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Jahresfinanzbericht 2023 | 2024  
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Konzernbilanz zum 31. März 2024  
Aktiva in TEUR  
AZ  
31.03.2024  
31.03.2023  
Langfristige Vermögenswerte  
Sachanlagen  
5.1.1.  
23.928
16.519
Immaterielle Vermögenswerte  
5.1.2.  
6.857
7.443
Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
5.1.3.  
145
153
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
5.1.4.  
376
413
Aktive latente Steuern  
5.1.5.  
822
490
32.128
25.018
Kurzfristige Vermögenswerte  
Liefer- und sonstige Forderungen  
5.2.1.  
16.532
15.653
Vertragsvermögenswerte  
2.516
3.058
Ertragsteuerforderungen  
84
82
Liquide Mittel  
5.2.2.  
25.068
26.563
44.200
45.356
Summe Aktiva  
76.328
70.374
Passiva in TEUR  
AZ  
31.03.2024  
31.03.2023  
Eigenkapital  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital  
Grundkapital  
5.3.  
11.000
11.000
Kapitalrücklagen  
5.3.1.  
19.555
19.555
Eigene Aktien  
5.3.2.  
-2.016
0
Sonstige Rücklagen  
-740
-666
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
223
115
Kumuliertes Ergebnis  
-22
-5.996
28.000
24.008
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner  
2.638
2.710
30.638
26.718
Langfristige Schulden  
Rückstellungen für Abfertigungen  
5.4.1.  
3.043
2.708
Passive latente Steuern  
5.1.5.  
908
666
Sonstige Verbindlichkeiten  
5.4.3.  
6.149
6.965
Investitionszuschüsse  
5.6.  
106
139
10.206
10.478
Kurzfristige Schulden  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
5.5.1.  
13.704
12.954
Ertragsteuerverbindlichkeiten  
5.5.2.  
1.795
1.472
Vertragsverbindlichkeiten  
5.5.3.  
19.985
18.752
35.484
33.178
Summe Passiva  
76.328
70.374
2
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024  
in TEUR  
AZ  
2023/2024  
2022/2023  
Umsatzerlöse  
6.1.  
80.950
69.227
Sonstige betriebliche Erträge  
6.2.  
1.044
563
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen  
-4.656
-4.118
Personalaufwand  
6.3.  
-43.493
-37.368
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
6.4.  
-7.878
-6.768
Aufwand aus Wertminderungen  
-335
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen  
6.5.  
-12.247
-11.549
Betriebsergebnis  
13.385
9.987
Finanzerträge  
6.6.  
112
42
Finanzaufwendungen  
6.6.  
-384
-186
Ergebnis vor Ertragsteuern  
13.113
9.843
Ertragsteuern  
6.7.  
-3.484
-3.018
Jahresergebnis  
9.629
6.825
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung  
132
-206
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):  
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich latenter  
-76
288
Steuern  
Sonstiges Ergebnis  
56
82
Gesamtergebnis  
9.685
6.907
Jahresergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
9.073
6.290
Nicht beherrschende Anteilseigner  
556
535
Gesamtergebnis  
davon entfallen auf:  
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens  
9.107
6.295
Nicht beherrschende Anteilseigner  
578
612
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie, bezogen auf das  
9.1.1.  
0,83
0,57
Jahresergebnis, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im  
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie)  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
3
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Konzerngeldflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024  
in TEUR  
AZ 2023/2024 2022/2023  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
13.113
9.843
Ergebnis vor Ertragsteuern  
Netto-Finanzaufwendungen  
6.6.  
272
144
Betriebsergebnis  
13.385
9.987
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten  
Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
6.4.  
7.878
6.768
Aufwand aus Wertminderungen  
5.1.2.  
335
0
Effekte aus Währungsumrechnung  
-53
-237
Veränderung von langfristigen Rückstellungen  
334
-281
5.4.1.  
-99
374
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen  
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten  
5.1.4.  
37
39
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen  
611
18
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen  
6.2.  
-45
-53
22.383
16.615
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen  
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen  
-875
-4.728
(ohne Forderungen aus Ertragsteuerverrechnung)  
Veränderung von Vertragsvermögenswerten  
557
-770
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten  
-320
944
(ohne Verbindlichkeiten aus Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)  
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten  
1.168
2.724
530
-1.830
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel  
22.913
14.785
Vereinnahmte Zinsen  
54
3
Gezahlte Zinsen  
-350
-156
Gezahlte Ertragsteuern  
-3.140
-7.607
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit  
19.477
7.025
Cash Flow aus Investitionstätigkeit  
5.1.1.  
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
-13.332
-4.149
5.1.2.  
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten  
3
8
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel  
0
-626
Erhaltene Investitionszuschüsse  
88
124
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit  
-13.241
-4.643
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit  
Tilgung Leasingverbindlichkeit  
-1.990
-1.777
Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien  
-2.016
0
Dividendenausschüttung  
-3.300
-8.250
-686
-565
Dividendenausschüttung an nicht beherrschende Anteilseigner  
Einzahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern  
2.2.2.  
176
292
Auszahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern  
0
-53
Tilgung Finanzverbindlichkeiten  
0
-1.280
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit  
-7.816
-11.633
Veränderung der liquiden Mittel  
-1.580
-9.251
Entwicklung der liquiden Mittel  
Anfangsbestand der liquiden Mittel  
26.563
35.823
Effekte aus Wechselkursänderungen  
85
-9
Abnahme  
-1.580
-9.251
Endbestand der liquiden Mittel  
5.2.2.  
25.068
26.563
4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023/2024  
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft  
zurechenbares Eigenkapital  
Anteil  
Ausgleichs-  
der nicht  
Kumu-  
Eigen-  
Grund- Kapital-  
Eigene  
Sonstige  
posten aus  
beherr-  
in TEUR  
AZ  
liertes  
Gesamt  
kapital  
kapital rücklagen  
Aktien Rücklagen  
Währungs-  
schenden  
Ergebnis  
gesamt  
umrechnung  
Anteils-  
eigner  
Stand am  
31. März 2023  
11.000
19.555
0
-666
115
-5.996
24.008
2.710
26.718
Erstanwendung  
IAS 12.22A  
0
0
0
0
0
61
61
0
61
Stand am  
11.000
19.555
0
-666
115
-5.935
24.069
2.710
26.779
1. April 2023  
Sonstiges Ergebnis  
0
0
0
-74
108
0
34
22
56
Jahresergebnis  
0
0
0
0
0
9.073
9.073
556
9.629
0
0
0
-74
108
9.073
9.107
578
9.685
Gesamtergebnis  
Dividenden-  
0
0
0
0
0
-3.300
-3.300
-686
-3.986
ausschüttungen  
Transaktionen mit  
nicht beherrschenden  
2.2.2.  
0
0
0
0
0
140
140
36
176
Anteilseignern  
5.3.2.  
0
0
-2.016
0
0
0
-2.016
0
-2.016
Kauf eigener Aktien  
Stand am  
31. März 2024  
5.3.  
11.000
19.555
-2.016
-740
223
-22
28.000
2.638
30.638
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft  
zurechenbares Eigenkapital  
Anteil  
Ausgleichs-  
der nicht  
Kumu-  
Eigen-  
Grund- Kapital-  
Eigene  
Sonstige  
posten aus  
beherr-  
in TEUR  
AZ  
liertes  
Gesamt  
kapital  
kapital rücklagen  
Aktien Rücklagen  
Währungs-  
schenden  
Ergebnis  
gesamt  
umrechnung  
Anteils-  
eigner  
Stand am  
31. März 2022  
11.000
19.555
0
-950
394
-4.605
25.394
1.860
27.254
Sonstiges Ergebnis  
0
0
0
284
-279
0
5
77
82
Jahresergebnis  
0
0
0
0
0
6.290
6.290
535
6.825
Gesamtergebnis  
0
0
0
284
-279
6.290
6.295
612
6.907
Dividenden-  
0
0
0
0
0
-8.250
-8.250
-565
-8.815
ausschüttungen  
Erstkonsollidierung  
0
0
0
0
0
0
1.417
1.417
Tochterunternehmen  
Transaktionen mit  
0
0
0
0
0
569
569
-368
201
nicht beherrschenden  
Anteilseignern  
Anpassung  
Erstkonsolidierung  
0
0
0
0
0
0
-246
-246
Tochterunternehmen  
Stand am  
31. März 2023  
5.3.  
11.000
19.555
0
-666
115
-5.996
24.008
2.710
26.718
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
5
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ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2024  
1) Grundlegende Informationen  
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister für digitales Dokumenten-, Prozess-   und Aktenmanagement in Europa. Mit den einzigartigen Fabasoft Ökosystemen vereint Fabasoft ausgewählte,  leistungsstarke Solutions für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse. Die Produkte von  Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäfts-  prozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die  Bearbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunter-  lagen, die Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale,  nachhaltige Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.  
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich.  
Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985).  
Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024.  
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
2.1.  
Grundlagen der Abschlusserstellung  
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den   Interpretationen des IFRS Interpretation Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind  und den nach § 245a UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.  
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.  
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpreta-   tionen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2024 im Amts-  blatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:  
Standard

Inhalt

Anzuwenden auf neue

Geschäftsjahre ab

IFRS 17 IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17

Versicherungsverträge

Januar 2023
IAS 1

Angabe von Rechnungslegungsmethoden

(Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2)

Januar 2023

IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) Januar 2023
IAS 12

Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus

einer einzigen Transaktion

Januar 2023

IAS 12 Internationale Steuerreform: Säule-2-Modellregeln (Pillar Two Model Rule) Januar 2023
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss   umgesetzt.  
Der IAS 12 sieht in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Ansatz latenter Steuern vor. Bislang war unklar, ob diese   „initial recognition exemption“ auch in den Fällen gilt, in denen aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes  und einer Schuld jeweils eine abzugsfähige und eine steuerbare temporäre Differenz in gleicher Höhe entsteht.  
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Konkrete Anwendungsfälle im Konzern sind Leasingverhältnisse. Der IASB stellt nun klar, dass für vorgenannte   Fälle die Ausnahmeregelung vom Ansatz latenter Steuern nicht anwendbar ist. Vor diesem Hintergrund hat der  Konzern nunmehr erstmalig entsprechende latente Steuern für die betreffenden Leasingverhältnisse erfasst. Dies  führte beim erstmaligen Ansatz zu einer Erhöhung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.650 und  einer Erhöhung der passiven latenten Steuern von TEUR 1.711. Der Nettoeffekt in Höhe von 61 TEUR wurde in der  Eröffnungsbilanz im kumulierten Ergebnis erfasst.  
Weitere Änderungen der Standards ab 1. April 2023 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,   Finanz- und Ertragslage des Konzerns.  
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht  
verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden  
Bis zum 31. März 2024 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch   für das Geschäftsjahr 2023/2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:  
Standard

Inhalt

Übernommen und

anzuwenden auf neue

Geschäftsjahre ab

IFRS 16 Verbindlichkeiten von Sale-and-Leaseback Januar 2024
IAS 1 Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) Januar 2024
IAS 1

Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Covenants)

(Änderungen an IAS 1)

Januar 2024

Standard

Inhalt

Nicht übernommen

und anzuwenden

auf neue

Geschäftsjahre ab

IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements) Januar 2024
IAS 21 Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung Januar 2025
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen Januar 2027
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Aus-   wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.  
2.2. Konsolidierung  
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheit-   lichen Konzernabschlussstichtag 31. März sowie nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsme-  thoden aufgestellt.  
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein   Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung  durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen  und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu  nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.  
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung   über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunter-  nehmen verliert.  
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Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die   Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung  enthalten.  
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbezogen.  
2.2.1. Konsolidierungskreis  
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.  
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des   Eigenkapitals ausgewiesen.  
Zum Bilanzstichtag 31. März 2024 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in   den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:  
Unternehmen

Sitz

Art der

Geschäftstätigkeit

Unmittelbarer

Anteil der

Fabasoft AG

in %

Durch nicht

beherrschende

Anteilseigner

gehaltener

Anteil in %

Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH

Linz/Österreich

Fabasoft Forschung &

Entwicklung

100

-

Fabasoft Austria GmbH

Linz/Österreich

FabasofteGov-Geschäft

Österreich

100

-

Mindbreeze GmbH

Linz/Österreich

Information Insight

Produkte und

Vermarktung

85,5

14,5

Fabasoft Talents GmbH

Linz/Österreich

Mobiles Lernen,

MicroLearning,

Personalakte Produkte

und Vermarktung

100

-

Fabasoft Approve GmbH

Linz/Österreich

Technische Daten- und

Dokumentenmanagement

Produkte und

Vermarktung

80

20

Fabasoft Contracts GmbH

Linz/Österreich

Vertragsmanagement

Produkte und

Vermarktung

80

20

Fabasoft Oblivation GmbH

Linz/Österreich

Nachhaltigkeitsbericht-

erstattung Produkte und

Vermarktung

51

49

Fabasoft Deutschland GmbH Frankfurt am

Main/Deutschland

Fabasoft eGov-Geschäft

Deutschland

100

-
Fabasoft Xpublisher GmbH

München/

Deutschland

Content Editing und

Publishing Produkte und

Vermarktung

60

40

Fabasoft 4teamwork AG Bern/Schweiz Operatives Fabasoft

GeschäftSchweiz

70

30

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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Mittelbarer Durch nicht
Art der Anteil der beherrschende
Unternehmen Sitz Geschäftstätigkeit Fabasoft AG Anteilseigner
in % gehaltener
Anteil in %
OperativesMindbreeze
MindbreezeCorporation Chicago/USA Geschäft USA 85,5 14,5
Mindbreeze InTend GmbH Linz/Österreich Angebotsmanagement 68,4 31,6
Produkte und Vermarktung
Fabasoft Xpublisher Inc. Chicago/USA Operatives Xpublisher 60 40
Geschäft USA
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht   nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.  
Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 waren neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften   in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:  
Durch nicht
Unmittelbarer beherrschende
Unternehmen Sitz Art der Anteil der Anteilseigner
Geschäftstätigkeit Fabasoft AG gehaltener
in % Anteil in %
Fabasoft International Services GmbH Linz/Österreich Konzerndienstleistungen 100 -
Fabasoft R&D GmbH Linz/Österreich Fabasoft Forschung & 100 -
Entwicklung
Fabasoft Austria GmbH Linz/Österreich FabasofteGov-Geschäft 100 -
Österreich
Information Insight
Mindbreeze GmbH Linz/Österreich Produkte und 85,5 14,5
Vermarktung
Mobiles Lernen,
Fabasoft Talents GmbH* Linz/Österreich MicroLearning Produkte 100 -
und Vermarktung
Technische Daten- und
Fabasoft Approve GmbH Linz/Österreich Dokumentenmanagement 80 20
Produkte und
Vermarktung
Vertragsmanagement
Fabasoft Contracts GmbH Linz/Österreich Produkte und 100 -
Vermarktung
Frankfurt am Fabasoft eGov-Geschäft 100
Fabasoft Deutschland GmbH Main/Deutschland Deutschland -
München/ Content Editing und
Fabasoft Xpublisher GmbH** Deutschland Publishing Produkte und 60 40
Vermarktung
Operatives Fabasoft 70 30
Fabasoft 4teamwork AG Bern/Schweiz GeschäftSchweiz
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die  
Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.  
** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.  
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Mittelbarer Durch nicht
Art der Anteil der beherrschende
Unternehmen Sitz Geschäftstätigkeit Fabasoft AG Anteilseigner
in % gehaltener
Anteil in %
OperativesMindbreeze
MindbreezeCorporation Chicago/USA Geschäft USA 85,5 14,5
Fabasoft Xpublisher Inc.* Chicago/USA Operatives Xpublisher 60 40
Geschäft USA
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher Inc. in die Fabasoft Xpublisher Inc.  
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht   nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.  
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis  
Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit   Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze  BidForce GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser eine Beteiligung iHv 80 %,  der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten.  
Die Vollkonsolidierung der Mindbreeze InTend GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 %   reduziert. Der Konzern hält weiterhin die Beherrschung über die Gesellschaft. Die Anteile wurden vom Management  der Fabasoft Contracts GmbH erworben.  
Am 3. Jänner 2024 wurde durch die Fabasoft AG eine 51 %-ige Tochtergesellschaft, die Fabasoft Oblivation   GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die restlichen Anteile werden vom Management der  Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.  
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Oblivation GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
2.2.3. Konsolidierungsmethoden  
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten   des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen  Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Er-  werbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert sondern in der Konzern-  Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Im Rahmen eines Unter- nehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden  bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom  Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.  
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden  Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unter-  schiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung als sonstiger Ertrag erfasst.  
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen   des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistun-  gen werden ebenfalls konsolidiert.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um   eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.  
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Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit   Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entste-  hender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert  des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der  Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.  
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden   Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am  Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.  
2.2.4. Währungsumrechnung  
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften   in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten  und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der  Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser  Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdiffe-  renzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb,  deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem  ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom  Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.  
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in   fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgs-  wirksam erfasst.  
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd-   währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.  
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:  
Stichtagskurs 31. März Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr
Schweizer Franken
2024 0,9760 CHF 0,96315 CHF
2023 1,0000 CHF 0,99646 CHF
US-Dollar
2024 1,0774 USD 1,08428 USD
2023 1,0850 USD 1,04642 USD
2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu An-   schaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertmin-  derungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.  
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen) liegen kon-   zerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:  
Immaterielle Vermögenswerte 2 bis 10 Jahre
Bauliche Investitionen in fremde Gebäude 5 bis 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 15 Jahre
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Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.  
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend   kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste  werden ergebniswirksam berücksichtigt.  
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten  
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und   Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet min-  destens einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung  statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erziel-  baren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert  abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von  Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse  realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Ver-  gangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine  Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.  
2.5. Forschung und Entwicklung  
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden   Nachweise erbracht werden können:  
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur  
Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.  
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen.   c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.  
d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen  
erzielen wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des   immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern  genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.  
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung  
abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.  
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren  
Ausgaben verlässlich zu bewerten.  
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).  
2.6. Leasingverhältnisse  
Leasingverhältnisse werden durch Fabasoft als Leasingnehmer eingegangen. Der Konzern beurteilt zu Beginn   der Verträge, ob diese ein Leasingverhältnis darstellen oder enthalten. Weiters erfolgt eine Trennung in Lea-  sing- und Nicht-Leasingkomponenten, wobei die Leasingzahlungen auf die beiden Komponenten auf Basis ihrer  relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt werden. Nicht-Leasingkomponenten werden im Aufwand erfasst.  Bei Vorliegen eines Leasingverhältnis nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht, zu Anschaffungskosten,  welche die Leasingverbindlichkeiten angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen  sowie etwaiger anfänglicher direkten Kosten entspricht, und passivseitig eine Leasingverbindlichkeit, zum Bar-  wert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, angesetzt.  
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Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert   von geringem Wert (< TEUR 5) ist, macht der Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes  und einer korrespondierenden Verbindlichkeit gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht  gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind von unwesentlichem Umfang.  
Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über die Vertragslaufzeit. Diese wird auf Basis der unkünd-   baren Leasinglaufzeit sowie etwaiger Einschätzungen von Verlängerungen angesetzt. Verlängerungsoptionen  werden in der Laufzeit berücksichtigt, wenn Fabasoft mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption  des Leasingverhältnisses Gebrauch machen wird. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der  Kontrolle der Fabasoft liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine  Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses wird angepasst, wenn eine  Verlängerungsoption ausgeübt wird, die in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt war. Die Lea-  singverbindlichkeiten werden zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.  
2.7.  
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in   Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages mit einem Kunden (Vertragsgewinnungs-  kosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Ver-  tragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit von der Laufzeit der Leistung, auf die sich die  Vertragsgewinnungskosten beziehen, über den Personalaufwand abzuschreiben.  
2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9   eingestuft werden.  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert   zum jeweiligen Stichtag bewertet. Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden ergebniswirksam erfasst.  
2.9. Liefer- und sonstige Forderungen  
Die Lieferforderungen werden zum Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu fortgeführten An-   schaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilan-  ziert. Die sonstigen Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger erforderlichen  Wertberichtigungen angesetzt.  
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste (Expected Credit   Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem Geschäft  mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat der Konzern historisch sehr geringe Forderungs-  ausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten.  Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind  die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher sehr niedrig. Zum 31. März 2024 bestand lediglich eine Wert-  minderung in Höhe von TEUR 2 (siehe Punkt 5.2.1). Zur Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische  Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen. Neben der historischen Perspektive berücksichtigt  der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten.  Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf die Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten  Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben sich für die nach dem Expected Credit Loss Model  ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen Effekte.  
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2024 gültigen Stichtagskursen bewertet.  
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2.10. Vertragsvermögenswerte  
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS   15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert erstellt wird,  der keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht.  
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem   Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Leistungsfortschrittes erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis  zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste  werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.  
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Liefe-   rungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis erfolgt unter der Position  „Vertragsvermögenswerte“, wenn der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und dafür Erlöse  erfasst, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen  Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.  
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Vertragsverbind-   lichkeiten“. Ein solcher Passivposten entsteht, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegen-  über dem Kunden fällig wird, bevor der Konzern eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse  erfasst hat. Vertragsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Kundenvertrags mit Vertragsvermögenswerten zu saldieren.  
2.11. Liquide Mittel  
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden   mit den jeweils am 31. März gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.12. Leistungen an Arbeitnehmer  
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeitende entspricht dem Barwert der leis-   tungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von  einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertme-  thode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden  gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.  
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von   Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und  deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor   dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit-  punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des   Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.  
Für Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden   aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53 % des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt.  Die Mitarbeitende erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.  
Die Abfertigungsrückstellung wurde für den Vorstand der Fabasoft AG auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.  
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2.12.2. Pensionsverpflichtungen  
Die Pensionsverpflichtungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 auf Basis   der vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für den Vorstand der Fabasoft AG werden  durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert  auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.  
Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der   Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungs-  verträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes  angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der  Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der  Pensionsrückstellungen.  
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu   fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.  
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März gültigen Stichtagskursen bewertet.  
2.14. Umsatzerlöse  
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter   und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.  
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und   werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Diese Umsätze  gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird.  
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support-   dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung  des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und  Trainingstätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus  Dienstleistungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Leistungsfortschritt realisiert  (siehe Punkt 2.10).  
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze   InSpire, Fabasoft PROCECO Solutions und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Um-  sätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen  (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).  
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand und Investitionszuschüssen  
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit   darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendun-  gen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung  der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.  Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach  der Bruttomethode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis  als gesonderter Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte.  Der Passivposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als  sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.  
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2.16. Ertragsteuern  
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Diese wer-   den im Jahresergebnis erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammen-  schluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind.  
Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht.   Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2024 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft  International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH, (5)  Fabasoft Approve GmbH, (6) Fabasoft Talents GmbH, (7) Fabasoft Contracts GmbH, (8) Mindbreeze InTend  GmbH und (9) Fabasoft Oblivation GmbH.  
Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine   Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des  Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern,  in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.  
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt anhand der Liability-Methode auf Basis von temporären Differenzen   zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung  der jeweiligen landesspezifischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden,  aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.  
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen   beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde  Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.  
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Toch-   terunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären  Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen  in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.  
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechts-   anspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Er-  tragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt  oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.  
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen  
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und   Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis  der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen  während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden  Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.  
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:  
Dienstleistungsaufträge  
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem   Leistungsfortschritt bilanziert.  
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Leistungsfort-   schrittes zum Stichtag.  
Für die Ermittlung des Leistungsfortschrittes ermittelt der Konzern den Anteil der bereits angefallen Auftragskos-   ten im Verhältnis zu den Gesamtauftragskosten. Die Gesamtauftragskosten, welche die Basis für den Leistungs-  fortschritt darstellen, unterliegen einer gewissen Schätzungsunsicherheit.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Würde der Leistungsfortschritt um 10 %-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz-   bzw. Vertragsvermögenswerterhöhung von TEUR 923 bzw. eine Umsatz- bzw. Vertragsvermögenswertminderung  um TEUR -1.066.  
Rückstellungen für Abfertigungen  
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor   dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit-  punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall  maßgeblichen Bezug abhängig.  
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des   Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.  
Für den Vorstand der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.  
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 2,38 % (anstatt 3,30 %) zugrunde gelegt werden würde, würde der   Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 200 höher sein und die  Abfertigungsrückstellung TEUR 3.243 (anstatt TEUR 3.043) betragen. Bei einem Zinssatz von 4,22 % würde der  Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 182 niedriger ausfallen und  die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.861 (anstatt TEUR 3.043) betragen.  
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 3,74 % (anstatt 4,24 %) zugrunde gelegt werden würde,   würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 87 niedriger  ausfallen und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.956 (anstatt TEUR 3.043) betragen. Bei einer Gehaltsstei-  gerung von 4,74 % würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2023/2024 um  TEUR 92 höher sein und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 3.135 (anstatt TEUR 3.043) betragen.  
Geschäfts- und Firmenwerte  
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem   müssen Annahmen wie zukünftige Cash Flows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivi-  täten hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.  
Aktive latente Steuern  
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem   es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvor-  träge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche  spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen  Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunfts-  prognosen nicht mit hinreichender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht,  erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.  
Bilanzierung von Leasingverhältnissen  
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten be-   einflussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der  Leasingverhältnisse und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflich-  tungen herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden  Laufzeit, angepasst um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.  
Klimabezogene Aspekte und makroökonomische Gegebenheiten  
Klimabezogene Aspekte sowie makroökonomische Gegebenheiten erhöhen die Unsicherheit von Schätzungen   und Annahmen in mehreren Positionen im Konzernabschluss. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden  folgende Ermessensentscheidungen und Schätzungen betrachtet:  
Nutzungsdauer von Sachanlagen: Es erfolgt eine Evaluierung der angemessenen Schätzung der Nutzungsdauer   in Bezug auf die klimabezogenen Gesetze und Vorschriften. Im Sachanlagevermögen des Fabasoft Konzerns wird  zur Zeit kein Anpassungsbedarf gesehen.  
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Wertminderung von Firmenwerten: Dem Budget für den jährlichen Werthaltigkeitstest der Firmenwerte liegt die   nachhaltig ausgerichtete Strategie des Fabasoft Konzerns zugrunde. Die makroökonomische Unsicherheit wird  zusätzlich im Rahmen der Sensitivitätsanalyse widergespiegelt. Weiters erfolgt eine laufende Evaluierung der  klimabezogenen und makroökonomischen Risiken zur Identifizierung von Indikatoren für einen Wertminderungs-  bedarf.  
Finanzinstrumente: Makroökonomische Unsicherheiten, wie Zinsänderungen und Inflation, haben Auswirkungen   auf die Finanzinstrumente. Es erfolgt eine laufende Evaluierung der Angemessenheit der herangezogenen Werte.  
Rückstellungen und Eventualverpflichtungen: Die Notwendigkeit von Rückstellungen und Eventualverpflichtun-   gen aufgrund der klimabezogenen und makroökonomischen Unsicherheiten wird laufend evaluiert.  
Hinsichtlich klimabezogener Aspekte wurden vom Management derzeit keine wesentlichen Risiken für das Geschäfts-   modell des Konzerns identifiziert. Daher erwartet das Management gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswir-  kungen solcher Risiken auf das Geschäftsmodell sowie auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.  
2.18. Segmentberichterstattung  
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an   den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die  Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig.  Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.  
Die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise zwischen den Segmenten wird laufend überwacht und dokumentiert.  
3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen  
3.1.  
Mindbreeze  
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5 %. Es folgen   zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre  Tochtergesellschaften Mindbreeze Corporation und Mindbreeze InTend GmbH, erstellt nach IFRS, wie sie in der  EU anzuwenden sind.  
Zusammengefasste Bilanz in TEUR Mindbreeze
31.03.2024 31.03.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 12.688 13.992
Kurzfristige Verbindlichkeiten -9.359 -9.931
Kurzfristiges Nettovermögen 3.329 4.061
Langfristige Vermögenswerte 2.051 2.624
Langfristige Verbindlichkeiten -314 -452
Langfristiges Nettovermögen 1.737 2.172
Gesamtes Nettovermögen 5.066 6.233
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen 735 904
zuzurechnen ist
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Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Mindbreeze
2023/2024 2022/2023
Umsatzerlöse 17.106 17.300
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.003 5.716
Ertragsteuern -913 -1.575
Jahresergebnis 3.090 4.141
Sonstiges Ergebnis -15 40
Gesamtergebnis 3.075 4.181
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 446 606
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Mindbreeze
2023/2024 2022/2023
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 6.172 7.570
Vereinnahmte Zinsen 108 0
Gezahlte Zinsen -11 -7
Zahlungen aus Steuerumlage -1.042 -1.503
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 5.227 6.060
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -1.146 -509
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -5.842 -6.627
Nettoerhöhung der liquiden Mittel -1.761 -1.076
Effekte aus Wechselkursänderungen 7 -20
Veränderung der liquiden Mittel -1.754 -1.096
3.2. Fabasoft 4teamwork AG  
Bei der Fabasoft 4teamwork AG bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 30,0 %. Es folgen   zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Fabasoft 4teamwork AG,  erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.  
Zusammengefasste Bilanz in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
31.03.2024 31.03.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 5.887 5.947
Kurzfristige Verbindlichkeiten -3.068 -4.044
Kurzfristiges Nettovermögen 2.819 1.903
Langfristige Vermögenswerte 970 1.872
Langfristige Verbindlichkeiten -190 -352
Langfristiges Nettovermögen 780 1.520
Gesamtes Nettovermögen 3.599 3.423
Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen 1.080 1.027
zuzurechnen ist
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Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
2023/2024 1.10.2022–31.03.2023
Umsatzerlöse 8.171 3.196
Ergebnis vor Ertragsteuern 132 -256
Ertragsteuern -27 291
Jahresergebnis 105 35
Sonstiges Ergebnis 99 -12
Gesamtergebnis 204 23
Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 61 127
Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR Fabasoft 4teamwork AG
2023/2024 1.10.2022–31.03.2023
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 537 1.546
Vereinnahmte Zinsen 2 0
Gezahlte Zinsen -8 -6
Gezahlte Ertragsteuern -42 0
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 489 1.540
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit -19 -248
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit -156 -1.367
Nettoerhöhung der liquiden Mittel 314 -75
Effekte aus Wechselkursänderungen 76 -12
Veränderung der liquiden Mittel 390 -87
Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von TEUR   823 (Vorjahr TEUR 779) betreffen im Wesentlichen die Fabasoft Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft  Fabasoft Xpublisher Inc., die Fabasoft Approve GmbH, die Fabasoft Contracts GmbH und die Fabasoft Oblivation  GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnisanteil am Konzernergebnis ausmachen.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden von den TEUR 686 (Vorjahr TEUR 565) Dividendenausschüttung an nicht   beherrschende Anteilseigner TEUR 616 (Vorjahr TEUR 565) an die nicht beherrschenden Anteilseigner der  Mindbreeze GmbH ausgeschüttet.  
Es bestehen keine Beschränkungen der Fähigkeit des Konzerns, auf Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu   nutzen und Verbindlichkeiten zu begleichen.  
4) Finanzinstrumente  
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögens-   wert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument  führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlich-  keiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen  hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen  Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023/2024  wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den   Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierarchien eingeordnet:  
• Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte  
und Verbindlichkeiten;  
• Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder  
indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;  
• Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht  
direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.  
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen   Finanzinstrumente herangezogen:  
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlich-   keiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizu-  legenden Zeitwert.  
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Wertpapieren (Investmentzertifikate) in Höhe von   TEUR 145 (31.03.2023: TEUR 145) und sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 0 (31.03.2023: TEUR 8) zu-  sammen. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab. Die sonstigen  Forderungen im Vorjahr resultieren aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG und ergeben sich aus der  Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des bedingten Kaufpreises.  
Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter Einhaltung der festgelegten   Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte bis spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer aus-  gezahlt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.  
Zum Stichtag 31. März 2023 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte er-   reicht, daher gelangte ein erster Teil des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 150 im 2. Quartal 2023/2024 zur Aus-  zahlung. Zum Stichtag 31. März 2024 wurde eine weitere Auszahlung vereinbart, daher gelangt ein weiterer Teil  des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 100 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung.  
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag   handelt es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH. Die Bewertung  erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.  
Im März 2024 erfolgte eine Anpassung der Earn-Out-Komponente Xpublisher hinsichtlich Auslöseparameter,   welche auf Umsatz- sowie EBIT-Ziele und die Fokussierung auf Recurring Revenues basieren, ebenso wurde die  bisherige Auszahlungshöhe auf die verlängerte Laufzeit verteilt. Diese Anpassung wurde am 11. März 2024 im  Aufsichtsrat der Fabasoft AG einstimmig beschlossen. Daraus resultiert eine Anpassung der gewichteten Wahr-  scheinlichkeiten für die Erreichung der für den Earn-Out erforderlichen Erfolgskennzahlen.  
Diese Anpassung führt zu einer Veränderung des Buchwertes von TEUR 1.267 auf TEUR 1.210.  
Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in   einem der mit 31. März 2024, 31. März 2025, 31. März 2026 oder 31. März 2027 endenden Geschäftsjahre in Summe  TEUR 1.300 (31.03.2023: TEUR 1.300). Bei Unterschreiten der festgelegten Erfolgskennzahlen geht der Anspruch  auf das Folgejahr über. Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen nach dem 31. März 2027 erfolgt  keine Earn-Out-Auszahlung.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein Teil der Earn-   Out-Komponente iHv TEUR 400 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung.  
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9   und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2024 wie folgt:  
Bilanzposition in TEUR

Kategorie nach

IFRS 9

Buch-

wert

Fair Value –

Level I

(erfolgswirk-

sam)

Fair Value –

(erfolgswirk-

sam)

Fortgeführte

Level III

Anschaffungs-

kosten

Zu fortgeführten
Liquide Mittel Anschaffungskosten 25.068 0 0 25.068
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 14.548 0 7 14.541
Forderungen* Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Erfolgswirksam zum 145 145 0 0
Vermögenswerte beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum 526 0 526 0
beizulegenden Zeitwert
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 4.076 0 684 3.392
Verbindlichkeiten* Anschaffungskosten
*Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.  
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2023 wie folgt:  
Fair Value – Fair Value –
Kategorie nach Buch- Level I Level III Fortgeführte
Bilanzposition in TEUR IFRS 9 wert (erfolgswirk- (erfolgswirk- Anschaffungs-
sam)** sam) kosten
Zu fortgeführten
Liquide Mittel Anschaffungskosten 26.563 0 0 26.563
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 13.870 0 0 13.870
Forderungen* Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Erfolgswirksam zum 153 145 8 0
Vermögenswerte beizulegenden Zeitwert
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zum 1.234 0 1.234 0
beizulegenden Zeitwert
Liefer- und sonstige Zu fortgeführten 2.627 0 0 2.627
Verbindlichkeiten* Anschaffungskosten
* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.   ** Bei der wiederkehrenden Evaluierung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurde festgestellt, dass die Zuordnung zu  
„Fair Value - Level I (erfolgswirksam)“ als zutreffender erachtet wird. Dementsprechend werden diese sonstigen finanziellen   Vermögenswerte nunmehr als „Fair Value - Level I“ anstelle „Fair-Value Level II“ dargestellt. Die Anpassung der Zuordnung führt  zu keiner bilanziellen Änderung.  
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen sal-   diert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5). Im Geschäftsjahr  2023/2024 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr  TEUR 2) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.  
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 51 -42
Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 2 2
Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) 1 2
Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) -1 2
Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 0 -13
Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten -34 -16
Gesamt 19 -65
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4.1.  
Originäre Finanzinstrumente  
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forde-   rungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten  angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.  
4.2. Kreditrisiko  
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Bo-   nitäts- und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forde-  rungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering  eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten  ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.  
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben   bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die  Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.  
4.3. Liquiditätsrisiko  
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist   keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasing-  verbindlichkeiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher  GmbH, sind kurzfristig fällig.  
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2024:  
in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit 1.210 700 600 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 3.392 3.392 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 7.604 2.468 6.001 371
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2023:  
in TEUR Buchwert bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre
Earn-Out-Verbindlichkeit* 1.234 0 1.234 0
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten 2.627 2.627 0 0
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 7.492 2.000 5.684 1.108
*Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.  
4.4. Zinsänderungsrisiko  
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögens-   werten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.  
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4.5. Währungsänderungsrisiko  
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz-   und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide  Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.  
Liquide Mittel  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Euro 20.213 21.761
US-Dollar 1.331 1.654
Schweizer Franken 3.524 3.148
Gesamt 25.068 26.563
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwäh-   rungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen  Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die  Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Be-  richtswährung Euro zu den Fremdwährungen.  
Kursentwicklung Auswirkung auf das Ergebnis Auswirkung auf das Ergebnis
in TEUR 2023/2024 vor Steuern 2023/2024 vor Steuern 2022/2023
US-Dollar +10 % (1,18514) -121 -150
-10 % (0,96966) 148 184
Schweizer Franken +10 % (1,07360) -320 -286
-10 % (0,87840) 392 350
Lieferforderungen nach Währungen  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Euro 12.507 11.511
US-Dollar* 985 1.213
Kanadische Dollar 66 69
Schweizer Franken* 748 887
Gesamt 14.306 13.680
* Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen  
Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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5) Erläuterungen zur Konzernbilanz  
5.1.  
Langfristige Vermögenswerte  
5.1.1. Sachanlagen  
in TEUR

Grundstücke,

Gebäude

und bauliche

Investitionen

Betriebs- und

Geschäftsaus-

stattung

Geleistete

Anzahlungen

und Anlagen

im Bau

Gesamt

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2022 15.924 22.644 278 38.846
Zugänge 3.300 3.388 10 6.698
Zugang aus Erstkonsolidierung 573 36 0 609
Abgänge -252 -1.554 0 -1.806
Nettoumrechnungsdifferenzen -12 129 0 117
Stand zum 31. März 2023 19.533 24.643 288 44.464
Stand zum 1. April 2023 19.533 24.643 288 44.464
Zugänge 6.845 5.880 1.886 14.611
Abgänge -469 -2.099 0 -2.568
Umbuchungen 1.470 498 -1.968 0
Nettoumrechnungsdifferenzen 20 43 0 63
Stand zum 31. März 2024 27.399 28.965 206 56.570
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2022 -8.335 -15.300 0 -23.635
Zugänge -2.388 -3.803 0 -6.191
Abgänge 292 1.641 0 1.933
Nettoumrechnungsdifferenzen 4 -56 0 -52
Stand zum 31. März 2023 -10.427 -17.518 0 -27.945
Stand zum 1. April 2023 -10.427 -17.518 0 -27.945
Zugänge -2.737 -4.171 0 -6.908
Abgänge 423 1.825 0 2.248
Nettoumrechnungsdifferenzen -3 -34 0 -37
Stand zum 31. März 2024 -12.744 -19.898 0 -32.642
Buchwerte
Zum 1. April 2022 7.589 7.344 278 15.211
Zum 31. März 2023 9.106 7.125 288 16.519
Zum 31. März 2024 14.655 9.067 206 23.928
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Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte nach IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:  
in TEUR Gebäude Betriebs- und Gesamt
Geschäftsausstattung
Stand zum 1. April 2022 5.201 427 5.628
Zugänge 2.288 330 2.618
Zugang aus Erstkonsolidierung 551 30 581
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.609 -281 -1.890
Abgänge 41 113 154
Nettoumrechnungsdifferenzen 15 0 15
Stand zum 31. März 2023 6.487 619 7.106
Stand zum 1. April 2023 6.487 619 7.106
Zugänge 1.388 811 2.199
Abschreibung des Geschäftsjahres -1.671 -422 -2.093
Abgänge -46 -68 -114
Nettoumrechnungsdifferenzen 15 2 17
Stand zum 31. März 2024 6.173 942 7.115
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.  
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.  
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5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte  
in TEUR

Firmenwert

Selbst

erstellte

Software

Kunden-

beziehungen

und Auf-

tragsbestand

Software-

lizenzen

und andere

Rechte

Gesamt

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. April 2022 3.517 1.049 467 1.010 6.043
Zugänge 0 0 0 69 69
Zugang aus Erstkonsolidierung 1.939 702 742 0 3.383
Abgänge 0 0 0 -2 -2
Anpassung Erstkonsolidierung -246 0 0 0 -246
Nettoumrechnungsdifferenzen -81 -29 -31 0 -141
Stand zum 31. März 2023 5.129 1.722 1.178 1.077 9.106
Stand zum 1. April 2023 5.129 1.722 1.178 1.077 9.106
Zugänge 0 0 0 1.042 1.042
Abgänge -76 -364 -98 0 -538
Nettoumrechnungsdifferenzen 45 21 19 0 85
Stand zum 31. März 2024 5.098 1.379 1.099 2.119 9.695
Kumulierte Abschreibungen
Stand zum 1. April 2022 0 -322 -94 -670 -1.086
Zugänge 0 -278 -161 -138 -577
Nettoumrechnungsdifferenzen 0 -1 0 1 0
Stand zum 31. März 2023 0 -601 -255 -807 -1.663
Stand zum 1. April 2023 0 -601 -255 -807 -1.663
Zugänge 0 -349 -234 -387 -970
Wertberichtigungen -335 0 0 0 -335
Abgänge 0 109 21 0 130
Nettoumrechnungsdifferenzen 1 -1 -2 2 0
Stand zum 31. März 2024 -334 -842 -470 -1.192 -2.838
Buchwerte
Zum 1. April 2022 3.517 727 373 340 4.957
Zum 31. März 2023 5.129 1.121 923 270 7.443
Zum 31. März 2024 4.764 537 629 927 6.857
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).   Die ausgewiesenen selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich selbsterstellte Soft-  ware aus vergangenen Kaufpreisallokationen.  
Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Fabasoft   Xpublisher GmbH aus dem Geschäftsjahr 2019/2020, der Fabasoft Talents GmbH aus dem Geschäftsjahr  2021/2022 und der Fabasoft 4teamwork AG aus dem Geschäftsjahr 2022/2023.  
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher   GmbH in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825), aus dem Erwerb der Fabasoft Talents GmbH in Höhe von  TEUR 111 (Vorjahr TEUR 446) sowie aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG in Höhe von TEUR 1.828 (Vorjahr  TEUR 1.858) enthalten.  
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Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft Xpublisher GmbH“, der zahlungsmit-   telgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft Talents GmbH“ sowie der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE)  „Fabasoft 4teamwork AG“ werden grundsätzlich jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit überprüft.  Zu jedem Stichtag wird darüberhinaus eine Triggering Event Analyse vorgenommen. Hierfür wird der erzielbare  Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-  Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente. Der herangezogene  Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Fabasoft Xpublisher GmbH“ beträgt 7,96 % nach Steuern (Vorjahr 8,60 %)  bzw. 10,28 % vor Steuern (Vorjahr 11,04 %), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %)  angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Fabasoft Talents GmbH“ beträgt 17,75 %  nach Steuern (Vorjahr 17,60 %) bzw. 21,25 % vor Steuern (Vorjahr 21,28 %), die Wachstumsrate in der ewigen Rente  wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %) angenommen. Für die ZGE „Fabasoft4teamwork AG“ beträgt der herangezogene  Abzinsungssatz (WACC) 10,49 % nach Steuern (Vorjahr 11,10 %) bzw. 12,56 % vor Steuern (Vorjahr 13,24 %), die  Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % (Vorjahr 2 %) angenommen.  
Die Detailplanungsphase von fünf Jahren basiert auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie auf der   Einschätzung des Managements zum Umsatzwachstum. Die Management-Einschätzungen werden auf Basis von  Vergangenheits- und Erfahrungswerten gebildet. In der Detailplanungsphase wird für den Umsatz in den ZGEs mit  einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate in einer Brandbreite von 11,70 % bis 12,05 % gerechnet. Die EBIT  Planungen, welche die Basis für die erwarteten Cash Flows bilden, beruhen auf einer erwarteten EBIT-Margenver-  besserungen, getrieben durch Änderungen im Produktmix und Kosteneinsparungen, sowie auf einer langfristigen  Annäherung an die Konzern EBIT-Marge.  
Der herangezogene Abzinsungssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Me-   thodik errechnet wird. Dieser wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das spezifische Risiko der ZGE und das  erhöhte Risiko einer Eigenkapitalinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen, die sich mit  den internen Einschätzungen des Managements decken.  
Der Wertminderungstest der ZGE „Fabasoft Talents GmbH“ hat einen Wertminderungsbedarf von TEUR 335   ergeben, da die aktuelle Planung ein geringeres Umsatzwachstum als zum Erwerbszeitpunkt zeigt. In der ZGE  „Fabasoft 4teamwork AG“ kam es im Geschäftsjahr 2023/2024 zu einem Verkauf eines Teilbereiches, durch wel-  chen sich ein Firmenwertabgang von TEUR 76 ergab. Aus den durchgeführten Wertminderungstests der ZGE  „Fabasoft Xpublisher GmbH“ und der ZGE „Fabasoft 4teamwork AG“ ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.  
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert zum 31. März 2024:  
Änderung Änderung Änderung
Nutzungswert Fabasoft Nutzungswert Nutzungswert
Xpublisher GmbH Fabasoft Talents GmbH Fabasoft 4teamwork AG
Veränderung des
Diskontierungssatzes um 1 % -2.310 -35 -572
-1 % 3.244 40 726
Veränderung des
Wachstums in der ewigen 1 % 2.792 25 627
Rente um
-1 % -1.989 -22 -495
Veränderung der jährlichen 10 % 1.434 47 525
freien Cash Flows um
-10 % -1.434 -47 -525
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde sich nur bei der Fabasoft Talents ein weiterer Wertberichtigungs-   bedarf ergeben.  
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Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert zum 31. März 2023:  
Änderung Änderung Änderung
Nutzungswert Fabasoft Nutzungswert Nutzungswert
Xpublisher GmbH Fabasoft Talents GmbH Fabasoft 4teamwork AG
Veränderung des
Diskontierungssatzes um 1 % -1.031 -118 -665
-1 % 1.403 134 825
Veränderung des
Wachstums in der ewigen 1 % 1.139 94 760
Rente um
-1 % -839 -82 -610
Veränderung der jährlichen 10 % 715 193 721
freien Cash Flows um
-10 % -715 -193 -721
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Beginn des Geschäftsjahres 153 158
Zuführung 0 7
Umgliederung in kurzfristige Forderungen -7 0
Zeitwertänderung -1 -12
Ende des Geschäftsjahres 145 153
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zum Großteil aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es   sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate  besteht.  
5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte  
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15   entwickelten sich wie folgt:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Beginn des Geschäftsjahres 413 452
Auflösung -310 -291
Zuführung 273 252
Ende des Geschäftsjahres 376 413
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5.1.5. Latente Steuern  
Die latenten Steuern zum 31 März 2024 ermitteln sich wie folgt:  
01.04.2023 Konzern- 31.03.2024
Erstan- gesamt-
Aktive Passive wendung ergebnis- Aktive Passive
latente latente IAS 12.22A rechnung latente latente
in TEUR Steuern Steuern Verände- Steuern Steuern
rung
Rückstellungen für
langfristige Personalverpflichtungen 439 0 0 -2* 437 0
Anlagevermögen 0 -815 0 205 0 -610
FV-Bewertung Wertpapiere 1 0 0 0 1 0
Vertragsvermögenswerte 0 -679 0 -339 0 -1.018
Vertragsgewinnungskosten 0 -98 0 12 0 -86
Verlustvorträge 980 0 0 60 1.040 0
Sonstige Rückstellungen 3 0 0 -1 2 0
Urlaubsrückstellung 0 0 0 83 83 0
IFRS 16 0 0 61 27 88 0
Abgrenzungsposten 9 0 0 0 9 0
Nicht realisierte FX-Gewinne/ 0 0 0 -25 0 -25
Verluste
Vertragsverbindlichkeiten 0 -16 0 9 0 -7
1.432 -1.608 1.660 -1.746
Saldierung -942 942 -838 838
Latente Steuern gesamt 490 -666 61 29 822 -908
* Davon wurden TEUR 23 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.  
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Die latenten Steuern zum 31 März 2023 ermitteln sich wie folgt:  
01.04.2022 Konzern- 31.03.2023
Erstkonso- gesamt-
Aktive Passive lidierung ergebnis- Aktive Passive
latente latente Fabasoft rechnung latente latente
in TEUR Steuern Steuern 4teamwork Verände- Steuern Steuern
AG rung
Rückstellungen für
langfristige Personalverpflichtungen 771 0 0 -332* 439 0
Anlagevermögen 0 -715 -262 162 0 -815
FV-Bewertung Wertpapiere 0 0 0 1 1 0
Vertragsvermögenswerte 0 -491 -6 -182 0 -679
Vertragsgewinnungskosten 0 -107 0 9 0 -98
Teilwertabschreibungen 6 0 0 -6 0 0
gemäß § 12 KStG
Verlustvorträge 582 0 6 392 980 0
Sonstige Rückstellungen 3 0 0 0 3 0
Abgrenzungsposten 8 0 0 1 9 0
Vertragsverbindlichkeiten 0 -56 -38 78 0 -16
1.370 -1.369 1.432 -1.608
Saldierung -853 853 -942 942
Latente Steuern gesamt 517 -516 -300 123 490 -666
* Davon wurden TEUR -86 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.  
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2024 wie folgt:  
Bestehender Angesetzte Nicht angesetzte
in TEUR Verlustvortrag Steuersatz latente Steuern latente Steuern
Mindbreeze Corporation 265 27 % 72 0
Fabasoft Xpublisher GmbH 1.698 31 % 534 0
Fabasoft 4teamwork AG 762 21 % 160 0
Fabasoft Xpublisher Inc. 152 20 % 0 30
Fabasoft Talents GmbH 1.098 23 % 252 0
Fabasoft Contracts GmbH 94 23 % 22 0
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu-   errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze  Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 % als auch auf Ebene eines US-  Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 6,15 %. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 25 %.  
Die Verlustvorträge der Fabasoft Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz   von 21 % als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 0,76 %. Der daraus  resultierende Mischsteuersatz beträgt 20 %.  
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Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2023 wie folgt:  
Bestehender Angesetzte Nicht angesetzte
in TEUR Verlustvortrag Steuersatz latente Steuern latente Steuern
Mindbreeze Corporation 826 17 % 143 0
Fabasoft Xpublisher GmbH 1.438 31 % 452 0
Fabasoft 4teamwork AG 1.267 21 % 267 0
Fabasoft Xpublisher Inc. 94 21 % 0 20
Fabasoft Talents GmbH 512 23 % 118 0
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu-   errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze  Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 % als auch auf Ebene eines US-  Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,12 %. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17 %.  
Die Verlustvorträge der Fabasoft Xpublisher Inc. bestehen bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21 %.  
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten   Steuerforderungen aus.  
Realisierung der latenten Steuerforderungen:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als
12 Monaten realisiert werden 1.336 1.420
Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von 324 12
12 Monaten realisiert werden
1.660 1.432
Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als
12 Monaten realisiert werden -615 -412
Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von -1.131 -1.196
12 Monaten realisiert werden
-1.746 -1.608
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen (TEUR 3.740, Vorjahr   TEUR 3.596) wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesell-  schaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung  unterliegen.  
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5.2. Kurzfristige Vermögenswerte  
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Lieferforderungen 14.306 13.680
Sonstige Forderungen 459 529
davon Vorsteuerrückerstattung 51 76
davon Forderungen Finanzamt 90 0
davon Kautionen 94 89
davon soziale Sicherheit 76 263
davon übrige Forderungen 148 101
Abgegrenzte Kosten 1.767 1.444
Gesamt 16.532 15.653
davon finanzielle Forderungen 14.548 13.870
davon nicht-finanzielle Forderungen 1.984 1.783
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen   Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen  keine variablen Gegenleistungen.  
Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine   bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Noch nicht fällig 8.693 9.434
Überfällig und wertgemindert (individuell) 2 7
Überfällig, aber nicht wertgemindert 5.611 4.239
Zwischen 1 und 60 Tagen 3.999 2.743
Zwischen 61 und 90 Tagen 295 372
Zwischen 91 und 180 Tagen 675 519
Über 180 Tage 642 605
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe-   richtigungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5) – siehe Punkt 2.9. Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur  der überfälligen Forderungen, der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen und einer detaillierten  Analyse der überfälligen Forderungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf gegeben.  
5.2.2. Liquide Mittel  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Kassenbestand 4 3
Guthaben bei Kreditinstituten 25.064 26.560
Gesamt 25.068 26.563
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5.3. Eigenkapital  
Zum Stichtag 31. März 2024 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (31.03.2023: TEUR 11.000). Es   setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (31.03.2023: 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.  
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapi-   tal-Management ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig  fortführen zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachs-  tumsthema gut auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll  nutzbare Liquidität in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments aus-  zubauen.  
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Es wird eine   stabile Eigenkapitalquote angestrebt, um etwaige Investitionen zu ermöglichen und die generelle Widerstandsfä-  higkeit des Konzerns zu wahren. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital  dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 40 % (38 % zum 31. März 2023).  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2023 wurden unter anderem folgende Be-   schlüsse gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie   ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des § 65   Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes  der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb   von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen  – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar-  einlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die  Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der  §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des  den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs. 2 AktG).  
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 eine   Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.  
5.3.1. Rücklagen  
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 19.555 (31.03.2023: TEUR 19.555) betrifft Agio in Höhe von TEUR 17.173   (31.03.2023: TEUR 17.173). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.069 (31.03.2023: TEUR 2.069) aus Umgründun-  gen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2023: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.  
5.3.2. Eigene Aktien  
Der am 27. September 2023 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstands, von der   Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs.  1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 29. September 2023  veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich Investoren, nachzulesen.  
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Das Aktienrückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Oktober 2023 und wurde am 19. Februar 2024   abgeschlossen, dabei wurden eigene Aktien von insgesamt 98.218 Stückaktien (0,9 % des Grundkapitals) er-  worben. Die von der Gesellschaft dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von TEUR 2.016 sind in einem separaten  Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen.  
Im Berichtszeitraum wurden keine eigenen Anteile verkauft.  
5.4. Langfristige Schulden  
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen  
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:  
2023/2024 2022/2023
Zinssatz 3,30 % 3,65 %
Zukünftige Gehaltssteigerungen 4,24 % 4,20 %
Fluktuation 1,08 % 1,27 %
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für den Vorstand und die Dienstnehmer:innen erfolgte nach   versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P.  Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen  Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen  Erfahrungswerten berechnet.  
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 7,55 Jahre (Vorjahr 6,38 Jahre).  
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Dienstzeitaufwand 98 300
Zinsaufwand 98 46
Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen 301 255
Summe Abfertigungsaufwand 497 601
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 139 -262
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust -1 -97
Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust) 138 -359
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Ab-   fertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen  ausgewiesen.  
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Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sons-   tigen Rücklagen abgeschlossen.  
Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR 2023/2024 2022/2023
Wert per 31.03. des Vorjahres 2.708 3.885
Dienstzeitaufwand 98 300
Zinsaufwand 99 46
Abfertigungsleistungen - -1.164*
Neubewertungseffekte
-/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen 139 -262
-/+ Erfahrungsgewinn/-verlust -1 -97
Wert per 31.03. 3.043 2.708
* Die Auszahlung der Abfertigung in Höhe von TEUR 895 erfolgte erst im Geschäftsjahr 2023/2024 und wurde unter den sonstigen  
Verbindlichkeiten ausgewiesen.  
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen  
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch   der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsver-  träge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte  der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen)  aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine  nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.  
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2024 TEUR 3.069 (31.03.2023: TEUR 5.552).  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Dienstzeitaufwand 211 421
Zinsaufwand 101 91
Zinsertrag -101 -91
Summe Aufwendungen für Altersversorgung 211 421
Neubewertungseffekte (Gewinn/Verlust) -39 -16
Leistungsorientierte Beizulegender
Entwicklung der Nettoschuld in TEUR Verpflichtung Zeitwert des Nettoschuld
Planvermögens
Wert per 31.03.2023 5.552 -5.552 0
Dienstzeitaufwand 211 0 211
Zinsaufwand/Zinsertrag 101 -101 0
Versicherungsmathematische Effekte/Erträge -39 39 0
aus Planvermögen ohne Zinserträge
Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge 0 -211 -211
Geleistete Auszahlung -2.756 2.756 0
Wert per 31.03.2024 3.069 -3.069 0
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5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 5.623 5.731
Earn-Out-Verbindlichkeiten 526 1.234
Gesamt 6.149 6.965
5.5. Kurzfristige Schulden  
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Lieferverbindlichkeiten 3.392 2.627
Erhaltene Anzahlungen 661 1.325
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 1.981 1.761
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.073 1.387
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 635 470
Sonstige Verbindlichkeiten 5.962 5.384
davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 5.173 5.359
davon übrige Verbindlichkeiten 789 25
Gesamt 13.704 12.954
davon finanzielle Verbindlichkeiten 4.076 2.627
davon nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9.628 10.327
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht   konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen und Erfolgsvergütungen zusammen.  
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.  
5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Österreich 1.646 775
Ausland 149 697
Gesamt 1.795 1.472
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten  
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und   Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem 31. März 2024 ergebniswirksam werden.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten zum 31 März 2024:  
Auflösung Zuführung
in TEUR 01.04.2023 2023/2024 2023/2024 31.03.2024
Vertragsverbindlichkeiten
nach IFRS 15 18.752 -18.482 19.715 19.985
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten zum 31 März 2023:  
Auflösung Zuführung
in TEUR 01.04.2022 2022/2023 2022/2023 31.03.2023
Vertragsverbindlichkeiten
nach IFRS 15 15.896 -14.832 17.688 18.752
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe   von TEUR 739 (31.03.2023: TEUR 264), der restliche Betrag in Höhe von TEUR 19.246 (31.03.2023: TEUR 18.488)  betrifft abgegrenzte Umsätze, insbesondere aus Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren und wiederkeh-  renden Professional Services.  
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Bis zu einem Jahr 19.698 18.482
Über einem Jahr 287 270
Gesamt 19.985 18.752
5.6. Investitionszuschüsse  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Investitionsprämie 106 139
Gesamt 106 139
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um   Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14 % der getätigten Investitionen sowie von bis zu 30 % der ge-  tätigten Investitionen in E-Ladeinfrastruktur.  
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.  
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6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung  
6.1.  
Umsatzerlöse  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 betreffen TEUR 6.610 (Vorjahr TEUR 6.652) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus   Dienstleistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentbericht-  erstattung unter Punkt 8.  
6.2. Sonstige betriebliche Erträge  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 2 4
Sonstige Erträge 1.042 559
davon Zuschüsse für Forschungsprojekte 463 46
davon aus Beendigung Er- und Ablebensversicherung 169 0
davon Fremdwährungsgewinne 0 317
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 45 53
Gesamt 1.044 563
6.3. Personalaufwand  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Gehälter 34.262 29.156
Aufwendungen für Abfertigungen 497 601
Aufwendungen für Altersversorgung 250 437
Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben 7.510 6.482
Sonstige Sozialaufwendungen 974 692
Gesamt 43.493 37.368
6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.908 6.191
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 970 577
Gesamt 7.878 6.768
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6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen 104 137
Instandhaltung 603 943
Mieten* und Betriebskosten 1.383 1.069
Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen* 440 406
Betriebsaufwendungen 2.426 2.418
Rechts- und Beratungsaufwand 1.661 1.357
Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand 440 599
Investor Relations 210 188
Versicherungsprämien 285 265
Personalsuche 762 621
Nachrichtenaufwand 317 326
Aus- und Weiterbildung 378 532
Sonstiges 1.234 843
Verwaltungsaufwendungen 5.287 4.731
Markenregistrierungen 157 241
Reiseaufwand 765 609
Werbeaufwand 3.468 3.362
Sonstiges 40 51
Vertriebsaufwendungen 4.430 4.263
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.247 11.549
* exkl. IFRS 16-Verträge  
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Ge-   schäftsjahr 2023/2024 TEUR 194 (Vorjahr TEUR 120). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem  Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 11 (Vorjahr TEUR 7).  
6.6. Finanzergebnis  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Zinserträge 111 40
Fremdwährungserträge 1 2
Zinsaufwendungen -384 -186
davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -348 -112
Gesamt -272 -144
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultieren die Zinserträge und -auf-   wendungen insbesondere aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.  
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6.7. Ertragsteuern  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Österreich -2.126 -1.491
Ausland -1.365 -1.727
Laufende Ertragsteuern -3.491 -3.218
Österreich 178 -216
Ausland -171 416
Latente Steuern 7 200
Gesamt -3.484 -3.018
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des   in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 24 % (bis 31. Dezember 2023) sowie 23 % (ab 1. Jänner 2024) auf  das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.113 9.843
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz
2023/2024: 24 % (bis 31.12.2023) sowie 23 % (ab 01.01.2024) -3.113 -2.436
(Vorjahr: 25 % (bis 31.12.2022) sowie 24 % (ab 01.01.2023))
Steuerliche Auswirkungen aus:
Ausländische Steuersätze -420 -432
Auswirkungen von Steuersatzänderungen -17 47
Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten 72 46
Währungsdifferenzen -100 14
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -167 -329
Anpassung latente Steuern 8 11
Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb 0 -11
Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen 0 -6
gemäß § 12 KStG
Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern 212 175
Aperiodische Ertragsteuer 41 -97
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand -3.484 -3.018
7)  
Konzerngeldflussrechnung  
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel   im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.  
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit   und Finanzierungstätigkeit unterschieden.  
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten  
Die Leasingverbindlichkeiten betrugen zum 31.03.2023 TEUR 7.492 und zum 31.03.2024 TEUR 7.604. Die Ver-   änderung im Geschäftsjahr 2023/2024 setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:  
• Zahlungswirksame Veränderung von TEUR -2.339 (aufgeteilt in Tilgung Leasingverbindlichkeiten  
in Höhe von TEUR -1.990 sowie in gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR -349)  
• Nicht zahlungswirksame Veränderung von TEUR 2.451 (beinhaltet neue Leasingverhältnisse sowie  
Anpassungen der bestehenden Leasingverhältnisse)  
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Neben der zahlungswirksamen Veränderung der Leasingverhältnisse beinhaltet der Cash Flow aus Finanzierungs-   tätigkeit Eigenkapitalveränderungen (siehe dazu Eigenkapitalveränderungsrechnung).  
8) Segmentberichterstattung  
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte   aufgebaut.  
Geschäftsjahr 2023/2024 Sonstige
in TEUR Österreich Deutschland Schweiz Länder Konzern
Bruttoumsätze 55.551 39.526 8.254 7.604 110.935
abzgl. -27.773 -1.765 -203 -244 -29.985
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit 27.778 37.761 8.051 7.360 80.950
externen Kunden
Betriebsergebnis 8.309 4.934 138 4 13.385
Aufwand für planmäßige 5.367 1.046 533 932 7.878
Abschreibungen
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente 13.385
Finanzergebnis Konzern -272
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 13.113
Geschäftsjahr 2022/2023 Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
in TEUR Länder
Bruttoumsätze 47.795 34.769 4.603 8.778 95.945
abzgl. -24.575 -1.632 -147 -364 -26.718
intersegmentärer Umsätze
Umsatz mit 23.220 33.137 4.456 8.414 69.227
externen Kunden
Betriebsergebnis 7.775 2.887 -488 -187 9.987
Aufwand für planmäßige 4.226 1.142 330 1.070 6.768
Abschreibungen
Überleitungsrechnung in TEUR
Betriebsergebnis Segmente 9.987
Finanzergebnis Konzern -144
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 9.843
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.  
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und   den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 11.042 auf Transaktionen mit einem einzel-   nen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von  TEUR 9.686 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.  
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Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial   Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.  
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen wer-   den monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen  diesen als Entscheidungsgrundlage.  
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA   zusammengefasst.  
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen   Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.  
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes   von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der  Berichterstattung Rechnung zu tragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatz-  erlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze)  und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).  
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:  
Geschäftsjahr 2023/2024 Sonstige
in TEUR Österreich Deutschland Schweiz Länder Konzern
Recurring Umsätze 18.695 14.960 4.019 4.964 42.638
Non-Recurring Umsätze 9.083 22.801 4.032 2.396 38.312
davon Software 975 1.847 681 0 3.503
davon Professional 8.108 20.954 3.351 2.396 34.809
Services
Gesamt 27.778 37.761 8.051 7.360 80.950
Geschäftsjahr 2022/2023 Österreich Deutschland Schweiz Sonstige Konzern
in TEUR Länder
Recurring Umsätze 15.719 12.227 2.695 5.976 36.617
Non-Recurring Umsätze 7.501 20.910 1.761 2.438 32.610
davon Software 810 800 25 0 1.635
davon Professional 6.691 20.110 1.736 2.438 30.975
Services
Gesamt 23.220 33.137 4.456 8.414 69.227
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze   InSpire, Fabasoft PROCECO Solutions sowie wiederkehrende Professional Services Umsätze (bspw. für Support  und Betriebsführung) enthalten.  
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Pro-   fessional Services).  
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse   zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).  
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Aufgliederung der langfristigen Vermögenswerte nach Regionen:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Österreich 23.316 14.546
Deutschland 5.237 5.392
Schweiz 2.798 3.730
Sonstige Länder 777 1.350
Gesamt 32.128 25.018
9) Sonstige Angaben  
9.1.  
Ergebnis je Aktie  
9.1.1. Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie  
Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeich-   neten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.  
2023/2024 2022/2023
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis
(in TEUR) 9.073 6.290
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 10.971.334 11.000.000
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,83 0,57
9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 25.458   (Vorjahr TEUR 21.268) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen  ihren Niederschlag finden.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nach-   weise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt  2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ  eng vernetzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig  rollierende Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbs-  fähigen Kosten und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.  
9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen  
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasing-   güter) betragen:  
in TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Bis zu einem Jahr 2.554 2.299
Zwischen einem und fünf Jahre 6.460 5.358
Gesamt 9.014 7.657
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer  
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer  
2023/2024 2022/2023
Angestellte 482 419
9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte 261 278
Andere Arbeitnehmer 236 323
Gesamt 497 601
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Mitglieder des Vorstandes 250 421
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck  
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau  
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für   den Vorstand betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 1.406 (Vorjahr TEUR 2.051 ) und setzen sich wie folgt  zusammen:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Laufende Bezüge 955 1.455
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen 238 174
Aufwendungen MV-Beiträge 2 1
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung 211 421
Gesamt 1.406 2.051
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)   FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (zweite Stellvertreterin)  Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (erster Stellvertreter)  
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2023/2024 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von   TEUR 90 (Vorjahr TEUR 104).  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten   dieser Personen keine Haftungen übernommen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:  
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Mitglied)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied)  
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)  
Prof. Dr. Altmann verfügt hierbei über besonderen Sachverstand (Kenntnisse und praktische Erfahrung) auf dem   Gebiet Finanz- und Rechnungswesen sowie Berichterstattung. Weiters verfügt Mag.a Schwinghammer-Hausleithner  über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Roithmayr über  besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.  
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen  
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG  
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge   TEUR 57, Vorjahr TEUR 56).  
Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2023/2024 keine wei-   teren Geschäftsbeziehungen.  
9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 244 (Vorjahr TEUR 279) und untergliedern   sich in folgende Tätigkeitsbereiche:  
in TEUR 2023/2024 2022/2023
Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen 190 166
davon Fabasoft AG sowie Konzernabschluss 50 44
davon Mindbreeze GmbH 15 15
davon Fabasoft R&D GmbH 15 13
davon Fabasoft International Services GmbH 5 7
davon Fabasoft Austria GmbH 15 13
davon andere Bestätigungsleistungen 90 74
Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse 20 24
Sonstige Leistungen 34 89
Gesamt 244 279
9.6. Direkte und indirekte Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in   Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls  besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der  kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen  Russland und Ähnlichem auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen  der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenen-  falls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht  zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  Inflationsbedingte Auswirkungen sowie das sich ändernde Zinsniveau fließen in die allgemeine Risikobetrachtung  mit ein und finden bei den relevanten Geschäftsprozessen entsprechend Berücksichtigung.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
9.7.  
Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt   sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen  der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.  
Für alle identifizierten klimabezogenen Risiken und Chancen liegt die Bewertung des Restrisikos unterhalb der   intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, wodurch die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Ge-  winn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns als unwesentlich eingestuft werden.  
9.8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag  
Nach dem 31. März 2024 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.  
9.9. Freigabe Konzernabschluss  
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Ver-   öffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach  Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist,  werden am 28. Mai 2024 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an  die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer  Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h. Ing. Oliver Albl e.h. Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es  
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird  
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
TEUR 80.950 (TEUR 69.227 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg der Umsatzerlöse reflektiert die  
anhaltend positive Entwicklung der Recurring Umsätze sowie einen weiteren Zuwachs beim Projektgeschäft im  
Geschäftsjahr 2023/2024.  
Trotz anhaltender Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft Ökosysteme, sowie höheren Personalaufwen-  
dungen erzielte der Fabasoft Konzern im Geschäftsjahr 2023/2024 ein EBITDA1) von TEUR 21.598 (TEUR 16.755 im  
Vergleichszeitraum des Vorjahres) sowie ein EBIT1) von TEUR 13.385 (TEUR 9.987 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Mit einer Forschungsquote1) von 31,4 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und  
Entwicklung (TEUR 25.458) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungs-  
tätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 21.268 im Geschäftsjahr 2022/2023).  
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud-Angeboten sowie im Feld der Digitalen Trans-  
formation und der Künstlichen Intelligenz (KI) getätigt.  
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2024) 40,1 % (38,0 % zum  
31. März 2023).  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 26.563 (zum 31. März 2023) auf  
TEUR 25.068 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 693 (zum 31. März 2023) auf TEUR 483 zum Bilanzstichtag  
31. März 2024.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2024 497 Mitarbeitende (451 zum 31. März 2023).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
100 %  
Fabasoft International Services GmbH  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft R&D GmbH  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien, Graz  
Fabasoft Approve GmbH  
80 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Contracts GmbH  
80 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Oblivation GmbH  
51 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Talents GmbH*  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Mindbreeze GmbH  
85,5 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100 %  
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München  
Fabasoft Xpublisher GmbH**  
60 %  
Deutschland  
München  
Deggendorf  
70 %  
Fabasoft 4teamwork AG  
Schweiz  
Bern  
St. Gallen  
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die  
Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.  
** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
100 %  
MindbreezeCorporation  
USA  
Chicago  
Mindbreeze InTend GmbH*  
80 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
* Nach dem Bilanzstichtag erfolgte eine Umfirmierung der vormaligen Mindbreeze BidForce GmbH zur Mindbreeze InTend GmbH.  
Tochterunternehmen der Fabasoft Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
100 %  
Fabasoft Xpublisher Inc.*  
USA  
Chicago  
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher Inc. in die Fabasoft Xpublisher Inc.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz  
in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze BidForce  
GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser Gesellschaft eine Beteiligung iHv  
80 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung  
erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 %  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.  
Am 3. Jänner 2024 wurde eine Tochtergesellschaft der Fabasoft AG, die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in  
der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Fabasoft AG hält an dieser eine Beteiligung iHv 51 %, der Rest der  
Anteile wird vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des  
Fabasoft Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2023/2024  
2022/2023  
5.700  
4.719  
Umsatzerlöse  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
7.168  
6.992  
-3.134  
-4.385  
EBIT1)  
-557  
-2.162  
EBITDA1)  
7.879  
7.810  
Jahresüberschuss  
46.119  
43.540  
Eigenkapital zum Stichtag  
71,1 %  
74,9 %  
Eigenkapitalquote1)  
9.815  
15.714  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
483  
693  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
6
6
Mitarbeitende zum Stichtag  
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2023/2024  
2022/2023  
80.950  
69.227  
Umsatzerlöse  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
13.113  
9.843  
13.385  
9.987  
EBIT1)  
21.598  
16.755  
EBITDA1)  
9.629  
6.825  
Jahresergebnis  
30.638  
26.718  
Eigenkapital zum Stichtag  
40,1 %  
38,0 %  
Eigenkapitalquote1)  
19.477  
7.025  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
25.068  
26.563  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
497  
451  
Mitarbeitende zum Stichtag  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor  
Die Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Fabasoft Konzerns. Ihre Innovationskraft, ihre Kom-  
petenz sowie ihr Engagement bilden die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum. Fabasoft legt dabei höchsten  
Wert auf die Förderung der Kompetenzen und Karriereentwicklungen der Beschäftigten und bietet ein breites  
Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten.  
Die Fabasoft Management Academy, das im Berichtszeitraum etablierte interne Ausbildungsprogramm für  
Führungskräfte ist speziell darauf ausgerichtet, Management-Kompetenzen im Einklang mit den strategischen  
Zielen von Fabasoft zu vermitteln. Das neue Ausbildungsprogramm stellt somit einen wesentlichen Baustein zur  
Förderung des langfristigen Unternehmenserfolgs des Fabasoft Konzerns dar.  
Darüber hinaus koordiniert die konzerneigene Ausbildungsstätte, die Fabasoft Academy, weitere unternehmens-  
interne sowie externe Schulungsangebote. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf international anerkannten  
Zertifizierungen von IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 57 zertifizierte  
(Senior-) Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 94 Scrum Master und 37 Product Owner beschäftigt.  
Persönliche Kommunikation und Wissenstransfer  
Die persönliche Kommunikation und der direkte Austausch sind essentielle Bestandteile der Fabasoft Unter-  
nehmenskultur. Regelmäßige persönliche Treffen ermöglichen die Vernetzung interner Expert:innen und fördern  
die Entstehung innovativer Ideen und Lösungen und sind somit für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Deshalb  
organisiert Fabasoft regelmäßig Veranstaltungen wie die Fabasoft SUCCESS, die konzernweite Mitarbeiterkonfe-  
renz oder die Fabasoft Enlight, den internen Think-Tank für Innovation.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-  
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame  
Einsatz von Ressourcen. Um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit im Konzern zu stärken, wurden im Herbst 2022  
Reduktionsziele im Einklang mit der Science Based Target initiative (SBTi) gesetzt und seitens der SBTi überwacht.  
Seit 2023 bezieht Fabasoft an den Standorten in Linz und Wien ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energie-  
trägern aus österreichischer Wasserkraft. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrs-  
mitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am  
Hauptsitz in Linz und am Standort Wien ausgebaut.  
Um Verantwortung für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit emittierten Treibhausgase zu übernehmen, hat  
Fabasoft für das Geschäftsjahr 2023/2024 erneut entschieden, alle direkten und indirekten Emissionen aus dem  
Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaprojekten auszugleichen.  
Fabasoft verfolgt das Ziel, ihre gesamte Wertschöpfungskette CO2-negativ zu betreiben, was voraussetzt,  
dass mehr CO2 aus der Atmosphäre entzogen als ausgestoßen wird. Daraus folgt, dass die Kunden die  
Leistungen des Fabasoft Konzerns CO2-frei beziehen.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative  
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-  
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit  
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.  
Fabasoft ermittelt folgende APM:  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
51  
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• Nominale Umsatzveränderung  
• EBIT bzw. Betriebsergebnis  
• EBITDA  
• Eigenkapitalquote  
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze  
im Vergleich zum Vorjahr an.  
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der  
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-  
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)  
wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
– Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-  
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in  
folgenden Bereichen gesehen:  
2.1.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem  
Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt („One Shared Business Reality.“) im Ökosystem Fabasoft PROCECO  
basiert auf der zertifizierten Fabasoft PROCECO Cloud und ermöglicht einen nahtlosen Informationstransfer  
zwischen Abteilungen und über Organisationsgrenzen hinweg. Unternehmen profitieren von einer gesteigerten  
Prozessqualität, Prozessgeschwindigkeit und Prozesssicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der Prozesskosten.  
Die konsistente Benutzeroberfläche und der gemeinsame Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO  
Solutions hinweg ermöglichen zudem eine native Integration und schnelles Onboarding der User.  
Durch eine kuratierte Auswahl von Lösungsbereichen gestaltet Fabasoft ein Ökosystem mit Entrepreneur:innen,  
die leistungsstarke Solutions für digitale Geschäftsprozesse entwickeln. Als strategischer Partner sorgt Fabasoft  
für die finanzielle Stabilität, die Entwicklung der Strategie sowie die Markenpositionierung der Scale-ups, welche  
durch die Zugehörigkeit zum börsennotierten Fabasoft Konzern zusätzliches Vertrauen und Reputation erfahren.  
Durch zertifizierte administrative Prozesse fokussieren sich die Unternehmer:innen ganz auf ihre wertschöpfen-  
den Tätigkeiten. Darüber hinaus profitieren sie von Best Practices, Sales Coachings und vom Zugang zu neuen  
Marketing- und Vertriebskanälen.  
Fabasoft PROCECO Cloud  
Mit der Fabasoft PROCECO Cloud, der technologischen Basis des Ökosystems Fabasoft PROCECO, profitieren  
Entwickler:innen neuer Solutions von der langjährigen Erfahrung der Fabasoft im Bereich Cloud-Native-Techno-  
logie sowie von den Basisfunktionalitäten des Ökosystems Fabasoft PROCECO und damit von einer signifikant  
beschleunigten Time-to-Market Effizienz.  
Alle Fabasoft PROCECO Solutions setzen auf der Infrastruktur der Fabasoft PROCECO Cloud mit gemeinsamer  
Benutzeroberfläche auf. Dazu gehören neben dem sicheren, nachvollziehbaren Datenaustausch über Organisati-  
ons- und Ländergrenzen hinweg auch automatisierte Prüf- bzw. Freigabeprozesse inklusive Verschlüsselung und  
digitaler Signatur. Alle zugeordneten Aufgaben sind übersichtlich im gemeinsamen Arbeitsvorrat dargestellt und  
die Verantwortlichen erhalten Erinnerungen an offene Aufgaben und Fristen.  
Intelligente Automatisierungen durch KI-gestützte Prozessoptimierungen entlasten die Mitarbeitenden von  
repetitiven Tätigkeiten. Zudem lassen sich individuelle Prozesse mit dem grafischen BPMN-Editor auch ohne  
Programmierkenntnisse effizient gestalten. Low-Code-/No-Code-Funktionalitäten ermöglichen beispielsweise  
die einfache Erstellung von Formularen und das selbstständige Hinzufügen von Metadatenfeldern. Insgesamt  
tragen beschleunigte Geschäftsprozesse, die maximale Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, zu mehr  
Kundenzufriedenheit bei.  
Zudem ist die Fabasoft PROCECO Cloud in Bezug auf Zuverlässigkeit, Daten- und Rechenzentrumssicherheit  
sowie Barrierefreiheit vielfach international zertifiziert und ausgezeichnet.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Wachstumspotenzial besteht in der Erhöhung der Anzahl von Fabasoft PROCECO Solutions durch organisches  
und anorganisches Wachstum des Fabasoft Konzerns. Fabasoft Competence Center unterstützen das rasche,  
qualitätsvolle und strategiekonforme Wachstum der Fabasoft PROCECO Solutions durch Know-how-Transfer zu  
Standards, Prozessen, Werkzeugen, Best Practices und Kennzahlen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
53  
Chancen ergeben sich durch den Ausbau der Anzahl der User, sowohl durch den flächendeckenden Roll-out bei  
Bestandskunden, als auch bei der Gewinnung von Neukunden.  
Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz lassen sich vorhandene Ressourcen besser nutzen und routinemäßi-  
ge Aufgaben automatisieren. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden, setzt  
Fabasoft bereits heute als auch in der Zukunft verstärkt auf den Einsatz von KI in Form von Solution-spezifischer  
Anwendungsfälle im Ökosystem Fabasoft PROCECO, die sowohl bei Neu- und Bestandskunden unmittelbar mo-  
netarisiert werden können.  
Zusätzliches Chancen- und Wachstumspotenzial sieht Fabasoft im Verkauf weiterer Fabasoft PROCECO Solutions  
an Key Accounts (Cross Selling), wodurch die Kunden von der konsistenten Benutzeroberfläche und dem gemein-  
samen Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg sowie einer nativen Integration und  
schnellem Onboarding der User („One Shared Business Reality.“) profitieren.  
2.1.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov  
Fabasoft eGov ist ein Ökosystem für Solutions in der öffentlichen Verwaltung. Als kuratiertes Ökosystem vereint  
es von Fabasoft ausgewählte digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse. Die technologische  
Basis bilden die leistungsstarke und zertifizierte Fabasoft eGov-Suite (Referenzarchitektur) und die Fabasoft  
PROCECO Cloud (Cloud-Native Architektur, sowohl Public Cloud als auch Private Cloud).  
Das Ökosystem Fabasoft eGov besteht aus aufeinander abgestimmten Solutions, mit denen die konkreten  
fachlichen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gezielt erfüllt und rasche Projektierungen ermöglicht  
werden.  
Die Implementierung einer Cloud-Native-Architektur trägt signifikant zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen  
Verwaltung bei, indem sie eine flexible, skalierbare und sichere Infrastruktur bietet, die den Herausforderungen  
der modernen digitalen Landschaft gewachsen ist. Das Ökosystem Fabasoft eGov adressiert damit die aktuellen  
und künftigen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung.  
Fabasoft eGov-Suite  
Die Fabasoft eGov-Suite als die etablierte Querschnittsanwendung zur elektronischen Aktenverwaltung und  
Dokumentensteuerung steht im Mittelpunkt des Ökosystems Fabasoft eGov und stellt verwaltungsspezifische  
Use-Cases zur Verfügung. Durch die jahrelange Erfahrung mit der öffentlichen Verwaltung im DACH Raum bildet  
die Fabasoft eGov-Suite die Anforderungen dieses Kundensegmentes optimal ab.  
Neue Anforderungen durch Änderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen  
können durch Low-Code/No-Code, Automatisierungen und KI-gestützten Use-Case Optimierungen flexibel wie  
auch effizient umgesetzt werden. Realisierte Best Practices fließen dabei über die Fabasoft Community in die  
Produktweiterentwicklung ein.  
Im Fokus steht die Verbesserung der Servicequalität in der Interaktion mit den Bürger:innen und Unternehmen,  
Beschleunigung der internen und externen Prozesse sowie die bestmögliche Unterstützung der Mitarbeiter:innen.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft eGov  
Der demografische Wandel in Europa ist eine gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Herausforderung, die in  
den kommenden Jahren dazu führen wird, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter steigt, während  
die Erwerbsbevölkerung insgesamt zurückgehen wird.  
Der Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend  
die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Das Ökosystem Fabasoft  
eGov unterstützt mit KI-Methoden und innovativen Automatisierungen die Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich  
und steigert damit deutlich die Qualität und Geschwindigkeit der Prozessabarbeitung.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Low-Code-/No-Code-Technologie ermöglicht Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung auch ohne IT-Fach-  
wissen, rasch neue behördeninterne Prozesse zu definieren. Das verbessert die Servicequalität der Behörde und  
entlastet gleichzeitig die Mitarbeitenden.  
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft die Potenziale im Marktsegment, weitere  
additive Solutions des Ökosystems Fabasoft eGov in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen.  
Die Potenziale dieser Solutions im Ökosystem Fabasoft eGov werden als Chance gesehen, den Anteil der Recur-  
ring-Revenues im Segment eGov steigern zu können.  
Fabasoft sieht sich daher als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und  
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin  
intensiv an solchen beteiligen.  
2.1.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI  
Mit dem Ökosystem Mindbreeze BDI (Business Decision Insights) bietet Mindbreeze Unternehmen die Möglichkeit  
auf einer marktführenden Technologie aufzubauen und von den damit verbundenen Netzwerkeffekten zu profi-  
tieren. Mindbreeze unterstützt Entrepreneur:innen bei der Professionalisierung ihres Unternehmens und bei der  
Entwicklung von hochspezialisierten „Insight Solutions“ für Fachbereiche basierend auf dem Ökosystem. Darüber  
hinaus steht Mindbreeze beim Auf- und Ausbau von Vertriebskanälen und dem Marketing beratend zur Seite.  
Dadurch wird der Go-to-Market-Prozess verkürzt, da sich die Entrepreneur:innen mit Mindbreeze als strategischen  
Partner auf das Kerngeschäft fokussieren können. Chancen für Fabasoft und Mindbreeze eröffnen sich einerseits  
durch die Entwicklung von konkreten Anwendungsfällen für spezielle Branchen oder Zielgruppen und anderseits  
durch die Verkürzung der Go-to-Market-Phase.  
Mindbreeze beschäftigt sich seit knapp zwei Jahrzehnten mit den Themen Enterprise Search, Information Insight,  
Wissensmanagement und Künstlicher Intelligenz. Mindbreeze InSpire, die technologische Basis für das Ökosystem  
Mindbreeze BDI, ist bei namhaften internationalen Kunden im langjährigen Produktiveinsatz. Die Leistungen des  
Unternehmens in diesem Bereich spiegeln sich auch in zahlreichen positiven Bewertungen durch Analystenhäuser  
wider. Die dadurch gewonnene Sichtbarkeit am internationalen Markt bietet eine gute Ausgangsbasis für weiteres  
Wachstum bei und mit internationalen Großkunden und Partnern, die gezielt nach KI-basierten Technologien für  
den Unternehmenseinsatz suchen.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Mindbreeze BDI  
Die umfassende Verwendung der Mindbreeze Technologie innerhalb des Ökosystems Fabasoft PROCECO er-  
möglicht es den Nutzer:innen, KI-Anwendungen wie eine 360-Grad-Sicht auf ein Objekt (Akte, Bauteil) direkt  
in der gewohnten Arbeitsumgebung zu nutzen. Chancen sehen der Fabasoft Konzern und Mindbreeze in der  
Bereitstellung von KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung oder der Industrie, die besonderen Sicher-  
heitsanforderungen unterliegen. Als strategisches Ziel gilt es dementsprechend weitere Spezialisierungen umzu-  
setzen, die sich mittels Low-Code/No-Code vom Anwender durch Insight Apps und Insight Solutions realisieren  
lassen. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine  
wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von generativer KI in Form von Large Language  
Models (LLM) adressiert.  
Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VAR) unternimmt Mindbreeze auch Anstren-  
gungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISV). Durch die Integration von Mindbreeze InSpire und  
Mindbreeze Insight Services in „contentführende“ Softwareprodukte (Content-Management-Systeme) sind diese  
in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-basierten Anwendungen wie 360-Grad-Sichten ohne langes Entwick-  
lungsprojekt bereitzustellen. Die Partnerprogramme sollen dazu dienen, in Europa und Nordamerika die Präsenz  
weiter auszubauen und zu stärken sowie neue Kundengruppen zu erschließen. Chancen für weiteres Wachstum  
sieht Mindbreeze durch den Ausbau des Key Account Management, Add-on-Lösungen wie Mindbreeze InTend bei  
Bestandskunden und Partnern einzuführen oder bestehende Installationen zu erweitern (Upselling).  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
55  
Als erste Mindbreeze BDI Solution wurde im Berichtszeitraum Mindbreeze InTend entwickelt. Die Lösung optimiert  
das Angebotsmanagement, indem es Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen entlastet.  
2.1.4. Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständige  
Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstellung  
höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Management-  
system unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate  
gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden im Rahmen eines firmenübergreifenden  
Zertifizierungsaudits im November 2023 durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle Quality Austria – Trainings-  
Zertifzierungs und Begutachtungs GmbH erneuert. Die Integration weiterer Fabasoft Konzerngesellschaften in die  
bestehenden ISO Zertifikate des Fabasoft Konzerns wird in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die  
Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions  
Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on  
Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bun-  
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe  
Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft PROCECO Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO  
Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO,  
Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Ser-  
vices nachvollziehbar offenlegt.  
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.  
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit  
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,  
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder  
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2024 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des  
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-  
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden  
für die Fabasoft PROCECO Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf  
entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO,  
Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie  
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-  
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben  
vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines ISAE  
3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungsergeb-  
nisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-  
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Fabasoft  
PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO,  
Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher  
on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.  
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft PROCECO  
Cloud hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestä-  
tigt. Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement  
von Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen. Im Mai 2023  
wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.  
56  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-  
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud  
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex  
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der  
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC  
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
Im Dezember 2023 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-  
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).  
Die Fabasoft PROCECO Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem  
Maße und erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate)  
in der Stufe Silber, welches drei Jahre gültig ist. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht  
allen Menschen die optimale Bedienung, auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Sprach-  
eingabe, Bildschirmleseprogramm usw.  
Auch Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem  
Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch den TÜV Austria  
verliehen.  
Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-  
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober  
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.  
2.1.5. Klimabezogene Chancen  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und be-  
kennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäfts-  
jahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern neben seinen klimabezogenen Risiken auch klimabezogene Chancen  
unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures)  
erhoben.  
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Chancen  
Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Chancen wurde im Berichtsjahr hinsichtlich  
Vollständigkeit überprüft und aktualisiert.  
Zur Identifizierung von klimabezogenen Chancen erfolgte eine ausführliche Literaturrecherche öffentlich zugäng-  
licher Informationen sowie themenspezifischer Berichterstattung im IT-Sektor. Darüber hinaus wurden Interviews  
mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt. Dabei fand die Betrachtung nicht nur auf Unter-  
nehmensebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein.  
Im Rahmen der klimabezogenen Chancenbewertung wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die  
Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Neben kurz-  
fristig umzusetzenden Chancen ergeben sich insbesondere transitorische Chancen im Zusammenhang mit der  
Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form einer sich verändernden  
Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den  
Markt auswirken.  
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-  
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll das unmittelbare Chancenpotenzial identifizieren, während  
der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld  
ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Management von klimabezogenen Chancen  
Maßnahmen zur Nutzung von klimabezogenen Chancen werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen  
Register dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüssel  
-
personen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu ent-  
stehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigt.  
Zu den identifizierten Chancen gehörten hauptsächlich der dekarbonisierende Effekt der Digitalisierung von Do-  
kumentationsprozessen sowie die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber durch eine gute Positionierung im  
Bereich Klimawandel. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen  
Chancen wurden bestehende Evaluierungen berücksichtigt.  
In allen Fällen lag die Bewertung der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle. Die  
Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft  
werden dabei als unwesentlich eingestuft.  
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
2.2.1. Markt- und Produktrisiken  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-  
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen  
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-  
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.  
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-  
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-  
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-  
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-  
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebots-  
legung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud-Angebote für die Erweiterung  
des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen  
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und  
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und  
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge  
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt  
werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft  
Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht  
zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen  
bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.  
Risiken im Partnergeschäft  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten  
Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Ab-  
hängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren  
Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines  
Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen  
im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionie-  
ren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die  
gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzel-  
geschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise  
in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit  
sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner  
zur Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Solutions basierend auf der Technologie des Fabasoft  
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.  
Risiken im Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-  
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken  
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die  
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.  
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,  
welches laufend weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und  
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem  
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte  
maßgeblich beeinflussen können.  
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann  
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,  
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ  
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information  
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von  
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-  
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder  
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-  
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender  
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was  
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen  
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die  
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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2.2.2. Strategische Risiken  
Risiken aus Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem  
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur  
Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine  
geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann,  
entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von ex-  
ternen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig  
identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht  
richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammen-  
führung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unter-  
nehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich,  
die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der  
Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskri-  
tische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Un-  
wägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel  
gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche  
Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen  
auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Risiken aus der Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere  
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände  
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist  
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-  
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen  
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch  
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-  
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-  
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur  
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und  
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren  
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf  
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber  
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.  
2.2.3. Operative Risiken  
IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,  
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Cyber-Angriffe, DDos-  
Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt,  
können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt  
sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-  
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-  
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,  
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein.  
Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen  
bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das  
Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels  
bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss  
solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher  
Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors,  
ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,  
insbesondere des Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-  
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische  
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig  
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen  
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur  
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand  
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen  
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal  
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,  
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-  
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert  
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In  
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft  
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um  
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt  
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-  
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte  
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-  
Levels, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete  
Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird  
regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in  
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für  
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt  
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen  
Cloud-Services wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte erstellt.  
2.2.4. Organisatorische Risiken  
Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten  
Der Kundennutzen ist nicht allein durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software,  
sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Software-Komponenten externer Lieferanten  
bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der  
Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Des  
Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge von Produktionsunterbrechungen,  
Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf  
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen  
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte  
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder  
zu begegnen.  
Personalrisiken  
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, zusätzliche hochqualifizierte Fachkräfte  
in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften  
im IT-Sektor überwiegt insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher  
ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem  
zeitlichem Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte  
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-  
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-  
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen  
nachteiligen Konsequenzen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Compliance- und Awareness-Risiken  
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-  
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.  
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende des Fabasoft Konzerns durch bewusstes oder  
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,  
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-  
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.  
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend  
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-  
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme  
spiegeln das hohe Compliance-Niveau des Fabasoft Konzerns wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäfts-  
aktivitäten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen der Partner  
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.  
2.2.5. Externe Risiken  
Risiken aus den Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in  
Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls  
besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der  
kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen  
Russland auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten,  
des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf  
das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das  
erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen  
Wenngleich zu Beginn des Berichtszeitraumes die letzten noch verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen in den  
Zielmärkten von Fabasoft gänzlich aufgehoben wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes  
Ausbreiten einer Pandemie oder etwaige Umwelt- oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wieder-  
holt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts  
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und  
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.  
2.2.6. Klimabezogene Risiken  
Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung  
aller Sektoren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit  
der fortschreitenden Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist  
aber auch selbst durch den Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert. Der Fabasoft  
Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar  
dazu, seine klimabezogenen Risiken aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat  
der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task  
Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.  
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken  
Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Risiken wurde im Berichtsjahr hinsichtlich  
Vollständigkeit überprüft und aktualisiert. Die Identifizierung von Risiken wurde ursprünglich anhand einer aus-  
führlichen Literaturrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie der Berichterstattung zu Klimarisiken  
im IT-Sektor durchgeführt. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens  
geführt, z.B. in den Bereichen Risiko, Energie und Strategie. Die Betrachtung fand nicht nur auf Unternehmens-  
ebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein.  
Im Rahmen der klimabezogenen Risikobewertung konnten zwölf Risiken für Fabasoft identifiziert werden. Für  
alle Risiken wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie Kli-  
ma- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser  
Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken  
entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertungen entlang des bereits im Unternehmen etablierten  
Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken  
konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung miteinbezogen werden. Für die Analyse kamen  
zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Auswirkungen auf Fabasoft zu verstehen:  
• Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen  
Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP)  
1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario der  
Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die Transi-  
tionsrisiken bewertet.  
• Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung,  
basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung  
physischer Risiken.  
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-  
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während  
der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld  
ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.  
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in akute und chronische physische  
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken  
werden Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswir-  
kungen auf die Versorgungskette, die Standorte der Büros und Rechenzentren haben oder zu Preisschwankungen  
aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstel-  
lung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund  
von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Aufwand  
auf den Markt auswirken.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Management von klimabezogenen Risiken  
Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister  
dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüsselpersonen  
des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu entstehende  
regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel mitberücksichtigt. Im Einklang mit dem  
allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken, von den Risikover-  
antwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung bestehender  
Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien.  
Insgesamt wurden zwölf Risiken als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Dazu zählen etwa Störungen  
in der Lieferkette für Rohstoffe, die eine rechtzeitige Lieferung von Hardware beeinträchtigen könnten oder  
regionale Stromausfälle, die zu Betriebsstörungen führen könnten. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der  
Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken wurden bestehende Kontrollen berücksichtigt.  
In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, die  
weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß dem allge-  
meinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die  
Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden daher als unwesentlich eingestuft.  
Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang  
an klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel.  
2.2.7. Finanzielle Risiken  
Es besteht das Risiko, dass die Kundenerwartungen an einzelne KI-Anwendungsfälle des Fabasoft Konzerns mittel-  
fristig nicht in der Form erfüllt werden, um die anfänglich signifikanten Investitionen und die daraus resultierenden  
erhöhten monatlichen Aufwendungen zu kompensieren. Etwa wenn sich Anwendungsfälle aus Sicht des Kunden  
als nicht nützlich erweisen oder Künstliche Intelligenz in Bereichen eingesetzt wird, wofür sie nicht geeignet ist.  
Dadurch reduzierte Umsatzerlöse können bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen die Ertragssituation belasten.  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-  
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der  
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.  
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar  
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen  
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-  
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-  
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-  
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die  
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-  
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,  
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach  
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem  
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb  
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-  
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel  
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem  
Kaufkraftverlust in Folge hoher Inflation weiter aufklafft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
2.3. Prognosebericht  
Transformation des Geschäftes  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-  
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich  
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden  
mit einem Servicevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-  
gebote und/oder Appliances.  
Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen  
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt  
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Fabasoft begleitet ihre  
Kunden vermehrt bei der Transformation der IT-Infrastruktur auf Cloud-Native. Bei privaten Auftraggebern liegt  
das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen. Bei Bedarf unterstützt die Flexibilität des Fabasoft Produkt Portfolios  
auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride Modellvarianten.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-  
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions  
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-  
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und  
-wirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.  
Die Fabasoft Ökosysteme für digitale Geschäftsprozesse  
Dem Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, die Fabasoft Ökosysteme  
für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den  
Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu  
erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Ein-  
setzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.  
Anwendungen der Künstlichen Intelligenz  
Die IT-Trends sind geprägt von KI-Anwendungslösungen. Die größte Herausforderung in einer von Algorithmen  
geprägten Gesellschaft und Wirtschaft wird es sein, Künstliche Intelligenz ethisch – mit dem Menschen im Mit-  
telpunkt – zu unterfüttern und ihre Entscheidungsfindungen erklärbar zu machen. Die Europäische Union hat  
im Dezember 2023 als erster großer Wirtschaftsraum mit einer vorgeschlagenen Verordnung zur Festlegung  
harmonisierter Regeln für KI-Systeme einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz  
geschaffen und fortschrittlich umgesetzt.  
Fabasoft wird ihre Kunden dabei insbesondere in zwei Richtungen begleiten. Einerseits den Automatisierungsgrad  
in jenen Geschäftsprozessen zu erhöhen, in denen genügend Trainingsmaterial für KI zur Verfügung steht, um  
ausreichend Semantik herauslesen sowie Dokumente zuordnen zu können und damit dem anhaltenden Arbeits-  
kräftemangel entgegenzuwirken. Die zweite Stoßrichtung ist, die sprachliche Kompetenz der generativen KI zu  
nutzen. Dabei bietet Retrieval Augmentation Generation (RAG) die Möglichkeit, die Ausgabe des eingesetzten  
Large Language Models (LLM) mit gezielten Informationen zu optimieren. Damit verlässliche Antworten geliefert  
werden können ist es notwendig, das Modell mit aktuellen und validen Unternehmensdaten zu versorgen. Mithilfe  
von Insight Engines wie Mindbreeze und dem Einsatz von RAG sind LLM in der Lage, schneller kontextbezogene  
und spezifische Antworten auf interne Anfragen zu geben.  
Investitionen in Wachstumsmaßnahmen  
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-  
schäftsjahr 2024/2025 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Künstliche Intelligenz (inkl. Aufbau von  
KI-Kapazitäten in den Rechenzentren), Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie in der Gewinnung neuer  
Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Fabasoft wird weiterhin in die Entwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsan-  
gebote basierend auf den Fabasoft Ökosystemen investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organischen  
Wachstumschancen, sollen auch weiterhin anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.  
So wie für unsere Kunden bildet auch im Fabasoft Konzern SAP den Financial Backbone. Für das weitere Wachs-  
tum und die weitere Standardisierung und Professionalisierung der konzernweiten Finanzprozesse stellt Fabasoft  
von SAP R/3 auf SAP S/4HANA Public Cloud und SAP SuccessFactors für alle Konzerngesellschaften um. Im  
Rahmen dieses Greenfield-Projektes werden alle Finanzprozesse neu gedacht und die dokumentenzentrierten  
Geschäftsprozesse in den Fabasoft PROCECO Solutions durchgängig mit SAP integriert. Durch den konsequenten  
Einsatz der Möglichkeiten der KI der Fabasoft PROCECO Cloud und der Automatisierungspotenziale in der SAP  
Cloud sollen die digitalen Prozesse in der Effizienz gesteigert werden und den Anwender:innen ein noch höheres  
Maß an Unterstützung, beispielsweise durch die SAP Analytics Cloud, in der Entscheidungsfindung bieten.  
Es wird zudem angestrebt, für die Fabasoft Ökosysteme erfolgreiche internationale Partnerinfrastrukturen auf-  
und auszubauen. Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, über-  
regionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau einhergehen.  
Diese Investitionen, Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der Anstieg der Personalkosten durch die  
Gewinnung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen (Kollektivvertrag) werden auch im  
Geschäftsjahr 2024/2025 die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten. Weiterhin wird dem Fokus von als  
zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili-  
tätsüberlegungen eingeräumt werden.  
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 31,4 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Inves-  
titionsschwerpunkt lag insbesondere auf nutzerorientierten Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in den  
leistungsstarken Solutions des Fabasoft Konzerns. Für die Anwender:innen ergeben sich durch KI-basierte Funk-  
tionalitäten völlig neue Möglichkeiten, das Potenzial ihrer Daten auszuschöpfen.  
Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Software-  
entwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework  
„Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen.  
Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbe-  
obachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen  
zulassen. Des Weiteren werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitali-  
sierung bearbeitet.  
3.1.  
Das Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung der Fabasoft PROCECO Cloud im Geschäftsjahr 2023/2024  
lag in der Evaluierung möglicher Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz, sowie der weiteren Verbesserung  
und Vereinfachung der Programmierung von Fabasoft PROCECO Solutions.  
Die Mindbreeze Insight Services wie etwa die Nutzung von semantischer und vektorbasierter Suche oder  
360-Grad-Sichten sind nun Bestandteil der Basisfunktionalitäten der Fabasoft PROCECO Cloud.  
Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud)  
umgesetzt. Insbesondere die neuen Funktionen wie der einfachere Objektvergleich, die zusätzlichen Automatis-  
men im Bereich der Textbausteine, die qualifizierte elektronische Signatur, unstrukturierte Kontakträume und  
organisationsinterne Support-Koordinatoren sind hervorzuheben.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Approve on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Vordergrund, um Kunden-  
anforderungen hinsichtlich qualitätsrelevanter Prozesse entlang der gesamten Werkschöpfungskette umzusetzen.  
Darüber hinaus konzentrierte sich das Team auf Use-Cases im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Kontext von  
technischem Dokumenten- und Qualitätsmanagement.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Im Berichtszeitraum stand insbesondere die Fertigstellung der Entwicklung der digitalen Sitzungsmanagement-  
Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der Solution ermöglicht die effiziente  
Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Für Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz zur automatischen Klassi-  
fizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn,  
Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist ein mit Mindbreeze InSpire  
trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.  
Oblivation on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Oblivation lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus seit der Gründung auf der Entwicklung einer  
Solution für die KI-basierte Beantwortung der CDP-Berichterstattung auf Basis der generativen KI-Services der  
Fabasoft PROCECO Cloud.  
OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO  
Fabasoft 4teamwork entwickelte mit OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO eine neue Generation der digitalen  
Geschäftsverwaltung für die Schweizer Verwaltung. Diese Solution wird in der Schweiz produziert und in einer  
eigenen Cloud-Lokation der Fabasoft PROCECO Cloud in der Schweiz betrieben.  
Talents on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Talents stand die Weiterentwicklung von KnowledgeFox on Fabasoft PROCECO (Skills-Management),  
insbesondere die Gestaltung des User Interfaces, im Vordergrund. Anhand eines überarbeiteten Design-Konzepts  
wurde die technische und inhaltliche Entwicklung vorangetrieben.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Xpublisher lag ein besonderer Forschungsschwerpunkt auf Anwendungsfällen der Künstlichen  
Intelligenz, wie etwa der automatisierten Klassifizierung und Ablage von Inhalten. Verschiedene angebundene  
Produktionsdienste wie Adobe InDesign oder Antenna House ermöglichen für Kunden die teil- oder vollauto-  
matisierte Erstellung von Printprodukten.  
3.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 mit der Weiter-  
entwicklung der vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge  
der Geschäftsverwaltung.  
Des Weiteren wurden eine asynchrone Recherche in Form des Rechercheauftrags in die Fabasoft eGov-Suite  
integriert. Die Recherche von großen Datenmengen auf Basis von Suchbegriffen und Personendaten wird von  
Anwender:innen somit in Auftrag gegeben und durch das System abgearbeitet.  
Darüber hinaus wurde damit begonnen, den Software Stack der Fabasoft eGov-Suite zur Verwendung im Cloud-  
Native Betrieb zu transformieren. Auf Basis einer Roadmap wird Fabasoft mit den Kunden gemeinsam den Wech-  
sel von der bestehenden Referenzarchitektur zur Cloud-Native Architektur (sowohl Public Cloud als auch Private  
Cloud) durchführen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Boards on Fabasoft eGov  
Die Sitzungsmanagement-Solution Boards on Fabasoft eGov wurde mit der Fabasoft eGov-Suite, sowohl für  
die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native integriert und ermöglicht die effiziente Planung, Organisation,  
Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.  
Done! on Fabasoft eGov  
Mit Done! on Fabasoft eGov wurde eine Solution entwickelt, welche die Automatisierungs-Use-Cases zur  
Verfügung stellt. Done! on Fabasoft eGov ermöglicht ein komfortables Training eines Modells auf Basis von  
Mindbreeze Insight Services für Textklassifizierung und Extraktion direkt aus der Fabasoft eGov-Suite. Darüber  
hinaus wurde die Verarbeitung der angelieferten Informationen auf ein Low-Code/No-Code Modell gehoben  
um zukünftige Abläufe in den Geschäftsverwaltungen zu beschleunigen oder gegebenenfalls auch komplett  
automatisieren zu können.  
Talents on Fabasoft eGov  
Die Solution für die Digitale Personalakte Talents on Fabasoft eGov wurde für die Fabasoft eGov-Suite sowohl für  
die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native verfügbar gemacht.  
3.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze InSpire lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2023/2024 auf  
semantischer Suche und generativer KI mit Large Language Models.  
Dabei wurden zahlreiche Optimierungen für das KI-basierte Verstehen und Finden von Antworten auf Basis  
natürlichsprachlicher Fragestellungen vorgenommen. Ein weiterer Aspekt war die Nutzung von LLM, durch die  
Bereitstellung eigener Modelle sowie auch die Möglichkeiten der Nutzung von Modellen anderer Anbieter wie  
OpenAI, Microsoft Azure und Aleph Alpha.  
Darüber hinaus erfolgte die Umsetzung des Mindbreeze InSpire AI Chat auf Basis von Insight Services für Retrieval  
Augmented Generation (RAG). Mit Hilfe des Mindbreeze InSpire AI Chats ist ein sicherer Zugriff auf Unternehmens-  
daten via Abfragen in natürlicher Sprache möglich, wofür die Stärken der LLM mit den Stärken der Mindbreeze  
InSpire Insight Engine verbunden wurden.  
Ebenfalls weiterentwickelt wurde die Erstellung und Administration von generativen AI Pipelines auf Basis der  
Insight Services Administration, die User für den InSpire AI Chat verwenden können.  
Das Team führte außerdem einige Innovationen im Insight App Designer durch. Hier standen die Bereiche visuelle  
Entwicklung von 360-Grad-Sichten, verbesserte Filter und Darstellung von zusätzlichen Antworten zu Treffern  
im Mittelpunkt.  
Eine weitere Innovation bildete die Verfügbarkeit von Mindbreeze InSpire über den Google Cloud Marketplace,  
wofür ein Virtual Machine Image der aktuellen Mindbreeze InSpire Version über die Google Cloud Infrastruktur  
zur Verfügung gestellt wurde.  
Außerdem befasste sich das Entwicklungsteam intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Hand-  
habung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
Mindbreeze InTend  
Bei Mindbreeze InTend lag der Schwerpunkt im Berichtszeitraum auf der Integration und Weiterentwicklung  
von Retrieval-Augmented Generation (RAG) und generativer KI in Angebotsprozessen. Darüber hinaus wurde in  
die Optimierung von Prompts durch gezieltes Prompt Engineering investiert, mit dem Ziel, die Interaktionen mit  
KI-Systemen für den Ausschreibungsbereich spezifisch zu verbessern.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 27. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von  
der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65  
Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkauf-  
programm für den Zeitraum von 4. Oktober 2023 bis längstens 31. März 2025 gestartet.  
Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbs-  
nebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden. Am 19. Februar 2024 wurde das maximale Rückkaufvolu-  
men von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit abgeschlossen.  
Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 98.218 Stück Aktien. Die Ge-  
samtanzahl der von der Fabasoft AG per 19. Februar 2024 gehaltenen eigenen Aktien betrug 98.218 Stück. Der  
Aktienrückkauf erfolgte unter Führung einer Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der  
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte über die Börse  
unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Aus-  
nahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014  
vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023  
genannten Zwecken verwendet werden.  
Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu  
einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft  
keine Rechte zu.  
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen  
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den  
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern  
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen  
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,  
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass deren Kontrollen und Prozesse angemessen, effektiv  
und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse relevante interne und  
externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum definierten Zeitpunkt  
oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu den Kontrollzielen und  
zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.  
Das konzernweite Risikomanagement-System von Fabasoft verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand  
des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren  
zu können. Klimabezogene Chancen und Risiken sind dabei ebenfalls im Risikomanagementsystem integriert.  
Angaben nach § 243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kenn-  
zahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Daten-  
material setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In  
den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung  
der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.  
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Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in  
den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe  
von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und  
Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale  
Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert  
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und  
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der  
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.  
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-  
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten  
für alle Tochterunternehmen und werden vom Hauptsitz in Linz zentral gesteuert.  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft  
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-  
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der  
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein  
rechtskonformes Vorgehen in Belangen der Mitarbeitenden zu gewährleisten, die Qualifikationen und Weiter-  
entwicklung der Mitarbeitenden zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten  
und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung  
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-  
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in  
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere  
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.  
IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-  
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des  
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,  
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-  
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden  
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand  
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der  
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die  
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus  
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere  
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten  
ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und  
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert  
betragen vor:  
• Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90 %.  
• AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06 %  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder  
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß § 146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der  
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen  
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates  
neu gewählt wird.  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der  
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2023 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß  
§ 169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 9. September 2028 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 69, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten  
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim  
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig  
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten  
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grund-  
kapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu  
veröffentlichen.  
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Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)  
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 %  
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs  
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-  
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft  
AG (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige  
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft  
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist  
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)  
Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss  
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-  
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches  
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung  
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-  
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen  
Beteiligungsprogrammen;  
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit  
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und  
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen  
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über  
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete  
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der  
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde  
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-  
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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KONZERNABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Konzernabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend  
aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergeb-  
nisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an  
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-  
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2024 sowie der  
Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-  
stimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und  
den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden  
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese  
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten  
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die  
Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Kon-  
zern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen  
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen  
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-  
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er-  
messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese  
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der  
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen  
Sachverhalten ab.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:  
1. Realisierung von Umsatzerlösen  
2. Werthaltigkeit von Firmenwerten – Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36  
1. Realisierung von Umsatzerlösen  
• Beschreibung  
Im Konzernabschluss der Fabasoft AG werden für das Geschäftsjahr 2023/24 Umsatzerlöse in Höhe von ins-  
gesamt TEUR 80.950 aus unterschiedlichen Leistungsangeboten ausgewiesen. Diese setzen sich aus Recurring  
Umsatzerlösen von in Summe TEUR 42.638 (insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren und  
Supportleistungen) sowie Non-Recurring Umsatzerlöse von in Summe TEUR 38.312 (Einmallizenzen und Profes-  
sional Services im Zusammenhang mit Beratungsleistungen) zusammen. Sämtliche Umsatzerlöse, mit Ausnahme  
der Einmallizenzen, werden zeitraumbezogen realisiert.  
Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Zusammensetzung der Umsatzerlöse sind in den An-  
hangsangaben „6.1. Umsatzerlöse“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen - Dienstleistungsaufträge“, „2.14.  
Umsatzerlöse“, „2.10. Vertragsvermögenswerte“ sowie „8) Segmentberichterstattung“ enthalten.  
Wir sahen die Realisierung von Umsatzerlösen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da diese ein we-  
sentliches Steuerungselement des Managements sind und es aufgrund der Produktpalette des Konzerns unter-  
schiedliche Einnahmequellen gibt, wo bei Teilen Ermessensentscheidungen erforderlich sind.  
• Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:  
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:  
Im Zuge unserer Prüfung haben wir zuerst die verschiedenen Vertragsarten durch die Sichtung von Kundenver-  
trägen erfasst und ein Verständnis für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Hinblick  
auf die Erfassung und Abgrenzung von Umsatzerlösen entwickelt.  
Basierend darauf haben wir unter anderem die Konzeption der Kontrollen im Prozess der Realisierung von Um-  
satzerlösen beurteilt, insbesondere in Bezug auf die korrekte Identifizierung der Leistungsverpflichtungen und  
die ordnungsgemäße Verbuchung der Umsatzerlöse.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Wir haben dies durch die Auswahl von Einzeltransaktionen, die Einholung von zugrundeliegenden Nachweisen  
(wie z.B. Verträge, Bestellungen, Leistungsnachweise, Rechnungen und Zahlungsnachweise) und Würdigung  
dieser auf die Erkennung von Leistungsverpflichtungen, die Aufteilung des Transaktionspreises und die Ver-  
buchung der Umsatzerlöse geprüft.  
Weiters wurden Saldenbestätigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Nachweis für die  
Erfüllung der identifizierten Leistungsverpflichtung eingeholt bzw. die korrekte Abgrenzung über die Vertrags-  
verbindlichkeiten überprüft.  
Zudem haben wir die Ermittlung des Leistungsfortschritts und der daraus resultierenden Umsatzrealisierung bei  
zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) nachvollzogen.  
Weiters haben wir Datenanalysen für den Bereich der Umsatzerlöse beziehungsweise der korrelierenden Posi-  
tionen durchgeführt.  
Wir haben außerdem die Angemessenheit der Angaben im Anhang der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung  
beurteilt.  
2. Werthaltigkeit von Firmenwerten - Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36  
• Beschreibung  
Im Konzernabschluss der Fabasoft AG sind Firmenwerte in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 4.764)  
ausgewiesen, die sich auf mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen. Die Zusammensetzung der  
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat sich im Geschäftsjahr nicht verändert.  
Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Ein-  
heiten und Firmenwerte sind in den Anhangsangaben „2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte“, „2.4.  
Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen –  
Geschäfts- und Firmenwerte“, „2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen – Wertminderung von Firmenwerten“  
sowie „5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten.  
Wir sahen die Werthaltigkeit von Firmenwerten als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Beträge  
wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die Bewertung basiert  
weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst werden.  
• Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:  
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:  
Wir haben uns über die Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses zur Überprüfung der Werthaltigkeit ein  
Verständnis verschafft.  
Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBIT-Margen  
sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Auf-  
sichtsrat vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünf-  
tige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren  
die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben  
uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.  
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den Werthaltigkeitstests und den damit verbunde-  
nen Annahmen beurteilt.  
Hinweise auf sonstige Sachverhalte  
Der Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr wurde von  
einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem  
Abschluss abgegeben hat.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-  
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht  
und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungs-  
vermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur  
Verfügung gestellt.  
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir wer-  
den dazu keine Art der Zusicherung geben.  
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-  
gen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum  
Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig  
falsch dargestellt erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers  
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche  
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir  
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den  
Konzernabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass die-  
ser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen  
des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.  
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,  
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen  
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit  
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs-  
legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Ver-  
treter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder  
haben keine realistische Alternative dazu.  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von we-  
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-  
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,  
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung  
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus  
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln  
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernab-  
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten  
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Darüber hinaus gilt:  
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-  
lungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken,  
führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für  
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche  
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen  
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder  
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um  
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem  
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-  
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in  
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-  
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage  
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder  
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unter-  
nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit  
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-  
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu  
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-  
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die  
Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der  
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer  
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder  
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir  
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir  
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.  
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante  
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-  
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,  
aus.  
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-  
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und  
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere  
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,  
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres  
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in  
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche  
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht  
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die  
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Konzernlagebericht  
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,  
ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen  
aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung  
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes  
durchgeführt.  
• Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt  
worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.  
• Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-  
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht  
nicht festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober  
2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023/24 Abschlussprüfer.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht  
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben  
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft  
gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Erich Lehner.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Ernst & Young  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.  
Mag. Marion Raninger e.h.  
Mag. Erich Lehner e.h.  
Wirtschaftsprüferin  
Wirtschaftsprüfer  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues  
Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unter-  
nehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis  
und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt,  
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen  
Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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Bilanz der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2024  
Aktiva in EUR  
31.03.2024  
31.03.2023  
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und  
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
298.388,49  
202.661,95  
II. Sachanlagen  
1. Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund  
7.576.570,55  
2.330.859,68  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und  
Geschäftsausstattung  
3.177.041,02  
3.138.297,81  
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau  
206.250,00  
288.271,38  
10.959.861,57  
5.757.428,87  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an verbundenen Unternehmen  
35.726.332,86  
36.157.059,03  
2. Wertpapiere des Anlagevermögens  
151.169,70  
151.169,70  
35.877.502,56  
36.308.228,73  
47.135.752,62  
42.268.319,55  
B. Umlaufvermögen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  
16.397.653,24  
14.269.214,24  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als eine0m,00 Jahr  
0,00  
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände  
15.556,75  
192.814,40  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als eine0m,00 Jahr  
0,00  
16.413.209,99  
14.462.028,64  
II. Liquide Mittel  
483.431,22  
693.096,04  
16.896.641,21  
15.155.124,68  
511.467,02  
375.926,08  
C. Rechnungsabgrenzungsposten  
D. Aktive latente Steuern  
322.589,00  
302.668,00  
64.866.449,85  
58.102.038,31  
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Passiva in EUR  
31.03.2024  
31.03.2023  
A. Eigenkapital  
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
Gezeichnetes Grundkapital  
11.000.000,00  
11.000.000,00  
Nennbetrag eigener Anteile  
-98.218,00  
0,00  
Ausgegebenes Kapital  
10.901.782,00  
11.000.000,00  
II. Kapitalrücklagen  
1. Gebundene  
22.191.953,75  
22.191.953,75  
42.039,57  
42.039,57  
2. Nicht gebundene  
3. Gebundene Rücklage für eigene Anteile  
98.218,00  
0,00  
22.332.211,32  
22.233.993,32  
III. Bilanzgewinn  
12.885.366,26  
10.305.969,46  
davon Gewinnvortrag  
7.005.969,46  
2.495.478,82  
46.119.359,58  
43.539.962,78  
B. Investitionszuschüsse  
78.077,47  
117.072,29  
C. Rückstellungen  
1. Rückstellungen für Abfertigungen  
1.647.689,92  
1.296.138,88  
2. Steuerrückstellungen  
1.771.217,08  
865.583,08  
3. Sonstige Rückstellungen  
2.238.452,64  
1.990.178,77  
5.657.359,64  
4.151.900,73  
D. Verbindlichkeiten  
4.361.653,16  
3.918.102,51  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
8.650.000,00  
6.375.000,00  
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
92.184,92  
283.607,43  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu e9in2e.m184,J9a2hr  
283.607,43  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem0,00Jahr  
0,00  
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen  
12.303.214,35  
8.589.101,00  
Unternehmen  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 3.6e5in3e.m214,J3a5hr  
2.214.101,00  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr a8ls.650e.in0e0m0,00Jahr  
6.375.000,00  
3. Sonstige Verbindlichkeiten  
616.253,89  
1.420.394,08  
davon aus Steuern  
39.772,84  
140.651,88  
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  
10.653,20  
15.135,37  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 6e1in6e.m253,J8a9hr  
1.420.394,08  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem0,00Jahr  
0,00  
13.011.653,16  
10.293.102,51  
64.866.449,85  
58.102.038,31  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
83  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR  
DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2023 BIS 31. MÄRZ 2024  
in EUR  
2023/2024  
2022/2023  
1. Umsatzerlöse  
5.699.650,13  
4.718.570,06  
2. Sonstige betriebliche Erträge  
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen  
mit  
Ausnahme  
der  
Finanzanlagen  
336,15  
0,00  
b) Übrige  
242.056,90  
67.118,73  
242.393,05  
67.118,73  
3. Personalaufwand  
-1.727.050,76  
-2.157.308,11  
a) Gehälter  
b) Soziale Aufwendungen  
-760.839,86  
-847.869,97  
davon  
Aufwendungen  
für  
Altersversorgun-g210.617,84  
-421.238,66  
davon  
Aufwendungen  
für  
Abfertigungen  
und  
Leistungen  
an  
betriebliche  
Mitarbeitervorsorgekassen  
-358.062,33  
-196.659,00  
davon Aufwendungen  
für  
gesetzlich  
vorgeschriebene  
Sozialabgaben  
sowie  
vom  
Entgelt  
abhängige  
Abgaben und  
Pflichtb-1ei9tr2ä.g1e59,69  
-229.972,31  
-2.487.890,62  
-3.005.178,08  
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des  
-2.576.833,50  
-2.223.075,84  
Anlagevermögens und Sachanlagen  
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
-4.010.899,63  
-3.942.030,02  
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen  
-31.271,94  
-27.000,86  
6. Zwischensumme aus  
Z
1
bis  
5
-3.133.580,57  
-4.384.595,15  
7. Erträge aus Beteiligungen  
11.650.500,00  
11.513.750,00  
davon aus verbundenen  
Unternehmen  
11.650.500,00  
11.513.750,00  
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des  
Finanzanlagevermögens  
2.026,18  
706,12  
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
6.735,16  
46.961,15  
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen  
-952.387,67  
-5.682,96  
davon  
Aufwendungen  
aus  
verbundenen  
-952.387,67  
0,00  
Unternehmen  
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
-405.245,35  
-179.529,10  
davon betreffend verbundene  
Unternehmen -382.694,87  
-143.854,16  
10.301.628,32  
11.376.205,21  
12. Zwischensumme aus Z 7 bis 11  
13. Ergebnis vor Steuern  
(Zwischensumme  
aus  
Z
6
und  
Z
12)  
7.168.047,75  
6.991.610,06  
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
711.338,60  
818.880,58  
davon  
latente  
Steuern  
19.921,00  
-257.872,00  
2.817.968,00  
2.553.005,00  
davon  
Steuerumlagen  
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss  
7.879.386,35  
7.810.490,64  
16. Erwerb eigener Anteile  
-1.999.989,55  
0,00  
7.005.969,46  
2.495.478,82  
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr  
18. Bilanzgewinn  
12.885.366,26  
10.305.969,46  
84  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
85  
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/2024 DER FABASOFT AG, LINZ  
1) Allgemeine Grundsätze  
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-  
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-  
rung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,  
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.  
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.  
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.  
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei  
wurden die in § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie  
die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis  
211 und 222 bis 235 UGB.  
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.  
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die  
Fortführung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten  
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag  
entstanden sind, wurden berücksichtigt.  
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlun-  
gen im Jahresabschluss berücksichtigt.  
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich  
gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.  
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei  
jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.  
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.  
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze  
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden  
Jahresabschlusses beibehalten.  
2.1.  
Anlagevermögen  
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-  
kosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abge-  
schrieben.  
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr  
voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.  
86  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und  
für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.  
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden  
vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.  
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge  
während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.  
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag  
bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung  
vorgenommen. Sofern eine detaillierte Betrachtung notwendig ist, wird eine Berechnung des Equity Values mittels  
Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgender ewiger Rente  
durchgeführt. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) lag zum Stichtag in einer Bandbreite von 8,01 % bis  
18,21 %, die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2 % angenommen.  
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für  
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert,  
der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.  
Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.  
2.2. Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken  
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.  
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanz-  
stichtag bewertet.  
2.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten  
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Auf-  
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.  
2.4. Aktive latente Steuern  
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen  
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungs-  
posten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.  
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differen-  
zen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung  
der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tat-  
sächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.  
2.5. Investitionszuschüsse  
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass  
das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und die ent-  
sprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode, es erfolgt  
somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser wird entspre-  
chend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
87  
2.6. Rückstellungen  
2.6.1. Pensionsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern  
existierende Pensionsplan für den Vorstand der Fabasoft AG wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungs-  
versicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert,  
dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrück-  
deckungsversicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher  
in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungs-  
kapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27  
erfolgt eine Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den  
Pensionsrückdeckungsversicherungen.  
2.6.2. Abfertigungsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellun-  
gen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den  
Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen  
nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ  
2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,27 % (Vorjahr 0,55 %) und einem Pensionseintrittsalter, welches sich  
aus dem Minimum des Pensionseintrittsalters gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionseintrittsalter wegen  
langer Versicherungsdauer ergibt, berechnet. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 5,0 % (Vorjahr 5 %)  
zugrunde gelegt.  
Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich im Geschäftsjahr 2023/2024 um einen Durchschnittszins-  
satz. Der Durchschnittszinssatz ermittelt sich aus den Durchschnitten des Stichtagszinssatzes und den Stichtags-  
zinssätzen der sieben vorangegangenen Abschlussstichtage.  
Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des  
Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.  
Zum 31. März 2024 waren keine Dienstnehmer:innen mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber  
dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.  
Die Abfertigungsrückstellungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden auf Basis der Vorstandsverträge  
berechnet.  
2.6.3. Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanz-  
erstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berück-  
sichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.  
2.7. Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.  
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum  
Bilanzstichtag bewertet.  
88  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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3) Erläuterungen zu den Posten der Bilanz  
3.1.  
Aktiva  
3.1.1. Anlagevermögen  
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahres-  
abschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.  
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sach-  
anlagen betragen:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
224.227,02  
428.984,03  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
733.744,56  
3.668.722,80  
957.971,58  
4.097.706,83  
Vorjahr:  
in EUR  
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren  
151.088,48  
301.503,98  
Verpflichtungen aus Leasingverträgen  
659.391,84  
3.296.959,20  
Verpflichtungen aus Mietverträgen  
810.480,32  
3.598.463,18  
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum  
EUR 887.404,99 (Vorjahr TEUR 754).  
Der Kaufvertrag vom 3. August 2021 mit dem Fabasoft AG in der KG 45214 Katzbach Grundstücksflächen im Aus-  
maß von 11.121 m2 und 4.811 m2 erworben hat, ist von der örtlich zuständigen Grundverkehrsbehörde mit Bescheid  
vom 7. Dezember 2023 antragskonform genehmigt worden. Der Bescheid ist am 11. Dezember 2023 zugestellt  
worden und hat gemäß der vorliegenden Bestätigung der Behörde am 12. Jänner 2024 seine Rechtskraft erlangt.  
Der vereinbarte Kaufpreis ist auf das Treuhand-Anderkonto pünktlich am 26. Jänner 2024 einbezahlt worden. Die  
Eigentumseintragung im Grundbuch fand im März 2024 statt.  
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 %  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.  
Am 3. Jänner 2024 wurde durch die Fabasoft AG eine 51 %-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Oblivation  
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die restlichen Anteile werden vom Management der  
Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
89  
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Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB)  
Buchwert der  
Jahresüber-  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Eigenkapital  
schuss/  
in EUR  
in %  
Nominale  
buchmäßig  
-fehlbetrag  
31.03.2024  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
3.593.819,35  
100 EUR 800.000,00 EUR 3.510.947,18 EUR 2.307.001,55  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
2.282.933,18  
100  
EUR 52.000,00 EUR 4.333.046,80 EUR 2.974.857,19  
Frankfurt/Main, Deutschland  
Fabasoft International Services  
35.000,00  
100  
EUR 35.000,00 EUR 452.527,49 EUR 255.060,14  
GmbH, Linz  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
5.062.000,00  
100  
EUR 35.000,00 EUR 3.000.726,83 EUR 2.383.497,46  
Fabasoft Talents GmbH, Linz  
598.500,00  
100  
EUR 58.450,00 EUR 147.128,82 EUR 46.917,73  
Fabasoft Contracts GmbH, Linz  
134.096,72  
80  
EUR 43.750,00 EUR -126.262,73 EUR -218.833,46  
Mindbreeze GmbH, Linz  
14.071.357,14  
85,5 EUR 1.070.000,00 EUR 4.290.422,64 EUR 3.116.559,55  
Fabasoft Approve GmbH, Linz  
174.412,24  
80 EUR 43.750,00 EUR 2.204.212,15 EUR 1.257.503,08  
Fabasoft 4teamwork AG, Bern,  
4.682.185,36  
70 CHF 180.000,00 CHF 3.215.232,02  
CHF 325.764,15  
Schweiz  
Fabasoft Xpublisher GmbH,  
4.571.628,87  
60  
EUR 42.000,00  
EUR 378.591,66 EUR -264.782,60  
München, Deutschland  
Fabasoft Oblivation GmbH, Linz*  
520.400,00  
51  
EUR 40.000,00  
EUR 467.506,11  
EUR -72.493,89*  
Summe  
35.726.332,86  
* Rumpfgeschäftsjahr 3. Jänner bis 31. März 2024  
Buchwert der  
Jahresüber-  
Beteiligung Anteil  
Eigenkapital  
Eigenkapital  
(Vorjahr)  
schuss/  
in EUR  
in %  
Nominale  
buchmäßig  
-fehlbetrag  
31.03.2023  
Fabasoft Austria GmbH, Linz  
3.593.819,35  
100 EUR 800.000,00 EUR 4.203.945,63 EUR 1.770.136,52  
Fabasoft Deutschland GmbH,  
2.282.933,18  
100  
EUR 52.000,00 EUR 4.758.189,61 EUR 3.482.474,38  
Frankfurt/Main, Deutschland  
Fabasoft International Services  
35.000,00  
100  
EUR 35.000,00  
EUR 547.467,35  
EUR 353.094,00  
GmbH, Linz  
Fabasoft R&D GmbH, Linz  
5.062.000,00  
100  
EUR 35.000,00 EUR 1.467.229,37  
EUR 868.360,71  
Fabasoft Talents GmbH, Linz  
(vormalig KnowledgeFox GmbH,  
1.550.887,67  
100  
EUR 58.450,00  
EUR 100.211,09 EUR -250.680,70  
Wien)  
Fabasoft Contracts GmbH, Linz**  
132.835,23  
100  
EUR 35.000,00  
EUR -57.429,27 EUR -93.703,06**  
Mindbreeze GmbH, Linz  
14.071.357,14  
85,5 EUR 1.070.000,00 EUR 5.423.863,09 EUR 4.295.709,19  
Fabasoft Approve GmbH, Linz  
174.412,24  
80  
EUR 43.750,00 EUR 1.296.709,07  
EUR 687.429,81  
Fabasoft 4teamwork AG, Bern,  
4.682.185,36  
70 CHF 180.000,00 CHF 2.889.467,87  
CHF-340.457,99*  
Schweiz*  
Fabasoft Xpublisher GmbH,  
München, Deutschland (vormalig  
4.571.628,87  
60  
EUR 42.000,00  
EUR 643.374,26 EUR -847.319,91  
Xpublisher GmbH, München,  
Deutschland)  
Summe  
36.157.059,03  
* Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023  
** Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2023  
90  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Wertpapiere des Anlagevermögens  
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 3.142.058,06 (Vorjahr TEUR 5.622) sind zu-  
gunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.  
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausge-  
wiesen.  
3.1.2. Umlaufvermögen  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen  
auf Forderungen.  
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe  
von EUR 1.929.185,24 (Vorjahr TEUR 202) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-  
umlage in Höhe von EUR 14.468.468,00 (Vorjahr TEUR 14.067) enthalten.  
3.1.3. Aktive latente Steuern  
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und aus den  
Urlaubsrückstellungen. Für die Berechnung wurde ein Steuersatz von 23 % (Vorjahr 23 %) herangezogen.  
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 322.589,00 (Vorjahr TEUR 303).  
3.2. Passiva  
3.2.1. Eigenkapital  
Grundkapital  
Zum Stichtag 31. März 2024 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).  
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.  
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkenn-  
nummer (D) 922985.  
Genehmigtes Kapital  
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023  
verwiesen (siehe hierzu Punkt 5.4.).  
Vorschlag Ergebnisverwendung  
Aus dem Geschäftsjahr 2023/2024 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 12.885.366,26.  
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 eine  
Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der  
Ausschüttungssperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.  
Ausschüttungsgesperrter Betrag  
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß § 235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 322.589,00  
(Vorjahr TEUR 303) ausschüttungsgesperrt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
91  
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Eigene Aktien  
Nominale  
Anteil am  
Anzahl  
Nominale  
je Stück  
Grundkapital  
Stück  
EUR  
EUR  
%
Bestand am 1.4.2023  
0
1,00  
0,00  
0,0 %  
Zugänge von 4.10.2023 bis 31.03.2024  
98.218  
1,00  
98.218,00  
0,9 %  
Bestand am 31.03.2024  
98.218  
1,00  
98.218,00  
0,9 %  
Der am 27. September 2023 nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat gefasste Beschluss des Vorstands, von  
der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß  
§ 65 Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch zu machen, wurde am 29. Sep-  
tember 2023 veröffentlicht und ist im Detail auf www.fabasoft.com, Bereich Investoren, nachzulesen. Das Aktien-  
rückkaufprogramm der Fabasoft AG startete am 4. Oktober 2023 und wurde am 19. Februar 2024 abgeschlossen,  
dabei wurden eigene Aktien von insgesamt 98.218 Stückaktien erworben.  
3.2.2. Investitionszuschüsse  
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um  
Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14 % der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitions-  
zuschüsse stellt sich wie folgt dar:  
Stand  
Stand  
in EUR  
Zuführung  
Auflösung  
01.04.2023  
31.03.2024  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
10.518,57  
0,00  
4.501,39  
6.017,18  
II. Sachanlagen  
1. Bauten auf fremdem Grund  
74.937,05  
0,00  
24.266,04  
50.671,01  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  
31.616,67  
0,00  
10.227,39  
21.389,28  
117.072,29  
0,00  
38.994,82  
78.077,47  
3.2.3. Rückstellungen  
Pensionsrückstellungen  
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen  
aus den Rückdeckungsversicherungen.  
Die sich aus der unter Punkt 2.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt  
zum 31. März 2024 EUR 3.068.900,82 (Vorjahr TEUR 5.552). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten An-  
sprüche aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 3.068.900,82 (Vorjahr TEUR 5.552) auf die  
gleiche Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.  
92  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Sonstige Rückstellungen  
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:  
31.03.2024  
31.03.2023  
EUR  
TEUR  
Earn-Out-Komponente Erwerb Fabasoft Xpublisher GmbH  
856.144,28  
1.234  
Prüfungsaufwand  
77.100,00  
60  
Boni  
531.650,00  
500  
Noch nicht konsumierte Urlaube  
85.210,00  
28  
Sonderzahlungen  
52.068,36  
50  
Personalaufwendungen  
0,00  
2
Ausstehende Eingangsrechnungen  
608.480,00  
64  
Jahresabschlussveröffentlichungen  
10.300,00  
32  
Sonstiges  
17.500,00  
20  
2.238.452,64  
1.990  
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fabasoft Xpublisher GmbH, München,  
Deutschland, ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2027 abhängig. Im  
Geschäftsjahr 2023/2024 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangt ein Teil der Earn-  
Out-Komponente in Höhe von EUR 400.000,00 im Geschäftsjahr 2024/2025 zur Auszahlung. Im Geschäftsjahr  
2023/2024 erfolgte eine Anpassung der Earn-Out-Vereinbarung hinsichtlich Laufzeitenmechanismus und Aus-  
löseparameter. Der undiskontierte Restbetrag der Earn-Out-Komponente beträgt EUR 1.300.000,00 (Vorjahr  
TEUR 1.300).  
3.2.4. Verbindlichkeiten  
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.  
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 16.377,66 (Vorjahr TEUR 168) enthalten,  
die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
4) Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung  
4.1.  
Umsatzerlöse  
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 5.699.650,13 (Vorjahr TEUR 4.719) resultieren aus der Verrechnung der Auf-  
wendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.  
4.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen  
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge  
in Höhe von EUR 6.510,91 (Vorjahr TEUR 8) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
93  
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4.3. Aufwendungen für Altersversorgung  
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:  
2023/2024  
2022/2023  
EUR  
TEUR  
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung  
273.252,56  
536  
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherung  
-273.252,56  
-536  
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen  
210.617,84  
421  
210.617,84  
421  
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:  
2023/2024  
2022/2023  
EUR  
TEUR  
Betriebsaufwand  
1.915.574,16  
1.979  
Verwaltungsaufwand  
1.865.401,12  
1.560  
Vertriebsaufwand  
198.652,41  
376  
3.979.627,69  
3.915  
4.5. Aufwendungen aus Finanzanlagen  
Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes der Fabasoft Talents GmbH ergab sich aus der  
Berechnung des Equity Values eine Unterdeckung in Höhe von EUR 952.387,67 im Vergleich zum Beteiligungsan-  
satz. Dies führte zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in eben dieser Höhe.  
4.6. Aufwendungen für den Abschlussprüfer  
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.  
5) Sonstige Angaben  
5.1.  
Gruppenbesteuerung  
Im Veranlagungsjahr 2024 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unter-  
nehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH,  
Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, (5) Fabasoft Approve GmbH, Linz, (6) Fabasoft  
Talents GmbH, Linz, (7) Fabasoft Contracts GmbH, Linz, (8) Mindbreeze InTend GmbH, Linz und (9) Fabasoft  
Oblivation GmbH, Linz.  
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern aufgrund der Körperschafts-  
steuersenkung ab 1. Jänner 2023 zu drei Vierteln 24 % und zu einem Viertel 23 % des zugerechneten Einkommens.  
Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen  
ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppenmitgliedes aus der  
Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß § 9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG negative Einkommen des  
Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht mit Steuerumlagen ver-  
rechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen Steuerentlastung, die das  
Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages erzielen würde, zu erfolgen.  
94  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 711.338,60 (Vorjahr TEUR 819) und unter-  
gliedern sich in folgende Bereiche:  
2023/2024  
2022/2023  
EUR  
TEUR  
Laufende Steuern  
-2.126.550,40  
-1.476  
Steuerumlagen  
2.817.968,00  
2.553  
Latente Steuern  
19.921,00  
-258  
711.338,60  
819  
Die im Dezember 2023 mit Beschluss des Mindeststeuergesetzes eingeführte Ausnahme in § 238 (1) Z3a UGB be-  
deutet, dass latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern, die sich aus anwendbaren oder angekündigten  
Steuervorschriften zur Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 ergeben, bei der Gesellschaft weder erfasst noch  
ausgewiesen werden. Eine zusätzliche Steuerbelastung aus der Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 wird  
derzeit nicht erwartet.  
5.2. Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer  
5.2.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer  
2023/2024  
2022/2023  
6
6
Angestellte  
5.2.2. Vorstände der Fabasoft AG  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz  
Ing. Oliver Albl, Haag im Hausruck  
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau  
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies  
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.  
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes  
betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 1.519 (Vorjahr TEUR 2.066) und setzen sich wie folgt zusammen:  
in TEUR  
2023/2024  
2022/2023  
955  
1.455  
Laufende Bezüge  
Aufwendungen für Abfertigungen  
351  
189  
Aufwendungen MV-Beiträge  
2
1
Aufwendungen für Altersversorgung  
211  
421  
1.519  
2.066  
Gesamt  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
95  
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender des Aufsichtsrates)  
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (zweite Stellvertreterin)  
Prof. Dr. Andreas Altmann (erster Stellvertreter)  
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner (Mitglied)  
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2023/2024 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von  
EUR 90.000,00 (Vorjahr TEUR 104).  
5.3. Angaben zu Aktienoptionsprogrammen  
Zum Stichtag 31. März 2024 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.  
5.4. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023  
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 3. Juli 2023 wurden unter anderem folgende Be-  
schlüsse gefasst:  
Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie  
ausgeschüttet.  
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des § 65  
Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an die Belegschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes  
der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen  
Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf  
höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der  
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb  
von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen  
– um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar-  
einlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die  
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der  
§§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des  
den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs. 2 AktG).  
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag  
Nach dem 31. März 2024 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine wesentlichen Ereignisse ein.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
97  
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Anlagenspiegel der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2024  
Anschaffungs-/Herstellungskosten  
Entwicklung des  
Stand  
Stand  
Anlagevermögens  
Zugänge  
Abgänge  
Umbuchungen  
01.04.2023  
31.03.2024  
in EUR  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
717.520,39  
359.397,36  
0,00  
0,00  
1.076.917,75  
II. Sachanlagen  
1. Grundstücke und  
Bauten auf fremdem  
6.758.564,53  
4.838.796,74  
0,00  
1.469.629,76  
13.066.991,03  
Grund  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung* 13.108.639,35  
791.752,19  
314.062,43  
498.300,00  
14.084.629,11  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
288.271,38  
1.885.908,38  
0,00  
-1.967.929,76  
206.250,00  
20.155.475,26  
7.516.457,31  
314.062,43  
0,00  
27.357.870,14  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
36.157.059,03  
521.661,50  
0,00  
0,00  
36.678.720,53  
Unternehmen  
2. Wertpapiere  
156.911,16  
0,00  
0,00  
0,00  
156.911,16  
des Anlagevermögens  
36.313.970,19  
521.661,50  
0,00  
0,00  
36.835.631,69  
57.186.965,84  
8.397.516,17  
314.062,43  
0,00  
65.270.419,58  
* davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB  
26.112,56  
26.112,56  
98  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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kumulierte Abschreibungen  
Restbuchwerte  
Entwicklung des  
Außerplan-  
Stand  
Stand  
Stand Stand  
Anlagevermögens  
Zugänge  
Abgänge  
mäßige Ab-  
01.04.2023  
31.03.2024  
31.03.2024  
31.03.2023  
in EUR  
schreibung  
I. Immaterielle  
Vermögensgegenstände  
Konzessionen,  
gewerbliche  
Schutzrechte und  
ähnliche  
Rechte und Vorteile  
sowie daraus  
abgeleitete Lizenzen  
514.858,44  
263.670,82  
0,00  
0,00  
778.529,26  
298.388,49  
202.661,95  
II. Sachanlagen  
1. Grundstücke und  
Bauten auf fremdem  
4.427.704,85 1.062.715,63  
0,00  
0,00  
5.490.420,48 7.576.570,55 2.330.859,68  
Grund  
2. Andere Anlagen,  
Betriebs-  
und  
Geschäftsausstattung* 9.970.341,54 1.250.447,05 313.200,50  
0,00 10.907.588,09 3.177.041,02 3.138.297,81  
3. Geleistete  
Anzahlungen und  
Anlagen in Bau  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
206.250,00  
288.271,38  
14.398.046,39  
2.313.162,68 313.200,50  
0,00  
16.398.008,57 10.959.861,57  
5.757.428,87  
III. Finanzanlagen  
1. Anteile an  
verbundenen  
0,00  
0,00  
0,00  
952.387,67  
952.387,67 35.726.332,86 36.157.059,03  
Unternehmen  
2. Wertpapiere  
5.741,46  
0,00  
0,00  
0,00  
5.741,46 151.169,70 151.169,70  
des Anlagevermögens  
5.741,46  
0,00  
0,00  
952.387,67  
958.129,13 35.877.502,56 36.308.228,73  
14.918.646,29  
2.576.833,50 313.200,50  
952.387,67  
18.134.666,96 47.135.752,62 42.268.319,55  
* davon geringwertige  
Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB  
26.112,56  
26.112,56  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
99  
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es  
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird  
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.  
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS  
1)  
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
1.1.  
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von  
TEUR 80.950 (TEUR 69.227 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Der Anstieg der Umsatzerlöse reflektiert die  
anhaltend positive Entwicklung der Recurring Umsätze sowie einen weiteren Zuwachs beim Projektgeschäft im  
Geschäftsjahr 2023/2024.  
Trotz anhaltender Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft Ökosysteme, sowie höheren Personalaufwen-  
dungen erzielte der Fabasoft Konzern im Geschäftsjahr 2023/2024 ein EBITDA1) von TEUR 21.598 (TEUR 16.755 im  
Vergleichszeitraum des Vorjahres) sowie ein EBIT1) von TEUR 13.385 (TEUR 9.987 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).  
Mit einer Forschungsquote1) von 31,4 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung und  
Entwicklung (TEUR 25.458) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwicklungs-  
tätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 21.268 im Geschäftsjahr 2022/2023).  
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen  
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud-Angeboten sowie im Feld der Digitalen Trans-  
formation und der Künstlichen Intelligenz (KI) getätigt.  
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2024) 40,1 % (38,0 % zum  
31. März 2023).  
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 26.563 (zum 31. März 2023) auf  
TEUR 25.068 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 693 (zum 31. März 2023) auf TEUR 483 zum Bilanzstichtag  
31. März 2024.  
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2024 497 Mitarbeitende (451 zum 31. März 2023).  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
100  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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1.2.  
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns  
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
100 %  
Fabasoft International Services GmbH  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft R&D GmbH  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Austria GmbH  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien, Graz  
Fabasoft Approve GmbH  
80 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Contracts GmbH  
80 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Oblivation GmbH  
51 %  
Österreich  
Linz  
Fabasoft Talents GmbH*  
100 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Mindbreeze GmbH  
85,5 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
Fabasoft Deutschland GmbH  
100 %  
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München  
Fabasoft Xpublisher GmbH**  
60 %  
Deutschland  
München  
Deggendorf  
70 %  
Fabasoft 4teamwork AG  
Schweiz  
Bern  
St. Gallen  
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der KnowledgeFox GmbH in die Fabasoft Talents GmbH sowie die  
Sitzverlegung in die Honauerstraße 4, 4020 Linz.  
** Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher GmbH in die Fabasoft Xpublisher GmbH.  
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
Betriebsstätten  
100 %  
MindbreezeCorporation  
USA  
Chicago  
Mindbreeze InTend GmbH*  
80 %  
Österreich  
Linz  
Wien  
* Nach dem Bilanzstichtag erfolgte eine Umfirmierung der vormaligen Mindbreeze BidForce GmbH zur Mindbreeze InTend GmbH.  
Tochterunternehmen der Fabasoft Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2024)  
Unternehmen  
Unmittelbarer Anteil  
Land  
Sitz  
100 %  
Fabasoft Xpublisher Inc.*  
USA  
Chicago  
* Im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Umfirmierung der Xpublisher Inc. in die Fabasoft Xpublisher Inc.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen  
Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz  
in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Am 8. Mai 2024 erfolgte eine Umfirmierung der Mindbreeze BidForce  
GmbH in die Mindbreeze InTend GmbH. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser Gesellschaft eine Beteiligung iHv  
80 %, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze InTend GmbH gehalten. Die Vollkonsolidierung  
erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.  
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100 % auf 80 %  
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.  
Am 3. Jänner 2024 wurde eine Tochtergesellschaft der Fabasoft AG, die Fabasoft Oblivation GmbH mit Sitz in  
der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Fabasoft AG hält an dieser eine Beteiligung iHv 51 %, der Rest der  
Anteile wird vom Management der Fabasoft Oblivation GmbH gehalten.  
1.3.  
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des  
Fabasoft Konzerns  
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)  
in TEUR  
2023/2024  
2022/2023  
5.700  
4.719  
Umsatzerlöse  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
7.168  
6.992  
-3.134  
-4.385  
EBIT1)  
-557  
-2.162  
EBITDA1)  
7.879  
7.810  
Jahresüberschuss  
46.119  
43.540  
Eigenkapital zum Stichtag  
71,1 %  
74,9 %  
Eigenkapitalquote1)  
9.815  
15.714  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
483  
693  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
6
6
Mitarbeitende zum Stichtag  
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)  
in TEUR  
2023/2024  
2022/2023  
80.950  
69.227  
Umsatzerlöse  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
13.113  
9.843  
13.385  
9.987  
EBIT1)  
21.598  
16.755  
EBITDA1)  
9.629  
6.825  
Jahresergebnis  
30.638  
26.718  
Eigenkapital zum Stichtag  
40,1 %  
38,0 %  
Eigenkapitalquote1)  
19.477  
7.025  
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit  
25.068  
26.563  
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag  
497  
451  
Mitarbeitende zum Stichtag  
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor  
Die Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Fabasoft Konzerns. Ihre Innovationskraft, ihre Kom-  
petenz sowie ihr Engagement bilden die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum. Fabasoft legt dabei höchsten  
Wert auf die Förderung der Kompetenzen und Karriereentwicklungen der Beschäftigten und bietet ein breites  
Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten.  
Die Fabasoft Management Academy, das im Berichtszeitraum etablierte interne Ausbildungsprogramm für  
Führungskräfte ist speziell darauf ausgerichtet, Management-Kompetenzen im Einklang mit den strategischen  
Zielen von Fabasoft zu vermitteln. Das neue Ausbildungsprogramm stellt somit einen wesentlichen Baustein zur  
Förderung des langfristigen Unternehmenserfolgs des Fabasoft Konzerns dar.  
Darüber hinaus koordiniert die konzerneigene Ausbildungsstätte, die Fabasoft Academy, weitere unternehmens-  
interne sowie externe Schulungsangebote. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf international anerkannten  
Zertifizierungen von IPMA oder Scrum Alliance. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 57 zertifizierte  
(Senior-) Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 94 Scrum Master und 37 Product Owner beschäftigt.  
Persönliche Kommunikation und Wissenstransfer  
Die persönliche Kommunikation und der direkte Austausch sind essentielle Bestandteile der Fabasoft Unter-  
nehmenskultur. Regelmäßige persönliche Treffen ermöglichen die Vernetzung interner Expert:innen und fördern  
die Entstehung innovativer Ideen und Lösungen und sind somit für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Deshalb  
organisiert Fabasoft regelmäßig Veranstaltungen wie die Fabasoft SUCCESS, die konzernweite Mitarbeiterkonfe-  
renz oder die Fabasoft Enlight, den internen Think-Tank für Innovation.  
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern  
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-  
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame  
Einsatz von Ressourcen. Um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit im Konzern zu stärken, wurden im Herbst 2022  
Reduktionsziele im Einklang mit der Science Based Target initiative (SBTi) gesetzt und seitens der SBTi überwacht.  
Seit 2023 bezieht Fabasoft an den Standorten in Linz und Wien ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energie-  
trägern aus österreichischer Wasserkraft. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrs-  
mitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladeinfrastruktur am  
Hauptsitz in Linz und am Standort Wien ausgebaut.  
Um Verantwortung für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit emittierten Treibhausgase zu übernehmen, hat  
Fabasoft für das Geschäftsjahr 2023/2024 erneut entschieden, alle direkten und indirekten Emissionen aus dem  
Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaprojekten auszugleichen.  
Fabasoft verfolgt das Ziel, ihre gesamte Wertschöpfungskette CO2-negativ zu betreiben, was voraussetzt,  
dass mehr CO2 aus der Atmosphäre entzogen als ausgestoßen wird. Daraus folgt, dass die Kunden die  
Leistungen des Fabasoft Konzerns CO2-frei beziehen.  
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-  
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.  
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns  
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative  
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-  
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit  
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.  
Fabasoft ermittelt folgende APM:  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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• Nominale Umsatzveränderung  
• EBIT bzw. Betriebsergebnis  
• EBITDA  
• Eigenkapitalquote  
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)  
Nominale Umsatzveränderung  
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze  
im Vergleich zum Vorjahr an.  
EBIT bzw. Betriebsergebnis  
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der  
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-  
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)  
wird wie folgt ermittelt:  
Überleitungsrechnung  
Ergebnis vor Ertragsteuern  
– Finanzerträge  
+ Finanzaufwendungen  
= EBIT (Betriebsergebnis)  
EBITDA  
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,  
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-  
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen  
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich  
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-  
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.  
Überleitungsrechnung  
EBIT  
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte  
= EBITDA  
Eigenkapitalquote  
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.  
Eigenkapital  
x 100  
Gesamtkapital  
Forschungsquote  
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.  
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung  
x 100  
Umsatzerlöse  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der  
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
2.1.  
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in  
folgenden Bereichen gesehen:  
2.1.1. Das Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem  
Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt („One Shared Business Reality.“) im Ökosystem Fabasoft PROCECO  
basiert auf der zertifizierten Fabasoft PROCECO Cloud und ermöglicht einen nahtlosen Informationstransfer  
zwischen Abteilungen und über Organisationsgrenzen hinweg. Unternehmen profitieren von einer gesteigerten  
Prozessqualität, Prozessgeschwindigkeit und Prozesssicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der Prozesskosten.  
Die konsistente Benutzeroberfläche und der gemeinsame Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO  
Solutions hinweg ermöglichen zudem eine native Integration und schnelles Onboarding der User.  
Durch eine kuratierte Auswahl von Lösungsbereichen gestaltet Fabasoft ein Ökosystem mit Entrepreneur:innen,  
die leistungsstarke Solutions für digitale Geschäftsprozesse entwickeln. Als strategischer Partner sorgt Fabasoft  
für die finanzielle Stabilität, die Entwicklung der Strategie sowie die Markenpositionierung der Scale-ups, welche  
durch die Zugehörigkeit zum börsennotierten Fabasoft Konzern zusätzliches Vertrauen und Reputation erfahren.  
Durch zertifizierte administrative Prozesse fokussieren sich die Unternehmer:innen ganz auf ihre wertschöpfen-  
den Tätigkeiten. Darüber hinaus profitieren sie von Best Practices, Sales Coachings und vom Zugang zu neuen  
Marketing- und Vertriebskanälen.  
Fabasoft PROCECO Cloud  
Mit der Fabasoft PROCECO Cloud, der technologischen Basis des Ökosystems Fabasoft PROCECO, profitieren  
Entwickler:innen neuer Solutions von der langjährigen Erfahrung der Fabasoft im Bereich Cloud-Native-Techno-  
logie sowie von den Basisfunktionalitäten des Ökosystems Fabasoft PROCECO und damit von einer signifikant  
beschleunigten Time-to-Market Effizienz.  
Alle Fabasoft PROCECO Solutions setzen auf der Infrastruktur der Fabasoft PROCECO Cloud mit gemeinsamer  
Benutzeroberfläche auf. Dazu gehören neben dem sicheren, nachvollziehbaren Datenaustausch über Organisati-  
ons- und Ländergrenzen hinweg auch automatisierte Prüf- bzw. Freigabeprozesse inklusive Verschlüsselung und  
digitaler Signatur. Alle zugeordneten Aufgaben sind übersichtlich im gemeinsamen Arbeitsvorrat dargestellt und  
die Verantwortlichen erhalten Erinnerungen an offene Aufgaben und Fristen.  
Intelligente Automatisierungen durch KI-gestützte Prozessoptimierungen entlasten die Mitarbeitenden von  
repetitiven Tätigkeiten. Zudem lassen sich individuelle Prozesse mit dem grafischen BPMN-Editor auch ohne  
Programmierkenntnisse effizient gestalten. Low-Code-/No-Code-Funktionalitäten ermöglichen beispielsweise  
die einfache Erstellung von Formularen und das selbstständige Hinzufügen von Metadatenfeldern. Insgesamt  
tragen beschleunigte Geschäftsprozesse, die maximale Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, zu mehr  
Kundenzufriedenheit bei.  
Zudem ist die Fabasoft PROCECO Cloud in Bezug auf Zuverlässigkeit, Daten- und Rechenzentrumssicherheit  
sowie Barrierefreiheit vielfach international zertifiziert und ausgezeichnet.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Wachstumspotenzial besteht in der Erhöhung der Anzahl von Fabasoft PROCECO Solutions durch organisches  
und anorganisches Wachstum des Fabasoft Konzerns. Fabasoft Competence Center unterstützen das rasche,  
qualitätsvolle und strategiekonforme Wachstum der Fabasoft PROCECO Solutions durch Know-how-Transfer zu  
Standards, Prozessen, Werkzeugen, Best Practices und Kennzahlen.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Chancen ergeben sich durch den Ausbau der Anzahl der User, sowohl durch den flächendeckenden Roll-out bei  
Bestandskunden, als auch bei der Gewinnung von Neukunden.  
Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz lassen sich vorhandene Ressourcen besser nutzen und routinemäßi-  
ge Aufgaben automatisieren. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden, setzt  
Fabasoft bereits heute als auch in der Zukunft verstärkt auf den Einsatz von KI in Form von Solution-spezifischer  
Anwendungsfälle im Ökosystem Fabasoft PROCECO, die sowohl bei Neu- und Bestandskunden unmittelbar mo-  
netarisiert werden können.  
Zusätzliches Chancen- und Wachstumspotenzial sieht Fabasoft im Verkauf weiterer Fabasoft PROCECO Solutions  
an Key Accounts (Cross Selling), wodurch die Kunden von der konsistenten Benutzeroberfläche und dem gemein-  
samen Basis-Funktionsumfang über alle Fabasoft PROCECO Solutions hinweg sowie einer nativen Integration und  
schnellem Onboarding der User („One Shared Business Reality.“) profitieren.  
2.1.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov  
Fabasoft eGov ist ein Ökosystem für Solutions in der öffentlichen Verwaltung. Als kuratiertes Ökosystem vereint  
es von Fabasoft ausgewählte digitale Lösungen für dokumentenintensive Geschäftsprozesse. Die technologische  
Basis bilden die leistungsstarke und zertifizierte Fabasoft eGov-Suite (Referenzarchitektur) und die Fabasoft  
PROCECO Cloud (Cloud-Native Architektur, sowohl Public Cloud als auch Private Cloud).  
Das Ökosystem Fabasoft eGov besteht aus aufeinander abgestimmten Solutions, mit denen die konkreten  
fachlichen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gezielt erfüllt und rasche Projektierungen ermöglicht  
werden.  
Die Implementierung einer Cloud-Native-Architektur trägt signifikant zur Stärkung der Resilienz der öffentlichen  
Verwaltung bei, indem sie eine flexible, skalierbare und sichere Infrastruktur bietet, die den Herausforderungen  
der modernen digitalen Landschaft gewachsen ist. Das Ökosystem Fabasoft eGov adressiert damit die aktuellen  
und künftigen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung.  
Fabasoft eGov-Suite  
Die Fabasoft eGov-Suite als die etablierte Querschnittsanwendung zur elektronischen Aktenverwaltung und  
Dokumentensteuerung steht im Mittelpunkt des Ökosystems Fabasoft eGov und stellt verwaltungsspezifische  
Use-Cases zur Verfügung. Durch die jahrelange Erfahrung mit der öffentlichen Verwaltung im DACH Raum bildet  
die Fabasoft eGov-Suite die Anforderungen dieses Kundensegmentes optimal ab.  
Neue Anforderungen durch Änderung der gesellschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen  
können durch Low-Code/No-Code, Automatisierungen und KI-gestützten Use-Case Optimierungen flexibel wie  
auch effizient umgesetzt werden. Realisierte Best Practices fließen dabei über die Fabasoft Community in die  
Produktweiterentwicklung ein.  
Im Fokus steht die Verbesserung der Servicequalität in der Interaktion mit den Bürger:innen und Unternehmen,  
Beschleunigung der internen und externen Prozesse sowie die bestmögliche Unterstützung der Mitarbeiter:innen.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Fabasoft eGov  
Der demografische Wandel in Europa ist eine gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Herausforderung, die in  
den kommenden Jahren dazu führen wird, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter steigt, während  
die Erwerbsbevölkerung insgesamt zurückgehen wird.  
Der Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung verändert zunehmend  
die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Das Ökosystem Fabasoft  
eGov unterstützt mit KI-Methoden und innovativen Automatisierungen die Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich  
und steigert damit deutlich die Qualität und Geschwindigkeit der Prozessabarbeitung.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Low-Code-/No-Code-Technologie ermöglicht Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung auch ohne IT-Fach-  
wissen, rasch neue behördeninterne Prozesse zu definieren. Das verbessert die Servicequalität der Behörde und  
entlastet gleichzeitig die Mitarbeitenden.  
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft die Potenziale im Marktsegment, weitere  
additive Solutions des Ökosystems Fabasoft eGov in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen.  
Die Potenziale dieser Solutions im Ökosystem Fabasoft eGov werden als Chance gesehen, den Anteil der Recur-  
ring-Revenues im Segment eGov steigern zu können.  
Fabasoft sieht sich daher als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und  
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin  
intensiv an solchen beteiligen.  
2.1.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI  
Mit dem Ökosystem Mindbreeze BDI (Business Decision Insights) bietet Mindbreeze Unternehmen die Möglichkeit  
auf einer marktführenden Technologie aufzubauen und von den damit verbundenen Netzwerkeffekten zu profi-  
tieren. Mindbreeze unterstützt Entrepreneur:innen bei der Professionalisierung ihres Unternehmens und bei der  
Entwicklung von hochspezialisierten „Insight Solutions“ für Fachbereiche basierend auf dem Ökosystem. Darüber  
hinaus steht Mindbreeze beim Auf- und Ausbau von Vertriebskanälen und dem Marketing beratend zur Seite.  
Dadurch wird der Go-to-Market-Prozess verkürzt, da sich die Entrepreneur:innen mit Mindbreeze als strategischen  
Partner auf das Kerngeschäft fokussieren können. Chancen für Fabasoft und Mindbreeze eröffnen sich einerseits  
durch die Entwicklung von konkreten Anwendungsfällen für spezielle Branchen oder Zielgruppen und anderseits  
durch die Verkürzung der Go-to-Market-Phase.  
Mindbreeze beschäftigt sich seit knapp zwei Jahrzehnten mit den Themen Enterprise Search, Information Insight,  
Wissensmanagement und Künstlicher Intelligenz. Mindbreeze InSpire, die technologische Basis für das Ökosystem  
Mindbreeze BDI, ist bei namhaften internationalen Kunden im langjährigen Produktiveinsatz. Die Leistungen des  
Unternehmens in diesem Bereich spiegeln sich auch in zahlreichen positiven Bewertungen durch Analystenhäuser  
wider. Die dadurch gewonnene Sichtbarkeit am internationalen Markt bietet eine gute Ausgangsbasis für weiteres  
Wachstum bei und mit internationalen Großkunden und Partnern, die gezielt nach KI-basierten Technologien für  
den Unternehmenseinsatz suchen.  
Chancen und Wachstumspotenziale im Ökosystem Mindbreeze BDI  
Die umfassende Verwendung der Mindbreeze Technologie innerhalb des Ökosystems Fabasoft PROCECO er-  
möglicht es den Nutzer:innen, KI-Anwendungen wie eine 360-Grad-Sicht auf ein Objekt (Akte, Bauteil) direkt  
in der gewohnten Arbeitsumgebung zu nutzen. Chancen sehen der Fabasoft Konzern und Mindbreeze in der  
Bereitstellung von KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung oder der Industrie, die besonderen Sicher-  
heitsanforderungen unterliegen. Als strategisches Ziel gilt es dementsprechend weitere Spezialisierungen umzu-  
setzen, die sich mittels Low-Code/No-Code vom Anwender durch Insight Apps und Insight Solutions realisieren  
lassen. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von natürlicher Sprache eine  
wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von generativer KI in Form von Large Language  
Models (LLM) adressiert.  
Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VAR) unternimmt Mindbreeze auch Anstren-  
gungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISV). Durch die Integration von Mindbreeze InSpire und  
Mindbreeze Insight Services in „contentführende“ Softwareprodukte (Content-Management-Systeme) sind diese  
in der Lage ihren Kunden die Vorteile von KI-basierten Anwendungen wie 360-Grad-Sichten ohne langes Entwick-  
lungsprojekt bereitzustellen. Die Partnerprogramme sollen dazu dienen, in Europa und Nordamerika die Präsenz  
weiter auszubauen und zu stärken sowie neue Kundengruppen zu erschließen. Chancen für weiteres Wachstum  
sieht Mindbreeze durch den Ausbau des Key Account Management, Add-on-Lösungen wie Mindbreeze InTend bei  
Bestandskunden und Partnern einzuführen oder bestehende Installationen zu erweitern (Upselling).  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Als erste Mindbreeze BDI Solution wurde im Berichtszeitraum Mindbreeze InTend entwickelt. Die Lösung optimiert  
das Angebotsmanagement, indem es Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen entlastet.  
2.1.4. Zertifizierungen  
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, beständige  
Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicherstellung  
höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes Management-  
system unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet. Die Zertifikate  
gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 wurden im Rahmen eines firmenübergreifenden  
Zertifizierungsaudits im November 2023 durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle Quality Austria – Trainings-  
Zertifzierungs und Begutachtungs GmbH erneuert. Die Integration weiterer Fabasoft Konzerngesellschaften in die  
bestehenden ISO Zertifikate des Fabasoft Konzerns wird in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgesetzt.  
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die  
Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud) und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions  
Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on  
Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:  
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bun-  
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe  
Niveau an Informationssicherheit der Fabasoft PROCECO Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO  
Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO,  
Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Ser-  
vices nachvollziehbar offenlegt.  
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.  
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit  
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,  
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder  
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2024 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des  
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-  
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden  
für die Fabasoft PROCECO Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.  
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 für die Fabasoft PROCECO Cloud und die darauf  
entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO, Boards on Fabasoft PROCECO,  
Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher on Fabasoft PROCECO sowie  
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-  
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausgegeben  
vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines ISAE  
3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungsergeb-  
nisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.  
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-  
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Fabasoft  
PROCECO Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO,  
Boards on Fabasoft PROCECO, Contracts on Fabasoft PROCECO, Talents on Fabasoft PROCECO und Xpublisher  
on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.  
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft PROCECO  
Cloud hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestä-  
tigt. Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement  
von Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen. Im Mai 2023  
wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-  
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud  
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex  
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der  
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.  
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-  
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC  
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.  
Im Dezember 2023 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-  
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).  
Die Fabasoft PROCECO Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem  
Maße und erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate)  
in der Stufe Silber, welches drei Jahre gültig ist. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht  
allen Menschen die optimale Bedienung, auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Sprach-  
eingabe, Bildschirmleseprogramm usw.  
Auch Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem  
Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch den TÜV Austria  
verliehen.  
Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-  
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober  
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.  
2.1.5. Klimabezogene Chancen  
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und be-  
kennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Chancen aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäfts-  
jahr 2023/2024 hat der Fabasoft Konzern neben seinen klimabezogenen Risiken auch klimabezogene Chancen  
unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures)  
erhoben.  
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Chancen  
Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Chancen wurde im Berichtsjahr hinsichtlich  
Vollständigkeit überprüft und aktualisiert.  
Zur Identifizierung von klimabezogenen Chancen erfolgte eine ausführliche Literaturrecherche öffentlich zugäng-  
licher Informationen sowie themenspezifischer Berichterstattung im IT-Sektor. Darüber hinaus wurden Interviews  
mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens geführt. Dabei fand die Betrachtung nicht nur auf Unter-  
nehmensebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein.  
Im Rahmen der klimabezogenen Chancenbewertung wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die  
Klima- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Neben kurz-  
fristig umzusetzenden Chancen ergeben sich insbesondere transitorische Chancen im Zusammenhang mit der  
Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form einer sich verändernden  
Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den  
Markt auswirken.  
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-  
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll das unmittelbare Chancenpotenzial identifizieren, während  
der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld  
ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Management von klimabezogenen Chancen  
Maßnahmen zur Nutzung von klimabezogenen Chancen werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen  
Register dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüssel  
-
personen des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu ent-  
stehende regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigt.  
Zu den identifizierten Chancen gehörten hauptsächlich der dekarbonisierende Effekt der Digitalisierung von Do-  
kumentationsprozessen sowie die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber durch eine gute Positionierung im  
Bereich Klimawandel. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen  
Chancen wurden bestehende Evaluierungen berücksichtigt.  
In allen Fällen lag die Bewertung der Chancen unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle. Die  
Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft  
werden dabei als unwesentlich eingestuft.  
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns  
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG  
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:  
2.2.1. Markt- und Produktrisiken  
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern  
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-  
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen  
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie  
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-  
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.  
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-  
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-  
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen  
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-  
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.  
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-  
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Angebots-  
legung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud-Angebote für die Erweiterung  
des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch über den bisherigen  
geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.  
Produktrisiken  
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken und  
funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement- und  
Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass im Zuge  
von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter verletzt  
werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die Fabasoft  
Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können sich nicht  
zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt, Chancen  
bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten auswirken.  
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-  
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote  
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-  
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder  
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie  
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu  
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,  
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren  
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.  
Risiken im Partnergeschäft  
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten  
Kundenzugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Ab-  
hängigkeit von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren  
Produktloyalität von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines  
Vertriebspartners liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen  
im Partnergeschäft häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionie-  
ren, Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die  
gewährten Partnerkonditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzel-  
geschäft.  
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise  
in der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit  
sich bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner  
zur Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Solutions basierend auf der Technologie des Fabasoft  
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.  
Risiken im Projektgeschäft  
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-  
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-  
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,  
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken  
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die  
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.  
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,  
welches laufend weiterentwickelt wird.  
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und  
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem  
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte  
maßgeblich beeinflussen können.  
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann  
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,  
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ  
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.  
Mitbewerbsdruck  
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information  
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von  
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-  
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder  
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-  
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender  
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was  
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen  
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die  
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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2.2.2. Strategische Risiken  
Risiken aus Unternehmensakquisitionen  
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem  
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische  
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.  
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater zur  
Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle, dass keine  
geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen werden kann,  
entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz Beiziehung von ex-  
ternen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten nicht oder nicht richtig  
identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige Geschäftsentwicklung nicht  
richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken betreffend die Zusammen-  
führung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüsseltechnologien und Unter-  
nehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet, ist es meist auch nicht möglich,  
die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher können negative Reaktionen der  
Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Herausforderung, erfolgskri-  
tische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im Zusammenhang mit den oben genannten Un-  
wägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel  
gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätigkeit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche  
Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend, so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen  
auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.  
Risiken aus der Internationalisierung  
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere  
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,  
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände  
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist  
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-  
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen  
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.  
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch  
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-  
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.  
Diversifikationsrisiken  
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken  
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kunden-  
gruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte  
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte zur  
Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Vertriebs- und  
Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und dislozierteren  
Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes Augenmerk auf  
Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt werden. Darüber  
hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterentwickelt.  
2.2.3. Operative Risiken  
IT-Risiken  
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,  
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Cyber-Angriffe, DDos-  
Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt,  
können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen, mit welchen diese vernetzt  
sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung negativ beeinflussen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-  
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-  
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,  
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein.  
Dies könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen  
bewirken, welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das  
Unternehmen hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels  
bei seinen internen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss  
solcher Risiken, vor allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher  
Ressourcen oder bei in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors,  
ist jedoch nicht möglich.  
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,  
insbesondere des Maschinellen Lernens  
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-  
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische  
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig  
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen  
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur  
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand  
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen  
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal  
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,  
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-  
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.  
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz  
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert  
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In  
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft  
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.  
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um  
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt  
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-  
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte  
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-  
Levels, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und unterzeichnete  
Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird  
regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.  
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in  
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für  
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt  
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen  
Cloud-Services wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die entsprechenden Prüfberichte erstellt.  
2.2.4. Organisatorische Risiken  
Risiken aus der Abhängigkeit von Lieferanten  
Der Kundennutzen ist nicht allein durch die Leistungsmerkmale der im Fabasoft Konzern entwickelten Software,  
sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Software-Komponenten externer Lieferanten  
bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust bei der  
Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der Auslieferung an den Kunden. Des  
Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge von Produktionsunterbrechungen,  
Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf  
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen  
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte  
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder  
zu begegnen.  
Personalrisiken  
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, zusätzliche hochqualifizierte Fachkräfte  
in ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften  
im IT-Sektor überwiegt insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht daher  
ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.  
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem  
zeitlichem Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte  
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-  
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-  
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen  
nachteiligen Konsequenzen führen.  
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise  
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern  
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.  
Compliance- und Awareness-Risiken  
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-  
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.  
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende des Fabasoft Konzerns durch bewusstes oder  
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,  
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-  
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.  
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend  
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-  
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme  
spiegeln das hohe Compliance-Niveau des Fabasoft Konzerns wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäfts-  
aktivitäten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen der Partner  
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.  
2.2.5. Externe Risiken  
Risiken aus den Auswirkungen durch das makroökonomische und geopolitische Umfeld  
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation, in  
Weißrussland oder in Israel noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls  
besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen der  
kriegerischen Auseinandersetzungen und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen gegen  
Russland auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten,  
des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf  
das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das  
erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.  
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen  
Wenngleich zu Beginn des Berichtszeitraumes die letzten noch verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen in den  
Zielmärkten von Fabasoft gänzlich aufgehoben wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes  
Ausbreiten einer Pandemie oder etwaige Umwelt- oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wieder-  
holt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führen.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts  
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und  
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.  
2.2.6. Klimabezogene Risiken  
Der Klimawandel ist für unsere Gesellschaft ein äußerst herausforderndes Thema, das nach einer Beteiligung  
aller Sektoren am Wandel zu einer dekarbonisierten Wirtschaft verlangt. Die IT-Branche wird zusammen mit  
der fortschreitenden Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten, ist  
aber auch selbst durch den Energieverbrauch und die Verwendung von seltenen Erden exponiert. Der Fabasoft  
Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar  
dazu, seine klimabezogenen Risiken aktiv zu antizipieren und zu managen. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat  
der Fabasoft Konzern seine klimabezogenen Risiken unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task  
Force on Climate-Related Financial Disclosures) erhoben.  
Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken  
Die bereits bestehende, konzernweite Bewertung der klimabezogenen Risiken wurde im Berichtsjahr hinsichtlich  
Vollständigkeit überprüft und aktualisiert. Die Identifizierung von Risiken wurde ursprünglich anhand einer aus-  
führlichen Literaturrecherche öffentlich zugänglicher Informationen sowie der Berichterstattung zu Klimarisiken  
im IT-Sektor durchgeführt. Darüber hinaus wurden Interviews mit mehreren Schlüsselpersonen des Unternehmens  
geführt, z.B. in den Bereichen Risiko, Energie und Strategie. Die Betrachtung fand nicht nur auf Unternehmens-  
ebene statt, sondern schloss auch die vor- und nachgelagerten Aktivitäten mit ein.  
Im Rahmen der klimabezogenen Risikobewertung konnten zwölf Risiken für Fabasoft identifiziert werden. Für  
alle Risiken wurde eine qualitative Szenarioanalyse durchgeführt, die öffentlich zugängliche Quellen sowie Kli-  
ma- und Wirtschaftsprognosen für die relevanten Zeithorizonte und Szenarien berücksichtigt. Anhand dieser  
Informationen erfolgte die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen des Risikos, wobei die Risiken  
entsprechend den bestehenden Dimensionen und Bewertungen entlang des bereits im Unternehmen etablierten  
Risikomanagementrahmens eingestuft wurden. Bestehende Kontrollen zur Minimierung der erkannten Risiken  
konnten identifiziert und – sofern relevant – in die Risikobewertung miteinbezogen werden. Für die Analyse kamen  
zwei Szenarien zur Anwendung, um das potenzielle Ausmaß der Auswirkungen auf Fabasoft zu verstehen:  
• Paris-aligned: Das Szenario ist auf die allgemeinen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen  
Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius ausgerichtet, wobei man den Shared Socio-economic Pathway (SSP)  
1 - 2.6 des Intergovernmental Panel on Climate change (IPCC) sowie das Sustainable Development Scenario der  
Internationalen Energieagentur (IEA) als Maßstab anlegte. In diesem Szenario wurden vorwiegend die Transi-  
tionsrisiken bewertet.  
• Hot House World: Dieses Szenario stützt sich auf die Annahme von etwa vier Grad Celsius globaler Erwärmung,  
basierend auf dem Szenario SSP 5 - 8.5 des IPCC. Unter diesem Szenario erfolgte hauptsächlich die Bewertung  
physischer Risiken.  
Im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen wurden die Analysen über drei verschiedene Zeithorizonte durch-  
geführt. Die kurzfristige Perspektive (bis 2026) soll die unmittelbare Risikoexposition identifizieren, während  
der mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizont auf das breitere internationale politische Umfeld  
ausgerichtet ist, welcher auch die Regularien des Pariser Abkommens und des EU Green Deal miteinschließt.  
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in akute und chronische physische  
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken  
werden Naturereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswir-  
kungen auf die Versorgungskette, die Standorte der Büros und Rechenzentren haben oder zu Preisschwankungen  
aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstel-  
lung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund  
von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulierungslandschaft und dem damit verbundenen Aufwand  
auf den Markt auswirken.  
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
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Management von klimabezogenen Risiken  
Maßnahmen zur Risikominderung werden in einem eigenständigen, unternehmensinternen Klimarisikoregister  
dokumentiert. Dieses Register wird jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Schlüsselpersonen  
des Managements überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Dabei werden auch bestehende und neu entstehende  
regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel mitberücksichtigt. Im Einklang mit dem  
allgemeinen Fabasoft Risikomanagement werden die als „katastrophal“ eingestuften Risiken, von den Risikover-  
antwortlichen eskaliert und direkt vom Vorstand bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Evaluierung bestehender  
Kontrollen bzw. die Erarbeitung entsprechender Minderungsstrategien.  
Insgesamt wurden zwölf Risiken als für den Fabasoft Konzern relevant identifiziert. Dazu zählen etwa Störungen  
in der Lieferkette für Rohstoffe, die eine rechtzeitige Lieferung von Hardware beeinträchtigen könnten oder  
regionale Stromausfälle, die zu Betriebsstörungen führen könnten. Bei der Bewertung der Auswirkungen und der  
Wahrscheinlichkeit für alle klimabezogenen Risiken wurden bestehende Kontrollen berücksichtigt.  
In allen Fällen lag die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, die  
weitere Risikomanagementmaßnahmen zur Risikominderung bis hinunter zum Risikoappetit gemäß dem allge-  
meinen Fabasoft Risikomanagement erfordern würde. Die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die  
Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz von Fabasoft werden daher als unwesentlich eingestuft.  
Das derzeitige Kontrollumfeld des Fabasoft Konzerns in Verbindung mit dem Geschäftsmodell und dem Umfang  
an klimabezogenen Chancen schafft ein relativ niedriges Risikoumfeld in Bezug auf den Klimawandel.  
2.2.7. Finanzielle Risiken  
Es besteht das Risiko, dass die Kundenerwartungen an einzelne KI-Anwendungsfälle des Fabasoft Konzerns mittel-  
fristig nicht in der Form erfüllt werden, um die anfänglich signifikanten Investitionen und die daraus resultierenden  
erhöhten monatlichen Aufwendungen zu kompensieren. Etwa wenn sich Anwendungsfälle aus Sicht des Kunden  
als nicht nützlich erweisen oder Künstliche Intelligenz in Bereichen eingesetzt wird, wofür sie nicht geeignet ist.  
Dadurch reduzierte Umsatzerlöse können bei gleichzeitig gestiegenen Aufwendungen die Ertragssituation belasten.  
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-  
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der  
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.  
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar  
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen  
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-  
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.  
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-  
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-  
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die  
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.  
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-  
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,  
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach  
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem  
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.  
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb  
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-  
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel  
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem  
Kaufkraftverlust in Folge hoher Inflation weiter aufklafft.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
2.3. Prognosebericht  
Transformation des Geschäftes  
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-  
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich  
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden  
mit einem Servicevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-  
gebote und/oder Appliances.  
Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen  
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt  
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Fabasoft begleitet ihre  
Kunden vermehrt bei der Transformation der IT-Infrastruktur auf Cloud-Native. Bei privaten Auftraggebern liegt  
das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen. Bei Bedarf unterstützt die Flexibilität des Fabasoft Produkt Portfolios  
auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride Modellvarianten.  
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-  
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions  
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.  
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-  
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und  
-wirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.  
Die Fabasoft Ökosysteme für digitale Geschäftsprozesse  
Dem Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, die Fabasoft Ökosysteme  
für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln und auszubauen. Den  
Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Solutions und die Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu  
erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei weiterhin auf Standardisierung und rasche Ein-  
setzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren Lösungen gerecht zu werden.  
Anwendungen der Künstlichen Intelligenz  
Die IT-Trends sind geprägt von KI-Anwendungslösungen. Die größte Herausforderung in einer von Algorithmen  
geprägten Gesellschaft und Wirtschaft wird es sein, Künstliche Intelligenz ethisch – mit dem Menschen im Mit-  
telpunkt – zu unterfüttern und ihre Entscheidungsfindungen erklärbar zu machen. Die Europäische Union hat  
im Dezember 2023 als erster großer Wirtschaftsraum mit einer vorgeschlagenen Verordnung zur Festlegung  
harmonisierter Regeln für KI-Systeme einen verlässlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz  
geschaffen und fortschrittlich umgesetzt.  
Fabasoft wird ihre Kunden dabei insbesondere in zwei Richtungen begleiten. Einerseits den Automatisierungsgrad  
in jenen Geschäftsprozessen zu erhöhen, in denen genügend Trainingsmaterial für KI zur Verfügung steht, um  
ausreichend Semantik herauslesen sowie Dokumente zuordnen zu können und damit dem anhaltenden Arbeits-  
kräftemangel entgegenzuwirken. Die zweite Stoßrichtung ist, die sprachliche Kompetenz der generativen KI zu  
nutzen. Dabei bietet Retrieval Augmentation Generation (RAG) die Möglichkeit, die Ausgabe des eingesetzten  
Large Language Models (LLM) mit gezielten Informationen zu optimieren. Damit verlässliche Antworten geliefert  
werden können ist es notwendig, das Modell mit aktuellen und validen Unternehmensdaten zu versorgen. Mithilfe  
von Insight Engines wie Mindbreeze und dem Einsatz von RAG sind LLM in der Lage, schneller kontextbezogene  
und spezifische Antworten auf interne Anfragen zu geben.  
Investitionen in Wachstumsmaßnahmen  
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-  
schäftsjahr 2024/2025 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Künstliche Intelligenz (inkl. Aufbau von  
KI-Kapazitäten in den Rechenzentren), Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie in der Gewinnung neuer  
Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.  
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Fabasoft wird weiterhin in die Entwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter Lösungsan-  
gebote basierend auf den Fabasoft Ökosystemen investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organischen  
Wachstumschancen, sollen auch weiterhin anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.  
So wie für unsere Kunden bildet auch im Fabasoft Konzern SAP den Financial Backbone. Für das weitere Wachs-  
tum und die weitere Standardisierung und Professionalisierung der konzernweiten Finanzprozesse stellt Fabasoft  
von SAP R/3 auf SAP S/4HANA Public Cloud und SAP SuccessFactors für alle Konzerngesellschaften um. Im  
Rahmen dieses Greenfield-Projektes werden alle Finanzprozesse neu gedacht und die dokumentenzentrierten  
Geschäftsprozesse in den Fabasoft PROCECO Solutions durchgängig mit SAP integriert. Durch den konsequenten  
Einsatz der Möglichkeiten der KI der Fabasoft PROCECO Cloud und der Automatisierungspotenziale in der SAP  
Cloud sollen die digitalen Prozesse in der Effizienz gesteigert werden und den Anwender:innen ein noch höheres  
Maß an Unterstützung, beispielsweise durch die SAP Analytics Cloud, in der Entscheidungsfindung bieten.  
Es wird zudem angestrebt, für die Fabasoft Ökosysteme erfolgreiche internationale Partnerinfrastrukturen auf-  
und auszubauen. Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, über-  
regionale Präsenz, Partnerbetreuung und den personellen Ausbau einhergehen.  
Diese Investitionen, Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der Anstieg der Personalkosten durch die  
Gewinnung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen (Kollektivvertrag) werden auch im  
Geschäftsjahr 2024/2025 die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten. Weiterhin wird dem Fokus von als  
zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Profitabili-  
tätsüberlegungen eingeräumt werden.  
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns  
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)  
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 31,4 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Inves-  
titionsschwerpunkt lag insbesondere auf nutzerorientierten Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in den  
leistungsstarken Solutions des Fabasoft Konzerns. Für die Anwender:innen ergeben sich durch KI-basierte Funk-  
tionalitäten völlig neue Möglichkeiten, das Potenzial ihrer Daten auszuschöpfen.  
Im Fabasoft Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Software-  
entwicklung verantwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework  
„Scrum“ mit dem Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen.  
Regelmäßiges Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbe-  
obachtung werden genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen  
zulassen. Des Weiteren werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitali-  
sierung bearbeitet.  
3.1.  
Das Ökosystem Fabasoft PROCECO  
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung der Fabasoft PROCECO Cloud im Geschäftsjahr 2023/2024  
lag in der Evaluierung möglicher Anwendungsfälle von Künstlicher Intelligenz, sowie der weiteren Verbesserung  
und Vereinfachung der Programmierung von Fabasoft PROCECO Solutions.  
Die Mindbreeze Insight Services wie etwa die Nutzung von semantischer und vektorbasierter Suche oder  
360-Grad-Sichten sind nun Bestandteil der Basisfunktionalitäten der Fabasoft PROCECO Cloud.  
Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft PROCECO Cloud (vormals Fabasoft Cloud)  
umgesetzt. Insbesondere die neuen Funktionen wie der einfachere Objektvergleich, die zusätzlichen Automatis-  
men im Bereich der Textbausteine, die qualifizierte elektronische Signatur, unstrukturierte Kontakträume und  
organisationsinterne Support-Koordinatoren sind hervorzuheben.  
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Approve on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Vordergrund, um Kunden-  
anforderungen hinsichtlich qualitätsrelevanter Prozesse entlang der gesamten Werkschöpfungskette umzusetzen.  
Darüber hinaus konzentrierte sich das Team auf Use-Cases im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Kontext von  
technischem Dokumenten- und Qualitätsmanagement.  
Boards on Fabasoft PROCECO  
Im Berichtszeitraum stand insbesondere die Fertigstellung der Entwicklung der digitalen Sitzungsmanagement-  
Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der Solution ermöglicht die effiziente  
Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.  
Contracts on Fabasoft PROCECO  
Für Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz zur automatischen Klassi-  
fizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten (Vertragspartner, Beginn,  
Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist ein mit Mindbreeze InSpire  
trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.  
Oblivation on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Oblivation lag der Forschungs- und Entwicklungsfokus seit der Gründung auf der Entwicklung einer  
Solution für die KI-basierte Beantwortung der CDP-Berichterstattung auf Basis der generativen KI-Services der  
Fabasoft PROCECO Cloud.  
OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO  
Fabasoft 4teamwork entwickelte mit OneGov GEVER on Fabasoft PROCECO eine neue Generation der digitalen  
Geschäftsverwaltung für die Schweizer Verwaltung. Diese Solution wird in der Schweiz produziert und in einer  
eigenen Cloud-Lokation der Fabasoft PROCECO Cloud in der Schweiz betrieben.  
Talents on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Talents stand die Weiterentwicklung von KnowledgeFox on Fabasoft PROCECO (Skills-Management),  
insbesondere die Gestaltung des User Interfaces, im Vordergrund. Anhand eines überarbeiteten Design-Konzepts  
wurde die technische und inhaltliche Entwicklung vorangetrieben.  
Xpublisher on Fabasoft PROCECO  
Bei Fabasoft Xpublisher lag ein besonderer Forschungsschwerpunkt auf Anwendungsfällen der Künstlichen  
Intelligenz, wie etwa der automatisierten Klassifizierung und Ablage von Inhalten. Verschiedene angebundene  
Produktionsdienste wie Adobe InDesign oder Antenna House ermöglichen für Kunden die teil- oder vollauto-  
matisierte Erstellung von Printprodukten.  
3.2. Das Ökosystem Fabasoft eGov  
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 mit der Weiter-  
entwicklung der vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge  
der Geschäftsverwaltung.  
Des Weiteren wurden eine asynchrone Recherche in Form des Rechercheauftrags in die Fabasoft eGov-Suite  
integriert. Die Recherche von großen Datenmengen auf Basis von Suchbegriffen und Personendaten wird von  
Anwender:innen somit in Auftrag gegeben und durch das System abgearbeitet.  
Darüber hinaus wurde damit begonnen, den Software Stack der Fabasoft eGov-Suite zur Verwendung im Cloud-  
Native Betrieb zu transformieren. Auf Basis einer Roadmap wird Fabasoft mit den Kunden gemeinsam den Wech-  
sel von der bestehenden Referenzarchitektur zur Cloud-Native Architektur (sowohl Public Cloud als auch Private  
Cloud) durchführen.  
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Boards on Fabasoft eGov  
Die Sitzungsmanagement-Solution Boards on Fabasoft eGov wurde mit der Fabasoft eGov-Suite, sowohl für  
die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native integriert und ermöglicht die effiziente Planung, Organisation,  
Durchführung und Nachbereitung von strategischen Sitzungen.  
Done! on Fabasoft eGov  
Mit Done! on Fabasoft eGov wurde eine Solution entwickelt, welche die Automatisierungs-Use-Cases zur  
Verfügung stellt. Done! on Fabasoft eGov ermöglicht ein komfortables Training eines Modells auf Basis von  
Mindbreeze Insight Services für Textklassifizierung und Extraktion direkt aus der Fabasoft eGov-Suite. Darüber  
hinaus wurde die Verarbeitung der angelieferten Informationen auf ein Low-Code/No-Code Modell gehoben  
um zukünftige Abläufe in den Geschäftsverwaltungen zu beschleunigen oder gegebenenfalls auch komplett  
automatisieren zu können.  
Talents on Fabasoft eGov  
Die Solution für die Digitale Personalakte Talents on Fabasoft eGov wurde für die Fabasoft eGov-Suite sowohl für  
die Referenzarchitektur als auch für Cloud-Native verfügbar gemacht.  
3.3. Das Ökosystem Mindbreeze BDI  
Mindbreeze InSpire  
Bei Mindbreeze InSpire lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2023/2024 auf  
semantischer Suche und generativer KI mit Large Language Models.  
Dabei wurden zahlreiche Optimierungen für das KI-basierte Verstehen und Finden von Antworten auf Basis  
natürlichsprachlicher Fragestellungen vorgenommen. Ein weiterer Aspekt war die Nutzung von LLM, durch die  
Bereitstellung eigener Modelle sowie auch die Möglichkeiten der Nutzung von Modellen anderer Anbieter wie  
OpenAI, Microsoft Azure und Aleph Alpha.  
Darüber hinaus erfolgte die Umsetzung des Mindbreeze InSpire AI Chat auf Basis von Insight Services für Retrieval  
Augmented Generation (RAG). Mit Hilfe des Mindbreeze InSpire AI Chats ist ein sicherer Zugriff auf Unternehmens-  
daten via Abfragen in natürlicher Sprache möglich, wofür die Stärken der LLM mit den Stärken der Mindbreeze  
InSpire Insight Engine verbunden wurden.  
Ebenfalls weiterentwickelt wurde die Erstellung und Administration von generativen AI Pipelines auf Basis der  
Insight Services Administration, die User für den InSpire AI Chat verwenden können.  
Das Team führte außerdem einige Innovationen im Insight App Designer durch. Hier standen die Bereiche visuelle  
Entwicklung von 360-Grad-Sichten, verbesserte Filter und Darstellung von zusätzlichen Antworten zu Treffern  
im Mittelpunkt.  
Eine weitere Innovation bildete die Verfügbarkeit von Mindbreeze InSpire über den Google Cloud Marketplace,  
wofür ein Virtual Machine Image der aktuellen Mindbreeze InSpire Version über die Google Cloud Infrastruktur  
zur Verfügung gestellt wurde.  
Außerdem befasste sich das Entwicklungsteam intensiv mit dem Thema der weiteren Vereinfachung der Hand-  
habung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.  
Mindbreeze InTend  
Bei Mindbreeze InTend lag der Schwerpunkt im Berichtszeitraum auf der Integration und Weiterentwicklung  
von Retrieval-Augmented Generation (RAG) und generativer KI in Angebotsprozessen. Darüber hinaus wurde in  
die Optimierung von Prompts durch gezieltes Prompt Engineering investiert, mit dem Ziel, die Interaktionen mit  
KI-Systemen für den Ausschreibungsbereich spezifisch zu verbessern.  
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4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung  
eigener Anteile  
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG  
Der Vorstand der Fabasoft AG hat am 27. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, von  
der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65  
Abs. 1 Ziffer 4 und gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 Aktiengesetz (öAktG) Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkauf-  
programm für den Zeitraum von 4. Oktober 2023 bis längstens 31. März 2025 gestartet.  
Gemäß diesem Aktienrückkaufprogramm sollten Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen ohne Erwerbs-  
nebenkosten von maximal EUR 2 Mio. erworben werden. Am 19. Februar 2024 wurde das maximale Rückkaufvolu-  
men von EUR 2 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit abgeschlossen.  
Das Rückkaufvolumen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms belief sich auf 98.218 Stück Aktien. Die Ge-  
samtanzahl der von der Fabasoft AG per 19. Februar 2024 gehaltenen eigenen Aktien betrug 98.218 Stück. Der  
Aktienrückkauf erfolgte unter Führung einer Bank, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der  
Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft getroffen hat. Der Erwerb erfolgte über die Börse  
unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Aus-  
nahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014  
vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023  
genannten Zwecken verwendet werden.  
Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu  
einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.  
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden keine eigenen Anteile verkauft. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft  
keine Rechte zu.  
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen  
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den  
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern  
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen  
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,  
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.  
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass deren Kontrollen und Prozesse angemessen, effektiv  
und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse relevante interne und  
externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum definierten Zeitpunkt  
oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu den Kontrollzielen und  
zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.  
Das konzernweite Risikomanagement-System von Fabasoft verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand  
des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren  
zu können. Klimabezogene Chancen und Risiken sind dabei ebenfalls im Risikomanagementsystem integriert.  
Angaben nach § 243a Abs. 2 UGB  
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kenn-  
zahlenbasis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Daten-  
material setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In  
den regelmäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung  
der Detailpläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale.  
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Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in  
den Bereichen Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe  
von Kontrollpunkten und basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und  
Richtlinien die Einhaltung von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale  
Handlungen wirken soll.  
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert  
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und  
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der  
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.  
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-  
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten  
für alle Tochterunternehmen und werden vom Hauptsitz in Linz zentral gesteuert.  
IKS Einkauf  
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft  
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-  
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.  
IKS Personal  
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der  
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein  
rechtskonformes Vorgehen in Belangen der Mitarbeitenden zu gewährleisten, die Qualifikationen und Weiter-  
entwicklung der Mitarbeitenden zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten  
und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.  
IKS Revenue Cycle  
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung  
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-  
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in  
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere  
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.  
IKS Tax  
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-  
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des  
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,  
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.  
Jahresabschluss und Konsolidierung  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden  
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.  
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-  
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden  
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand  
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.  
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)  
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.  
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der  
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die  
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus  
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.  
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Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere  
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten  
ermöglichen.  
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und  
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.  
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit  
verbundenen Verpflichtungen  
Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB  
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.  
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte  
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.  
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert  
betragen vor:  
• Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90 %.  
• AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06 %  
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.  
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.  
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder  
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß § 146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der  
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen  
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates  
neu gewählt wird.  
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der  
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:  
Genehmigtes Kapital:  
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2023 besteht die Ermächtigung des Vorstandes gemäß  
§ 169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 9. September 2028 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu  
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 69, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).  
Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des  
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten  
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim  
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig  
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten  
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.  
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grund-  
kapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu  
veröffentlichen.  
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Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn)  
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 %  
(zehn Prozent) über und geringstenfalls 20 % (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs  
im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufprei-  
ses liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen  
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der  
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.  
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft  
AG (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige  
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.  
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der Fabasoft  
AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist  
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.  
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.  
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:  
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)  
Jahren, sohin bis einschließlich 3. Juli 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss  
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-  
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches  
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien  
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung  
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-  
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen  
Beteiligungsprogrammen;  
(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;  
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und  
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit  
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und  
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen  
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über  
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete  
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.  
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines  
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme der  
unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde  
und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet ist.  
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-  
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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JAHRESABSCHLUSS  
Bestätigungsvermerk  
Bericht zum Jahresabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024, der Gewinn-  
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-  
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2024 sowie der Ertragslage der  
Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen  
unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden  
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese  
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlich-  
keiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für  
die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der  
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs-  
rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen  
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks  
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem  
Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen  
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte  
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres  
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:  
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Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen  
• Beschreibung  
Die Fabasoft AG weist in ihrem Einzelabschluss nach UGB wesentliche Buchwerte für Anteile an verbundenen  
Unternehmen (mEUR 35,7 per 31. März 2024) aus und zeigt Aufwendungen aus Finanzanlagen (mEUR 1,0) in  
der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023/2024.  
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für  
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.  
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-  
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.  
Die entsprechenden Angaben der Fabasoft AG über Anteile an verbundenen Unternehmen sowie den damit zu-  
sammenhängenden Abschreibungen sind in den Anhangsangaben „2.1 Anlagevermögen“, „3.1.1 Anlagevermögen“  
sowie „4.5 Aufwendungen aus Finanzanlagen“ enthalten.  
Wir sahen die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachver-  
halt, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und Ermessensentscheidungen erfordert. Die  
Bewertung basiert weiters auf Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsparametern beeinflusst  
werden.  
• Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:  
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:  
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich  
gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige  
Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen mit  
den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen  
beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.  
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Wir haben die Konzeption des Prozesses zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen beurteilt.  
Wir haben das Bewertungsmodell beurteilt. Weiters haben wir die prognostizierten Umsätze und EBIT-Margen  
sowie die Investitionen und Veränderungen im Working Capital für alle Bewertungseinheiten mit den dem Auf-  
sichtsrat vorgelegten Plänen abgestimmt und die wesentlichen Treiber für die in den Plänen enthaltene zukünf-  
tige Entwicklung analysiert, um die Angemessenheit dieser Planungen zu verifizieren. Wir haben des Weiteren  
die Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze und Wachstumsraten überprüft. EY Bewertungsspezialisten haben  
uns bei der Durchführung der Prüfungshandlungen unterstützt.  
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unter-  
nehmen beurteilt.  
Hinweise auf sonstige Sachverhalte  
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem  
anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 26. Mai 2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Ab-  
schluss abgegeben hat.  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-  
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den  
Bestätigungsvermerk.  
Den Corporate Governance Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile  
des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.  
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden  
dazu keine Art der Zusicherung geben.  
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen  
Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jah-  
resabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch  
dargestellt erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers  
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche  
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir  
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser  
in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues  
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-  
treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines  
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang  
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-  
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen  
Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen  
oder haben keine realistische Alternative dazu.  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we-  
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungs-  
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,  
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine  
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus do-  
losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder  
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses  
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen  
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten  
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen  
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser  
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-  
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen  
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder  
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um  
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem  
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.  
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-  
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in  
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund-  
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grund-  
lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen  
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der  
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-  
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im  
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil  
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-  
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch  
die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der  
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer  
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeit-  
liche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger  
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
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• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-  
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und  
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere  
Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,  
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres  
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in  
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche  
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht  
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die  
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit  
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durch-  
geführt.  
• Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,  
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.  
• Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-  
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht  
festgestellt.  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober  
2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023/24 Abschlussprüfer.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht  
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben  
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft  
gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Erich Lehner.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Ernst & Young  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.  
Mag. Marion Raninger e.h.  
Mag. Erich Lehner e.h.  
Wirtschaftsprüferin  
Wirtschaftsprüfer  
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER  
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als  
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-  
standards für die Berichterstattung aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen  
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass  
der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass  
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die  
wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.  
Linz, am 24. Mai 2024  
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.  
Ing. Oliver Albl e.h.  
Matthias Wodniok e.h.  
Vorsitzender des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
Mitglied des Vorstandes  
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 23/24  
BERICHT DES AUFSICHTSRATES  
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023/2024 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben  
wahrgenommen.  
Der Aufsichtsrat der Fabasoft AG hielt am 30. Mai 2023, am 25. September 2023, am 13. November 2023, und  
am 11. März 2024 reguläre Quartalssitzungen ab. Am 30. Mai 2023 und am 13. November 2023 fanden weiters  
Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses  
fanden in Präsenz statt. Dabei haben jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses an  
den Sitzungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten.  
Sämtliche Beschlüsse wurden von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates einstimmig gefällt.  
Zu den Sitzungen wurde fristgerecht mit einer informativen Tagesordnung eingeladen. Die jeweiligen Sitzungen  
waren durch Tischvorlagen und Präsentationen ergänzt, die chronologisch abgearbeitet wurden. Jedes Mitglied  
im Gremium hatte die Möglichkeit, ergänzende Fragen und/oder Anregungen zu stellen.  
Wesentliche Themen in der Gremialarbeit waren die Berichterstattung, Erörterung des Geschäftsverlaufes in  
den einzelnen Quartalen, auch umfassend Budgetvergleich, Vertriebsaktivitäten, Investitionen, Betriebsstandorte,  
Personalentwicklung, sowie Nachhaltigkeits- und Kapitalmarktthemen, weiters die Verlängerung der bestehenden  
Vorstandsverträge.  
Neben den formellen Sitzungsterminen, wie vorstehend beschrieben, gab es bei Bedarf Gesprächsmöglichkeit  
mit dem Vorstand und Informationsaustausch. Der Vorstand unterstützt durch seine kommunikative Tätigkeit die  
Aufgabenerfüllung im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.  
Die Fabasoft AG unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Amtseinführung sowie bei Aus- und Fort-  
bildungsmaßnahmen. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr an unterschiedlichen Fortbildungs-  
maßnahmen teilgenommen.  
In der Aufsichtsratssitzung vom 11. März 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fabasoft AG die jährliche  
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der (aktuellen) Fassung vom 28. April 2022  
(bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) im darin näher beschriebenen Umfang erneuert und  
den Aktionär:innen der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Corporate Governance  
zugänglich gemacht.  
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz,  
und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss nach UGB zum  
31. März 2024 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.  
Der Konzernabschluss zum 31. März 2024 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-  
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs-  
gesellschaft m.b.H., Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.  
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es  
wurden beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Ge-  
sellschaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch der Corporate Governance Bericht sowie die  
Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die Prüfung des Jahres-  
abschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2024 der Fabasoft AG  
durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht ist aufgestellt  
und Gegenstand der Überwachungstätigkeit im Prüfungsausschuss gewesen.  
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vor-  
geschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.  
Linz, im Mai 2024  
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr e.h.  
Vorsitzender des Aufsichtsrates  
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