projektgeschäft
Im Projektgeschäft arbeiten Gesellschaften aus dem Fabasoft Konzern bei Bedarf als Generalunternehmer mit Part-
nern zusammen, die als Subauftragnehmer oder Lieferanten, Leistungen für Projekte erbringen. Ein Risiko wird darin
gesehen, dass, wenn diese Partner ihre Leistungen nicht, teilweise oder mangelhaft erbringen oder aus welchen
Gründen auch immer ihre Leistungserbringung von den Kunden nicht akzeptiert wird, Fabasoft als Generalunter-
nehmer gegebenenfalls in Anspruch genommen werden kann (beispielsweise in Form von eingeschränkten und/
oder verspäteten Kundenzahlungen, Ersatzleistungen, Haftungen, Vertragsstrafen, Schadenersatz etc.). Dies könnte
sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach
sich ziehen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei Leistungen oder Leistungsteilen, die extern – beispielsweise über Sub-
auftragnehmer – zugekauft werden, üblicherweise deutlich geringere Margen erwirtschaftet werden können, als bei
Leistungen, die durch eigenes Personal erbracht werden.
Allgemeine Risiken des Partnergeschäftes
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit von
Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität von
Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners liegen
– Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft häufig
Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheimnisse wirk-
sam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partnerkonditionen die
erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden, und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass, wenn Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner
findet, die hochqualitative Softwarelösungen basierend auf Produkten und Technologien des Fabasoft Konzerns ent-
wickeln und vermarkten, die erwünschte bzw. für den nachhaltigen Markterfolg erforderliche Marktdurchdringung
hinsichtlich der Produkttechnologie in den dafür vorgesehenen Märkten möglicherweise nicht erreicht werden kann.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information Insight
und Cloud Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von Akquisitionen
und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deutlicheren Skaleneffek-
ten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder durch die Hereinnahme
von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlagkraft am Markt zu erreichen, hält
weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender Softwarehersteller in weitere Marktseg-
mente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was weiterhin zu einem intensivierten Preis- und
Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsoli-
dierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringe-
re Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände bei
den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist be-
absichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientiertes
Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen und
eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch Han-
delsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestimmungen,
können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
109
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risken, wie sie in diesem
Bericht hier auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur
Unterstützung herangezogen (Investmentbanken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsberatung etc.), deren Honorar meist nur
teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können
oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände.
In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim
Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Syn-
ergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase
bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Markt-
zugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicher-
weise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme
vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen wer-
den. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert
zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akqui-
sitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmeri-
schen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach
schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf
bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt wer-
den. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft Produkte
aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht zuletzt
negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen bei Neu-
geschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote
umfangreichen Zertifizierungsprozessen, wie unter „Zertifizierungen“ beschrieben, unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen. Selbiges gilt auch für Fehler, funktionale
Abweichungen oder Einschränkungen im Zuge neuer Produktversionen oder Fehlerbehebungen.
Ein weiteres Risiko besteht bei Drittprodukten und Technologien aus dem Open Source Bereich. Es wird von ver-
schiedenen Anbietern nunmehr häufig versucht, diese lizenzkostenfreien Angebote zu kommerzialisieren, indem
beispielsweise bestimmte Leistungsmerkmale oder Unterstützungsangebote in den kostenfreien Versionen nicht
mehr weitergeführt werden, sondern nur mehr in kostenpflichtigen Angeboten enthalten sind. Gelingt es in solchen
Fällen nicht, kostenfreie Alternativen zu finden, so können zusätzliche Kosten sowohl auf Kunden, die diese Platt-
formen oder Technologien einsetzen, als auch auf Fabasoft – beispielsweise bei Betriebsmodellen – zukommen.
Auch im Falle, dass kostenfreie Alternativen gefunden werden können, kann es dennoch zu Umstellungskosten
oder zeitlichen Verschiebungen – etwa durch erforderliche Anpassungen in der Software – kommen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Darüber hinaus besteht durch die Integration von Drittprodukten das Risiko einer Beeinträchtigung der Funktions-
weise oder die Gefahr von Fehlfunktionen der Fabasoft Produkte. Programmierfehler, Sicherheitslücken etc. in
Drittprodukten können nicht von Fabasoft direkt behoben werden, da kein Zugriff auf den Source Code besteht.
Allgemein ist zu sagen, dass Rückgänge beim Neugeschäft oder Bestandskundengeschäft betreffend die Produkte
aus dem Fabasoft Konzern auch die Entwicklung der Umsätze aus Dienstleistungen, Supportleistungen und Soft-
wareaktualisierungen üblicherweise negativ beeinflussen können.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere in dem Geschäftsfeld der Appliances sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und im
Ergebnis der Erfolg des Produktes, welches der Kunde nutzt, nicht ausschließlich durch die Leistungsmerkmale der
im Fabasoft Konzern entwickelten Software bestimmt, sondern auch wesentlich abhängig von eingesetzten Drittpro-
dukten. Diese umfassen sowohl Hardware- (Server, Speicher, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten etc.) als auch
Software-Komponenten (Betriebssystem, Datenbank, Sicherheitstechnik etc.). Diese Komponenten unterliegen – ein-
zeln oder in ihrem Zusammenspiel – insbesondere den nachfolgend unter „IT-Risiken“ dargestellten Risiken. Zusätz-
lich bestehen Risiken speziell von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik
sowohl zwischen Zulieferanten und der jeweiligen Gesellschaft des Fabasoft Konzerns als auch bei der Auslieferung
an den Kunden. Es besteht auch das Risiko eines Lieferantenausfalls, beispielsweise infolge der Beendigung der be-
troffenen Produktlinie durch den Lieferanten oder infolge der Einstellung des betroffenen Geschäftsbetriebes oder
durch Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässe oder andere Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.
Dazu kommen die Risiken von Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen in der Logistikkette. Um gegenüber dem
Kunden kurzfristig lieferfähig zu sein, ist gegebenenfalls aufgrund der Lieferzeiten einzelner Lieferanten eine dem
prognostizierten Geschäftsverlauf angepasste Lagerhaltung von Drittprodukten vorzusehen.
Da speziell in einem sich dynamisch entwickelnden Geschäftsfeld eine genaue Prognose des Geschäftsverlaufes
nicht möglich ist, bestehen sowohl die Risiken von zu niedriger Lagerhaltung und damit eingeschränkter Lieferfähig-
keit als auch die Risiken von zu hohen Lagerbeständen und damit hoher Kapitalbindung, hohen Lagerkosten und
Problemen, die mit Modellwechseln beim Hersteller und zeitlich befristeten Wartungsverträgen der Dritthersteller im
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus besteht auch das Risiko einer Lieferverzögerung aufgrund der geltenden
Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Ziellandes, die oft umfangreiche Nachweise und Zertifikate erfordern bevor die
Ware an den Kunden geliefert werden kann.
Tritt beim Kunden eine Störung auf, so ist nicht nur in Abstimmung mit dem Kunden zu substanziieren, ob und in welcher
Form die Störung von einem Fabasoft Produkt ausgeht, sondern auch gegebenenfalls im Zusammenspiel mit den Sup-
port-Organisationen der Lieferanten von Drittprodukten die Störungsbehebung abzustimmen. Ist dafür beispielsweise der
Austausch von Hardware-Komponenten erforderlich, so unterliegt dieser Vorgang insbesondere den oben beschriebe-
nen Logistik-Risiken und dem Risiko, dass bei dem Kundendienst des jeweiligen Herstellers Verzögerungen oder Fehler
entstehen. Insgesamt unterliegt der gesamte Störungsbehandlungsprozess insbesondere Risiken von Kommunikations-
problemen, Zeitverzögerungen und Fehlern sowie dem Risiko unterschiedlicher Service-Levels im Innen- und Außen-
verhältnis. Diese Risiken würden sich – ungeachtet des tatsächlichen Verursachers – nachteilig auf Fabasoft auswirken.
Der Fabasoft Konzern versucht den dargestellten Risiken intern durch definierte, dokumentierte und zertifizierte Ge-
schäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
begegnen. Im Zusammenspiel mit Lieferanten stehen eine professionelle Lieferantenauswahl sowie geeignete Quali-
tätsmanagementmaßnahmen im Vordergrund.
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IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software, bei
Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im Wege
von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend
auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit
welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ
beeinflussen.
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leistun-
gen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließlich der
gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler, unberechtig-
te Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies könnte in der
Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken, welche entgeltliche
oder unentgeltliche (Online-)Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen hat organisatorische
und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen internen Systemen nach Abwä-
gung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines
gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten
von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des
Maschinellen Lernens
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß und verschiedener Ausprägung Techno-
logien und Verfahren der Künstlichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden
anforderungsspezifische Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von (historischen) Bestandsdaten
„trainiert“ um relevante Muster zukünftig zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei
vergleichbaren Aufgabenstellungen verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren
gemäß wird kein fixer Ablauf zur Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten
Rahmen vom System anhand der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Aus-
gangsdaten (sowohl hinsichtlich Qualität als auch Umfang) und Trainingszyklen ganz wesentlich die Qualität der
gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal auch erst nach einer längeren Zeit
des Einsatzes - modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen, Fehlerkennungen, Nichterkennung und
Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu unrichtigen, unvollständigen oder unerwünschten
Ergebnissen führen.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert bei. Den-
noch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In Anbetracht der
global hinsichtlich Anzahl, Intensität und Raffinesse zunehmenden Cyberangriffe auf Unternehmen in allen Bereichen
der Wirtschaft unternimmt Fabasoft intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, ausbildungsseitige, (system)technische und physische Barrieren und Maß-
nahmen eingerichtet, um unberechtigten Zugriff zu verhindern und ein Kriterienkatalog erstellt, der bei der Auswahl von
sicherheitsrelevanten Lieferanten und Dienstleistern anzuwenden ist und der im Einkaufs-Workflow der Fabasoft imple-
mentiert wurde. Sicherheitsrelevante Auftragnehmer von Fabasoft sind jene, die über potenziellen Zugriff auf interne,
vertrauliche oder personenbezogene Daten verfügen. Dieser Zugriff kann ein potenzielles Risiko für Service-Level- oder
Vertragsverletzungen gegenüber Fabasoft Kunden darstellen bzw. kann eine Beeinträchtigung der Fabasoft Prozesse
verursachen.
Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielsweise Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spe-
zielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte Fabasoft Anforderungen zu erfüllen – wie zum Beispiel relevante
Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkeh-
rungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen
installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Ak-
tualität und Wirksamkeit geprüft.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in Kom-
bination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene (wie zum Beispiel „Fake President“-E-Mails). Um das
Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regel-
mäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus
werden die Fabasoft Produkte und angebotenen Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkeh-
rend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt, wie unter
„Zertifizierungen“ aufgelistet.
Da der Eintritt solcher Risiken neben dem Imageschaden auch weitreichende negative finanzielle Konsequenzen für das
Unternehmen haben kann, wird diesem Risikofeld große Bedeutung eingeräumt.
Personalrisiken
Es werden Risiken darin gesehen, hochqualifizierte, unternehmerisch denkende Management-Fachkräfte im IT-Be-
reich für die eigenverantwortliche Führung und den Ausbau bestehender, neuer oder neu strukturierter Geschäfts-
bereiche in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Fachkräften im
IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher
ein Risiko, dass Personalbedarfe nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erfüllt
werden können.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbeson-
dere auch Schlüsselkräfte – das Unternehmen in kurzem zeitlichen Abstand verlassen könnten und kurzfristig kein
adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf
die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu
einer negativen Entwicklung der Kundenzufriedenheit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungs-
ansprüchen oder anderen für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, wie beispielsweise Reputationsschäden,
Projektstopps oder sogar Rückabwicklungen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Risiken durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus
Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einem Gesundheits-
notstand erklärt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Fabasoft hat sofort umfassende Maßnahmen ergriffen und evaluiert diese laufend, um den Risiken bestmöglich ent-
gegenzuwirken. Einerseits um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei Kunden und im Fabasoft Konzern – und die
Öffentlichkeit zu schützen und andererseits um das operative Geschäft aufrecht zu erhalten.
Neben den allgemeinen Risiken, dass es beispielsweise im Falle von Erkrankungsfällen im Unternehmen oder gar
Standortschließungen zu Einschränkungen oder Ausfällen von Unternehmensfunktionen kommen kann, besteht das
Risiko, dass etwa im Falle von massiven Reise- oder Zugangs-Restriktionen bestimmte Vor-Ort-Dienstleistungen bei
Kunden eingeschränkt oder nicht mehr erbracht werden können. Eine Substitution durch Onlinepräsenz wurde im
Berichtszeitraum bereits weitgehend umgesetzt, ist jedoch nicht in allen Szenarien praktikabel. Insbesondere war im
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuch
bislang wichtig.
Besonders der Auf- und Ausbau und das Business-Development speziell in neuen Regionen oder Geschäftsfeldern
leidet merklich unter den massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten und des persönlichen Kontaktes.
Als potenziell exponiert gegenüber Problemen bei Logistik oder Supply-Chain wird aktuell vor allem das Geschäft mit
Appliances bewertet. Schließungen von Produktionsstätten sowie Verzögerungen oder erhebliche Preisanstiege bei
der Lieferung aufgrund von Problemen in der Supply-Chain können sowohl das Partnergeschäft (Verzögerung in der
Bereitstellung der bestellten Appliances) als auch das Direktgeschäft von Fabasoft negativ beeinflussen.
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Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Gesamtwirtschaft und in Folge auch auf die Finanzen
der öffentlichen Haushalte besteht ein stark erhöhtes, kurz- und mittelfristiges Absatzrisiko. Dieses kann sowohl
betreffend die Neukundengewinnung als auch bei Bestandskunden und laufenden Projekten in Form von Umsatz-
verschiebungen, Umsatzeinbußen und Gewinneinbußen schlagend werden. Der Umfang dieser Auswirkungen kann
aktuell nicht prognostiziert werden.
Die Umstellung auf „Home-Office“ bringt trotz Einsatz moderner Technologie zusätzliche Risiken mit sich: Die soziale
Interaktion wird eingeschränkt, der kreative Austausch und der Fluss an Ideen sowie der Diskurs und die Möglich-
keit, Differenzen oder Missverständnisse zeitnah aufzulösen, können leiden. Des Weiteren stellt das Unternehmen
zwar leistungsfähige Endgeräte zur Verfügung, die Anbindung unterliegt aber den Bandbreiten- und Service-Level
Einschränkungen der jeweiligen Internetverbindungen des Home-Office. Auch eröffnet umfangreiches Home-Office
zusätzliche Bedrohungsszenarien durch Cyberangriffe, denen es zu begegnen gilt.
Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine
Das Unternehmen betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation
oder in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulierferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der
öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktu-
ell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen
Attacken auf kritische Infrastrukturen.
Finanzrisiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammenset-
zung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der Nutzungs-
gebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt. Ein Zinsände-
rungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das
Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort,
wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen
als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock – beispielsweise im Zusammenhang
mit COVID-19 – ausfällt, können erhöhte Risiken entstehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltig-
keit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem
denkbaren, stark inflationären Gesamtszenario die Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnis-
sen zu erhalten.
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze besitzen
in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen, veröf-
fentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht dann häufig zu bestimmten Stichtagen oder nach bestimmten
Fristen und nach Überschreitung bestimmter Schwellwerte. Damit kommt es üblicher Weise zu einem zeitlichen
Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von diesbezüglichen Preisanpassungen.
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei relevanten Zulieferanten (Hardware,
Rechenzentrumsressourcen, Energie, Kühlung etc.) sowie der Preisauftrieb bei den Personalkosten und Personalak-
quisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Indexzahlen, welche für Vertragsanpassungen heran-
gezogen werden, liegen können.
Hinsichtlich der Barguthaben des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen aktuell
geringer bis negativer Verzinsung und Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
2.3.
Prognosebericht
Den digitalen Wandel gestalten
Fabasoft hat sich als Softwareproduktunternehmen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsab-
läufen in großen Organisationen spezialisiert. Die Produkte des Konzerns dienen der Erstellung, nachvollziehbaren
und sicheren Bearbeitung, konsistenten Publikation, semantischen Recherche, automatischen Kategorisierung und
Archivierung von elektronischen Geschäftsunterlagen, Inhalten und Prozessen.
Diese Technologien und die damit umsetzbaren Lösungen erlangen als essentielle Bausteine und Katalysatoren der
„Digitalen Transformation“ zunehmend unternehmensstrategische Relevanz und werden auf den Management-Ebe-
nen sowohl bei Privatunternehmen als auch bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend als zukunftsentscheidende
Handlungsfelder erkannt.
Im öffentlichen Sektor konkretisierte sich diese Erkenntnis auch in Form einer Reihe von umfangreichen Vorhaben
und Projekten auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen zur Einführung der Elektronischen Akte (E-Akte).
Im privaten Sektor bestimmten Themen wie unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Cyber Security und Da-
tenschutz sowie effizientere und kostengünstigere Prozesse verbunden mit verbesserter Serviceleistung durch eine
umfassende Gesamtsicht, Kundengespräche, Produktpräsentationen und Teststellungen.
Transformation des Geschäftes: Fabasoft Business Process Cloud, SaaS, Appliances und hybride Modelle
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie
entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich von
dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden mit
einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-Angebote
und/oder Appliances.
Abhängig von den Zielmärkten verläuft aktuell dieser Transformationsprozess unterschiedlich: Bei öffentlichen Aus-
schreibungen werden im Kernbereich von Fabasoft (E-Akte) noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefor-
dert. Der Auftraggeber betreibt die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechen-
zentren. Bei privaten Auftraggebern sind Interessenten zunehmend flexibel in der Frage, ob die angestrebte Lösung
als Cloud-Anwendung, über eine Appliance oder in Form eines klassischen On-Premises-Projektes umgesetzt wer-
den soll.
Diese Entscheidung wird oft erst im Zuge des Bieterdialogs unter Abwägung von funktionalen, sicherheitstechni-
schen, ökonomischen und vor allem zeitlichen Gesichtspunkten getroffen. Fabasoft sieht sich in solchen Konstella-
tionen hervorragend positioniert, da das verfügbare Produktportfolio diese Flexibilität unterstützt und auch hybride
Modelle erlaubt.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-Li-
zenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von Fabasoft
bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten dafür perio-
dische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden die Hardware-
komponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes in jenen Ländern, wo der
Fabasoft Konzern über eigene Gesellschaften tätig ist und welches auch teilweise mit einem intensiven projektseitigen
Engagement in der Umsetzungsphase einhergeht, um ein indirektes, partnerorientiertes, internationales Vertriebs-
und Marketingmodell insbesondere für Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud und Appliances
weiter zu ergänzen.
Die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend, lag der Fokus im Berichtszeitraum darauf, die
Fabasoft Business Process Cloud als Digitalisierungsplattform für unternehmensinterne sowie -übergreifende Ge-
schäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Business
Process Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, waren dabei zentrale Aufgaben.
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Fabasoft Approve, die Business Process Solution für technisches Datenmanagement, konzentriert sich auf komplexe
Prozesse mit Lieferanten und Partnern in der Industrie und lässt sich in individuellen Projekten an kundenspezifische
Use Cases anpassen. Die Business Process Solution für Vertragsmanagement, Fabasoft Contracts, zeichnet sich
durch den sofortigen Einsatz in unterschiedlichen Branchen aus. Die Integration von Teilen der Mindbreeze-Techno-
logie sorgt für ein hohes Maß an Automatisierung und schafft so einen entscheidenden Mehrwert. Der eigenständige
Charakter des erfolgreichen Geschäftes mit diesen Solutions soll künftig weiter unterstrichen und mit verstärkter
unternehmerischer Initiative unterlegt werden.
Die laufende Integration der Produkte der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Business Process Cloud stellt die konsequen-
te Weiterführung dieser Strategie dar. Diese ebenfalls als Business Process Solutions zu etablieren, trägt dazu bei beid-
seitige Synergieeffekte zu realisieren: Während die Funktionalität der Fabasoft Business Process Cloud die Xpublisher
Produkte aufwertet, profitieren bestehende Business Process Solutions vom erweiterten Anwendungsspektrum.
Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach
sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung dieser Produkte basierend auf der Fabasoft Business Process Cloud Technologie geht mit der
Strategie einher, die Fabasoft Business Process Cloud als Ecosystem für digitale Geschäftsprozesse zu etablieren,
auf dem sich mittelfristig auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der aktuellen und steigenden
Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit Rechnung getragen.
Mindbreeze InSpire
Der geschäftliche Fokus von Mindbreeze konzentrierte sich im Berichtszeitraum primär auf internationale Großkun-
den und deren Visionen und Aufgabenstellungen zu Wissensmanagement und semantischer Suche in Verbindung
mit Technologien der künstlichen Intelligenz.
Als besonderer Erfolgsfaktor von Mindbreeze InSpire wird dabei die schnelle und kostengünstige Umsetzung von kon-
kreten Aufgabenstellungen in Form von unternehmensbereichsspezifischen Suchanwendungen für 360-Grad-Sichten
auf Unternehmensdaten gesehen, unabhängig davon, ob diese in strukturierter oder unstrukturierter Form vorliegen
oder in unterschiedlichen Datenquellen gespeichert sind.
Erfahrungsgemäß unterliegen solche Vorhaben der Kunden längeren Vorlaufzeiten in der Entscheidungsfindung und
Beschaffung und erfordern in der Abarbeitung ein anspruchsvolles Skills-Portfolio sowohl in der Mindbreeze Organi-
sation als auch in der Partnerbasis.
In dem im März 2021 veröffentlichten „2021 Gartner Magic Quadrant for Insight Engines“ wurde Mindbreeze als ein
Leader positioniert und erreichte die höchste Positionierung auf der „Ability to Execute“-Achse. Das unabhängige
Forschungsinstitut Forrester bezeichnet Mindbreeze als „Force Majeure of Enterprise Search“ in der im Juli 2021 ver-
öffentlichten Wave: The Forrester Wave™: Cognitive Search, Q3 2021.
Das Marktinteresse an Mindbreeze InSpire ist – auch dadurch bedingt – weiterhin stark und es besteht eine aus-
sichtsreiche Pipeline an laufenden Evaluierungen und Proofs of Concept bei potenziellen Kunden. Die zukünftigen
Wachstumsraten von Mindbreeze werden erheblich sowohl von der Zeitschiene und Erfolgsquote bei der Konvertie-
rung dieser Möglichkeiten in die Form von mehrjährigen Verträgen als auch von dem weiteren Ausbau der Partner-
struktur beispielsweise durch die Erweiterung des Partnerprogramms, durch die Aufnahme von OEM-Partnern und
Independent Software Vendors (ISVs) und der Erschließung weiterer Vermarktungswege, vor allem in Nordamerika,
abhängen. Daher wird an diesen herausfordernden Themenstellungen weiter mit hoher Priorität gearbeitet.
Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft für eine Reihe von großen Kunden aus Bund, Ländern/Kanto-
nen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz mit jeweils einer eigenen Dienstleistungsorgani-
sation und in weiteren Ländern über ausgewählte Vertriebs- und Umsetzungspartner tätig. Das Geschäft mit diesen
Bestandskunden bildet einen wichtigen Umsatzkern, wobei dieses Bestandsgeschäft in Zeiten strenger Sparvorga-
ben für die öffentliche Hand und verstärkten Konkurrenzdrucks permanent durch Innovation, Kundenorientierung
und führendes Preis-Leistungs-Verhältnis verteidigt werden muss. Es ist beabsichtigt, im Wege von neuen Produkten
und Leistungsmerkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der Anwenderinnen und Anwender die
Kundenbasis von Fabasoft in diesem Markt nach Möglichkeit auszubauen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Die Neukundengewinnung im öffentlichen Sektor erfolgt nahezu ausschließlich im Wege hochkompetitiver öffentli-
cher Ausschreibungen mit den damit verbundenen Aufwänden und Vorlaufzeiten. Insbesondere in Deutschland be-
findet sich Fabasoft in den Umsetzungsphasen mehrerer Großprojekte. Dies bedingt potenziell auch einen erhöhten
Personalbedarf der Fabasoft Dienstleistungsorganisationen. Darüber hinaus wird Fabasoft bei einigen dieser Projekte
speziell in der Phase des Flächen-Roll-outs – abhängig von den diesbezüglichen Roll-out-Planungen der Kunden – in
einem wesentlichen Ausmaß auch Leistungen von Subauftragnehmern zukaufen.
In der Betrachtung von Umsatzerlösen aus Projekten mit externen Subauftragnehmern ist zu berücksichtigen, dass bei
jenen Leistungen, welche von externen Subauftragnehmern im Zuge der Projektumsetzung zugekauft werden (Aufwen-
dungen für bezogene Herstellungsleistungen), üblicherweise ein wesentlich geringerer prozentueller Deckungsbeitrag
erwirtschaftet werden kann als bei Eigenleistungen aus dem Fabasoft Konzern. Abhängig vom Projekt, der Projektpha-
se und der vom Kunden abgerufenen Leistungsdichte in einer bestimmten Phase können diese Subauftragnehmerleis-
tungen gerade bei Großprojekten einen wesentlichen Anteil am Gesamtleistungsvolumen eines Projektes ausmachen.
Über den deutschsprachigen Raum hinaus wurde das Geschäft im öffentlichen Sektor vorwiegend in Zusammen-
arbeit mit Partnern weiterentwickelt. Bestandskunden erklären sich dankenswerterweise immer wieder bereit, Inte-
ressenten anderer Verwaltungen ihr System zu zeigen und über ihre Erfahrungen mit der Einführung von elektroni-
scher Aktenführung und E-Government im Allgemeinen und mit Fabasoft im Besonderen zu berichten. Diese Partner
erbringen üblicherweise die Projektakquisition, die Projektdurchführung, die sprachliche und inhaltliche Lokalisierung
der Produkte und Leistungen im Rahmen von Kundenbetreuung und Support.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Nutzung von Zukunftschancen und die Weiterentwicklung des Fabasoft Konzerns werden die Schwerpunkte
für den Mitteleinsatz in den Folgequartalen in den Feldern Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb, Dienstleistung
und Marketing und – als Voraussetzung dafür – in der Gewinnung neuer Talente für Fabasoft und in der Entwicklung
der Stärken der bestehenden Teams gesehen. Aufgrund der insgesamt angespannten Situation betreffend die Ver-
fügbarkeit von hochqualifizierten Fachkräften im IT-Sektor verbunden mit dem inflationsbedingten Auftrieb bei Ge-
hältern insgesamt muss in diesem Zusammenhang von einem weiteren deutlichen Anstieg von Personalkosten und
Personalakquisitionskosten ausgegangen werden.
Einen Schwerpunkt hinsichtlich der erforderlichen Investitionen bildet die weitere Entwicklung des Mindbreeze und
Fabasoft Business Process Cloud Geschäftes: Wenn es gelingt, wie angestrebt, eine erfolgreiche internationale Part-
nerinfrastruktur auf- und auszubauen, gehen damit erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales
Marketing, überregionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einher. Des
Weiteren soll auch in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsangebote
basierend auf dem Fabasoft Business Process Cloud Ecosystem investiert werden. Dabei sollen sowohl unternehme-
risch ausgerichtete organische Wachstumsmöglichkeiten, als auch anorganische (M&A) Optionen evaluiert und wahr-
genommen werden. In Phasen solcher Expansionsanstrengungen ist daher ein Rückgang der Profitabilität zu erwarten.
Pandemiebedingt waren im Berichtszeitraum die Reiseaufwände noch immer verhältnismäßig gering. Abhängig von den
sich entwickelnden nationalen und internationalen Lockerungsregelungen werden die Reisetätigkeit und damit auch
die diesbezüglichen Aufwände im Fabasoft Konzern in den bevorstehenden Quartalen voraussichtlich wieder deutlich
ansteigen. Dies sowohl in den Bereichen des Bestandskundenkontaktes und der Projektarbeit als auch vor allem bei
Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Aus- und Weiterbildungen (z.B. Besuch von internationalen Konferenzen).
Impact durch Coronavirus-Ausbruch
Im Berichtszeitraum beeinflusste die COVID-19-Situation vor allem die Art und den Ort der Leistungserbringung im
Dienstleistungsgeschäft, vertriebliche Aspekte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den
Büros des Unternehmens.
Es kam in einigen laufenden Umsetzungsprojekten weiterhin zu Verschiebungen oder Neugestaltungen speziell von
Leistungen, die bislang im Wege von Vor-Ort-Präsenz erbracht worden sind. Auch sind im Vertrieb von Produkten
und Dienstleistungen in bestimmten Segmenten der persönliche Kontakt und Kundenbesuche wichtig. Diese waren
pandemiebedingt nach wie vor eingeschränkt, was besonders für das Neugeschäft hinderlich war. Erste Präsenz-
Kundenveranstaltungen wurden im Juni 2021 – in einem sehr reduzierten und den jeweils geltenden Regelungen
entsprechenden Umfang – mit sehr gutem Kunden-Feedback abgehalten.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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Pandemiebedingt war ein großer Teil der Belegschaft im Berichtszeitraum verstärkt im Home-Office tätig. Insgesamt
sieht das Unternehmen durchgängiges, unternehmensweites Home-Office nicht als dauerhaft gleichwertige
Alternative zu einem Präsenzbetrieb mit dessen Vorteilen der unmittelbaren, sozialen Interaktion und des direkten,
kreativen Teamworks an.
Insbesondere war das Fabasoft Geschäft speziell betreffend Appliances und Hardware-Ressourcen für Online-
Angebote im Berichtszeitraum von Corona-bedingten Lieferengpässen aufgrund verfügbarer Lagerbestände noch
verhältnismäßig wenig betroffen. Wenn sich die Lieferprobleme in diesem Bereich fortsetzen oder gar verschärfen,
kann sich dies negativ auf die diesbezügliche Lieferfähigkeit auswirken.
Fazit
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprobten
Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, und basierend auf einer soliden Kapitalausstattung sollte auch
in einem schwierigen, von den COVID-19-Auswirkungen und anderen weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Ver-
werfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein. Dennoch ist nicht abschätzbar, welche
Aus- und Nachwirkungen die Pandemie, der Krieg in der Ukraine und eine stark steigende Inflation in den nächsten
Monaten und Jahren auf die Gesamtwirtschaft und insbesondere auf für Fabasoft relevante Kundengruppen haben
wird und wie diese dann in der Folge den Fabasoft Konzern beeinflussen werden.
Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale Zu-
griff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschränkungen
und Herausforderungen (z.B. unternehmensweites Home-Office) erfolgreich zu meistern. Fabasoft verzeichnet dar-
über hinaus weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge der COVID-19-bedingten Arbeitsrealitäten
die Grenzen ihrer bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden
von Information über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Dem gegenüber steht die Gefahr, dass negative gesamtwirtschaftliche oder kundengruppenspezifische Aus- und
Nachwirkungen zumindest zeitweise die Fähigkeit und den Willen betroffener Unternehmen zu Investitionen selbst in
strategische Felder wie Digitalisierung stark beeinträchtigen. Besonders im Neugeschäft ist bei potenziellen Kunden
eine deutliche Zurückhaltung und Vorsicht, speziell bei hochvolumigen Verträgen, zu verzeichnen. Ebenso gestalten
sich Entscheidungsprozesse speziell bei Neukunden komplexer und zeitaufwendiger.
Das für Fabasoft sehr wichtige Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern stellte sich im Berichtszeitraum stabil dar. Es
kann aber aktuell nicht abgeschätzt werden, wie sich die Kombination von pandemiebedingten oder anderen Son-
derausgaben verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen auf die Investitionsfreudigkeit und Investitionsfähigkeit der
öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch wenn politisch – gerade jetzt – Digitalisierung weiterhin als strategisches
Thema hervorgehoben wird, ist die tatsächliche Ausgestaltung der öffentlichen Budgets in diesem Bereich ebenso
wie die zeitliche Schiene, über welche solche Investitionen getätigt werden, aktuell nicht prognostizierbar.
Die positive Resonanz sowohl bei Kunden, als auch bei Branchenanalysten reflektiert die Innovationskraft und die
Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie
schnell diese positive Marktresonanz auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert
und eine weitere Skalierung des Geschäftsmodelles erreicht werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im Recrui-
ting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen, wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung von
als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabilitäts-
überlegungen eingeräumt werden.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
3)
Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 28,3% des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung verant-
wortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem Ziel, In-
novation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges Feedback
von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden genutzt, um
Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Des Weiteren wurden in
internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze stand die Forschung und Entwicklung einer Plattform für sogenannte Insight Services im Geschäfts-
jahr 2021/2022 im Fokus. Insight Services ermöglichen es Fachexperten Anwendungen zu modellieren, die mit Hilfe
von künstlicher Intelligenz Fakten und Wissen aus unstrukturierten Inhalten, wie z.B. aus natürlicher Sprache, so zu
extrahieren, dass diese für die Weiterverarbeitung durch Maschinen verwendet werden können. Konkret kann die
Fachexpertin bzw. der Fachexperte seine Informationslandschaft mit Hilfe von einfach zu konfigurierenden Pipelines
abbilden und erhält am Ende jene Information, die ansonsten eine manuelle Verarbeitung benötigen würde. Ein wei-
terer Schwerpunkt in der Produktentwicklung bestand darin, die Insight Engine mit automatisierten, natürlichsprach-
lichen Abfragen auszustatten. So werden Entitäten, die aus Text oder anderen unstrukturierten Inhalten extrahiert
werden direkt im Suchindex abgelegt, damit auch Musterabfragen durchführbar sind . Diese Weiterentwicklung ist
eine wichtige Vorbedingung für das Beantworten von Fragen mit Hilfe der Insight Engine.
Ein zentraler Fokus wurde auch auf das laufende Verbessern und Vereinfachen von 360-Grad-Sichten für digitale
Zwillinge eines Unternehmens bzw. einer Organisation sowie deren Visualisierung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt war
auch die Arbeitsplatzintegration in bestehende Anwendungen, wie z.B. Microsoft SharePoint Online, Microsoft Teams,
oder auch Salesforce. Die Integration von Insight Apps in das Fabasoft Business Process Cloud Produkt wurde eben-
falls deutlich erweitert.
Im Bereich der KI arbeitete Mindbreeze daran, den Ausbau der Plattform für Natural Language Processing (NLP)
und Natural Language Understanding (NLU) Anwendungen zu erweitern. Insight Services werden auch im Fabasoft
Konzern, wie z.B. bei Fabasoft Contracts, eingesetzt um nicht nur die relevanten Vertragsinhalte zu klassifizieren,
sondern auch Fakten der Verträge direkt aus unstrukturierten Inhalten zu extrahieren, damit diese automatisch wei-
terverarbeitet werden können.
Für Administratoren wurden im Management Center Erweiterungen zur Verfügung gestellt, insbesondere um mehr
Komfort bei der täglichen Aufgabenerfüllung zu erreichen.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender Ver-
fahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen wie beispielsweise Salesforce, Microsoft Stream oder
für Microsoft Teams.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung
der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können an-
wenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung im
Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
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Fabasoft Business Process Cloud
Ein Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022 war die Konzeption und Entwicklung
von neuen Funktionalitäten zur schnelleren und einfacheren Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung von doku-
mentenzentrierten Geschäftsprozessen nach den Low-Code/No-Code Ansätzen. Dies erlaubt es vor allem Anwenderin-
nen und Anwendern in Fachabteilungen digitale Workflows ohne Unterstützung der IT-Abteilung und weitgehend ohne
Programmierkenntnisse zu erstellen bzw. zu adaptieren. Entscheidend dabei ist, dass die Benutzerin oder der Benutzer
grafische Blöcke von bestehendem Code per Drag-and-drop in einen Workflow ziehen, um Anwendungen zu erstellen
oder schnell zu modifizieren, anstatt die gesamte Lösung selbst zu programmieren.
Eine weitere Priorität der Forschung und Entwicklung lag im Bereich der Verbesserung der Effizienz bei der Erledigung
von gleichartigen Aktivitäten im Workflow. Dazu wurde ein neues Dashboard für zusammengehörige Prozesse entwi-
ckelt, die einerseits eine Übersicht über den Status der einzelnen Prozesse bietet und andererseits es ermöglicht, viele
gleichartige Aktivitäten auf einmal zu erledigen. Beispielsweise können Vorgesetzte alle Bonusvereinbarungen von allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erledigen. Diese Funktionalität steht insbesondere auch in den mobilen
Apps zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum wurde zudem die Funktionalität für digitale Signaturen weiter ausgebaut. Um die Position und Größe
von visuellen Unterschriften bereits vor dem Unterschreiben durch den Unterzeichner vorzudefinieren, stehen Unter-
schriftsbereiche zur Verfügung. Der Unterzeichner kann dadurch seine Unterschrift an die für ihn vorgesehene Position
direkt einfügen. Zusätzlich können mehrere Dokumente einer Akte mithilfe einer Unterschriftenmappe zusammenge-
fasst, visuell unterschrieben und signiert werden.
Die Integration in Microsoft Office steht nun auch für „Microsoft Word for the Web“ und „Microsoft Word for Mac“ zur
Verfügung. Damit können Funktionalitäten wie „Textbausteine einfügen“ bzw. „Felder einfügen“ auch auf diesen Platt-
formen genutzt werden.
Im Berichtszeitraum wurde die Unterstützung von 3D-CAD-Dateien verbessert und eine neue Vorschau- und 3D-Viewer-
Funktionalität eingeführt. Der 3D-Viewer ist direkt in der Browser-Oberfläche eingebunden und ermöglicht, dass das
3D-Modell per Tastatur oder Maus gezoomt, rotiert und positioniert wird. Der 3D-Viewer verfügt auch über einen Szenen-
graph des dargestellten 3D-Modells. Ein Szenengraph ist eine objektorientierte Datenstruktur, mit der die logische bzw.
räumliche Anordnung des darzustellenden dreidimensionalen Objekts beschrieben wird. Über den Szenengraph können
die einzelnen Elemente/Elementgruppen des 3D-Modells ein- bzw. ausgeblendet werden.
Mit dem neuen Suchportal kann mithilfe von Mindbreeze nun noch effizienter nach Dokumenten bzw. Objekten recher-
chiert werden. Zusätzlich ist es möglich, Mindbreeze Suchabfragen zu speichern, wodurch regelmäßig durchgeführte
Suchabfragen noch schneller ausgeführt werden können. Die Integration von Mindbreeze Insight Apps ermöglichen
einen aggregierten, an die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender angepassten Zugang zu den Informationen
einer Cloud Organisation. Mindbreeze Insight Apps werden genutzt, um wichtige Informationen anzuzeigen oder hervor-
zuheben, ohne dass die Anwenderin bzw. der Anwender danach explizit suchen muss. Mindbreeze Insight Apps werden
mit dem Mindbreeze Insight Apps Designer von Mindbreeze InSpire direkt in der Benutzeroberfläche der Fabasoft
Business Process Cloud erstellt.
Das neue Suchportal, die gespeicherten Suchabfragen und die Ausführung von Mindbreeze Insight Apps können auch
in den mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android genutzt werden.
Die Funktionalität der mobilen Apps der Fabasoft Business Process Cloud für Apple iOS und Android wurde durch dy-
namische, vom Server bereitgestellte Funktionen und Aktionen erheblich erweitert.
Die bereits hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnis-
sen wurde auch im letzten Jahr weiter verbessert. So sind jetzt die in der Browser-Oberfläche eingebundenen Diagram-
me (wie Torten- oder Balken-Diagramme) auch dieser Anwendergruppe über assistive Techniken zugänglich.
Als neue Schnittstelle zum Arbeiten mit strukturieren Daten wurde im Berichtszeitraum die Unterstützung für das Open
Data Protokoll (OData) eingebaut. Ein übersichtlicher Wizard führt die Anwenderin / den Anwender bei der Definition
der zu ermittelnden Daten, die in Anwendungen wie z.B. Microsoft Power BI aufbereitet werden können. Die skalierbare
Architektur der Services im Backend sorgt für die erforderliche Performance.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt wurde im Bereich der Erstellung, Bearbeitung und Publizierung von umfangrei-
chen Dokumenten auf Basis strukturierter Datenformate (XML-Format) gesetzt. Damit wurden Basisfunktionalitäten ge-
schaffen, die in zukünftigen Lösungen wiederverwendet werden können.
Die Funktionalitäten der Fabasoft Business Process Cloud sind auch in den Releases für die Fabasoft Private Cloud
(Appliance) bereitgestellt.
Fabasoft Secomo
Schwerpunkt der Entwicklung war im Berichtszeitraum die Unterstützung fortgeschrittener digitaler Signaturen. Wei-
ters wurde die Integration für den Webbrowser-Client dahingehend verbessert, dass das Arbeiten mit geschützten
Dokumenten auch ohne nativ installierter Software möglich ist.
Fabasoft Folio
Im Geschäftsjahr 2021/2022 lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus bei Fabasoft Folio erneut auf der Opti-
mierung der Benutzerfreundlichkeit durch den Einsatz des neuen Oberflächen-Designs und dem ganzheitlichen
Redesign der Anwendungsfälle im Produkt. Zudem stehen viele Neuerungen der Fabasoft Business Process Cloud
in Fabasoft Folio zur Verfügung.
Xpublisher
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams war die Weiterentwicklung des Produktes zu einer „Full-Managed-
Service-Lösung“, um eine schnellere Inbetriebnahme und einfachere Wartung des Redaktionssystems Xpublisher für
Kunden bieten zu können. Architekturseitig wurde dazu auf „Infrastructure-as-Code“ umgestellt und zudem die Do-
kumentation weiter verbessert. Dadurch wird der „time-to-value“ für Neukunden insbesondere bei der Setup-Phase
von Proofs of Concept stark verkürzt.
Weiterhin wurden die lokalen Entwicklungsumgebungen in die Fabasoft IT-Infrastruktur migriert, um diese als hoch-
sichere Remote-Entwicklungsumgebung zu nutzen.
Xeditor
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf zahlreiche neue Produktfeatures,
wie eine Outline für XML-Elemente, einen Charakterpicker für verschiedene Sonderzeichen, eine verbesserte Tag-An-
sicht und weitere Anpassungen zur Verbesserung der User-Experience.
Im Rahmen einer Integration in die Fabasoft Business Process Cloud steht Xeditor zur Bearbeitung von XML-Doku-
menten auf Basis des DITA-Standards zur Erstellung von technischen Dokumentationen zur Verfügung.
Fabasoft eGov-Suite
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite legte im Geschäftsjahr 2021/2022 den Fokus vor allem auf die Er-
weiterung der Interoperabilität zwischen der Fabasoft eGov-Suite und anderen Applikationen im Behördenumfeld. So
wurden sowohl XML-Austauschformate, als auch direkte Anbindungen an Drittprodukte erweitert bzw. neu imple-
mentiert.
Auf Basis des Developer Patterns, welches in der Fabasoft eGov-Suite für die neue ZMR (Zentrales Melderegister)
Integration entwickelt wurde, konnte in Österreich nun zusätzlich das UR (Unternehmensregister) und das AGWR
(Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister) erfolgreich integriert werden. Dadurch wurde der Arbeitskomfort für die
Anwenderinnen und Anwender, die mit den entsprechenden Registern regelmäßig interagieren müssen, dahinge-
hend gesteigert, dass sie die Fabasoft eGov-Suite nun nicht mehr verlassen müssen, sondern die Abfrage direkt im
Geschäftsobjekt durchführen können. Zusätzlich konnte dadurch die Komplexität des Gesamtsystems einer Behörde
für die Anwenderinnen und Anwender verringert werden.
Weiters wurden neben eCH0147 in der Schweiz, XDOMEA 3.0 und der ELAKTrans Schnittstelle in Österreich weitere
neue Standards zum Austausch von Geschäftsobjekten implementiert.
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Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeiten war eine bessere Unterstützung von Fachverfahren, die nun
direkt in der Fabasoft eGov-Suite abgebildet werden können. Neben den spezifischen Einstellungen pro Verfahren,
wie zum Beispiel die verfügbaren Menüs, Unterschriften und Aktivitäten können nun auch eigene Metadaten defi-
niert werden. So können pro Fachverfahren Felder konfiguriert werden, die nun strukturiert befüllt und in der Fabasoft
eGov-Suite abgespeichert werden können. So bleibt nun auch in der Fabasoft eGov-Suite bei jedem Fachverfahren
seine Charakteristik erhalten.
Die Weiterentwicklung des Dashboards zur Visualisierung von Kennzahlen und weiteren relevanten Informationen
zur Unterstützung der täglichen Arbeit erfolgte ebenfalls im Berichtszeitraum. So wurden die Visualisierungs- und
Reportingfunktionalität weiter verbessert.
Darüber hinaus begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Pro-
duktfeedback möglichst kundennah aufzunehmen.
Fabasoft app.telemetry
Der Schwerpunkt des Fabasoft app.telemetry Entwicklungsteams lag im Geschäftsjahr 2021/2022 in der Erweite-
rung der Integration von Basiskomponenten der Softwareinfrastruktur, der Implementierung und Bereitstellung einer
Logging-Infrastruktur für instrumentierte Softwareprodukte, der Unterstützung von Messwerten auf Basis von Daten,
die über die Software-Telemetry von den instrumentierten Softwareprodukten bereitgestellt werden sowie der Weiter-
entwicklung der Skalierungsmöglichkeiten in einer Container-Umgebung.
4)
Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.
Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Im Berichtsjahr 2021/2022 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2022 keine eigenen Aktien.
5)
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in
der Fabasoft AG und im Fabasoft Konzern
Angaben nach §243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlenbasis
installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial setzt sich
aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regelmäßigen
Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detailpläne zum
Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein internes
Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal, Einkauf,
Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und basierend auf
einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und
Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert und
jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und manuellen
internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der Dokumente (IKS-
Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen. Die Einhaltung der
Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risikomanagement und im
internenKontrollsystem(IKS)enthaltenenVerantwortlichkeitenundZuständigkeitengeltenfüralleTochterunternehmen
und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
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IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft Kon-
zern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforderlichen
Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der Stel-
lenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein rechts-
konformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiterentwicklung
zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die Wirtschaftlichkeit
im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung bis
zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar definierte und
dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in den Betrieben des
Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere Finanzinformationen)
zu standardisieren und zu verifizieren.
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steuern
innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des Steuerrisikos
durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten, Reduktion der
Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach §245a UGB zu beachtenden unter-
nehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand aufgestellt
und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der Buch-
haltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die Buch-
haltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus ist im
Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere Archivie-
rung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten
und wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
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6)
Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert betra-
gen vor: Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90%.
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der Unter-
nehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-
kapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates neu gewählt
wird.
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Mög-
lichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Juli 2021 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 20. Oktober 2026 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 61, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 5. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis
zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb
zulässige Gegenwert darf höchstens 10% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter
dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börse-
handelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch
besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufpro-
gramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10%
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft AG
(§66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
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Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist er-
mächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2021 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf) Jah-
ren, sohin bis einschließlich 25. Juli 2026, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG befindlichen
eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung der Ge-
sellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungspro-
grammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen;
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii)als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit der
Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen soll der Vorstand
auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über ein dazwischengeschaltetes
Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete Kreditinstitut die neuen Aktien mit
der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
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JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022, der Gewinn-
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden
im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs-
urteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons-
tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2022.
•
Das Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2022 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (30,3 Mio. EUR)
und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (12,4 Mio. EUR) ausgewiesen.
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der Wert-
haltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter.
Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die Antei-
le an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und folglich der
Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung
der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-Schät-
zungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
•
•
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber ver-
bundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich gesun-
kenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige Eigenkapital)
der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit den gesetzlichen
Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden
Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.
•
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis
über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen verschafft
und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Bud-
getzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
•
•
Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich
eingetretenen Werten beurteilt.
•
Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben wir
unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden Stan-
dards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch einen
Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt und die
rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
•
Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile an
verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft, ob
Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation der
verbundenen Unternehmen gewürdigt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
127
•
Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund-
satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen,
entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche
falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschluss-
prüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
•
•
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
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•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•
•
•
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanfor-
derungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachver-
halte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhän-
gigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
•
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, die-
jenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Be-
stätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durch-
geführt.
•
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach §243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
•
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
nisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht
festgestellt.
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am
26. November 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2022 endende
Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an
den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und
dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt
haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 7. Juni 2022
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk
bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des §281 Abs 2 UGB zu beachten.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Leopold Bauernfeind und Ing. Oliver Albl, als Vorstandsmitglieder und als
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass der Lagebericht den Geschäfts-
verlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Chancen, Risiken und
Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 7. Juni 2022
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Leopold Bauernfeind e.h.
Mitglied des Vorstandes
Ing. Oliver Albl e.h.
Mitglied des Vorstandes
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BERICHT DES AUFSICHTSRATES DER FABASOFT AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021/2022 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im
Rahmen von vier Sitzungen, sowie zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses wahrgenommen. Dem Bericht des
Vorstandes konnte aufgrund der Klarheit und Transparenz der Berichterstattung gut gefolgt werden, unterstützt
durch die sehr informativen Tischvorlagen zu jeder Sitzung. Auskunft und Berichterstattung umfassten auf Basis von
Zahlen und Fakten sowohl den Geschäftsgang, als auch die Geschäftsentwicklung und sonstige maßgebliche Unter-
nehmensthemen. Neben diesen mit Tagesordnung einberufenen formellen Sitzungsterminen gab es auf informeller
Basis Gespräche und Informationsaustausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf in
den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebsaktivitä-
ten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und Geschäftsent-
wicklung und damit auch Vertriebsaktivitäten waren Arbeitsschwerpunkte. Wie in allen Jahren ist das Budget für das
kommende Geschäftsjahr 2022/2023 dem Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung
und Abstimmung vorgelegt worden.
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss
nach UGB zum 31. März 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprü-
fungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wur-
den beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft
hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die Berichte des
Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß
UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2022 der Fabasoft AG durch den Prüfungsaus-
schuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt und Gegenstand der Über-
wachungstätigkeit im Ausschuss gewesen.
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2022 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vorgeschla-
gene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern, insbesondere auch bei
Herrn Leopold Bauernfeind, welcher zum 30.06.2022 sein Vorstandsmandat niederlegt. Dem Vorstand Prof. Dipl.-Ing.
Helmut Fallmann (Vorstandsvorsitzender), Ing. Oliver Albl (Vorstandsmitglied seit 01.05.2022) und Herrn Matthias
Wodniok (Vorstandsmitglied ab 01.07.2022) wünscht der Aufsichtsrat viel Erfolg für die Zukunft.
Linz, im Juni 2022
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 21/22
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