XETR:FAA ESEF Annual Report
Fabasoft AG (XETR:FAA)
ESEF Annual Report
2023-06-13
For: 2023-03-31
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September 21, 2026
Jahresfinanzbericht 2022 | 2023
Konzernbilanz zum 31. März 2023
Aktiva in TEUR
AZ
31.03.2023
31.03.2022
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen
5.1.1.
Immaterielle Vermögenswerte
5.1.2.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
5.1.3.
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
5.1.4.
Aktive latente Steuern
5.1.5.
Kurzfristige Vermögenswerte
Liefer- und sonstige Forderungen
5.2.1.
Vertragsvermögenswerte
Ertragsteuerforderungen
Liquide Mittel
5.2.2.
Summe Aktiva
Passiva in TEUR
AZ
31.03.2023
31.03.2022
Eigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital
5.3.
Kapitalrücklagen
5.3.1.
Sonstige Rücklagen
-666
-950
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
Kumuliertes Ergebnis
-5.996
-4.605
Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Abfertigungen
5.4.1.
Passive latente Steuern
5.1.5.
Sonstige Verbindlichkeiten
5.4.3.
Investitionszuschüsse
5.6.
Kurzfristige Schulden
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
5.5.1.
Ertragsteuerverbindlichkeiten
5.5.2.
Vertragsverbindlichkeiten
5.5.3.
Summe Passiva
2
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023
in TEUR
AZ
2022/2023
2021/2022
Umsatzerlöse
6.1.
Sonstige betriebliche Erträge
6.2.
Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistungen
-4.118
-2.855
Personalaufwand
6.3.
-37.368
-30.130
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
6.4.
-6.768
-6.117
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6.5.
-11.549
-7.853
Betriebsergebnis
Finanzerträge
6.6.
Finanzaufwendungen
6.6.
-186
-284
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
6.7.
-3.018
-3.370
Jahresergebnis
Sonstiges Ergebnis (mögliche Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Veränderung Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung
-206
Sonstiges Ergebnis (keine Reklassifizierung ins Jahresergebnis):
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen abzüglich latenter
Steuern
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Jahresergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Gesamtergebnis
davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteilseigner
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das Jahresergebnis, das den
Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht
(in EUR je Aktie)
unverwässert
9.1.1.
verwässert
9.1.2.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
3
Konzerngeldflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023
in TEUR
AZ 2022/2023
2021/2022
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
Betriebsergebnis
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
6.4.
Aufwand für planmäßige Abschreibungen
Effekte aus Währungsumrechnung
-237
-150
Veränderung von langfristigen Rückstellungen
-281
-26
Neubewertungseffekte Abfertigungen und Pensionen
5.4.1.
Ergebniswirksame Veränderung von sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten
5.1.4.
-51
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen
-26
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
6.2.
-53
-36
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Liefer- und sonstigen Forderungen* (ohne Forderungen aus
-4.728
-721
Ertragsteuerverrechnung)
Veränderung von Vertragsvermögenswerten*
-770
-342
Veränderung von Liefer- und sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus
Ertragsteuerverrechnung und Leasingverbindlichkeiten)
Veränderung von Vertragsverbindlichkeiten
-1.830
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
Vereinnahmte Zinsen
Gezahlte Zinsen
-156
-64
Gezahlte Ertragsteuern
-7.607
-2.987
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
5.1.1.
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
-4.149
-6.746
5.1.2.
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel
2.2.2.
-626
-559
Erhaltene Investitionszuschüsse
Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit
-4.643
-7.266
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
-1.777
-1.592
Tilgung Leasingverbindlichkeit
Nettomittelveränderung aus Verschmelzung
-64
Dividendenausschüttung
-8.250
-9.350
Dividendenausschüttung an nicht beherrschende Anteilseignern
-565
-594
Einzahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern
2.2.2.
2.2.2.
-53
-10.451
Auszahlungen aus Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilseignern
Tilgung Finanzverbindlichkeiten
-1.280
Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit
-11.633
-22.051
Veränderung der liquiden Mittel
-9.251
-12.666
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel
Effekte aus Wechselkursänderungen
-9
Abnahme
-9.251
-12.666
5.2.2.
Endbestand der liquiden Mittel
* Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit wurde die Veränderung der Vertragsvermögenswerte in einer eigenen Zeile dar-
gestellt.
4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Anteil
Ausgleichs-
der nicht
Kumu-
Eigen-
Grund- Kapital- Sonstige
posten aus
beherr-
in TEUR
AZ
liertes
Gesamt
kapital
kapital rücklagen Rücklagen
Währungs-
schenden
Ergebnis
gesamt
umrechnung
Anteils-
eigner
Stand am
31. März 2021
-1.055
-3
Sonstiges Ergebnis
Jahresergebnis
Gesamtergebnis
Dividende,
-9.350
-9.350
-594
-9.944
Ausschüttungen
Erstkonsolidierung
Tochterunternehmen
Transaktionen mit
-9.860
-9.860
-590
-10.450
nicht beherrschenden
Anteilseignern
Erhöhung
Kapitalrücklage aus
Verschmelzung
Stand am
5.3.
-950
-4.605
31. März 2022
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Anteil
Ausgleichs-
der nicht
Kumu-
Eigen-
Grund- Kapital- Sonstige
posten aus
beherr-
in TEUR
AZ
liertes
Gesamt
kapital
kapital rücklagen Rücklagen
Währungs-
schenden
Ergebnis
gesamt
umrechnung
Anteils-
eigner
Stand am
-950
-4.605
31. März 2022
Sonstiges Ergebnis
-279
Jahresergebnis
Gesamtergebnis
-279
Dividende,
-8.250
-8.250
-565
-8.815
Ausschüttungen
Erstkonsolidierung
2.2.2.
Tochterunternehmen
Transaktionen mit
nicht beherrschenden
2.2.2.
-368
Anteilseignern
Anpassung
Erstkonsolidierung
2.2.3.
-246
-246
Tochterunternehmen
Stand am
5.3.
-666
-5.996
31. März 2023
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
5
6
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2023
1) Grundlegende Informationen
Fabasoft ist ein europäischer Softwarehersteller und Cloud-Dienstleister. Die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von Fabasoft dienen der Digitalisierung, Vereinfachung, Beschleunigung und Qualitätssteigerung von Geschäfts- prozessen. Sie umfassen den Eingang, die Strukturierung, die team- und prozessorientierte Bereitstellung, die Bearbeitung und Erledigung, die sichere Aufbewahrung und das kontextsensitive Finden aller Geschäftsunter- lagen, die Erstellung und Bereitstellung von Inhalten für unterschiedliche Publikationskanäle sowie die digitale, nachhaltige Wissensvermittlung auf Basis neurowissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die Fabasoft AG mit Sitz in der
Honauerstraße 4, 4020 Linz
, Österreich . Die Aktien der Gesellschaft notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN (D) 922985). Der Berichtszeitraum des Konzernabschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. März 2023.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.
Grundlagen der Abschlusserstellung
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach §ꢀ245a UGB zu beachtenden unternehmensrecht- lichen Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt, die Angaben im Anhang erfolgen ebenfalls in TEUR.
2.1.1. Neue und geänderte Standards, die im Geschäftsjahr erstmalig angewandt wurden
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Inter- pretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. März 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
| Standard | Inhalt | Anzuwenden auf neue |
| Geschäftsjahre ab | ||
| AIP 2018 - 2020 | Jährliche Verbesserung an den IFRS Standards 2018-2020 | Januar 2022 |
| IFRS 3 | Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept | Januar 2022 |
| IAS 37 | Änderungen an IAS 37: Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen | Januar 2022 |
| Änderungen zu Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an | ||
| IAS 16 | IAS 16) | Jänner 2022 |
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss um- gesetzt. Dies hat jedoch zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
2.1.2. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht
verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden
Bis zum 31. März 2023 wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2022/2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:
| Übernommen und | ||
| Standard | Inhalt | anzuwenden auf neue |
| Geschäftsjahre ab | ||
| IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Januar 2023 |
| IAS 1 | Angabe von Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS | Januar 2023 |
| Practice Statement 2) | ||
| IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) | Januar 2023 |
| Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten- und Schulden aus | ||
| IAS 12 | einer einzigen Transaktion | Januar 2023 |
| Nicht übernommen | ||
| und anzuwenden | ||
| Standard | Inhalt | auf neue |
| Geschäftsjahre ab | ||
| IFRS 16 | Verbindlichkeiten von Sale-and-Leaseback | Januar 2024 |
| IAS 1 | Einstufung von Schulden als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) | Januar 2024 |
| Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Covenants) (Änderungen | ||
| IAS 1 | an IAS 1) | Januar 2024 |
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf die Identifikation, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangangaben für Versicherungsverträge und ersetzt ab 1. Januar 2023 den IFRS 4 Versicherungsverträge.
Darüber hinaus wird mit den Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderun- gen von Schätzungen und Fehlern“) konkretisiert, in welchem Umfang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im IFRS-Anhang erläutert werden müssen. Es wird ein einheitlicher und genauer umrissener Wesentlichkeitsbegriff von Abschlussinformationen geschaffen, der eine Harmonisierung vom Rahmenkonzept für die Finanzbericht- erstattung, IAS 1 und IAS 8 sowie dem IFRS-Leitliniendokument „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ herbeiführen soll.
Die Änderungen an IAS 12 „Latente Steuern“ schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern („initial recognition exemption“) ein. Die Ausnahmeregelung soll keine Anwendung auf Geschäftsvorfälle finden, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen.
Die Änderung von IFRS 16 „Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback“ beinhaltet Vorgaben für die Folge- bewertung von Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Demnach sind bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen so zu bestimmen, dass eine Gewinnrealisierung in Bezug auf das zurückbehaltene Nut- zungsrecht ausgeschlossen ist. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit, um die jeweils zugrunde gelegten erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst.
Die Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ betreffen den Ausweis von Schulden als kurz- oder lang- fristig in der Bilanz und nicht die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen oder Aufwendungen oder die Informationen, die über diese Posten anzugeben sind.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Darüber hinaus betrifft eine weitere Änderung zu IAS 1 „Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Covenants)“. Demnach wird klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Bilanzstichtag einhalten muss, die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig beeinflussen. Nebenbe- dingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind, haben keinen Einfluss auf die Klassifizierung und sind hingegen in den Anhangangaben offenzulegen.
Aus den oben aufgezählten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Aus- wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
2.2. Konsolidierung
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den einheit- lichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2023 sowie nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Tochtergesellschaften werden mit dem Tag, an dem der Beherrschungstatbestand endet, endkonsolidiert. Die Erlöse und Aufwendungen sind bis zum Endkonsolidierungsdatum in der Konzerngesamtergebnisrechnung ent- halten.
Sämtliche Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss miteinbe- zogen.
2.2.1. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10.
Konzernfremde Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern werden als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Zum Bilanzstichtag 31. März 2023 sind neben der Fabasoft
AG
als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Unmittelbarer | Durch nicht | |||
| Art der | Anteil der | beherrschende | ||
| Unternehmen | Sitz | Geschäftstätigkeit | Fabasoft AG | Anteilseigner |
| inꢀ% | gehaltener | |||
| Anteil inꢀ% | ||||
| Fabasoft International Services GmbH | Konzerndienstleistungen | 100 | - | |
| Fabasoft R&D GmbH | Linz/Österreich | Fabasoft Forschung & | 100 | - |
| Entwicklung | ||||
| Fabasoft Austria GmbH | Linz/Österreich | FabasofteGov-Geschäft | 100 | - |
| Österreich | ||||
| Mindbreeze GmbH | Linz/Österreich | Information Insight | 85,5 | 14,5 |
| Produkte und Vermarktung | ||||
| Mobiles Lernen, | ||||
| KnowledgeFox GmbH | Wien/Österreich | MicroLearning Produkte | 100 | - |
| und Vermarktung | ||||
| Technische Daten- und | ||||
| Fabasoft Approve GmbH | Linz/Österreich | Dokumentenmanagement | 80 | 20 |
| Produkte und Vermarktung | ||||
| Fabasoft Contracts GmbH | Linz/Österreich | Vertragsmanagement | 100 | - |
| Produkte und Vermarktung | ||||
| Fabasoft Deutschland GmbH | Frankfurt am | Fabasoft eGov-Geschäft | 100 | - |
| Main/Deutschland | Deutschland | |||
| München/ | Content Editing und | |||
| Xpublisher GmbH | Publishing Produkte und | 60 | 40 | |
| Deutschland | Vermarktung | |||
| Fabasoft 4teamwork AG | Bern/Schweiz | Operatives Fabasoft | 70 | 30 |
| GeschäftSchweiz |
| Durch nicht | ||||
| Mittelbarer | beherrschende | |||
| Unternehmen | Sitz | Art der | Anteil der | Anteilseigner |
| Geschäftstätigkeit | Fabasoft AG | gehaltener | ||
| inꢀ% | Anteil inꢀ% | |||
| OperativesMindbreeze | ||||
| MindbreezeCorporation | Chicago/USA | Geschäft USA | 85,5 | 14,5 |
| Xpublisher Inc. | Chicago/USA | Operatives Xpublisher | 60 | 40 |
| Geschäft USA |
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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10
Zum Bilanzstichtag 31. März 2022 sind neben der Fabasoft AG als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Unmittelbarer | Durch nicht | |||
| Art der | Anteil der | beherrschende | ||
| Unternehmen | Sitz | Geschäftstätigkeit | Fabasoft AG | Anteilseigner |
| inꢀ% | gehaltener | |||
| Anteil inꢀ% | ||||
| Fabasoft International Services GmbH | Linz/Österreich | Konzerndienstleistungen | 100 | - |
| Fabasoft R&D GmbH | Linz/Österreich | Fabasoft Forschung & | 100 | - |
| Entwicklung | ||||
| Fabasoft Austria GmbH | Linz/Österreich | Operatives Fabasoft | 100 | - |
| GeschäftÖsterreich | ||||
| Mindbreeze GmbH | Linz/Österreich | Information Insight | 85,5 | 14,5 |
| Produkte und Vermarktung | ||||
| Mobiles Lernen, | ||||
| KnowledgeFox GmbH | Wien/Österreich | MicroLearning Produkte | 70 | 30 |
| und Vermarktung | ||||
| Fabasoft Deutschland GmbH | Frankfurt am Main/ | Operatives Fabasoft | 100 | - |
| Deutschland | Geschäft Deutschland | |||
| München/ | Content Editing und | |||
| Xpublisher GmbH | Publishing Produkte und | 60 | 40 | |
| Deutschland | Vermarktung | |||
| Fabasoft SchweizAG | Bern/Schweiz | Operatives Fabasoft | 100 | - |
| GeschäftSchweiz |
| Durch nicht | ||||
| Mittelbarer | beherrschende | |||
| Unternehmen | Sitz | Art der | Anteil der | Anteilseigner |
| Geschäftstätigkeit | Fabasoft AG | gehaltener | ||
| inꢀ% | Anteil inꢀ% | |||
| OperativesMindbreeze | ||||
| MindbreezeCorporation | Chicago/USA | Geschäft USA | 85,5 | 14,5 |
| Xpublisher Inc. | Chicago/USA | Operatives Xpublisher | 60 | 40 |
| Geschäft USA |
Der Anteil der direkt durch das Mutterunternehmen gehaltenen Stimmrechte an den Tochterunternehmen weicht nicht von dem Anteil der gehaltenen Anteile ab. Es bestehen weder Gemeinschaftsunternehmen noch assoziierte Unternehmen.
2.2.2. Änderungen im Konsolidierungskreis
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Approve von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ% reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70ꢀ% der Unternehmensanteile auf 100ꢀ% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox GmbH erworben.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Die Fabasoft AG hat am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb einer Mehrheits- beteiligung an der 4teamwork AG, ein IT-Dienstleister für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen, Städten und Gemeinden in der Schweiz, mit Sitz in Bern unterzeichnet. Die 4teamwork AG eignet sich durch die hohe Kompetenz in der digitalen Transformation sowie die lokalen Vertriebs- und Managementkapazitäten als idealer Solution-Partner im Fabasoft Ökosystem für die Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
Der Erwerb vollzog sich dabei in mehreren Schritten, die eine verbundene Transaktion darstellen. Am 14. Oktober 2022 erfolgte der mittelbare Erwerb bestehender Anteile von 21,7ꢀ% vom bisherigen Mehrheitsgesellschafter, im Anschluss wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, durch die sich der Anteil der Fabasoft AG an der 4teamwork AG auf rund 58,5ꢀ% erhöhte. Der Kaufpreis inkl. Kapitalerhöhung in Höhe von TCHF 3.800 wurde am 14. Oktober 2022 vollständig bezahlt. Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter be- stimmten Bedingungen spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer ausgezahlt. Die im Zusammenhang mit dem Kauf entstandenen Nebenkosten belaufen sich auf TEUR 40 und beinhalten im Wesentlichen Rechtsbera- tungs- und Notarkosten.
Die Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG zur neuen Fabasoft 4teamwork AG wurde Ende Oktober 2022 beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht und mit der Eintragung in das Handelsregister am 15. November 2022 wirksam. Im Ergebnis hält die Fabasoft AG nun 70ꢀ% an der neuen Fabasoft 4teamwork AG. Der bisherige CEO der 4teamwork AG bleibt mit 30ꢀ% an der Fabasoft 4teamwork AG beteiligt.
Die Vollkonsolidierung der neu erworbenen Gesellschaft erfolgte sohin vereinfachend erstmals mit den Zahlen zum Stichtag 1. Oktober 2022.
Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | Werte nach IFRS | Zeitwertanpassung | Zum Erwerb |
| 01.10.2022 | angesetzte Beträge | ||
| Selbsterstellte Software | 0 | 702 | 702 |
| Kundenstock | 0 | 547 | 547 |
| Auftragsbestand | 0 | 195 | 195 |
| Sachanlagen | 609 | 0 | 609 |
| Liefer- und sonstige Forderungen | 707 | 0 | 707 |
| Vertragsvermögenswerte | 216 | 0 | 216 |
| Liquide Mittel | 3.341 | 0 | 3.341 |
| Passive latente Steuern | 43 | -343 | -300 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | -428 | 0 | -428 |
| Finanzverbindlichkeiten | -1.327 | 0 | -1.327 |
| Kurzfristige Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | -781 | 0 | -781 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -255 | 186 | -69 |
| Nettovermögen | 2.125 | 1.287 | 3.412 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.939 | ||
| abzgl. Minderheitenanteil am Nettovermögen | -1.417 | ||
| Kaufpreis inkl. Fair Value des bedingten | 3.934 | ||
| Kaufpreises | |||
| zuzgl. Fair Value des bedingten Kaufpreises | 33 | ||
| Kaufpreis in bar | 3.967 | ||
| abzgl. erworbener Zahlungsmittel | -3.341 | ||
| Nettozahlungsmittelabfluss | 626 |
Die Kaufpreisallokation erfolgte vereinfacht mit den Zahlen zum Stichtag 1. Oktober 2022, unter Berücksichtigung der Closing Bedingungen.
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Die im Rahmen des Erwerbes angesetzten Kundenbeziehungen „OneGov GEVER“ werden über die nächsten 10 Jahre, die Kundenbeziehungen „teamraum“ und „GLAM“ über die nächsten 7 Jahre, die selbst erstellte Software über die nächsten 5 Jahre und der Auftragsbestand über die nächsten 1,25 Jahre abgeschrieben.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 wurde durch die Fabasoft 4teamwork AG ein Umsatz von TEUR 3.196, ein EBIT von TEUR -250 und ein EBITDA von TEUR 48 erwirtschaftet. Wäre die Übernahme zum 1. April 2022 erfolgt, hätte der Konzernumsatz TEUR 71.631 betragen, das Konzern-EBIT TEUR 10.838 und das Konzern-EBITDA TEUR 17.654. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen der 4teamwork AG unter Berück- sichtigung der zusätzlichen IFRS-Anpassungen, welche vorgenommen worden wären, falls die Anpassung der Zeitwerte bereits zum 1. April 2022 vorgenommen worden wäre, errechnet.
Die Bewertung des Zeitwertes der Kundenbeziehungen und des Auftragsbestandes erfolgten nach der MEEM- Methode (Multi-period excess earnings), die Bewertung des Zeitwertes der selbst erstellten Software nach der Lizenzpreisanalogiemethode. Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Software im eigenen Besitz befindet. Die MEEM-Methode berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Kundenbeziehungen und der Auftragsbestand erzeugen, mit Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden Vermögenswerten verbunden sind. Die Bewertung des Zeitwertes der Vertragsverbindlichkeiten basiert auf dem Expected-cost-plus-a-margin-Ansatz (Reproduktionskostenmethode). Das Bewertungsmodell berücksichtigt Marktpreise für ähnliche Dienstleistungen, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Herstel- lungskosten, die erforderlich sind, um ein möglichst exaktes Duplikat des zu bewertenden Vermögenswertes herzustellen.
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Con- tracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal wurde der Teilbetrieb Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts GmbH abgespalten.
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Contracts GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.
2.2.3. Anpassung Erstkonsolidierung KnowledgeFox GmbH
Aufgrund einer Neubeurteilung der Zuordnung der nicht beherrschenden Anteilseigner in der Kaufpreisallokation wurde die Erstkonsolidierung der KnowledgeFox GmbH zum 30. September 2022 angepasst. Die Anpassung führte zu einer Reduktion des Firmenwerts sowie des Anteils der nicht beherrschenden Anteilseigner am Eigen- kapital in Höhe von TEUR 246.
2.2.4. Konsolidierungsmethoden
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Er- werbszeitpunkt). Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten werden nicht aktiviert. Im Rahmen eines Unter- nehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der von nicht beherrschenden Anteilseignern gehaltenen Anteile.
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Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbes über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unter- schiedsbetrag direkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge aus der Verrechnung zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eben- falls ausgeschieden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entste- hender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
2.2.5. Währungsumrechnung
Funktionale und Berichtswährung der Fabasoft AG ist der Euro. Die Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden zu den jeweiligen Mittelkursen umgerechnet. Dabei kamen bei den Vermögenswerten und Schulden die Kurse zum Bilanzstichtag, beim Eigenkapital die historischen Kurse und bei den Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung die Durchschnittskurse des Geschäftsjahres zur Anwendung. Differenzen dieser Währungsumrechnungen werden im Eigenkapital als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst. Umrechnungsdiffe- renzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten von/an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestitionen in diesem ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung vom Eigenkapital in den Gewinn und Verlust umgegliedert.
Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Transaktionen und monetären Vermögenswerten und Schulden in fremden Währungen werden zu den im Transaktionszeitpunkt bzw. Bewertungszeitpunkt gültigen Kursen erfolgs- wirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, deren Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremd- währung erfolgt, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Bei der Währungsumrechnung kamen folgende Kurse zur Anwendung:
| Stichtagskurs 31. März | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr | |
| Schweizer Franken | ||
| 2023 | 1,0000 CHF | 0,99646 CHF |
| 2022 | 1,0280 CHF | 1,06823 CHF |
| US-Dollar | ||
| 2023 | 1,0850 USD | 1,04642 USD |
| 2022 | 1,1119 USD | 1,16137 USD |
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2.3. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu An- schaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls Wertmin- derungen. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen (ohne IFRS 16 Leasinggegenstände) liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle Vermögenswerte | 2 bis 10 Jahre |
| Bauliche Investitionen in fremde Gebäude | 5 bis 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 15 Jahre |
Der Fabasoft Konzern hält, Firmenwerte ausgenommen, keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Bei Verkauf oder sonstigem Ausscheiden werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten und die entsprechend kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht. Dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
2.4. Wertminderung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden dahingehend überprüft, ob geänderte Umstände und Ereignisse darauf hinweisen, dass der aktuelle Buchwert nicht wieder erzielbar ist. Bei Firmenwerten findet min- destens einmal jährlich sowie bei Anhaltspunkten für einen Wertminderungsbedarf eine dahingehende Prüfung statt. Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erziel- baren Betrag des Vermögenswertes übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswertes. Zum Zwecke der Ermittlung von Wertminderungen werden Vermögenswerte bis zu der niedrigsten Ebene gruppiert, in der separate Geldzuflüsse realisierbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Für nicht-monetäre Vermögenswerte, für die in der Ver- gangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfassen ist. Für Firmenwerte sind Wertaufholungen nicht zulässig.
2.5. Forschung und Entwicklung
Ein aus der Entwicklung entstehender immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn alle folgenden Nachweise erbracht werden können:
a) Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur
Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird.
b) Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. c) Die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. d) Wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen
wird. Nachgewiesen werden kann u.a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes.
e) Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung
abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
f) Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren
Ausgaben verlässlich zu bewerten.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden als Aufwand erfasst (siehe Punkt 9.2).
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2.6. Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse wurden durch Fabasoft als Leasingnehmer
eingegangen. Bei Vorliegen eines Leasingvertrages
nach IFRS 16 wird aktivseitig ein Nutzungsrecht und passivseitig
eine damit korrespondierende Leasingverbind- lichkeit angesetzt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und
Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (< TEUR 5) ist, macht der
Konzern vom Wahlrecht der Nichterfassung eines Vermögenswertes und einer korrespondierenden Verbindlichkeit
gemäß IFRS 16.5 Gebrauch. Leasinggüter, für welche vom Wahlrecht gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht wurde, sind
von unwesentlichem Umfang.
2.7.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen gemäß IFRS 15 als
Vermögenswert aktivierte Aufwendungen in
Verbindung mit der Anbahnung bzw. der Gewinnung eines Vertrages
mit einem Kunden (Vertragsgewinnungs- kosten). Die Vertragsgewinnungskosten betreffen
Personalaufwendungen und werden zum Zeitpunkt des Ver-
tragsabschlusses aktiviert. Sie sind planmäßig in Abhängigkeit
davon, wie die Leistungen, auf die sich die Ver- tragsgewinnungskosten beziehen, auf den Kunden übertragen werden,
über den Personalaufwand abzuschreiben.
2.8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im
Wesentlichen Investmentzertifikate, die gemäß IFRS 9
eingestuft werden.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden im Rahmen
der Folgebewertung zu Zeitwerten bewertet.
Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwertes werden zu jedem
Stichtag ergebniswirksam erfasst.
2.9. Liefer- und sonstige Forderungen
Die Liefer- und sonstigen Forderungen werden zum
Transaktionspreis im Sinne des IFRS 15 angesetzt und zu
fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der
Effektivzinsmethode abzüglich notwendiger Wertbe- richtigungen
bilanziert.
Für Wertminderungen sieht IFRS 9 ein Wertminderungsmodell auf
Basis erwarteter Verluste (Expected Credit
Loss Model) vor. Ein wesentlicher Teil des Konzernumsatzes und der Forderungen ergeben sich aus dem
Geschäft mit Kunden aus dem öffentlichen Bereich. Aus diesem Grund hat
der Konzern historisch sehr geringe Forderungs- ausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden
Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Im öffentlichen Bereich ergaben sich in den letzten fünf
Geschäftsjahren keine Forderungsausfälle. Ebenso sind
die Forderungsausfälle im privaten Bereich seit jeher
sehr niedrig. Zum 31. März 2023 bestand lediglich eine Wert- minderung in Höhe von TEUR 5 (siehe Punkt 5.2.1). Zur
Bestimmung der Ausfallsraten werden zunächst historische
Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle herangezogen.
Neben der historischen Perspektive berücksichtigt der Konzern jedoch auch zukunftsbezogene Informationen und
Erwartungen bei der Ermittlung der Ausfallsraten. Aufgrund der durchgeführten Analysen in Bezug auf die
Kundenstruktur und der den Kunden zugeordneten Bonität sowie der beobachteten historischen Ausfälle ergeben
sich für die nach dem Expected Credit Loss Model ermittelte Risikovorsorge betragsmäßig keine wesentlichen
Effekte.
Forderungen in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.10. Dienstleistungsaufträge
Die Realisierung des Umsatzes bei Dienstleistungsaufträgen
erfolgt gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen. Nach IFRS
15.35c sind Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu erfassen, wenn durch die
Leistung ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweist, und ein
Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht.
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Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt aufgrund des Verhältnisses der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten. Verluste werden ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Erkennung zur Gänze bilanziert.
Soweit sich aus einem Dienstleistungsauftrag ein Aktivposten ergibt, erfolgt der Ausweis als Forderung aus Lie- ferungen und Leistungen, soweit ein unbedingter Zahlungsanspruch entsteht. Der Ausweis der „Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen“ erfolgt unter der Position „Vertragsvermögenswerte“, wenn das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bevor der Kunde zahlt oder eine Zahlung fällig wird. Die Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen stellen Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 dar.
Soweit sich ein Passivposten aus dem Kundenauftrag ergibt, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Verbindlich- keiten aus Dienstleistungsaufträgen“ in der Bilanzposition Vertragsverbindlichkeiten, sobald die Zahlung geleistet oder fällig ist.
2.11. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Marktwerten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.12. Leistungen an Arbeitnehmer
2.12.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Abfertigungen für Mitarbeitende entspricht dem Barwert der leis- tungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertme- thode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten im Wesentlichen denen der Abfertigungsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit- punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertenden Rückstellungen zu bilden sind.
Für Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften monatlich 1,53ꢀ% des Bruttogehaltes an eine Mitarbeitervorsorgekasse bezahlt. Die Mitarbeitende erwerben hiermit einen Anspruch gegen die Vorsorgekasse und nicht gegen das Unternehmen.
Die Abfertigungsrückstellung wurde für den Vorstand der Fabasoft AG auf Basis der Vorstandsverträge berechnet.
2.12.2. Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden im Geschäftsjahr 2022/2023 auf Basis der vertraglichen Pensionszusagen berechnet. Die Pensionszusagen für den Vorstand der Fabasoft AG werden durch fixe Zahlungen an Pensionsrückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe des Deckungskapitals basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen.
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Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungs- verträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Infolgedessen wird die Verpflichtung in Höhe des Deckungswertes angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.
2.13. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit den jeweils am 31. März 2023 gültigen Stichtagskursen bewertet.
2.14. Umsatzerlöse
Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Einmallizenzen stellen ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums dar und werden entsprechend IFRS 15 nach dem Kontrollübergang zeitpunktbezogen umsatzrealisiert. Lizenzumsätze gegenüber Projektpartnern gelten als realisiert, wenn das Produkt an den Projektpartner, der kein Rückgaberecht hat, verkauft wird.
Erlöse aus Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen werden ebenso wie Support- dienstleistungen zeitraumbezogen vereinnahmt, da dem Kunden gemäß IFRS 15 der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens während der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Erlöse aus der Consulting- und Trainings- tätigkeit werden ebenfalls bei der Leistungserbringung zeitraumbezogen realisiert. Umsatzerlöse aus Dienstleis- tungsaufträgen basierend auf Fixpreisprojekten werden gemäß dem Fertigstellungsgrad nach Leistungsfortschritt realisiert (siehe Punkt 2.10).
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft PROCECO Solution und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Um- sätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten. Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Professional Services).
2.15. Bilanzierung von Zuwendungen und Investitionszuschüssen
Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendun- gen gewährt werden. Eine Zuwendung für bereits angefallene Aufwendungen wird unter der Voraussetzung der angemessenen Sicherheit als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Diese Zuwendungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag dargestellt. Investitionszuschüsse werden nach der Bruttomethode bilanziert, es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Die Bilanzierung erfolgt nicht vor Aktivierung der zugehörigen Vermögenswerte. Der Passivposten wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.
2.16. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden verursachergemäß erfasst und basieren auf dem entsprechenden Gewinn des Ge- schäftsjahres.
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Ab dem Veranlagungsjahr 2006 fungiert die Fabasoft AG als Gruppenträger laut österreichischem Steuerrecht. Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2023 folgende Tochterunternehmen einbezogen: (1) Fabasoft International Services GmbH, (2) Fabasoft R&D GmbH, (3) Fabasoft Austria GmbH, (4) Mindbreeze GmbH, (5) Fabasoft Approve GmbH und (6) KnowledgeFox GmbH.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den IFRS-Werten der Vermögenswerte und Schulden unter Anwendung der jeweiligen landesspezi- fischen Steuersätze. Passive latente Steuern werden unter den langfristigen Schulden, aktive latente Steuern innerhalb der langfristigen Vermögenswerte ausgewiesen.
Aktive latente Steuern, die sich auf steuerliche Verlustvorträge und auf abzugsfähige temporäre Differenzen beziehen, werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung zur Verfügung stehen werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Toch- terunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechts- anspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Er- tragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.17. Ermessensspielräume und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verlangt die Anwendung von Schätzungen und Annahmen, die die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie die erfassten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen auf den laufenden Transaktionen basieren, können die tatsächlichen Werte letztendlich von diesen Schätzungen abweichen.
Im Folgenden sind die kritischen Ermessens- und Schätzungsspielräume angeführt:
Dienstleistungsaufträge
Der Gewinn eines Dienstleistungsauftrages wird, sobald er verlässlich geschätzt werden kann, entsprechend dem Leistungsfortschritt bilanziert.
Die von Schätzungen abhängigen Größen sind die endgültigen Gewinne und die Feststellung des Fertigstellungs- grades zum Stichtag.
Für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades ermittelt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. Würde der Fertigstellungs- grad um 10ꢀ%-Punkte höher bzw. niedriger angesetzt werden, ergäbe sich eine Umsatz- bzw. Forderungserhöhung von TEUR 763 bzw. eine Umsatz- bzw. Forderungsminderung um TEUR 862.
Rückstellungen für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeitende österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Arbeitgeber bzw. zum Pensionsantrittszeit- punkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für bis einschließlich 2002 eingetretene Mitarbeitende bestehen daher mögliche direkte Verpflichtungen des Unternehmens, für die nach IAS 19 zu bewertende Rückstellungen zu bilden sind.
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Für den Vorstand der Fabasoft AG sind Abfertigungsverpflichtungen in den Vorstandsverträgen enthalten.
Wenn den Berechnungen ein Zinssatz von 2,73ꢀ% (anstatt 3,65ꢀ%) zugrunde gelegt werden würde, würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 152 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.860 (anstatt TEUR 2.708) betragen. Bei einem Zinssatz von 4,57ꢀ% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 135 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.573 (anstatt TEUR 2.708) betragen.
Wenn den Berechnungen eine Gehaltssteigerung von 4,70ꢀ% (anstatt 4,20ꢀ%) zugrunde gelegt werden würde, wür- de der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 79 höher sein und die Abfertigungsrückstellung TEUR 2.788 (anstatt TEUR 2.708) betragen. Bei einer Gehaltssteigerung von 3,70ꢀ% würde der Abfertigungsaufwand (inkl. sonstiges Ergebnis) im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 75 niedriger ausfallen und die Abfertigungsrückstellung daher TEUR 2.634 (anstatt TEUR 2.708) betragen.
Geschäfts- und Firmenwerte
Wie unter Punkt 2.4 dargestellt erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest der angesetzten Firmenwerte. Diesem müssen Annahmen wie zukünftige Cashflows und Diskontierungssätze zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten hierzu sind unter Punkt 5.1.2 angegeben.
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvor- träge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen Steueransprüche spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Zukunfts- prognosen nicht mit hinreichender Sicherheit in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrages.
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kam es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper- schaftsteuersatzes von 25ꢀ% auf 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23ꢀ% (ab 1. Jänner 2024). Diese Änderung des Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten sowie laufenden Steuern entsprechend berücksichtigt.
Bilanzierung von Leasingverhältnissen
IFRS 16 erfordert Einschätzungen, die die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten beein- flussen. Diese beinhalten u.a. die Bestimmungen von Verträgen, die unter IFRS 16 fallen, die Laufzeiten der Verträge und den Grenzfremdkapitalzinssatz, der zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen wird. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrunde liegenden Laufzeit, angepasst um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko, abgeleitet.
Wertberichtigung von Forderungen
Sobald ein Verlust wahrscheinlich erscheint, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertbe richtigt. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Konkurs, eine finan- zielle Restrukturierung oder einen Zahlungsausfall werden als Indikatoren für einen Wertberichtigungsbedarf gesehen.
2.18. Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Fabasoft AG ausgemacht.
Verrechnungspreise zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Bedingungen.
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3) Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Bei der Mindbreeze GmbH bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 14,5ꢀ%. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Mindbreeze GmbH und ihre Tochtergesellschaft Mindbreeze Corporation, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
| Zusammengefasste Bilanz in TEUR | Mindbreeze | |
| 31.03.2023 | 31.03.2022 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 13.992 | 11.513 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -9.931 | -8.647 |
| Kurzfristiges Nettovermögen | 4.061 | 2.866 |
| Langfristige Vermögenswerte | 2.624 | 3.688 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | -452 | -602 |
| Langfristiges Nettovermögen | 2.172 | 3.086 |
| Gesamtes Nettovermögen | 6.233 | 5.952 |
| Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen | 904 | 863 |
| zuzurechnen ist | ||
| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR | Mindbreeze | |
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Umsatzerlöse | 17.300 | 14.271 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 5.716 | 5.077 |
| Ertragsteuern | -1.575 | -1.240 |
| Jahresergebnis | 4.141 | 3.837 |
| Sonstiges Ergebnis | 40 | 3 |
| Gesamtergebnis | 4.181 | 3.840 |
| Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | 606 | 557 |
| Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR | Mindbreeze | |
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 7.570 | 5.733 |
| Gezahlte Zinsen | -7 | -2 |
| Zahlungen aus Steuerumlage | -1.503 | -1.270 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 6.060 | 4.461 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -509 | -2.630 |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -6.627 | -4.241 |
| Nettoerhöhung der liquiden Mittel | -1.076 | -2.410 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | -20 | 14 |
| Veränderung der liquiden Mittel | -1.096 | -2.396 |
Bei der Fabasoft 4teamwork AG bestehen wesentliche nicht beherrschende Anteile in Höhe von 30,0ꢀ%. Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen für die Fabasoft 4teamwork AG für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023, erstellt nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
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| Zusammengefasste Bilanz in TEUR | Fabasoft 4teamwork AG |
| 31.03.2023 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5.947 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -4.044 |
| Kurzfristiges Nettovermögen | 1.903 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.872 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | -352 |
| Langfristiges Nettovermögen | 1.520 |
| Gesamtes Nettovermögen | 3.423 |
| Davon Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Anteilen | 1.027 |
| zuzurechnen ist |
| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung in TEUR | Fabasoft 4teamwork AG |
| 1.10.2022-31.03.2023 | |
| Umsatzerlöse | 3.196 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -256 |
| Ertragsteuern | 291 |
| Jahresergebnis | 35 |
| Sonstiges Ergebnis | -12 |
| Gesamtergebnis | 23 |
| Davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | 127 |
| Zusammengefasste Geldflussrechnung in TEUR | Fabasoft 4teamwork AG |
| 1.10.2022-31.03.2023 | |
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 1.546 |
| Gezahlte Zinsen | -6 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 1.540 |
| Nettozahlungsmittel aus Investitionstätigkeit | -248 |
| Nettozahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit | -1.367 |
| Nettoerhöhung der liquiden Mittel | -75 |
| Effekte aus Wechselkursänderungen | -12 |
| Veränderung der liquiden Mittel | -87 |
Die restlichen nicht angeführten nicht beherrschenden Anteile bezogen auf das Nettovermögen in Höhe von TEUR 779 (Vorjahr TEUR 997) betreffen im Wesentlichen die Xpublisher GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Xpublisher Inc. und daneben die Fabasoft Approve GmbH, welche jedoch bisher keinen wesentlichen Ergebnis- anteil am Konzernergebnis ausmachen.
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4) Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögens- wert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Gemäß IFRS 9 gehören hierzu einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden. Andererseits zählen hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung unter anderem gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.
Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert bestimmt werden, werden, basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, in folgende Fair Value-Hierarchien eingeordnet:
• Fair Value Level I: auf aktiven Märkten verwendete Preise (unangepasst) identischer Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten;
• Fair Value Level II: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche direkt oder
indirekt am Markt beobachtbar sind und sich nicht aus Level I ableiten lassen;
• Fair Value Level III: Bewertungsverfahren, bei denen Inputfaktoren verwendet werden, welche sich nicht
direkt oder indirekt vom Markt ableiten lassen.
Folgende Methoden und Annahmen wurden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für die jeweiligen Finanzinstrumente herangezogen:
Der Buchwert der flüssigen Mittel und kurzfristigen Veranlagungen, kurzfristigen Forderungen und Verbindlich- keiten ist aufgrund der täglichen bzw. kurzfristigen Fälligkeiten ein angemessener Näherungswert für den beizu- legenden Zeitwert.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Wertpapieren (Investmentzertifikate) in Höhe von TEUR 145 (31.03.2022: TEUR 158) und sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 8 (31.03.2022: TEUR 0) zu- sammen. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere leiten sich aus den gültigen Kurswerten ab. Die sonstigen Forderungen resultieren aus dem Erwerb der 4teamwork AG und ergeben sich aus der Bewertung zum beizu- legenden Zeitwert des bedingten Kaufpreises.
Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter Einhaltung der festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte bis spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer aus- gezahlt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.
Zum Stichtag 31. März 2023 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen und definierten Integrationsschritte er- reicht, daher gelangt ein erster Teil des bedingten Kaufpreises iHv TCHF 150 im Geschäftsjahr 2023/2024 zur Auszahlung.
Bei dem in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Betrag han- delt es sich um die Earn-Out-Komponente aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangte ein erster Teil der Earn-Out-Komponente iHv TEUR 600 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung.
Der undiskontierte, potentiell zu zahlende Betrag beträgt bei Erreichung der festgelegten Erfolgskennzahlen in einem der mit 31. März 2024 oder 31. März 2025 endenden Geschäftsjahre einmalig TEUR 1.300 (31.03.2022: TEUR 1.300). Bei Unterschreitung der festgelegten Erfolgskennzahlen erfolgt keine Earn-Out-Auszahlung.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Klassifizierung nach IFRS 9 und die Wertansätze der Finanzinstrumente ersichtlich.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Die Finanzinstrumente gliedern sich zum 31. März 2023 wie folgt:
| Fair Value – | Fair Value – | ||||
| Kategorie nach | Buch- | Level II | Level III | Fortgeführte | |
| Bilanzposition in TEUR | IFRS 9 | wert | (erfolgswirk- | (erfolgswirk- | Anschaf- |
| sam) | sam) | fungskosten | |||
| Zu fortgeführten | |||||
| Liquide Mittel | Anschaffungskosten | 26.563 | 0 | 0 | 26.563 |
| Liefer- und sonstige | Zu fortgeführten | 13.870 | 0 | 0 | 13.870 |
| Forderungen* | Anschaffungskosten | ||||
| Sonstige finanzielle | Erfolgswirksam zum | 153 | 145 | 8 | 0 |
| Vermögenswerte | beizulegenden Zeitwert | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten* | Erfolgswirksam zum | 1.234 | 0 | 1.234 | 0 |
| beizulegenden Zeitwert | |||||
| Liefer- und sonstige | Zu fortgeführten | 2.627 | 0 | 0 | 2.627 |
| Verbindlichkeiten* | Anschaffungskosten |
* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Die Finanzinstrumente gliederten sich zum 31. März 2022 wie folgt:
| Fair Value – | Fair Value – | ||||
| Kategorie nach | Buch- | Level II | Level III | Fortgeführte | |
| Bilanzposition in TEUR | IFRS 9 | wert | (erfolgswirk- | (erfolgswirk- | Anschaf- |
| sam) | sam) | fungskosten | |||
| Zu fortgeführten | |||||
| Liquide Mittel | Anschaffungskosten | 35.823 | 0 | 0 | 35.823 |
| Liefer- und sonstige | Zu fortgeführten | 9.389 | 0 | 0 | 9.389 |
| Forderungen* | Anschaffungskosten | ||||
| Sonstige finanzielle | Erfolgswirksam zum | 158 | 158 | 0 | 0 |
| Vermögenswerte | beizulegenden Zeitwert | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten* | Erfolgswirksam zum | 1.281 | 0 | 1.281 | 0 |
| beizulegenden Zeitwert | |||||
| Liefer- und sonstige | Zu fortgeführten | 2.338 | 0 | 0 | 2.338 |
| Verbindlichkeiten* | Anschaffungskosten |
* Die Buchwerte sind nicht mit der jeweiligen Bilanzposition abstimmbar, da diese Aufstellung nur für Finanzinstrumente gilt.
Wertberichtigungen zu Liefer- und sonstigen Forderungen sind mit den Liefer- und sonstigen Forderungen sal- diert ausgewiesen. Die kumulierten Wertberichtigungen betragen TEUR 5 (Vorjahr TEUR 4). Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde ein Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 0) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Folgenden sind die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten angegeben:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | -42 | -47 |
| Zinsen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 2 | 1 |
| Fremdwährungserträge/-aufwendungen aus Krediten und Forderungen (liquide Mittel) | 2 | 3 |
| Zinsen aus Krediten und Forderungen (Liefer- und sonstige Forderungen) | 2 | 2 |
| Wertminderungsaufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | -13 | -11 |
| Zinsen aus sonstigen Verbindlichkeiten | -16 | -8 |
| Gesamt | -65 | -60 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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4.1.
Originäre Finanzinstrumente
Bei den in der Bilanz angeführten Finanzinstrumenten handelt es sich um Wertpapiere, flüssige Mittel, Forde- rungen und Lieferantenkredite. Für die originären Finanzinstrumente gelten die bei den jeweiligen Bilanzposten angeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
4.2. Kreditrisiko
Bei den finanziellen Vermögenswerten stellen sämtliche ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Bo- nitäts- und Ausfallrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko von Forde- rungsausfällen kann aufgrund der Kundenstruktur und der angestrebten betraglichen Streuung als relativ gering eingeschätzt werden. Das Ausfallrisiko bei anderen, auf der Aktivseite dargestellten, originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Finanzinstitute bester Bonität handelt.
Dem grundsätzlich nicht auszuschließenden Risiko betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen sowie von Ansprüchen gegenüber diesen Institutionen wird durch die Auswahl von Instituten mit hoher Bonität und einer Streuung auf verschiedene Institute begegnet.
4.3. Liquiditätsrisiko
Aufgrund der Höhe der vorhandenen liquiden Mittel besteht kein wesentliches Liquiditätsrisiko. Der Konzern weist keine Bankverbindlichkeiten auf. Alle ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, ausgenommen die Leasing- verbindlichkeiten und die Earn-Out-Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, sind kurzfristig fällig.
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2023:
| in TEUR | Buchwert | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Earn-Out-Verbindlichkeit* | 1.234 | 0 | 1.234 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 2.627 | 2.627 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 7.492 | 2.000 | 5.684 | 1.108 |
* Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.
Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2022:
| in TEUR | Buchwert | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre |
| Earn-Out-Verbindlichkeit* | 1.281 | 0 | 1.281 | 0 |
| Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten | 2.338 | 2.338 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 5.902 | 1.651 | 4.386 | 0 |
* Im Falle des Eintrittes der Earn-Out-Bedingungen (siehe Punkt 4) beträgt der zu zahlende Betrag TEUR 1.300.
4.4. Zinsänderungsrisiko
Ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf den beizulegenden Zeitwert besteht bei den sonstigen finanziellen Ver- mögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar sind, kann das Zinsänderungsrisiko als nicht wesentlich bezeichnet werden.
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4.5. Währungsänderungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitutionen in einer anderen als der funktionalen Währung der Gesellschaft bestehen. Liquide Mittel in Fremdwährung bestehen in Schweizer Franken und US-Dollar.
Liquide Mittel
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Euro | 21.761 | 34.588 |
| US-Dollar | 1.654 | 911 |
| Schweizer Franken | 3.148 | 324 |
| Gesamt | 26.563 | 35.823 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Fremdwäh- rungsbewertung der liquiden Mittel) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der für den Konzern hauptsächlich relevanten Währungen und deren Auswirkung auf die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung. Betrachtet wird die Kursentwicklung der Be- richtswährung Euro zu den Fremdwährungen.
| in TEUR | Kursentwicklung | Auswirkung auf das Ergebnis | Auswirkung auf das Ergebnis |
| 2022/2023 | vor Steuern 2022/2023 | vor Steuern 2021/2022 | |
| US-Dollar | +10ꢀ% (1,1935) | -150 | -83 |
| -10ꢀ% (0,9765) | 184 | 101 | |
| Schweizer Franken | +10ꢀ% (1,1000) | -286 | -29 |
| -10ꢀ% (0,9000) | 350 | 36 |
Lieferforderungen nach Währungen
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Euro | 11.511 | 7.618 |
| US-Dollar* | 1.213 | 1.082 |
| Kanadische Dollar | 69 | 11 |
| Schweizer Franken* | 887 | 354 |
| Gesamt | 13.680 | 9.065 |
* Die Lieferforderungen in Fremdwährung werden im Wesentlichen in ausländischen Tochterunternehmen mit der jeweiligen Fremdwährung als funktionale Währung gehalten.
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5) Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1.
Langfristige Vermögenswerte
5.1.1. Sachanlagen
| Geleistete | ||||
| Gebäude | Betriebs- und | Anzahlungen | ||
| in TEUR | und bauliche | Geschäftsaus- | und Anlagen | Gesamt |
| Investitionen | stattung | im Bau | ||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 1. April 2021 | 12.855 | 19.609 | 0 | 32.464 |
| Zugänge | 2.852 | 4.660 | 1.169 | 8.681 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 50 | 16 | 0 | 66 |
| Abgänge | -446 | -2.174 | 0 | -2.620 |
| Umbuchung | 577 | 314 | -891 | 0 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | 36 | 219 | 0 | 255 |
| Stand zum 31. März 2022 | 15.924 | 22.644 | 278 | 38.846 |
| Stand zum 1. April 2022 | 15.924 | 22.644 | 278 | 38.846 |
| Zugänge | 3.300 | 3.388 | 10 | 6.698 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 573 | 36 | 0 | 609 |
| Abgänge | -252 | -1.554 | 0 | -1.806 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | -12 | 129 | 0 | 117 |
| Stand zum 31. März 2023 | 19.533 | 24.643 | 288 | 44.464 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand zum 1. April 2021 | -6.637 | -13.504 | 0 | -20.141 |
| Zugänge | -2.033 | -3.787 | 0 | -5.820 |
| Abgänge | 351 | 2.122 | 0 | 2.473 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | -16 | -131 | 0 | -147 |
| Stand zum 31. März 2022 | -8.335 | -15.300 | 0 | -23.635 |
| Stand zum 1. April 2022 | -8.335 | -15.300 | 0 | -23.635 |
| Zugänge | -2.388 | -3.803 | 0 | -6.191 |
| Abgänge | 292 | 1.641 | 0 | 1.933 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | 4 | -56 | 0 | - 52 |
| Stand zum 31. März 2023 | -10.427 | -17.518 | 0 | -27.945 |
| Buchwerte | ||||
| Zum 1. April 2021 | 6.218 | 6.105 | 0 | 12.323 |
| Zum 31. März 2022 | 7.589 | 7.344 | 278 | 15.211 |
| Zum 31. März 2023 | 9.106 | 7.125 | 288 | 16.519 |
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Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte nach IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
| Stand zum 1. April 2021 | 4.740 | 575 | 5.315 |
| Zugänge | 1.978 | 132 | 2.110 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 50 | 0 | 50 |
| Abschreibung des Geschäftsjahres | -1.494 | -267 | -1.761 |
| Abgänge | -93 | -13 | -106 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | 20 | 0 | 20 |
| Stand zum 31. März 2022 | 5.201 | 427 | 5.628 |
| Stand zum 1. April 2022 | 5.201 | 427 | 5.628 |
| Zugänge | 2.288 | 330 | 2.618 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 551 | 30 | 581 |
| Abschreibung des Geschäftsjahres | -1.609 | -281 | -1.890 |
| Abgänge | 41 | 113 | 154 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | 15 | 0 | 15 |
| Stand zum 31. März 2023 | 6.487 | 619 | 7.106 |
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen für Sachanlagen aktiviert.
Die nach IFRS 16 bilanzierten Leasingaktivitäten umfassen geleaste Gebäude sowie geleaste Kraftfahrzeuge.
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5.1.2. Immaterielle Vermögenswerte
| Kunden- | Software- | ||||
| Selbst | beziehungen | lizenzen und | |||
| in TEUR | Firmenwert | erstellte | und Auf- | andere | Gesamt |
| Software | tragsbestand | Rechte | |||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand zum 1. April 2021 | 2.825 | 541 | 304 | 834 | 4.504 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 176 | 176 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 692 | 508 | 163 | 0 | 1.363 |
| Stand zum 31. März 2022 | 3.517 | 1.049 | 467 | 1.010 | 6.043 |
| Stand zum 1. April 2022 | 3.517 | 1.049 | 467 | 1.010 | 6.043 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 69 | 69 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 1.939 | 702 | 742 | 0 | 3.383 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | -2 | -2 |
| Anpassung Erstkonsolidierung | -246 | 0 | 0 | 0 | -246 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | -81 | -29 | -31 | 0 | -141 |
| Stand zum 31. März 2023 | 5.129 | 1.722 | 1.178 | 1.077 | 9.106 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand zum 1. April 2021 | 0 | -189 | -57 | -543 | -789 |
| Zugänge | 0 | -133 | -37 | -127 | -297 |
| Stand zum 31. März 2022 | 0 | -322 | -94 | -670 | -1.086 |
| Stand zum 1. April 2022 | 0 | -322 | -94 | -670 | -1.086 |
| Zugänge | 0 | -278 | -161 | -138 | -577 |
| Nettoumrechnungsdifferenzen | 0 | -1 | 0 | 1 | 0 |
| Stand zum 31. März 2023 | 0 | -601 | -255 | -807 | -1.663 |
| Buchwerte | |||||
| Zum 1. April 2021 | 2.825 | 352 | 247 | 291 | 3.715 |
| Zum 31. März 2022 | 3.517 | 727 | 373 | 340 | 4.957 |
| Zum 31. März 2023 | 5.129 | 1.121 | 923 | 270 | 7.443 |
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden außerhalb von Erstkonsolidierungen keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr TEUR 0).
Die Position „Kundenbeziehungen und Auftragsbestand“ resultiert aus der Erstkonsolidierung der Xpublisher GmbH aus dem Geschäftsjahr 2019/2020, der KnowledgeFox GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021/2022 und der Fabasoft 4teamwork AG aus dem Geschäftsjahr 2022/2023.
In den immateriellen Vermögenswerten ist ein Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Xpublisher GmbH in Höhe von TEUR 2.825 (Vorjahr TEUR 2.825), aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH in Höhe von TEUR 446 (Vorjahr TEUR 692) sowie aus dem Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG im Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von TEUR 1.858 enthalten.
Die Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Xpublisher GmbH“, der zahlungsmittelgene- rierenden Einheit (ZGE) „KnowledgeFox GmbH“ sowie der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) „Fabasoft 4teamwork AG“ werden grundsätzlich jährlich im vierten Quartal auf deren Werthaltigkeit überprüft. Zu jedem Stichtag wird darüberhinaus eine Triggering Event Analyse vorgenommen. Hierfür wird der erzielbare Betrag der ZGE durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt.
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Dies erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einer fünfjährigen Detailplanungsphase und darauffolgen- der ewiger Rente. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Xpublisher GmbH“ beträgt 8,60ꢀ% nach Steuern (Vorjahr 6,83ꢀ%) bzw. 11,04ꢀ% vor Steuern (Vorjahr 8,64ꢀ%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) angenommen. Der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) für die ZGE „Know- ledgeFox GmbH“ beträgt 17,60ꢀ% nach Steuern (Vorjahr 14,62ꢀ%) bzw. 21,28ꢀ% vor Steuern (Vorjahr 16,47ꢀ%), die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) angenommen. Für die ZGE „Fabasoft 4teamwork AG“ beträgt der herangezogene Abzinsungssatz (WACC) 11,10ꢀ% nach Steuern bzw. 13,24ꢀ% vor Steuern, die Wachs- tumsrate in der ewigen Rente wurde mit 2ꢀ% angenommen.
Die Detailplanungsphase von fünf Jahren basiert auf dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget sowie auf der Einschätzung des Managements zum Umsatzwachstum. Die Management-Einschätzungen werden auf Basis von Vergangenheits- und Erfahrungswerten gebildet. Der herangezogene Abzinsungssatz basiert auf einem risiko- freien Zinssatz, welcher auf Basis der Svensson-Methodik errechnet wird. Dieser wird bereinigt um einen Risiko- zuschlag, der das spezifische Risiko der ZGE und das erhöhte Risiko einer Eigenkapitalinvestition widerspiegelt. Basis hierfür sind externe Informationen die sich mit den internen Einschätzungen des Managements decken.
Aus den durchgeführten Wertminderungstests ergibt sich kein Wertberichtigungsbedarf.
Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen auf den Nutzungswert:
| Änderung | Änderung | Änderung | ||
| Nutzungswert | Nutzungswert | Nutzungswert | ||
| Xpublisher GmbH | KnowledgeFox GmbH | Fabasoft 4teamwork AG | ||
| Veränderung des | ||||
| Diskontierungssatzes um | 1ꢀ% | -1.031 | -118 | -665 |
| -1ꢀ% | 1.403 | 134 | 825 | |
| Veränderung des | ||||
| Wachstums in der ewigen | 1ꢀ% | 1.139 | 94 | 760 |
| Rente um | ||||
| -1ꢀ% | -839 | -82 | -610 | |
| Veränderung der jährlichen | 10ꢀ% | 715 | 193 | 721 |
| freien Cashflows um | ||||
| -10ꢀ% | -715 | -193 | 721 |
Durch die angegebenen Sensitivitäten würde kein Wertberichtigungsbedarf entstehen.
5.1.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Beginn des Geschäftsjahres | 158 | 169 |
| Zuführung | 7 | 0 |
| Zeitwertänderung | -12 | -11 |
| Ende des Geschäftsjahres | 153 | 158 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen zum Großteil aus Investmentzertifikaten. Hierbei handelt es sich um langfristig gehaltene Wertpapiere, da keine Veräußerungsabsicht innerhalb der nächsten zwölf Monate besteht.
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5.1.4. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die unter den sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerten aktivierten Vertragsgewinnungskosten nach IFRS 15 gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Beginn des Geschäftsjahres | 452 | 401 |
| Auflösung | -291 | -243 |
| Zuführung | 252 | 294 |
| Ende des Geschäftsjahres | 413 | 452 |
5.1.5. Latente Steuern
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
| Erstkonsolidierung | Konzerngesamt- | |||
| in TEUR | 01.04.2022 | Fabasoft | ergebnisrechnung | 31.03.2023 |
| 4teamwork AG | Veränderung | |||
| Rückstellungen für langfristige | ||||
| Personalverpflichtungen | 771 | 0 | -332* | 439 |
| Anlagevermögen | -275 | 0 | -50 | -325 |
| Vertragsvermögenswerte | -62 | 0 | -22 | -84 |
| Vertragsgewinnungskosten | -103 | 0 | 7 | -96 |
| Teilwertabschreibungen gemäß | 6 | 0 | -6 | 0 |
| §ꢀ12 KStG | ||||
| Verlustvorträge | 179 | 0 | 391 | 570 |
| Sonstige Rückstellungen | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0 | 0 | -16 | -16 |
| FV-Bewertung Wertpapiere | 0 | 0 | 1 | 1 |
| Aktive latente Steuern | 517 | 0 | -27 | 490 |
| Vertragsvermögenswerte | -429 | -6 | -160 | -595 |
| Anlagevermögen | -440 | -262 | 212 | -490 |
| Verlustvorträge | 403 | 6 | 1 | 410 |
| Abgrenzungsposten | 8 | 0 | 1 | 9 |
| Vertragsgewinnungskosten | -4 | 0 | 2 | -2 |
| Sonstige Rückstellungen | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -56 | -38 | 94 | 0 |
| Passive latente Steuern | -516 | -300 | 150 | -666 |
| Latente Steuern gesamt | 1 | -300 | 123 | -176 |
* Davon wurden TEUR -86 als Teil des sonstigen Ergebnisses erfasst und mit den Neubewertungseffekten aus Abfertigungen saldiert.
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Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechnen sich zum 31. März 2023 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender | Steuersatz | Angesetzte | Nicht angesetzte |
| Verlustvortrag | latente Steuern | latente Steuern | ||
| Mindbreeze Corporation | 826 | 17ꢀ% | 143 | 0 |
| Xpublisher GmbH | 1.438 | 31ꢀ% | 452 | 0 |
| Fabasoft 4teamwork AG | 1.267 | 21ꢀ% | 267 | 0 |
| Xpublisher Inc. | 94 | 21ꢀ% | 0 | 20 |
| KnowledgeFox GmbH | 512 | 23ꢀ% | 118 | 0 |
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu- errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ% als auch auf Ebene eines US- Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 7,12ꢀ%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17ꢀ%.
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ%.
Die latenten Steuerforderungen für Verlustvorträge berechneten sich zum 31. März 2022 wie folgt:
| in TEUR | Bestehender | Steuersatz | Angesetzte | Nicht angesetzte |
| Verlustvortrag | latente Steuern | latente Steuern | ||
| Mindbreeze Corporation | 1.637 | 17ꢀ% | 285 | 0 |
| Xpublisher GmbH | 598 | 30ꢀ% | 179 | 0 |
| Fabasoft SchweizAG | 889 | 22ꢀ% | 0 | 196 |
| Xpublisher Inc. | 210 | 14ꢀ% | 0 | 28 |
| KnowledgeFox GmbH | 512 | 23ꢀ% | 118 | 0 |
Die ausgewiesenen Verlustvorträge in der Mindbreeze Corporation ergaben sich insbesondere aufgrund der steu- errechtlichen Sofortabschreibung von Zugängen des Sachanlagevermögens. Die Verlustvorträge der Mindbreeze Corporation bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ% als auch auf Ebene eines US- Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 6,34ꢀ%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 17ꢀ%.
Die Verlustvorträge der Xpublisher Inc. bestehen sowohl bundesweit mit einem effektiven Steuersatz von 21ꢀ% als auch auf Ebene eines US-Bundesstaates mit einem effektiven Steuersatz von 4,74ꢀ%. Der daraus resultierende Mischsteuersatz beträgt 14ꢀ%.
Das Management geht auf Basis aktueller Planungsrechnungen von der Realisierbarkeit der angesetzten latenten Steuerforderungen aus.
Realisierung der latenten Steuerforderungen:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich nach mehr als | ||
| 12 Monaten realisiert werden | 745 | 639 |
| Latente Steuerforderungen, die voraussichtlich innerhalb von | -255 | -122 |
| 12 Monaten realisiert werden | ||
| 490 | 517 |
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Realisierung der latenten Steuerverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich nach mehr als | ||
| 12 Monaten realisiert werden | 263 | 107 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, die voraussichtlich innerhalb von | -929 | -623 |
| 12 Monaten realisiert werden | ||
| -666 | -516 |
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, weil die in Tochtergesellschaften angefallenen Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben bzw. bei Veräußerung keiner Besteuerung unterliegen.
5.2. Kurzfristige Vermögenswerte
5.2.1. Liefer- und sonstige Forderungen
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Lieferforderungen | 13.680 | 9.065 |
| Sonstige Forderungen | 529 | 350 |
| davon Vorsteuerrückerstattung | 76 | 0 |
| davon Kautionen | 89 | 53 |
| davon soziale Sicherheit | 263 | 26 |
| davon übrige Forderungen | 101 | 271 |
| Abgegrenzte Kosten | 1.444 | 1.019 |
| Gesamt | 15.653 | 10.434 |
Die Lieferforderungen werden im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen bilanziert, mit einzelnen Kunden bestehen gesondert vereinbarte Fälligkeiten, die ebenfalls im kurzfristigen Bereich liegen. Es bestehen keine variablen Gegenleistungen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferforderungen:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Noch nicht fällig | 9.434 | 6.964 |
| Überfällig und wertgemindert (individuell) | 7 | 5 |
| Überfällig, aber nicht wertgemindert | 4.239 | 2.096 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 2.743 | 1.590 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 372 | 183 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 519 | 228 |
| Über 180 Tage | 605 | 95 |
Die Buchwerte der Lieferforderungen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Es bestehen Wertbe- richtigungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 4) – siehe Punkt 2.9. Insbesondere aufgrund der Branchenstruktur der überfälligen Forderungen, der nach dem Bilanzstichtag eingegangenen Zahlungen und einer detaillierten Analyse der überfälligen Forderungen ist kein weiterer Wertberichtigungsbedarf gegeben.
Als abgegrenzte Kosten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
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5.2.2. Liquide Mittel
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Kassenbestand | 3 | 7 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 26.560 | 35.816 |
| Gesamt | 26.563 | 35.823 |
5.3. Eigenkapital
Zum Stichtag 31. März 2023 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 11.000 (Vorjahr TEUR 11.000). Es setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien (Vorjahr 11.000.000) zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zusammen.
Der Konzern betrachtet als Eigenkapital die nach IFRS als solche auszuweisenden Bestandteile. Das Eigenkapi- tal-Management ist darauf fokussiert, die im Konzern betriebenen Unternehmen abgesichert und eigenständig fortführen zu können, mit Hilfe der Eigenkapitalausstattung das für die Unternehmensgruppe wichtige Wachs- tumsthema gut auf dem Weg zu halten und durch unternehmerisches Handeln und Denken verantwortungsvoll nutzbare Liquidität in zukunftsfähige Unternehmensbeteiligungen zu investieren oder solche Investments aus- zubauen.
Im Einklang mit der Branche überwacht der Konzern das Kapital auf Basis der Eigenkapitalquote. Diese Quote errechnet sich, indem man das Eigenkapital durch das Gesamtkapital dividiert. Die Eigenkapitalquote des Fabasoft Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag 38ꢀ% (39ꢀ% zum 31. März 2022).
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 4. Juli 2022 wurden unter anderem folgende Be- schlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen Anteil von 10ꢀ% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10ꢀ% über und geringstenfalls 20ꢀ% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar- einlage als auch gemäß §ꢀ172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ꢀ169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ꢀ170 Abs. 2 AktG).
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 eine Divi- dende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
5.3.1. Rücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 19.555 (31.03.2022: TEUR 19.555) betrifft Agio in Höhe von TEUR 17.173 (31.03.2022: TEUR 17.173). Der Rest resultiert in Höhe von TEUR 2.069 (31.03.2022: TEUR 2.069) aus Umgründun- gen und in Höhe von TEUR 313 (31.03.2022: TEUR 313) aus ehemaligen Optionsprogrammen.
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5.3.2. Eigene Aktien
Zum Stichtag 31. März 2023 werden keine eigenen Aktien gehalten.
5.4. Langfristige Schulden
5.4.1. Rückstellungen für Abfertigungen
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Zinssatz | 3,65ꢀ% | 1,20ꢀ% |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 4,20ꢀ% | 2,54ꢀ% |
| Fluktuation | 1,27ꢀ% | 1,39ꢀ% |
Die Berechnung der Rückstellung für Abfertigungen für den Vorstand und die Dienstnehmer:innen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der biometrischer Richttafeln AVÖ 2018-P. Das Pensionseintrittsalter ergibt sich aus dem Minimum aus dem Pensionsalter gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionsalter wegen langer Versicherungsdauer. Die Fluktuation wurde auf Basis von unternehmensindividuellen Erfahrungswerten berechnet.
Die Plan Duration (durchschnittlich gewichtete Laufzeit) beträgt 6,38 Jahre.
Der Abfertigungsaufwand setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Dienstzeitaufwand | 300 | 137 |
| Zinsaufwand | 46 | 15 |
| Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen | 255 | 209 |
| Summe Abfertigungsaufwand | 601 | 361 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | -262 | -241 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | -97 | 64 |
| Summe Neubewertungseffekte (-/+ Gewinn/Verlust) | -359 | -177 |
Die Komponenten des Abfertigungsaufwandes (laufender Dienstzeitaufwand, Zinsaufwand, zu leistende Ab- fertigungszahlungen, Einzahlungen an Mitarbeitervorsorgekassen) werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis (abzüglich latenter Steuern) erfasst und über die sons- tigen Rücklagen abgeschlossen.
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| Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Wert per 31.03. des Vorjahres | 3.885 | 3.911 |
| Dienstzeitaufwand | 300 | 136 |
| Zinsaufwand | 46 | 15 |
| Abfertigungsleistungen | -1.164* | 0 |
| Neubewertungseffekte | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Änderung ökonomischer Annahmen | -262 | -241 |
| -/+ Erfahrungsgewinn/-verlust | -97 | 64 |
| Wert per 31.03. | 2.708 | 3.885 |
* Die Auszahlung der Abfertigung in Höhe von TEUR 895 erfolgt erst im nächsten Geschäftsjahr und wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
5.4.2. Rückstellungen für Pensionen
Wie in Punkt 2.12 dargelegt, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 die Pensionszusage geändert und der Anspruch der Begünstigten auf die Höhe des Deckungswertes der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherungsver- träge zum jeweiligen Stichtag festgelegt. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe der Deckungswerte der Versicherungsverträge angesetzt. In der Bilanz werden Verpflichtung und Deckungswerte (Planvermögen) aufgrund der Kongruenz, der Verpfändung und der Insolvenzfestigkeit des Vermögens saldiert. Es bestehen keine nicht abgedeckten Teile der Pensionsrückstellungen.
Die Höhe der Deckungswerte beträgt zum Stichtag 31. März 2023 TEUR 5.552 (Vorjahr TEUR 5.056).
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Dienstzeitaufwand | 421 | 421 |
| Zinsaufwand | 91 | 57 |
| Zinsertrag | -91 | -57 |
| Summe Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Neubewertungseffekte (Gewinn/Verlust) | -16 | 46 |
| Beizulegender | |||
| Entwicklung der Nettoschuld in TEUR | Leistungsorientierte | Zeitwert des | Nettoschuld |
| Verpflichtung | Planvermögens | ||
| Wert per 31.03.2022 | 5.056 | -5.056 | 0 |
| Dienstzeitaufwand | 421 | 0 | 421 |
| Zinsaufwand/Zinsertrag | 91 | -91 | 0 |
| Versicherungsmathematische Effekte/Erträge aus | -16 | 16 | 0 |
| Planvermögen ohne Zinserträge | |||
| Vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge | 0 | -421 | -421 |
| Wert per 31.03.2023 | 5.552 | -5.552 | 0 |
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5.4.3. Sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 5.731 | 4.211 |
| Earn-Out-Verbindlichkeiten | 1.234 | 1.281 |
| Gesamt | 6.965 | 5.492 |
5.5. Kurzfristige Schulden
5.5.1. Liefer- und sonstige Verbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Lieferverbindlichkeiten | 2.627 | 2.338 |
| Erhaltene Anzahlungen | 1.325 | 996 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 | 1.761 | 1.691 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 1.387 | 898 |
| Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit | 470 | 499 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.384 | 4.183 |
| davon kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer | 5.359 | 3.509 |
| davon übrige Verbindlichkeiten | 25 | 674 |
| Gesamt | 12.954 | 10.605 |
Die kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube, Sonderzahlungen, Erfolgsvergütungen und bereits vereinbarte Abfertigungszahlungen zu- sammen.
Fälligkeitsstruktur der Lieferverbindlichkeiten:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Noch nicht fällig | 2.328 | 2.218 |
| Überfällig | 299 | 120 |
| Zwischen 1 und 60 Tagen | 299 | 120 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen | 0 | 0 |
| Zwischen 91 und 180 Tagen | 0 | 0 |
| Über 180 Tage | 0 | 0 |
Alle übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. März 2023 noch nicht fällig.
Die Buchwerte entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert.
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5.5.2. Ertragsteuerverbindlichkeiten
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Österreich | 775 | 2.536 |
| Ausland | 697 | 3.328 |
| Gesamt | 1.472 | 5.864 |
5.5.3. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten vorausbezahlte Erlöse für Softwareaktualisierungs-, Cloud-Service- und Appliancevereinbarungen sowie Supportverträge, die nicht vor dem Geschäftsjahr 2023/2024 ergebniswirksam werden.
Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten:
| in TEUR | 01.04.2022 | Auflösung | Zuführung | 31.03.2023 |
| 2022/2023 | 2022/2023 | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | ||||
| nach IFRS 15 | 15.896 | -14.832 | 17.688 | 18.752 |
Hierin enthalten sind sich aus Dienstleistungsaufträgen ergebende Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15 in Höhe von TEUR 264 (Vorjahr TEUR 798).
Die Laufzeiten der Vertragsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Bis zu einem Jahr | 18.482 | 14.832 |
| Über einem Jahr | 270 | 1.064 |
| Gesamt | 18.752 | 15.896 |
5.6. Investitionszuschüsse
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Investitionsprämie | 139 | 187 |
| Gesamt | 139 | 187 |
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14ꢀ% der getätigten Investitionen.
Hinsichtlich der ertragswirksamen Auswirkungen der Auflösung von Investitionszuschüssen siehe Punkt 6.2.
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6) Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
6.1.
Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2022/2023 betreffen TEUR 6.652 (Vorjahr TEUR 4.959) zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen. Für nähere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen siehe die Details zur Segmentbericht- erstattung unter Punkt 8.
6.2. Sonstige betriebliche Erträge
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 4 | 64 |
| Sonstige Erträge | 559 | 153 |
| davon Fremdwährungsgewinne | 317 | 47 |
| davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen | 53 | 36 |
| Gesamt | 563 | 217 |
6.3. Personalaufwand
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Gehälter | 29.156 | 23.429 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 601 | 361 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 437 | 376 |
| Aufwendungen für gesetzliche Sozialabgaben | 6.482 | 5.325 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 692 | 639 |
| Gesamt | 37.368 | 30.130 |
6.4. Aufwand für planmäßige Abschreibungen
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 6.191 | 5.820 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 577 | 297 |
| Gesamt | 6.768 | 6.117 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
6.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen | 137 | 76 |
| Instandhaltung | 943 | 475 |
| Mieten* und Betriebskosten | 1.069 | 883 |
| Kraftfahrzeug- und Leasingaufwendungen* | 406 | 365 |
| Betriebsaufwendungen | 2.418 | 1.723 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 1.357 | 987 |
| Prüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwand | 599 | 372 |
| Investor Relations | 188 | 157 |
| Versicherungsprämien | 265 | 216 |
| Personalsuche | 621 | 779 |
| Nachrichtenaufwand | 326 | 282 |
| Aus- und Weiterbildung | 532 | 94 |
| Sonstiges | 843 | 521 |
| Verwaltungsaufwendungen | 4.731 | 3.408 |
| Markenregistrierungen | 241 | 163 |
| Reiseaufwand | 609 | 257 |
| Werbeaufwand | 3.362 | 2.180 |
| Sonstiges | 51 | 46 |
| Vertriebsaufwendungen | 4.263 | 2.646 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 11.549 | 7.853 |
*exkl. IFRS 16-Verträge
Der Leasingaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 120 (Vorjahr TEUR 113). Der Leasingaufwand für Leasingverhältnisse von geringem Wert, welche nach IFRS 16.6 bilanziert werden, beträgt im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 7 (Vorjahr TEUR 1).
6.6. Finanzergebnis
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Zinsen | -146 | -284 |
| davon Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -112 | -17 |
| Fremdwährungserträge/-aufwendungen | 2 | 4 |
| Gesamt | -144 | -280 |
Neben den dargestellten Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten resultiert der Zinsaufwand insbesondere aus Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Earn-Out-Bilanzierung.
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6.7. Ertragsteuern
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Österreich | -1.491 | -1.677 |
| Ausland | -1.727 | -1.619 |
| Laufende Ertragsteuern | -3.218 | -3.296 |
| Österreich | -216 | -17 |
| Ausland | 416 | -57 |
| Latente Steuern | 200 | -74 |
| Gesamt | -3.018 | -3.370 |
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes von 25ꢀ% (bis 31. Dezember 2022) sowie 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 9.843 | 11.250 |
| Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2022/2023: | -2.436 | -2.812 |
| 25ꢀ% (bis 31.12.2022) sowie 24ꢀ% (ab 01.01.2023) (Vorjahr: 25ꢀ%) | ||
| Steuerliche Auswirkungen aus: | ||
| Ausländische Steuersätze | -432 | -368 |
| Auswirkungen von Steuersatzänderungen | 47 | -48 |
| Steuerfreie Erträge und sonstige steuerfreie Posten | 46 | 16 |
| Währungsdifferenzen | 14 | -7 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -329 | -97 |
| Anpassung latente Steuern | 11 | -2 |
| Anschaffungsnebenkosten Unternehmenserwerb | -11 | -6 |
| Veränderung aktive latente Steuer aus Teilwertabschreibungen gemäß | -6 | -6 |
| §ꢀ12 KStG | ||
| Veränderung von nicht angesetzten passiven/aktiven latenten Steuern | 175 | -97 |
| Aperiodische Ertragsteuer | -97 | 57 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | -3.018 | -3.370 |
7)
Konzerngeldflussrechnung
Die Geldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
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8) Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns ist nach Regionen basierend auf dem Standort der Vermögenswerte aufgebaut.
| Geschäftsjahr 2022/2023 | Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige | Konzern |
| in TEUR | Länder | ||||
| Bruttoumsätze | 47.795 | 34.769 | 4.603 | 8.778 | 95.945 |
| abzgl. intersegmentärer | -24.575 | -1.632 | -147 | -364 | -26.718 |
| Umsätze | |||||
| Umsatz mit externen | 23.220 | 33.137 | 4.456 | 8.414 | 69.227 |
| Kunden | |||||
| Betriebsergebnis | 7.775 | 2.887 | -488 | -187 | 9.987 |
| Aufwand für planmäßige | 4.226 | 1.142 | 330 | 1.070 | 6.768 |
| Abschreibungen |
| Überleitungsrechnung in TEUR | |
| Betriebsergebnis Segmente | 9.987 |
| Finanzergebnis Konzern | -144 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 9.843 |
| Geschäftsjahr 2021/2022 | Österreich | Deutschland | Schweiz | Sonstige | Konzern |
| in TEUR | Länder | ||||
| Bruttoumsätze | 40.194 | 29.965 | 2.383 | 6.758 | 79.300 |
| abzgl. intersegmentärer | -20.415 | -412 | -87 | -118 | -21.032 |
| Umsätze | |||||
| Umsatz mit externen | 19.779 | 29.553 | 2.296 | 6.640 | 58.268 |
| Kunden | |||||
| Betriebsergebnis | 7.115 | 5.087 | -481 | -191 | 11.530 |
| Aufwand für planmäßige | 4.007 | 1.189 | 105 | 816 | 6.117 |
| Abschreibungen |
| Überleitungsrechnung in TEUR | |
| Betriebsergebnis Segmente | 11.530 |
| Finanzergebnis Konzern | -280 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 11.250 |
Die Hauptentscheidungsträger betrachten das Unternehmen aus einer geografischen Perspektive.
Die berichtspflichtigen Geschäftssegmente erwirtschaften ihren Umsatz hauptsächlich durch die Herstellung und den Verkauf von Softwareprodukten und die Bereitstellung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 beruhen Umsätze in Höhe von TEUR 9.686 auf Transaktionen mit einem einzel- nen Kunden. Diese Umsätze entfallen auf das Segment Deutschland. Im Vorjahr beruhten Umsätze in Höhe von TEUR 9.416 auf Transaktionen mit einem einzelnen Kunden und betrafen das Segment Deutschland.
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42
Die interne Berichterstattung erfolgt analog zur externen Berichterstattung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Das interne Berichtswesen basiert im Wesentlichen auf Informationen der Ertragskraft. Diese Informationen wer- den monatlich im Rahmen von Reportingberichten an die Hauptentscheidungsträger kommuniziert und dienen diesen als Entscheidungsgrundlage.
Im Segment „Sonstige Länder“ sind die Aktivitäten der Vertriebsgesellschaften der geografischen Region USA zusammengefasst.
Abgesehen von planmäßigen Abschreibungen gab es keine sonstigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen in den einzelnen Segmenten.
Um dem allgemeinen Trend in der Softwareindustrie – dem Transformationsprozess vom Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten gegen Einmalgebühr in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr – in der Berichterstattung Rechnung zutragen, erfolgt eine Aufgliederung der Umsätze nach wiederkehrenden Umsatz- erlösen aus Dauerschuldverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Restlaufzeiten (Recurring Umsätze) und Umsätzen, die nicht auf Dauerschuldverhältnissen beruhen (Non-Recurring Umsätze).
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragsart:
| in TEUR | 2022/2023 | 2020/2021 |
| Recurring Umsätze | 36.617 | 31.010 |
| Non-Recurring Umsätze | 32.610 | 27.258 |
| davon Software | 1.635 | 2.469 |
| davon Professional Services | 30.975 | 24.789 |
| Gesamt | 69.227 | 58.268 |
In den Recurring Umsätzen sind insbesondere Softwareaktualisierungen, Nutzungsgebühren für Mindbreeze InSpire, Fabasoft PROCECO Solution und Xpublisher-Produkte sowie wiederkehrende Professional Services Um- sätze (bspw. für Support und Betriebsführung) enthalten.
Die Non-Recurring Umsätze umfassen Einmallizenzen (Software) sowie Umsätze für Beratungsleistungen (Pro- fessional Services).
Mit Ausnahme der Einmallizenzen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen erfolgt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert (siehe Punkt 2.14).
9) Sonstige Angaben
9.1.
Ergebnis je Aktie
9.1.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird auf Basis des gewichteten Durchschnitts des gezeichneten Kapitals in der Berichtsperiode unter Berücksichtigung der eigenen Aktien (siehe Punkt 5.3.2) berechnet.
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares | ||
| Jahresergebnis (in TEUR) | 6.290 | 7.425 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 11.000.000 | 11.000.000 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,57 | 0,68 |
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9.1.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um Optionsrechte erhöht wird.
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares | ||
| Jahresergebnis (in TEUR) | 6.290 | 7.425 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien | 11.000.000 | 11.000.000 |
| inkl. Optionsrechte (in Stück) | ||
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,57 | 0,68 |
9.2. Aufwand für Forschung und Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 21.268 (Vorjahr TEUR 16.482) getätigt, die vor allem in Personalaufwendungen und Abschreibungen für Investitionen ihren Niederschlag finden.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aktiviert, da die Nach- weise über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung als immaterieller Vermögenswert (siehe Punkt 2.5) nicht vollständig erbracht werden konnten. Softwareforschung und -entwicklung sind zyklisch und iterativ eng vernetzte Prozesse. Aufgrund der im Konzern angewendeten Scrum-Methode handelt es sich um beständig rollierende Prozesse. Darüber hinaus ist der Nachweis der technologischen Realisierbarkeit unter wettbewerbs- fähigen Kosten und Kundenakzeptanz meist erst kurz vor Marktreife möglich.
9.3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aufgrund von Leasingverträgen und Mietverträgen (inkl. nach IFRS 16 bilanzierter Leasing- güter) betragen:
| in TEUR | 31.03.2023 | 31.03.2022 |
| Bis zu einem Jahr | 2.299 | 1.906 |
| Zwischen einem und fünf Jahre | 5.358 | 4.799 |
| Gesamt | 7.657 | 6.705 |
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG den seinerzeitigen Kaufvertrag vom 13. März 2019 (ca. 11.000 m2 große Grund- stücksfläche und eine ca. 4.500 m2 große Grundstücksfläche) einvernehmlich mit der Verkäuferseite beendet. Mit 3. August 2021 besteht nunmehr ein Kaufvertrag bezogen auf Bauerwartungsland, der lediglich unter der aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung ist noch nicht erteilt, das Rechtsverfahren ist vor dem Landesverwaltungsgericht anhängig und zum 31. März 2023 bzw. dem jetzigen Erhellungszeitraum auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
9.4. Angaben über nahestehende Personen und Arbeitnehmer
9.4.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
| Angestellte | 419 | 352 |
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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9.4.2. Gliederung der Aufwendungen für Abfertigungen
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte | 278 | 124 |
| Andere Arbeitnehmer | 323 | 237 |
| Gesamt | 601 | 361 |
9.4.3. Gliederung der Aufwendungen für Altersversorgung
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Mitglieder des Vorstandes | 421 | 421 |
9.4.4. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter in der Au (bis 30. Juni 2022)
Ing. Oliver Albl, Haag am Hausruck (ab 1. Mai 2022)
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau (ab 1. Juli 2022)
Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für den Vorstand betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 2.051 (Vorjahr TEUR 1.494) und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Laufende Bezüge | 1.455 | 1.001 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Abfertigungen | 174 | 72 |
| Aufwendungen MV-Beiträge | 1 | 0 |
| Die im Jahresergebnis erfassten Aufwendungen für Altersversorgung | 421 | 421 |
| Gesamt | 2.051 | 1.494 |
9.4.5. Aufsichtsräte der Fabasoft AG
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Dr. Peter Posch, Wels (bis 4. Juli 2022)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (ab 4. Juli 2022)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 104 (Vorjahr TEUR 80).
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Dem Prüfungsausschuss der Fabasoft AG gehören folgende Aufsichtsratsmitglieder an:
Prof. Dr. Andreas Altmann, Innsbruck (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr, Linz (Mitglied)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl, Linz (Mitglied) Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner, Linz (Mitglied)
Prof. Dr. Altmann verfügt hierbei über besonderen Sachverstand (Kenntnisse und praktische Erfahrung) auf dem Gebiet Finanz- und Rechnungswesen sowie Berichterstattung. Weiters verfügt Mag. Schwinghammer-Hauslei- thner über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Roithmayr über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.
9.4.6. Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung, Linz, Hauptaktionär der Fabasoft AG
Mag.a Birgit Fallmann, Gattin von Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Angestellte der Fabasoft AG (laufende Bezüge TEUR 56, Vorjahr TEUR 56).
Mit den sonstigen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen im Geschäftsjahr 2022/2023 keine wei- teren Geschäftsbeziehungen.
9.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 279 (Vorjahr TEUR 192) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| in TEUR | 2022/2023 | 2021/2022 |
| Prüfung Konzernabschluss | 29 | 34 |
| Prüfung/Review der Jahresabschlüsse von in den Konzernabschluss | 137 | 119 |
| einbezogenen Unternehmen | ||
| davon Fabasoft AG | 15 | 14 |
| davon Mindbreeze GmbH | 15 | 15 |
| davon Fabasoft R&D GmbH | 13 | 13 |
| davon Fabasoft International Services GmbH | 7 | 7 |
| davon Fabasoft Austria GmbH | 13 | 13 |
| davon andere Bestätigungsleistungen | 74 | 57 |
| Prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse | 24 | 24 |
| Sonstige Leistungen | 89 | 15 |
| Gesamt | 279 | 192 |
9.6. Direkte und indirekte Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas, der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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46
9.7. COVID-19
Die COVID-19 Pandemie hatte im Berichtszeitraum keine bilanziellen Auswirkungen auf den Fabasoft Konzern. Eine allgemeine Beschreibung der Risiken durch Pandemien wird im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts dargestellt.
9.8. Klimabezogene Risiken und Chancen der Fabasoft Konzerns
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken und Chancen regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.
Für alle identifizierten klimabezogenen Risiken und Chancen liegt die Bewertung des Restrisikos unterhalb der intern definierten Wesentlichkeitsschwelle, wodurch die Gesamtauswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Ge- winn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Fabasoft Konzerns als unwesentlich eingestuft werden.
9.9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 27. April 2023 wurde eine Tochtergesellschaft der Mindbreeze GmbH, die Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Die Mindbreeze GmbH hält an dieser einer Beteiligung iHv 80ꢀ%, der Rest der Anteile wird vom Management der Mindbreeze BidForce GmbH gehalten.
Nach dem 31. März 2023 traten für den vorliegenden Konzernabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
9.10. Freigabe Konzernabschluss
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Ver- öffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 30. Mai 2023 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
69,2 Mio. Euro (58,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.755 (TEUR 17.647 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 9.987 (TEUR 11.530 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Diese Zahlen beinhalten die im Berichtszeitraum erfolgte Erstkonsolidierung der Fabasoft 4teamwork AG.
Der überwiegende Teil des Umsatzanstiegs in der Berichtsperiode resultiert aus den Recurring Umsätzen, vor-
wiegend der Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire sowie der positiven Entwicklung der Erlöse
aus dem Projektgeschäft. Die anhaltenden Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft PROCECO Solutions
sowie ein höherer Personalaufwand aufgrund des organischen und anorganischen Wachstumskurses und die
Zunahme der – im Vergleichszeitraum pandemiebedingt stark eingeschränkten – Vertriebs- und Reisetätigkeiten
wirken in der Berichtsperiode ergebnismindernd.
Mit einer Forschungsquote1) von 30,7 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung (TEUR 21.268) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwick-
lungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 16.482 im Geschäftsjahr
2021/2022).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
48
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grund-
lagenthemen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2023) 38% (39% zum
31. März 2022).
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 35.823 (zum 31. März 2022) auf
TEUR 26.563 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 1.851 (zum 31. März 2022) auf TEUR 693 zum Bilanzstichtag
31. März 2023. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der
Fabasoft AG an der KnowledgeFox GmbH von 70% auf 100% sowie aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen
an der 4teamwork AG, woraus nach einer Kapitalerhöhung und Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG, die
neue Fabasoft 4teamwork AG hervorging.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2023 451 Mitarbeitende (386 zum 31. März 2022).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 17.300 (TEUR 14.271 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von
TEUR 7.357 (TEUR 6.536 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.694 (TEUR 5.079 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
49
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
Fabasoft R&D GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
Fabasoft Austria GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien, Graz
Fabasoft Approve GmbH
80ꢀ%
Österreich
Linz
Fabasoft Contracts GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Mindbreeze GmbH
85,5ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
KnowledgeFox GmbH
100ꢀ%
Österreich
Wien
Fabasoft Deutschland GmbH
100ꢀ%
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München
Xpublisher GmbH
60ꢀ%
Deutschland
München
Deggendorf
Fabasoft 4teamwork AG
70ꢀ%
Schweiz
Bern
St. Gallen
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
MindbreezeCorporation
100ꢀ%
USA
Chicago
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100ꢀ%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Fabasoft
Approve von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100% auf 80%
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70%
der Unternehmensanteile auf 100% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox
GmbH erworben.
Die Fabasoft AG unterzeichnete am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb
einer Mehrheitsbeteiligung an der 4teamwork AG mit Sitz in Bern. Das Closing dazu fand am 14. Oktober 2022
statt. Nach vollständiger Umsetzung des Vertrages hält die Fabasoft AG nun 70% der Anteile an der neuen
Fabasoft 4teamwork AG.
50
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft
Contracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal 2022/2023 wurde der
Teilbetrieb Fabasoft Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts
GmbH abgespalten.
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft
Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2022/2023
2021/2022
Umsatzerlöse
4.719
4.106
Ergebnis vor Ertragsteuern
6.992
7.408
EBIT1)
-4.385
-3.314
EBITDA1)
-2.162
-1.321
Jahresüberschuss
7.810
8.207
Eigenkapital zum Stichtag
43.540
43.979
Eigenkapitalquote1)
75ꢀ%
85ꢀ%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
15.714
14.221
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
693
1.851
Mitarbeitende zum Stichtag
6
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2022/2023
2021/2022
Umsatzerlöse
69.227
58.268
Ergebnis vor Ertragsteuern
9.843
11.250
EBIT1)
9.987
11.530
EBITDA1)
16.755
17.647
Jahresergebnis
6.825
7.880
Eigenkapital zum Stichtag
26.718
27.254
Eigenkapitalquote1)
38ꢀ%
39ꢀ%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
7.025
16.651
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
26.563
35.823
Mitarbeitende zum Stichtag
451
386
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Teammitglieder sind Grundvorausset-
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeitenden besitzt somit im
Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich
und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren
Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiter-
bildungsprogramm wird von unternehmensinternem und externem Fachpersonal umgesetzt und stetig erweitert,
wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
51
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum
Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 72 zertifizierte (Senior-)
Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 108 Scrum Master und 32 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regel-
mäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle
Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und
Umsetzungsbereiche werden von Vertreter:innen der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen,
14-tägig stattfindenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeitenden können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Teammitglieder sowie Informationen zu laufenden Kundenpro-
jekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame
Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer
Multifunktionsanlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie,
Chats und Screensharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladein-
frastruktur am Hauptsitz in Linz ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt in
Umsetzung.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Standards und offene Plattformen
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Stan-
dards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten
Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 aus-
führlich beschrieben.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.
Fabasoft ermittelt folgende APM:
• Nominale Umsatzveränderung
• EBIT bzw. Betriebsergebnis
• EBITDA
• Eigenkapitalquote
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze
im Vergleich zum Vorjahr an.
52
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)
wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
– Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
53
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in
folgenden Bereichen gesehen:
2.1.1. Fabasoft PROCECO Ökosystem
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem
Die Solutions im Fabasoft PROCECO Ökosystem zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende
IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt im Ökosystem ermöglicht
einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Unternehmensgrenzen hinweg und führt
zu einer Steigerung der Prozessqualität, -geschwindigkeit und -sicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der
Prozesskosten.
User profitieren von einer konsistenten Benutzeroberfläche und einem gemeinsamen Funktionsumfang über alle
Fabasoft PROCECO Solutions hinweg. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe
Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die Digitale
Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informations-
bereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Daten-
schutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus
auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut
positioniert und bietet mit ihren Fabasoft PROCECO Solutions ein leistungsfähiges Portfolio: einerseits zur di-
gitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um
Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Das Wachstumspotenzial von Fabasoft PROCECO besteht sowohl in der Erhöhung der Userzahlen bestehender
Fabasoft PROCECO Solutions mittels Neukundengeschäft und Up-Selling von Bestandskunden, als auch in der
Steigerung der Anzahl der Fabasoft PROCECO Solutions selbst mittels organischen und anorganischen Wachs-
tums, sowie etwaigen Cross-Selling Möglichkeiten.
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Fabasoft PROCECO Solutions verfügbar gemacht, als auch neue Produktangebote ent-
wickelt. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten,
in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut
werden.
Approve on Fabasoft PROCECO
Fabasoft Approve reduziert den manuellen Aufwand im Zusammenhang mit technischen Dokumentationen deut-
lich und begleitet Industriebetriebe bei der durchgängigen digitalen Transformation. In der Nutzung von Fabasoft
Approve als werksübergreifendes Dokumentenmanagementsystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette
sieht Fabasoft das Potenzial für Neukundengeschäft von vorgelagerten Zulieferern bzw. nachgelagerten End-
kunden.
Boards on Fabasoft PROCECO
Umfrageergebnisse unter Entscheidungsträger:innen zeigen, dass die Verwaltung von Sitzungen auf Manage-
mentebene, beispielsweise Vorstand und Aufsichtsrat, von umfangreichen manuellen Prozessen begleitet wird.
Unternehmen setzen dabei auf Microsoft-Office Lösungen, sowie risikobehaftete Fileshare-Ablagen. Mit der Ent-
wicklung einer Fabasoft PROCECO Solution für ein effizientes und sicheres Sitzungsmanagement sieht Fabasoft
das Potenzial, insbesondere börsenotierte Unternehmen bei der Umsetzung stetig steigender Compliance-An-
forderungen zu unterstützen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Contracts on Fabasoft PROCECO
Die Ergebnisse aktueller Studien unter Jurist:innen zeigen, wie stark die Relevanz der Digitalisierung in Rechts-
abteilungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mehr als die Hälfte der Befragten setzt mittlerweile
auf digitales Vertragsmanagement, 40% sehen die Einführung als oberste Priorität. Bei der Verwendung und dem
Einsatz von Legal Tech sind vor allem drei Erwartungshaltungen von den Usern geordert: Effizienzsteigerung, Zeit-
ersparnis und Kostenreduzierung. Fabasoft sieht darin deutliches Potenzial, mit Fabasoft Contracts die Bedürf-
nisse des Legal Matter Management von Kanzleien und Rechtsabteilungen zu digitalisieren und die juristischen
Workflows nachhaltig zu optimieren.
Talents on Fabasoft PROCECO
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% sowie im August 2022 weitere 30% des Microlearning-Pioniers
KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernommen. Die Beteiligung wird als konsequenter Schritt in der Umset-
zung der Fabasoft Wachstumsstrategie gesehen. Die mobile Lern-App soll vom Fabasoft PROCECO Ökosystem
profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.
Die neue PROCECO Solution Fabasoft Talents sorgt als digitale Personalakte für Transparenz und Nachvollzieh-
barkeit und beschleunigt Geschäftsprozesse im gesamten Personal-Lebenszyklus. Ergänzt wird Fabasoft Talents
durch ein integriertes Skills-Management mit KnowledgeFox und MicroLearning als zentralem Bestandteil, um
dem demografischen Wandel sowie dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Xpublisher on Fabasoft PROCECO
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Cloud können standardisierte Inhalte
effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrie-
umfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung
von juristischen Texten. Mit der Neuentwicklung von Xpublisher on Fabasoft PROCECO erfolgt ein Ausbau der
Marketingressourcen mit Fokus auf die Verlagsbranche einerseits, sowie technische Dokumentationen andererseits.
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Ver-
trieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität,
wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den
Xpublisher Produkten darstellen.
Fabasoft als strategischer Partner für Entrepreneur:innen
Fabasoft strebt langfristige Partnerschaften mit wachstumsorientierten Softwareunternehmen an, um das
Fabasoft PROCECO Ökosystem durch neue Solutions zu stärken. Dabei vertraut Fabasoft auf die Kompetenz
und Marktkenntnisse der Entrepreneur:innen, denn sie generieren den besten Nutzen aus dem Fabasoft PROCECO
Ökosystem für ihre Kunden. Sie bleiben am Steuerrad ihres Unternehmens und treffen weiterhin die wesentlichen
Entscheidungen.
Unternehmer:innen profitieren von Best Practices, Coaching und Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebs-
kanälen. Durch zertifizierte Verwaltungsprozesse schafft Fabasoft die Grundlage dafür, dass sich die Entrepre-
neur:innen ganz auf ihre wertschöpfenden Tätigkeiten konzentrieren können.
Gemeinsam mit den Scale-Ups gestaltet Fabasoft die Zukunft dieser Unternehmen und sorgt als strategischer
Partner für finanzielle Stabilität.
2.1.2. Fabasoft eGov
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen
Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch
Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies
jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den
europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Go-
vernment ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet.
Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder
auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin
intensiv an solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zuneh-
mend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künst-
lichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumenten
die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege
an den Innovationen in diesem Feld.
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft das Potenzial auf der Kundenseite, sowohl
die Fabasoft PROCECO Solutions als auch Mindbreeze InSpire stärker für z.B. Automatisierungsanwendungen in
der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Dieses Potenzial wird als Chance gesehen, den Anteil der Recurring-Re-
venues im Segment eGov steigern zu können.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzufüh-
ren. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 die Ausrollung der E-Akte weiter vorangetrieben.
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung
der E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter
Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im
Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im
Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung
und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein
umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Usern, Organisationsfachkräften sowie dem Betrieb und Fabasoft werden weg-
weisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt.
Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden
Einsatz von KI-Technologien.
2.1.3. Mindbreeze
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement
und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus bewerten unab-
hängige IT-Analysten Mindbreeze InSpire als solides und leistungsfähiges Produkt mit flexiblen Betriebsmodellen,
wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftspro-
zesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch Insight Apps
und Insight Solutions ermöglicht. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von
natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen
und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot
und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Durch die Listung von Mindbreeze InSpire im Amazon AWS
Marketplace und Microsoft Azure Marketplace werden weitere Möglichkeiten der einfachen Nutzung eröffnet.
Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestands-
kundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu
stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von
strategischen Partnerschaften geplant. Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs)
unternimmt Mindbreeze auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISVs).
Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die
Vorteile von KI-basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren
und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach
möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter
auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Mindbreeze BidForce
Die zunehmende Komplexität und die Anzahl an Angebotsunterlagen in Ausschreibungsprozessen stellen Unter-
nehmen weltweit vor neue Herausforderungen. Mindbreeze BidForce1) optimiert das Angebotsmanagement und
entlastet somit Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen. Der gezielte Einsatz von Enterprise
Search, Wissensmanagement und künstlicher Intelligenz für Geschäftsprozesse im Angebotsmanagement sieht
Mindbreeze BidForce als Chance für Neukundengeschäfte. Darüber hinaus ist der Einsatz von Mindbreeze Bid-
Force in bisher ungenutzten Fachbereichen bei Bestandskunden der Mindbreeze InSpire via Cross-Selling eine
attraktive Lösung für Fabasoft den Kundenbestand auszubauen.1) Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Gründung
der Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der Honauerstraße 2, 4020 Linz.
2.1.4. Zertifizierungen
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, bestän-
dige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicher-
stellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes
Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.
Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgrei-
chen Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2022 durch
die akkreditierte Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA CERT GMBH ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH
wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der
ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2022 bereits ihr zweites Überwachungsaudit erfolgreich. In
diesem Rahmen unterzog sich die Xpublisher GmbH erstmalig auch einem ISO 27001-Audit und wurde erfolgreich
in das zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem der Fabasoft integriert. Darüber hinaus wurde die
KnowledgeFox GmbH erstmals gemäß den Anforderungen der ISO 9001 auditiert und konnte ebenfalls mit Erfolg
in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem der Fabasoft aufgenommen werden. Das ISO-Audit 2022 wurde
schließlich mit der Aufnahme der Tochtergesellschaft Fabasoft Approve GmbH in den Gültigkeitsbereich der
ISO 9001, ISO 27001 und ISO 20000-Zertifikate der Fabasoft positiv abgeschlossen.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die
Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und
Contracts on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundes-
amt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau
an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve
on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nach-
vollziehbar offenlegt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2023 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden
für die Fabasoft Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 für die Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten
Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausge-
geben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines
ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 für die Fabasoft Cloud
und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on
Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft Cloud
hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestätigt.
Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von
Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen.
Im Juli 2022 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.
Im Dezember 2022 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).
Das von einem Expertengremium österreichischer Sicherheitsexperten unter Beteiligung des Bundesministeriums
für Inneres entwickelte KSÖ Cyber Risk Schema bietet einen effizienten und wirksamen Zugang zum Thema
Cybersicherheit und weist die Umsetzung wesentlicher Sicherheitsanforderungen in Unternehmen nach.
Mit dem Cyber Trust Gold Label erfüllen Unternehmen ein höheres Sicherheitsniveau und belegen einen „Advan-
ced Security“ Anspruch. Die Überprüfung erfolgt durch ein externes Audit.
Die Fabasoft Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und
erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe
Silber. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht allen Menschen die optimale Bedienung,
auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Spracheingabe, Bildschirmleseprogramm usw.
Auch die Web-Applikation Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie
Webinhalte in hohem Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch
den TÜV Austria verliehen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
2.2.1. Markt- und Produktrisiken
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Ange-
botslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote
für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch
über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken
und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement-
und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass
im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter
verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die
Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können
sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt,
Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten
auswirken.
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Risiken im Partnergeschäft
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit
von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität
von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners
liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft
häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheim-
nisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partner-
konditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur
Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Softwarelösungen basierend auf der Technologie des Fabasoft
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.
Risiken im Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,
welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte
maßgeblich beeinflussen können.
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
2.2.2. Strategische Risiken
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater
zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle,
dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen
werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz
Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten
nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige
Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken
betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüs-
seltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet,
ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher
können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren
besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im
Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu
teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätig-
keit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend,
so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle
Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Risiken aus der Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kun-
dengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte
zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Ver-
triebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und
dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes
Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt
werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterent-
wickelt.
2.2.3. Operative Risiken
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im
Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basie-
rend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen,
mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung
negativ beeinflussen.
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Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen inter-
nen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,
insbesondere des Maschinellen Lernens
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-
Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen
und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanage-
mentsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen
Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die
entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt.
2.2.4. Organisatorische Risiken
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere im Geschäftsfeld der Appliances ist der Kundennutzen nicht allein durch die Leistungsmerkmale der
im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Soft-
ware-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen,
Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der
Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge
von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder
zu begegnen.
Personalrisiken
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, neue hochqualifizierte Fachkräfte in
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften
im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht
daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem
zeitlichen Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen
nachteiligen Konsequenzen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Compliance- und Awareness-Risiken
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende der Fabasoft Gruppe durch bewusstes oder
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme
spiegeln das hohe Compliance-Niveau der Fabasoft wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivi-
täten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen unserer Partner
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.
2.2.5. Externe Risiken
Risiken aus den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder
in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas,
der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können
aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder
anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen
Wenngleich die Infektionszahlen und die Ausbreitung des Coronavirus im Geschäftsjahr 2022/2023 in Kontinental-
europa gesunken sind und viele Corona-Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich aufgehoben
wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten der Pandemie oder etwaige Umwelt-
oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen
Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.
Klimabezogene Risiken
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD
(Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Natur-
ereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische
Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich
etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulie-
rungslandschaft oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.
Wenngleich aktuell für alle identifizierten klimabezogenen Risiken die Bewertung des Restrisikos unterhalb der
intern definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt, können Auswirkungen auf die Finanzlage auf einen langfristigen
Betrachtungshorizont nicht ausgeschlossen werden.
2.2.6. Finanzielle Risiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem
Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.
2.3. Prognosebericht
Transformation des Geschäftes
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden
mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-
gebote und/oder Appliances.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Beim überwiegenden
Anteil privater Auftraggeber liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen und Appliances. Die Flexibilität
des Fabasoft Produkt Portfolios unterstützt bei Bedarf auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride
Modellvarianten.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-
Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von
Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten
dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden
die Hardwarekomponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.
Das Fabasoft PROCECO Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, Fabasoft
PROCECO als Ökosystem für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln
und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Fabasoft PROCECO Solutions und die
Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei
weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren
Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung der Solutions geht mit der Strategie einher, Fabasoft PROCECO als Ökosystem für digitale
Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der
aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit
Rechnung getragen.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-
schäftsjahr 2023/2024 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie
im Personalaufbau und der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.
Insbesondere wird Fabasoft in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter
Lösungsangebote basierend auf Fabasoft PROCECO investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organi-
schen Wachstumschancen, sollen auch anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft bestrebt, im Wege von neuen Produkten und Leistungs-
merkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der User die Kundenbasis aus Bund, Ländern,
Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz durch die Stärkung von Vertrieb und
Marketing auszubauen.
Einen weiteren Schwerpunkt der erforderlichen Investitionen bildet die fortlaufende Entwicklung von Mindbreeze
InSpire: es wird weiterhin angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen.
Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz,
Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einhergehen.
Diese Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der erwartete Anstieg der Personalkosten durch die Gewin-
nung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen werden auch im Geschäftsjahr 2023/2024
die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten.
Fazit
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und
weltwirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale
Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschrän-
kungen und Herausforderungen der Pandemie erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang verzeichnet
Fabasoft weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge neuer Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer
bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information
über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Insbesondere stellte sich die Entwicklung der Fabasoft PROCECO Solutions im Berichtszeitraum chancenreich
und wachstumsstark dar.
Die positive Kundenresonanz reflektiert die Innovationskraft und die Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern.
Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz
auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des
Geschäftsmodelles erreicht werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im
Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen,
wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Pro-
fitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 30,7 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung ver-
antwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem
Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges
Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden
genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren
werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2022/2023 auf der Be-
antwortung von Fragestellungen auf Basis von Natural Language Question Answering (NLQA). Dazu wurde auch
intensiv an der KI-basierten und skalierbaren Verfügbarkeit von Named Entity Recognition (NER) zum Erkennen
von Personen, Organisationen, Orten, usw. gearbeitet. Zum anderen galt ein Schwerpunkt der Erweiterung von
Insight Apps durch die Möglichkeit Informationen suchbasiert über die In-Memory Graphen-Repräsentation ag-
gregieren zu können. Somit können Informationszusammenhänge und Auswertungen direkt in Mindbreeze InSpire
Insight Apps visualisiert und interaktiv verknüpft werden.
Ein wichtiger Anwendungsfall der Informationsaggregation war die Domäne der Expertensuche. Durch Anbin-
dung und Verknüpfung von Personen sowie Dokumenten und Inhalten, die von Personen erfasst wurden, kann
Mindbreeze automatisch ohne die explizite Angabe von Skills, Fachpersonal in der Organisation identifizieren und
diese über eine Insight App nach Relevanz darstellen.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender
Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen, wie beispielsweise der Volltextindizierung von
Videoinhalten und der Anbindung an die Zoho-Plattform oder die Anbindung an Box. Auch der SharePoint-Online
sowie der ServiceNow-Konnektor wurden mit zahlreichen Erweiterungen ausgestattet.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Verein-
fachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können
anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung
im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Cloud
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 lag in der Bereitstellung von
Funktionalitäten, die für die Entwicklung neuer Solutions auf Basis von Fabasoft PROCECO erforderlich waren.
Neben einer Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft Cloud sind insbesondere die neuen Objektlisten, die auf
einer Mindbreeze Suche basieren und in der Benutzeroberfläche des Browser Clients zur Verfügung stehen oder
die neue Strukturansicht, mit der Teilbäume von Objektstrukturen lösungsspezifisch angezeigt werden können,
hervorzuheben. Diese Funktionalitäten fanden unmittelbar Eingang in die Lösungen Xpublisher on Fabasoft PRO-
CECO und Talents on Fabasoft PROCECO.
In den Mobile Apps für Android und iOS steht nun auch der Rollenwechsel zur Verfügung, der insbesondere in
On-Premises-Installationen der Fabasoft eGov-Suite Anklang findet.
Der Identity Provider der Fabasoft Cloudunterstützt nun auch die Authentifizierung auf Basis OpenID Connect.
Diese Form der Authentifizierung wird in den neuen mobilen Apps von Talents on Fabasoft PROCECO genutzt.
Im Bereich der Dokumenten-Transformation wurde ein Video-Streaming-Service implementiert, mit dem die Dar-
stellung und das Abspielen von Videos verbessert werden kann. Des Weiteren entstanden Komponenten und
Services, die die Erstellung und Implementierung von Schnittstellen auf Basis des OpenAPI Standards wesentlich
erleichtern, sodass Solution Developer Daten leichter mit Drittapplikationen teilen können.
Die hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
wurde im Juni 2022 durch die Verleihung des WACA Zertifikats in Silber gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 – AA
durch die TÜV AUSTRIA GMBH bestätigt.
Administratoren haben nun die Möglichkeit, direkt in der Organisationsverwaltung der Fabasoft Cloud die Einstel-
lungen des Fabasoft Cloud Clients vorzugeben. Ein Rollout über Group Policies durch die Zentrale IT ist nicht mehr
erforderlich. Es ist auch über die Organisationsverwaltung ersichtlich, welche Version des Fabasoft Cloud Clients
auf den Arbeitsplätzen der User installiert sind. Für große Cloud Organisationen können nun in der Fabasoft Cloud
eigene Datenbereiche, somit eigene Datenbanken bzw. Ablagebereiche für Dokumente, bereitgestellt werden.
Damit wird für eine noch bessere Datensegregation gesorgt.
Approve on Fabasoft PROCECO
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des technischen Dokumentenmanagements im Fokus, um
Kundenanforderungen hinsichtlich des prozessgesteuerten Datenaustauschs entlang der gesamten Werkschöp-
fungskette unter Einbeziehung von externen Beteiligten wie etwa Lieferanten und Kunden umzusetzen. Darüber
hinaus wurden weitere Anwendungsfälle im Bereich des Qualitätsmanagements (Computer-Aided Quality, CAQ)
implementiert.
Boards on Fabasoft PROCECO
Nach Akquise der 4teamwork AG und der darauf folgenden Marktanalyse steht die Entwicklung einer digitalen
Sitzungsmanagement-Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der SaaS-ba-
sierten Lösung ermöglicht zukünftig die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von
strategischen Sitzungen.
Contracts on Fabasoft PROCECO
Für die Fabasoft PROCECO Solution Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz
zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten
(Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist
ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Talents on Fabasoft PROCECO
Bei Fabasoft Talents stand die Entwicklung der Anbindung der KnowledgeFox App an Fabasoft PROCECO im
Vordergrund. Dafür wurden die bestehenden Anwendungen an die Cloudlösung angepasst und das Backend
sowohl inhaltlich als auch technisch neugestaltet. Zudem wurde DeepL als Dienst für automatisierte maschinelle
Übersetzung in die Solution integriert, um Kunden eine einfache und hochwertige Lösung für die Mehrsprachigkeit
von Kursen anzubieten.
Xpublisher on Fabasoft PROCECO
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams im Berichtszeitraum war die Neuentwicklung von Xpublisher
auf Basis von Fabasoft PROCECO. Mit der neuen, SaaS-basierten Lösung auf Basis des Fabasoft PROCECO Öko-
systems wird der Funktionsumfang und die Sicherheit von Xpublisher nachhaltig erhöht und der „time-to-value“
stark verkürzt.
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich auf eine nahtlose Integration und einfache Konfiguration von
Xeditor in Xpublisher on Fabasoft PROCECO.
eGov-Suite on Fabasoft PROCECO
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 mit der Entwick-
lung von vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der
Geschäftsverwaltung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Low-Code-/No-Code-Konzept. Dieses er-
möglicht Usern Fachverfahren ohne Programmieraufwand selbst zu erstellen. Neben dem Objektmodell und den
zugehörigen Formularen werden beispielsweise auch Themen wie Workflow, Gestaltung der Benutzeroberfläche,
Initialisierungen und Vorlagen darüber adressiert. Das Paket wird durch einen integrierten Entwicklungs- und
Freigabeprozess komplettiert, wodurch Fachverfahren laufend weiterentwickelt und adaptiert werden können.
Des Weiteren wurden die Registerintegrationen und deren Harmonisierung in der Fabasoft eGov-Suite voran-
getrieben. Neben dem ZMR sind nun auch das österreichische Unternehmensregister sowie das österreichische
Adressregister angebunden. Welches Register (ZMR bzw. Unternehmensregister) abgefragt wird müssen nicht
mehr die User entscheiden, da die Fabasoft eGov-Suite auf Basis der zu Grunde liegenden Daten diese Ent-
scheidung trifft.
Durch die Weiterentwicklung im Bereich Automatisierung und durch verbesserte Bedienbarkeit sowohl am
Arbeitsplatz als auch auf mobilen Endgeräten wurde die Effizienz der Arbeitsprozesse in der Fabasoft eGov-Suite
wesentlich gesteigert.
Daneben begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produkt-
feedback möglichst kundennah aufzunehmen.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Im Berichtsjahr 2022/2023 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2023 keine eigenen Aktien.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass die ihnen zugewiesenen Kontrollen und Prozesse
angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse
relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum
definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu
den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.
Das konzernweite Risikomanagement-System der Fabasoft Gruppe mit einheitlichen und prozessorientierten
Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Ent-
wicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können.
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlen-
basis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial
setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regel-
mäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detail-
pläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein
internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal,
Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und
basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung
von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten
für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein
rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiter-
entwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die
Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten
ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert
betragen vor:
• Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90ꢀ%.
• AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06ꢀ%
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §ꢀ146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates
neu gewählt wird.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2022 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §ꢀ169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 1. Oktober 2027 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 66, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10
(zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen
Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der
Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen
zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ%
(zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und
dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft
AG (§ꢀ66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der
Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Auf-
sichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)
Jahren, sohin bis einschließlich 4. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen;
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme
der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden
würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe ver-
pflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
72
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
73
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), be-
stehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldfluss-
rechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage und
der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des §ꢀ245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden
AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er-
messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
74
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Realisierung von Umsatzerlösen
Siehe Anhang Punkt 2.10, 6.1 und 8
• Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die Fabasoft AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 69.227 erzielt, von denen
TEUR 32.610 auf Non-Recurring Umsatzerlöse entfallen. Fabasoft AG hat für die Bilanzierung ihrer Kundenverträ-
ge detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Beurteilung der Umsatzerlösrealisierung
im Zusammenhang mit Non-Recurring Umsatzerlösen, die teilweise auf vielschichtigen Vertragsbestandteilen
und komplexen Sachverhalten beruhen, birgt ein inhärentes Fehlerrisiko, weshalb auf diese Thematik ein Prü-
fungsschwerpunkt gelegt und in das Gesamtergebnis miteinbezogen wurde.
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Übereinstimmung der von Fabasoft AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
für die Realisierung von Non-Recurring Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept sowie IFRS 15 gewürdigt.
Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Prozess
zur Umsatzrealisierung beurteilt. Für eine Stichprobe von Non-Recurring Umsatzerlösen, die anhand eines sta-
tistischen Auswahlverfahrens ausgewählt wurden, haben wir:
• durch die Überprüfung der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusam-
menhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Fabasoft AG ein Verständnis
über die Transaktion erlangt;
• beurteilt, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gerechtfertigt ist;
• bei zeitraumbezogenen Umsatzrealisierungen (insbesondere Fixpreisprojekte) anhand von Grundlagen zur
Ermittlung des Leistungsfortschritts die daraus resultierende Umsatzrealisierung nachvollzogen.
• Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zur Umsatzrealisierung im Anhang
vollständig und sachgerecht sind.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
75
Bilanzierung des Unternehmenserwerbs Fabasoft 4teamwork AG
Siehe Konzernanhang Punkt 2.2.2
• Das Risiko für den Abschluss
Die Fabasoft AG erwarb mit Wirkung am 14. Oktober 2022 eine Mehrheit an der 4teamwork AG (nunmehr:
Fabasoft 4teamwork AG). Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden insbesondere selbsterstellte Software in
Höhe von TEUR 702, ein Kundenstock in Höhe von TEUR 547 sowie ein Firmenwert in Höhe von TEUR 1.939
angesetzt.
Die Bilanzierung dieses Unternehmenserwerbs erfordert die Anwendung komplexer Rechnungslegungsvor-
schriften. Neben der Beurteilung, ob die Transaktion den Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 darstellt,
sind gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und
übernommenen Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Die Bewertung
der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfordert wesentliche Schät-
zungen und Annahmen.
Es besteht das Risiko, dass die angewendeten Bilanzierungsmethoden nicht mit den Vorschriften des IFRS 3
übereinstimmen sowie Vermögenswerte und Schulden nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus
könnten die für die Bewertungen herangezogenen Bewertungsmodelle sowie getroffenen Annahmen nicht
angemessen und die daraus resultierenden beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Ver-
mögenswerte und übernommen Schulden und damit auch der verbleibende Firmenwert fehlerhaft ermittelt
sein. Außerdem besteht das Risiko, dass die geforderten Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und
sachgerecht sind.
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs Fabasoft 4teamwork AG beurteilt. Unsere Prüfungshand-
lungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:
• Wir haben das Management und andere Mitarbeiter der Fabasoft AG befragt und die relevanten Verträge
und Unterlagen gelesen, um ein Verständnis über die wesentlichen Rahmenbedingungen und Konditionen zu
gewinnen, und beurteilt, ob bei der Transaktion ein Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 vorliegt.
• Wir haben geprüft, ob der jeweilige Zeitpunkt der Erstkonsolidierung korrekt gewählt wurde.
• Wir haben die von der Fabasoft AG erstellte Dokumentation gelesen und beurteilt, ob die Vermögenswerte
und Schulden im Wesentlichen vollständig identifiziert wurden.
• Wir haben unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt, ob die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften dem IFRS 3 entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir unter Einbindung unse-
rer Bewertungsspezialisten die angewendeten Bewertungsmodelle und wesentlichen Annahmen zur Ermittlung
des beizulegenden Zeitwerts gewürdigt und die rechnerische Richtigkeit der durchgeführten Bewertungen
stichprobenartig nachvollzogen.
• Wir haben beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zum Sachverhalt sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und Ermessensentscheidungen und Schätzungen zutreffend und angemessen sind.
Werthaltigkeit von Firmenwerten
Siehe Konzernabhang Punkt 2.2. und 5.1.2.
• Das Risiko für den Abschluss
Die Fabasoft AG bilanzierte per 31. März 2023 TEUR 5.129 Firmenwerte. TEUR 2.825 stammen dabei aus dem
Erwerb der Xpublisher Gruppe, TEUR 446 aus dem Erwerb der KnowledgeFox GmbH und TEUR 1.858 aus dem
Erwerb der Fabasoft 4teamwork AG.
76
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Die Ermittlung der erzielbaren Beträge, die den Wertmaßstab im Rahmen des Werthaltigkeitstests darstellen,
erfolgt auf Basis von diskontierten Cashflows. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere in der Schätzung
der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden. Diese Cashflow-
Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden.
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Firmenwerte beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem
folgende Tätigkeiten umfasst:
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständ-
nis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen
verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat
genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
• Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
• Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tat-
sächlich eingetretenen Werten beurteilt.
• Die Methodik zur Durchführung des Werthaltigkeitstest sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben
wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechenden
Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir durch
einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit beurteilt
und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
• Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zum Firmenwert im Anhang voll-
ständig und sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um-
fassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben
keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig
falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ꢀ245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
77
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungs-
grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter be-
absichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine
realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungs-
vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die
Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prü-
fen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes
durchgeführt.
• Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach §ꢀ243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
• Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzern-
lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Oktober 2022
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr
beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
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Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, am 26. Mai 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder
Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfol-
gen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss
samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §ꢀ281 Abs 2 UGB zu beachten.
80
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHER VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards für die Berichterstattung aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unter-
nehmen des Konzerns vermittelt und, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis
und die Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen des Konzerns so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen
Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Bilanz der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2023
Aktiva in EUR
31.03.2023
31.03.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
202.661,95
241.358,73
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
2.330.859,68
2.086.316,09
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3.138.297,81
2.801.963,23
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
288.271,38
277.790,25
5.757.428,87
5.166.069,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
36.157.059,03
30.311.573,96
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
151.169,70
156.852,66
36.308.228,73
30.468.426,62
42.268.319,55
35.875.854,92
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
14.269.214,24
12.377.188,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
0,00
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
192.814,40
535.072,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
4.798,80
14.462.028,64
12.912.260,20
II. Liquide Mittel
693.096,04
1.850.769,76
15.155.124,68
14.763.029,96
375.926,08
284.112,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
302.668,00
560.540,00
58.102.038,31
51.483.537,74
84
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Passiva in EUR
31.03.2023
31.03.2022
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
11.000.000,00
11.000.000,00
Gezeichnetes Grundkapital
11.000.000,00
11.000.000,00
Ausgegebenes Kapital
11.000.000,00
11.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
Gebundene
22.191.953,75
22.191.953,75
Nicht gebundene
42.039,57
42.039,57
22.233.993,32
22.233.993,32
III. Bilanzgewinn
10.305.969,46
10.745.478,82
davon Gewinnvortrag
2.495.478,82
2.538.787,83
43.539.962,78
43.979.472,14
B. Investitionszuschüsse
117.072,29
154.583,90
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
1.296.138,88
1.789.338,00
865.583,08
2.781.847,77
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen
1.990.178,77
1.583.012,07
4.151.900,73
6.154.197,84
D. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
3.918.102,51
1.195.283,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
6.375.000,00
0,00
283.607,43
385.614,67
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
283.607,43
385.614,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
8.589.101,00
0,00
Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
2.214.101,00
0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
6.375.000,00
0,00
1.420.394,08
809.669,19
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
140.651,88
51.751,07
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
15.135,37
10.542,28
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1.420.394,08
809.669,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0,00
0,00
10.293.102,51
1.195.283,86
58.102.038,31
51.483.537,74
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
85
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FABASOFT AG, LINZ, FÜR
DEN ZEITRAUM VOM 1. APRIL 2022 BIS 31. MÄRZ 2023
in EUR
2022/2023
2021/2022
1. Umsatzerlöse
4.718.570,06
4.105.965,50
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen
mit Ausnahme der Finanzlagen
0,00
43.799,31
b) Übrige
67.118,73
54.794,53
67.118,73
98.593,84
3. Personalaufwand
-2.157.308,11
-1.376.978,77
a) Gehälter
b) Soziale Aufwendungen
-847.869,97
-749.024,50
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-421.238,66
-421.238,66
davon Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-196.659,00
-163.901,28
davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgabenund Pflichtbeiträge
-229,972,31
-163.884,56
-3.005.178,08
-2.126.003,27
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
-2.223.075,84
-1.992.836,76
Anlagevermögens und Sachanlagen
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-3.942.030,02
-3.399.535,94
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 13 fallen
-27.000,86
-24.615,30
6. Zwischensumme aus Z1 bis 5
-4.384.595,15
-3.313.816,63
7. Erträge aus Beteiligungen
11.513.750,00
10.774.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen
11.513.750,00
10.774.000,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren des
Finanzanlagevermögens
706,12
819,30
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
46.961,15
12,93
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen
-5.682,96
davon
Abschreibungen
-5.682,96
0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-179.529,10
-53.099,84
-143.854,16
0,00
davon betreffend verbundene Unternehmen
12. Zwischensumme aus Z 7 bis 12
11.376.205,21
10.721.732,39
13. Ergebnis vor Steuern
6.991.610,06
7.407.915,76
(Zwischensumme aus Z 6 und Z 12
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
818.880,58
798.775,23
-257.872,00
18.740,00
davon
latente
Steuern
davon
Steuerumlagen
2.553.005,00
2.448.824,00
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
7.810.490,64
8.206.690,99
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
2.495.478,82
2.538.787,83
17. Bilanzgewinn
10.305.969,46
10.745.478,82
86
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023 DER FABASOFT AG, LINZ
1) Allgemeine Grundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unter-
nehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchfüh-
rung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß §ꢀ221 UGB einzustufen.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei
wurden die in §ꢀ201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie
die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis
211 und 222 bis 235 UGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die
Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag
entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlun-
gen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich
gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Fallen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten unter mehrere Posten der Bilanz, erfolgt die Angabe bei
jenem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt.
Bei Beträgen ohne Währungsangabe handelt es sich ausschließlich um Eurobeträge.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegen-
den Jahresabschlusses beibehalten.
2.1.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abge-
schrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
87
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde für immaterielle Vermögensgegenstände mit 2 bis 5 Jahren und
für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 2 bis 15 Jahren angenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden
vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Für Zugänge während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge
während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine halbe Jahresabschreibung angesetzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert,
der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß §ꢀ208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
2.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken
werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Devisenkurs zum Bilanz-
stichtag bewertet.
2.3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2.4. Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungs-
posten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt.
Aufgrund der Verpflichtung, alle temporären Differenzen zusammenzufassen, erfolgte die Saldierung von Differen-
zen, die zu einer passiven Steuerabgrenzung führen, mit dem aktiven Steuerabgrenzungsposten. Eine Saldierung
der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tat-
sächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
Aufgrund der „ökosozialen Steuerreform“ kam es ab 1. Jänner 2023 zu einer schrittweisen Senkung des Körper-
schaftsteuersatzes von 25ꢀ% auf 24ꢀ% (ab 1. Jänner 2023) bzw. 23ꢀ% (ab 1. Jänner 2024). Diese Änderung des
Steuersatzes wurde bei der Berechnung der latenten sowie laufenden Steuern entsprechend berücksichtigt.
2.5. Investitionszuschüsse
Eine Erfassung von Investitionszuschüssen erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht,
dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird, die Zuwendungen gewährt werden und
die entsprechenden Vermögenswerte bereits aktiviert wurden. Die Bilanzierung erfolgt nach der Bruttomethode,
es erfolgt somit keine Kürzung der Anschaffungskosten, sondern ein Ausweis als gesonderter Passivposten. Dieser
wird entsprechend der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition aufgelöst und als sonstiger betrieblicher
Ertrag erfasst.
88
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
2.6. Rückstellungen
2.6.1. Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der vertraglichen Pensionszusage berechnet. Der im Konzern
existierende Pensionsplan für den Vorstand der Fabasoft AG wird durch Zahlungen an Pensionsrückdeckungs-
versicherungen finanziert. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Pensionszusagen dahingehend geändert, dass
der Anspruch der Begünstigten jeweils nur in Höhe der Deckungswerte der bestehenden Pensionsrückdeckungs-
versicherungsverträge zum jeweiligen Stichtag besteht. Die Bruttopensionsverpflichtung wird daher in Höhe
der Deckungswerte der Versicherungsverträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Höhe des Deckungskapitals
basiert auf fortlaufend eingeholten Versicherungsbestätigungen. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt eine
Saldierung der daraus resultierenden Pensionsrückstellung mit den Vermögenswerten aus den Pensionsrück-
deckungsversicherungen.
2.6.2. Abfertigungsrückstellungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen
für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vor-
schriften des Unternehmensgesetzbuches“ nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach
der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P
mit einem Rechnungszinssatz von 0,55ꢀ% (Vorjahr 0,34ꢀ%) und einem Pensionseintrittsalter, welches sich aus
dem Minimum des Pensionseintrittsalters gemäß ASVG und dem vorzeitigen Pensionseintrittsalter wegen langer
Versicherungsdauer ergibt, berechnet. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 5,0ꢀ% (Vorjahr 2ꢀ%) zugrunde
gelegt.
Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich im Geschäftsjahr 2022/2023 um einen Durchschnittszins-
satz. Der Durchschnittszinssatz ermittelt sich aus den Durchschnitten des Stichtagszinssatzes und den Stichtags-
zinssätzen der sieben vorangegangenen Abschlussstichtage.
Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des
Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.
Zum 31. März 2023 waren keine Dienstnehmer:innen mit einem gesetzlichen Abfertigungsanspruch gegenüber
dem Unternehmen (Abfertigung alt) beschäftigt.
Die Abfertigungsrückstellungen für den Vorstand der Fabasoft AG wurden auf Basis der Vorstandsverträge be-
rechnet.
2.6.3. Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanz-
erstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berück-
sichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
2.7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs zum
Bilanzstichtag bewertet.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
89
3) Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
3.1.
Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Aufgliederung der Jahres-
abschreibung wird auf den Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sach-
anlagen betragen:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
151.088,48
301.503,98
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
659.391,84
3.296.959,20
810.480,32
3.598.463,18
Vorjahr:
in EUR
im folgenden Geschäftsjahr in den folgenden 5 Geschäftsjahren
99.729,00
197.772,27
Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus Mietverträgen
589.895,64
2.949.478,20
689.624,64
3.147.250,47
Die Miet- und Leasingaufwendungen für Büroräumlichkeiten und den Fuhrpark betragen für den Berichtszeitraum
EUR 753.530,03 (Vorjahr TEUR 785).
Mit 3. August 2021 hat Fabasoft AG den seinerzeitigen Kaufvertrag vom 13. März 2019 (ca. 11.000 m2 große Grund-
stücksfläche und eine ca. 4.500 m2 große Grundstücksfläche) einvernehmlich mit der Verkäuferseite beendet.
Mit 3. August 2021 besteht nunmehr ein Kaufvertrag bezogen auf Bauerwartungsland, der lediglich unter der
aufschiebenden Bedingung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung steht. Die grundverkehrsbehördliche
Genehmigung ist noch nicht erteilt, das Rechtsverfahren ist vor dem Landesverwaltungsgericht anhängig und zum
31. März 2023 bzw. dem jetzigen Erhellungszeitraum auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Approve von
der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht. Zur Vermeidung
einer Einlagenrückgewähr leistete die Fabasoft AG einen Zuschuss in Höhe des Wertes des Teilbetriebes (TEUR
1.500) an die Fabasoft Austria GmbH.
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ%
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70ꢀ%
der Unternehmensanteile auf 100ꢀ% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox
GmbH erworben.
Die Fabasoft AG hat am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb einer Mehrheits-
beteiligung an der 4teamwork AG, ein IT-Dienstleister für die öffentlichen Verwaltungen von Kantonen, Städten
und Gemeinden in der Schweiz, mit Sitz in Bern unterzeichnet. Die 4teamwork AG eignet sich durch die hohe
Kompetenz in der digitalen Transformation sowie die lokalen Vertriebs- und Managementkapazitäten als idealer
Solution-Partner im Fabasoft Ökosystem für die Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
90
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Der Erwerb vollzog sich dabei in mehreren Schritten, die eine verbundene Transaktion darstellen. Am 14. Oktober
2022 erfolgte der mittelbare Erwerb bestehender Anteile von 21,7ꢀ% vom bisherigen Mehrheitsgesellschafter, im
Anschluss wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, durch die sich der Anteil der Fabasoft AG an der 4team-
work AG auf rund 58,5ꢀ% erhöhte. Der Kaufpreis inkl. Kapitalerhöhung in Höhe von TCHF 3.800 wurde zu diesem
Stichtag vollständig bezahlt. Ein Teil des Kaufpreises wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt und wird unter
bestimmten Bedingungen spätestens zum 31. März 2025 an den Verkäufer ausgezahlt.
Die Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG zur neuen Fabasoft 4teamwork AG wurde Ende Oktober 2022
beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht und mit der Eintragung in das Handelsregister am 15. November
2022 wirksam. Im Ergebnis hält die Fabasoft AG nun 70ꢀ% an der neuen Fabasoft 4teamwork AG. Der bisherige
CEO der 4teamwork AG bleibt mit 30ꢀ% an der Fabasoft 4teamwork AG beteiligt.
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100ꢀ%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Con-
tracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal wurde der Teilbetrieb
Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts GmbH abgespalten.
Beteiligungsspiegel (Zusatzangaben gemäß §ꢀ238 Abs. 1 Z 4 UGB)
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Eigenkapital Jahresüberschuss/
in EUR
in %
Nominale
buchmäßig
-fehlbetrag
31.03.2023
EUR
EUR
Fabasoft Austria GmbH, Linz
3.593.819,35
100
800.000,00
4.203.945,63
EUR 1.770.136,52
Fabasoft Deutschland GmbH,
EUR
EUR
2.282.933,18
100
EUR 3.482.474,38
Frankfurt/Main, Deutschland
52.000,00
4.758.189,61
Fabasoft International Services
EUR
EUR
35.000,00
100
EUR 353.094,00
GmbH, Linz
35.000,00
547.467,35
EUR
EUR
5.062.000,00
100
EUR 868.360,71
Fabasoft R&D GmbH, Linz
35.000,00
1.467.229,37
EUR
EUR
KnowledgeFox GmbH, Wien
1.550.887,67
100
EUR -250.680,70
58.450,00
100.211,09
EUR
EUR
Fabasoft Contracts GmbH, Linz**
132.835,23
100
EUR -93.703,06**
35.000,00
-57.429,27
EUR
EUR
14.071.357,14
85,5
EUR 4.295.709,19
Mindbreeze GmbH, Linz
1.070.000,00
5.423.863,09
EUR
EUR
Fabasoft Approve GmbH, Linz
174.412,24
80
EUR 687.429,81
43.750,00
1.296.709,07
Fabasoft 4teamwork AG, Bern,
CHF
CHF
4.682.185,36
70
CHF-340.457,99*
Schweiz*
180.000,00
2.889.467,87
Xpublisher GmbH, München,
EUR
EUR
4.571.628,87
60
EUR -847.319,91
Deutschland
42.000,00
643.374,26
Summe
36.157.059,03
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023
**Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2023
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
91
Buchwert der
Beteiligung Anteil
Eigenkapital
Eigenkapital
Jahresüberschuss/
(Vorjahr)
in EUR
in %
Nominale
buchmäßig
-fehlbetrag
31.03.2022
EUR
EUR
Fabasoft Austria GmbH, Linz
2.328.602,61
100
800.000,00
3.415.093,27
EUR 2.225.218,17
CHF
CHF
Fabasoft Schweiz AG, Bern,
462.784,49
100
CHF -348.825,16
Schweiz
100.000,00
84.056,18
Fabasoft Deutschland GmbH,
EUR
EUR
2.282.933,18
100
EUR 3.628.592,16
Frankfurt/Main, Deutschland
52.000,00
4.875.715,23
Fabasoft International Services
EUR
EUR
35.000,00
100
EUR 246.000,35
35.000,00
444.373,35
GmbH, Linz
EUR
EUR
Fabasoft R&D GmbH, Linz
5.062.000,00
100
EUR 1.079.157,15
35.000,00
1.598.868,66
EUR
EUR
Mindbreeze GmbH, Linz
14.071.357,14
85,5
EUR 3.756.006,76
1.070.000,00
5.028.153,90
Xpublisher GmbH, München,
EUR
EUR
4.571.628,87
60
EUR 29.314,34
42.000,00
1.490.694,17
Deutschland
EUR
EUR
KnowledgeFox GmbH, Wien*
1.497.267,67
70
EUR -246.738,11*
58.450,00
350.891,79
Summe
30.311.573,96
*Rumpfgeschäftsjahr 1. Jänner bis 31. März 2022
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 5.660.644,74 (Vorjahr TEUR 5.129) sind zu-
gunsten des Vorstandes im Rahmen einer Pensionsvorsorge verpfändet.
Die Aktivierungswerte der Rückdeckungsversicherungen sind saldiert mit den Pensionsrückstellungen ausge-
wiesen.
3.1.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag gibt es keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen
auf Forderungen.
In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Konzernverrechnungen in Höhe
von EUR 202.459,24 (Vorjahr TEUR 1.017) und Forderungen aus phasengleicher Gewinnverwendung bzw. Steuer-
umlage in Höhe von EUR 14.066.755,00 (Vorjahr TEUR 11.360) enthalten.
3.1.3. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen aus den Pensionsrückstellungen und steuer-
lichen Siebentelverteilungen.
Die latenten Steuern enthalten langfristige temporäre Differenzen in Höhe von EUR 302.668,00 (Vorjahr TEUR 555).
92
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Grundkapital
Zum Stichtag 31. März 2023 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 (Vorjahr TEUR 11.000).
Das Grundkapital besteht zur Gänze aus Inhaberaktien (11.000.000 Stück) mit einem Stücknennwert von EUR 1,00.
Die Aktien notieren im Handelssegment „Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse, Wertpapierkenn-
nummer (D) 922985.
Genehmigtes Kapital
Für die Angaben zum genehmigten Kapital wird auf die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022
verwiesen (siehe hierzu Punkt 5.4.).
Vorschlag Ergebnisverwendung
Aus dem Geschäftsjahr 2022/2023 ergibt sich ein ausgewiesener Bilanzgewinn von EUR 10.305.969,46.
Der Vorstand der Fabasoft AG beabsichtigt für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 eine Divi-
dende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen und unter Berücksichtigung der Aus-
schüttungssperre den sohin verbleibenden restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungsgesperrter Betrag
Aus der Aktivierung latenter Steuern gemäß §ꢀ235 Abs. 2 UGB ist der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 302.668,00
(Vorjahr TEUR 561) ausschüttungsgesperrt.
Eigene Aktien
Die Fabasoft AG hält zum Abschlussstichtag 31. März 2023 keine eigenen Aktien.
3.2.2. Investitionszuschüsse
In der Bilanzposition „Investitionszuschüsse“ werden Investitionsprämien dargestellt. Hierbei handelt es sich um
Zuschüsse der Republik Österreich von bis zu 14ꢀ% der getätigten Investitionen. Die Entwicklung der Investitions-
zuschüsse stellt sich wie folgt dar:
Stand
Stand
in EUR
Zuführung
Auflösung
01.04.2022
31.03.2023
15.890,92
0,00
5.372,35
10.518,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem Grund
94.124,26
5.078,85
24.266,06
74.937,05
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
44.568,72
0,00
12.952,05
31.616,67
154.583,90
5.078,85
42.590,46
117.072,29
3.2.3. Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 erfolgt ein saldierter Ausweis der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen
aus den Rückdeckungsversicherungen.
Die sich aus der unter Punkt 2.6.1 beschriebenen Pensionsverpflichtung ergebende Pensionsrückstellung beträgt
zum 31. März 2023 EUR 5.552.230,69 (Vorjahr TEUR 5.056). Die mit der Pensionsrückstellung saldierten Ansprüche
aus den Rückdeckungsversicherungen belaufen sich mit EUR 5.552.230,69 (Vorjahr TEUR 5.056) auf die gleiche
Höhe, wodurch es zu keinem Ausweis in der Bilanz kommt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
93
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich aus folgenden Rückstellungen zusammen:
31.03.2023
31.03.2022
EUR
TEUR
1.233.745,11
1.281
Earn-Out-Komponente Erwerb Xpublisher GmbH
Prüfungsaufwand
60.000,00
34
Boni
500.370,00
77
Noch nicht konsumierte Urlaube
28.310,00
5
Sonderzahlungen
50.253,66
56
Personalaufwendungen
2.150,00
9
Ausstehende Eingangsrechnungen
63.850,00
78
Jahresabschlussveröffentlichungen
31.700,00
29
Sonstiges
19.800,00
14
1.990.178,77
1.583
Die Earn-Out-Komponente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Xpublisher GmbH, München, Deutschland,
ist von der Erreichung festgelegter Erfolgskennzahlen bis spätestens 31. März 2025 abhängig. Im Geschäftsjahr
2021/2022 wurden die festgelegten Erfolgskennzahlen erreicht, daher gelangte ein erster Teil der Earn-Out-Kom-
ponente in Höhe von EUR 600.000,00 im Geschäftsjahr 2022/2023 zur Auszahlung. Der undiskontierte Rest-
betrag der Earn-Out-Komponente beträgt EUR 1.300.000,00 (Vorjahr TEUR 1.300).
3.2.4. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine dinglichen Sicherheiten und keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 168.172,65 (Vorjahr TEUR 17) enthalten,
die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
4) Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
4.1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4.718.570,06 (Vorjahr TEUR 4.106) resultieren aus der Verrechnung der Auf-
wendungen der Konzernholding, Fabasoft AG, Linz, an die verbundenen Unternehmen.
4.2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Beträge
in Höhe von EUR 7.806,44 (Vorjahr TEUR 6) für die Mitarbeitervorsorgekassen enthalten.
94
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
4.3. Aufwendungen für Altersversorgung
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
2022/2023
2021/2022
EUR
TEUR
535.713,63
523
Aufwand aus Dotierung Pensionsrückstellung
Erträge aus der Aktivierung von Rückdeckungsversicherung
-535.713,63
-523
Zahlungen an Rückdeckungsversicherungen
421.238,66
421
421.238,66
421
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere:
2022/2023
2021/2022
EUR
TEUR
1.978.801,11
1.582
Betriebsaufwand
1.560.551,28
1.355
Verwaltungsaufwand
375.676,77
438
Vertriebsaufwand
3.915.029,16
3.375
4.5. Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Fabasoft AG, Linz, offengelegt.
5) Sonstige Angaben
5.1.
Gruppenbesteuerung
Im Veranlagungsjahr 2023 bilden die Fabasoft AG als Gruppenträger und folgende Gruppenmitglieder eine Unter-
nehmensgruppe im Sinne des §ꢀ9 KStG: (1) Fabasoft International Services GmbH, Linz, (2) Fabasoft R&D GmbH,
Linz, (3) Fabasoft Austria GmbH, Linz, (4) Mindbreeze GmbH, Linz, (5) Fabasoft Approve GmbH, Linz und
(6) KnowledgeFox GmbH, Wien.
Die positive bzw. negative Steuerumlage beträgt bei inländischen Gruppenmitgliedern aufgrund der Körper-
schaftssteuersenkung ab 1. Jänner 2023 zu drei Vierteln 25ꢀ% und zu einem Viertel 24ꢀ% des zugerechneten
Einkommens. Die Steuerumlagen werden bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen. Sind bei Beendigung der Unternehmensgruppe oder bei Ausscheiden des Gruppen-
mitgliedes aus der Unternehmensgruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß §ꢀ9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG
negative Einkommen des Gruppenmitgliedes, welche dem Gruppenträger bereits zugerechnet wurden, noch nicht
mit Steuerumlagen verrechnet worden, so hat ein Schlussausgleich in Höhe des Barwertes der (fiktiven) künftigen
Steuerentlastung, die das Gruppenmitglied voraussichtlich durch Verwertung dieses rechtlichen Verlustvortrages
erzielen würde, zu erfolgen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
95
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf EUR 818.880,58 (Vorjahr TEUR 799) und unter-
gliedern sich in folgende Bereiche:
2022/2023
2021/2022
EUR
TEUR
-1.476.252,42
-1.669
Laufende Steuern
Steuerumlagen
2.553.005,00
2.449
Latente Steuern
-257.872,00
19
818.880,58
799
5.2. Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer
5.2.1. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
2022/2023
2021/2022
6
5
Angestellte
5.2.2. Vorstände der Fabasoft AG
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Linz
Leopold Bauernfeind, St. Peter/Au (Mitglied des Vorstandes bis 30. Juni 2022, Mitglied des Executive
Committee bis 31. März 2023)
Ing. Oliver Albl, Haag im Hausruck (ab 1. Mai 2022)
Matthias Wodniok, Hofheim Wallau (ab 1. Juli 2022)
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies
wurden für die Vorstandsmitglieder keine Haftungen übernommen.
Die Aufwendungen für laufende Bezüge, Abfertigungen und Altersversorgung für Mitglieder des Vorstandes
betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 2.066 (Vorjahr TEUR 1.580) und setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR
2022/2023
22021/2022
1.455
1.001
Laufende Bezüge
Aufwendungen für Abfertigungen
189
158
Aufwendungen MV-Beiträge
1
0
Aufwendungen für Altersversorgung
421
421
2.066
1.580
Gesamt
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr (Vorsitzender)
Dr. Peter Posch (Mitglied bis 4. Juli 2022)
FH-Prof.in Univ.Doz.in DIin Dr.in Ingrid Schaumüller-Bichl (Mitglied)
Prof. Dr. Andreas Altmann (Mitglied)
Mag.a Michaela Schwinghammer-Hausleithner (Mitglied ab 4. Juli 2022)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von
EUR 104.000,00 (Vorjahr TEUR 80).
96
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
5.3. Angaben zu Aktienoptionsprogrammen
Zum Stichtag 31. März 2023 bestehen keine aufrechten Aktienoptionsprogramme.
5.4. Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022
In der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG am 4. Juli 2022 wurden unter anderem folgende Be-
schlüsse gefasst:
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wird eine Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet.
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien gemäß den Bestimmungen des §ꢀ65
Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens bzw. gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG bis zu einem maximalen
Anteil von 10ꢀ% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10ꢀ% über und geringstenfalls 20ꢀ% unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetrahandel der
Deutschen Börse AG der letzten fünf Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb
von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen
– um bis zu Nominale EUR 5.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bar-
einlage als auch gemäß §ꢀ172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 16.500.000,00 zu erhöhen, sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der
§§ꢀ169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des
den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ꢀ170 Abs. 2 AktG).
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die Fabasoft AG hat mit 27. April 2023 ihre Beteiligung an der Fabasoft Contracts GmbH von 100ꢀ% auf 80ꢀ%
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Contracts GmbH erworben.
Gegenüber der Fabasoft Contracts GmbH hat die Fabasoft AG eine Patronatserklärung iHv EUR 360.00,00 am
16. Mai 2023 unterzeichnet. Die Erklärung ist mit 30. Juni 2024 befristet. Zum 31. März 2023 beträgt das Eigen-
kapital der Fabasoft Contracts GmbH EUR -57.429,27.
Nach dem 31. März 2023 traten für den vorliegenden Einzelabschluss keine weiteren wesentlichen Ereignisse ein.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
97
Anlagenspiegel der Fabasoft AG, Linz, zum 31. März 2023
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Entwicklung des
Stand
Stand
Zugänge
Abgänge
Anlagevermögens in EUR
01.04.2022
31.03.2023
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
659.012,89
58.507,50
0,00
717.520,39
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
5.767.655,94
990.908,59
0,00
6.758.564,53
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
11.668.612,28
1.716.163,64
276.136,57
13.108.639,35
3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
277.790,25
10.481,13
0,00
288.271,38
17.714.058,47
2.717.553,36
276.136,57
20.155.475,26
III. Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
30.311.573,96
5.845.485,07
0,00
36.157.059,03
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
156.911,16
0,00
0,00
156.911,16
30.468.485,12
5.845.485,07
0,00
36.313.970,19
48.841.556,48
8.621.545,93
276.136,57
57.186.965,84
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §ꢀ204 (1a) UGB
71.682,05
71.682,05
98
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
kumulierte Abschreibungen
Restbuchwerte
Entwicklung des
Stand
Stand
Stand
Stand
Zugänge
Abgänge
Anlagevermögens in EUR 01.04.2022
31.03.2023
31.03.2023
31.03.2022
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche
Rechte und Vorteile
sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
417.654,16
97.204,28
0,00
514.858,44
202.661,95
241.358,73
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremdem
Grund
3.681.339,85
746.365,00
0,00 4.427.704,85 2.330.859,68
2.086.316,09
2. Andere Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung*
8.866.649,05 1.379.506,56
275.814,07 9.970.341,54 3.138.297,81
2.801.963,23
3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
0,00
0,00
0,00
0,00 288.271,38
277.790,25
12.547.988,90
2.125.871,56
275.814,07 14.398.046,39
5.757.428,87
5.166.069,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an
verbundenen
Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00 36.157.059,03
30.311.573,96
2. Wertpapiere
des Anlagevermögens
58,50
5.682,96
0,00
5.741,46
151.169,70
156.852,66
58,50
5.682,96
0,00
5.741,46 36.308.228,73
30.468.426,62
12.965.701,56
2.228.758,80
275.814,07 14.918.646,29 42.268.319,55
35.875.854,92
*davon geringwertige
Vermögensgegenstände gemäß §ꢀ204 (1a) UGB
71.682,05
71.682,05
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
99
Der Lagebericht der Fabasoft AG und der Konzernlagebericht sind in diesem Bericht zusammengefasst. Wo es
für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wird
eine spezifisch zugeordnete Berichterstattung vorgenommen.
LAGEBERICHT DER FABASOFT AG UND DES FABASOFT KONZERNS
1)
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
1.1.
Geschäftsverlauf der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 verzeichnete der Fabasoft Konzern Umsatzerlöse in der Höhe von
69,2 Mio. Euro (58,3 Mio. Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Bei einem EBITDA1) von TEUR 16.755 (TEUR 17.647 im Vergleichszeitraum des Vorjahres) lag das EBIT1) bei
TEUR 9.987 (TEUR 11.530 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
Diese Zahlen beinhalten die im Berichtszeitraum erfolgte Erstkonsolidierung der Fabasoft 4teamwork AG.
Der überwiegende Teil des Umsatzanstiegs in der Berichtsperiode resultiert aus den Recurring Umsätzen, vor-
wiegend der Fabasoft PROCECO Solutions und Mindbreeze InSpire sowie der positiven Entwicklung der Erlöse
aus dem Projektgeschäft. Die anhaltenden Investitionen in den Auf- und Ausbau der Fabasoft PROCECO Solutions
sowie ein höherer Personalaufwand aufgrund des organischen und anorganischen Wachstumskurses und die
Zunahme der – im Vergleichszeitraum pandemiebedingt stark eingeschränkten – Vertriebs- und Reisetätigkeiten
wirken in der Berichtsperiode ergebnismindernd.
Mit einer Forschungsquote1) von 30,7 % bezogen auf die Umsatzerlöse lagen die Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung (TEUR 21.268) des Fabasoft Konzerns (die Fabasoft AG führt keine Forschungs- und Entwick-
lungstätigkeit durch) wiederum auf im Branchenvergleich sehr hohem Niveau (TEUR 16.482 im Geschäftsjahr
2021/2022).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
100
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Diese Investitionen wurden für die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der unternehmenseigenen
Softwareprodukttechnologie und den darauf aufbauenden Cloud- und Appliance-Angeboten sowie mit Grund-
lagenthemen im Feld der Digitalen Transformation getätigt.
Die Eigenkapitalquote1) des Fabasoft Konzerns betrug zum Bilanzstichtag (31. März 2023) 38% (39% zum
31. März 2022).
Der Bestand an liquiden Mitteln reduzierte sich im Fabasoft Konzern von TEUR 35.823 (zum 31. März 2022) auf
TEUR 26.563 bzw. in der Fabasoft AG von TEUR 1.851 (zum 31. März 2022) auf TEUR 693 zum Bilanzstichtag
31. März 2023. In den Berichtszeitraum fallen auch Kaufpreiszahlungen aus der Aufstockung der Beteiligung der
Fabasoft AG an der KnowledgeFox GmbH von 70% auf 100% sowie aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen
an der 4teamwork AG, woraus nach einer Kapitalerhöhung und Verschmelzung mit der Fabasoft Schweiz AG, die
neue Fabasoft 4teamwork AG hervorging.
Der Fabasoft Konzern beschäftigte zum 31. März 2023 451 Mitarbeitende (386 zum 31. März 2022).
Die Umsatzerlöse der Mindbreeze GmbH und ihres Tochterunternehmens, der Mindbreeze Corporation, betrugen im
Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 17.300 (TEUR 14.271 im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Bei einem EBITDA1) von
TEUR 7.357 (TEUR 6.536 im Vorjahr) lag das EBIT1) bei TEUR 5.694 (TEUR 5.079 im Vergleichszeitraum des Vorjahres).
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
101
1.2.
Bericht über die regionale Präsenz des Fabasoft Konzerns
Tochterunternehmen der Fabasoft AG zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Betriebsstätten
Fabasoft International Services GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
Fabasoft R&D GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
Fabasoft Austria GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Wien, Graz
Fabasoft Approve GmbH
80ꢀ%
Österreich
Linz
Fabasoft Contracts GmbH
100ꢀ%
Österreich
Linz
Mindbreeze GmbH
85,5ꢀ%
Österreich
Linz
Wien
KnowledgeFox GmbH
100ꢀ%
Österreich
Wien
Fabasoft Deutschland GmbH
100ꢀ%
Deutschland Frankfurt am Main Berlin, Erfurt, München
Xpublisher GmbH
60ꢀ%
Deutschland
München
Deggendorf
Fabasoft 4teamwork AG
70ꢀ%
Schweiz
Bern
St. Gallen
Tochterunternehmen der Mindbreeze GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
MindbreezeCorporation
100ꢀ%
USA
Chicago
Tochterunternehmen der Xpublisher GmbH zum Bilanzstichtag (31.03.2023)
Unternehmen
Unmittelbarer Anteil
Land
Sitz
Xpublisher Inc.
100ꢀ%
USA
Chicago
Veränderungen in der Konzernstruktur und Unternehmensakquisitionen
Am 27. April 2022 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft Approve
GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im ersten Quartal wurde der Teilbetrieb Fabasoft
Approve von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Approve GmbH eingebracht.
Die Fabasoft AG hat mit 24. Juni 2022 ihre Beteiligung an der Fabasoft Approve GmbH von 100% auf 80%
reduziert. Die Anteile wurden vom Management der Fabasoft Approve GmbH erworben.
Die Vollkonsolidierung der Fabasoft Approve GmbH erfolgte erstmals mit Gründung der Gesellschaft.
Die Fabasoft AG hat mit Ablauf des 31. August 2022 ihre Beteiligung an der KnowledgeFox GmbH von bisher 70%
der Unternehmensanteile auf 100% erhöht. Die Anteile wurden vom ehemaligen Management der KnowledgeFox
GmbH erworben.
Die Fabasoft AG unterzeichnete am 2. September 2022 einen Kauf- und Beteiligungsvertrag über den Erwerb
einer Mehrheitsbeteiligung an der 4teamwork AG mit Sitz in Bern. Das Closing dazu fand am 14. Oktober 2022
statt. Nach vollständiger Umsetzung des Vertrages hält die Fabasoft AG nun 70% der Anteile an der neuen
Fabasoft 4teamwork AG.
102
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Am 7. Februar 2023 wurde durch die Fabasoft AG eine 100%-ige Tochtergesellschaft, nämlich die Fabasoft
Contracts GmbH mit Sitz in der politischen Gemeinde Linz, gegründet. Im vierten Quartal 2022/2023 wurde der
Teilbetrieb Fabasoft Contracts von der Fabasoft Austria GmbH in ihre Schwestergesellschaft Fabasoft Contracts
GmbH abgespalten.
1.3.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft
Konzerns
Finanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG (Einzelabschluss nach UGB)
in TEUR
2022/2023
2021/2022
Umsatzerlöse
4.719
4.106
Ergebnis vor Ertragsteuern
6.992
7.408
EBIT1)
-4.385
-3.314
EBITDA1)
-2.162
-1.321
Jahresüberschuss
7.810
8.207
Eigenkapital zum Stichtag
43.540
43.979
Eigenkapitalquote1)
75ꢀ%
85ꢀ%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
15.714
14.221
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
693
1.851
Mitarbeitende zum Stichtag
6
5
Finanzielle Leistungsindikatoren des Fabasoft Konzerns (Konzernabschluss nach IFRS)
in TEUR
2022/2023
2021/2022
Umsatzerlöse
69.227
58.268
Ergebnis vor Ertragsteuern
9.843
11.250
EBIT1)
9.987
11.530
EBITDA1)
16.755
17.647
Jahresergebnis
6.825
7.880
Eigenkapital zum Stichtag
26.718
27.254
Eigenkapitalquote1)
38ꢀ%
39ꢀ%
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit
7.025
16.651
Endbestand an liquiden Mitteln zum Stichtag
26.563
35.823
Mitarbeitende zum Stichtag
451
386
1) Definition der Kennzahlen im Lagebericht Punkt 1.4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Mitarbeitende als Erfolgsfaktor
Kompetenz, Innovationsgeist, Begeisterung, Engagement und Talent der Teammitglieder sind Grundvorausset-
zung für ein nachhaltiges Wachstum. Die Förderung und Karriereentwicklung von Mitarbeitenden besitzt somit im
Fabasoft Konzern höchste Bedeutung. Aus- und Weiterbildungspläne werden individuell erstellt und kontinuierlich
und bedarfsorientiert fortentwickelt. Die Fabasoft Academy, als konzerneigene Ausbildungsstätte, koordiniert deren
Umsetzung und bietet ein breites Spektrum an internen Trainingsmöglichkeiten an. Dieses umfangreiche Weiter-
bildungsprogramm wird von unternehmensinternem und externem Fachpersonal umgesetzt und stetig erweitert,
wobei besonderer Wert auf das Zusammenspiel von Informationsvermittlung mit praktischer Anwendung gelegt wird.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
103
Einen besonderen Stellenwert legt Fabasoft auf international anerkannte Zertifizierungen wie IPMA oder Scrum
Alliance sowie Führungskräftetrainings. Zum Bilanzstichtag waren im Fabasoft Konzern 72 zertifizierte (Senior-)
Projektmanager:innen gemäß IPMA-Standard sowie 108 Scrum Master und 32 Product Owner beschäftigt.
Interne Kommunikation
Fabasoft lebt eine offene Kommunikation. So informieren das Management und die Geschäftsführung regel-
mäßig im Rahmen von „Friday Morning Speeches“ über unternehmensstrategische Schwerpunkte und aktuelle
Organisations-, Technologie- und Geschäftsthemen. Innovationen und Weiterentwicklungen aller Produkt- und
Umsetzungsbereiche werden von Vertreter:innen der einzelnen Entwicklungsteams im Rahmen der internen,
14-tägig stattfindenden „Scrum Demo Days“ präsentiert. Alle Mitarbeitenden können diese Veranstaltungen live
oder mittels Video-Stream verfolgen. Der monatlich erscheinende interne Fabasoft Newsletter gibt kompakt einen
Überblick über relevante Ereignisse im Fabasoft Konzern wie beispielsweise Änderungen bei internen Prozessen,
geplante Veranstaltungen, die Vorstellung neuer Teammitglieder sowie Informationen zu laufenden Kundenpro-
jekten oder Neukunden.
Nachhaltigkeit im Fabasoft Konzern
Fabasoft versteht unter Nachhaltigkeit, Entscheidungen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Ge-
sichtspunkten (ESG-Aspekte) zu treffen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der effiziente, schonende und sparsame
Einsatz von Ressourcen. Kunden-Meetings oder auch Trainings werden überwiegend online unter Einsatz einer
Multifunktionsanlage (Fabasoft Unified Communications Installation), über welche Videokonferenzen, Telefonie,
Chats und Screensharing möglich sind, abgehalten. Geschäftsreisen erfolgen nach Möglichkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder mit den dafür vorgesehenen Elektro- bzw. Hybridautos. Fabasoft hat dafür die Ladein-
frastruktur am Hauptsitz in Linz ausgebaut und am Standort Wien ist ebenfalls ein weiterer Ausbauschritt in
Umsetzung.
Ihr Engagement in diesem Bereich kommuniziert Fabasoft im Rahmen des jährlich erscheinenden Nachhaltigkeits-
berichtes, welcher integrierter Bestandteil des Geschäftsberichtes ist.
Standards und offene Plattformen
Der Einsatz von Open-Source-Produkten und das Bekenntnis zu und die Umsetzung von marktrelevanten Stan-
dards und den Vorgaben der Barrierefreiheit ist sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei privaten
Unternehmen wichtig. Die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sind im Lagebericht unter Punkt 2 aus-
führlich beschrieben.
1.4. Alternative Leistungskennzahlen des Fabasoft Konzerns
Fabasoft veröffentlicht im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublizität alternative Leistungskennzahlen (Alternative
Performance Measures = APM). Diese Leistungskennzahlen sind nicht in den bestehenden Rechnungslegungs-
grundsätzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert. Fabasoft ermittelt die APM mit
dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen.
Fabasoft ermittelt folgende APM:
• Nominale Umsatzveränderung
• EBIT bzw. Betriebsergebnis
• EBITDA
• Eigenkapitalquote
• Forschungsquote (wird jeweils zum Gesamtjahresbericht veröffentlicht)
Nominale Umsatzveränderung
Die nominale Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze
im Vergleich zum Vorjahr an.
104
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
EBIT bzw. Betriebsergebnis
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der
Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international un-
einheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT (Betriebsergebnis)
wird wie folgt ermittelt:
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern
– Finanzerträge
+ Finanzaufwendungen
= EBIT (Betriebsergebnis)
EBITDA
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanz-
ergebnis und den Steuern auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen
Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird auf Basis des EBIT zuzüglich
der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertauf-
holungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ermittelt.
Überleitungsrechnung
EBIT
+ / – Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
= EBITDA
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.
Eigenkapital
x 100
Gesamtkapital
Forschungsquote
Kennzahl, die die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen setzt.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
x 100
Umsatzerlöse
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
105
2) Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken der
Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
2.1.
Wesentliche Chancen der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Chancen für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis für die Fabasoft AG werden insbesondere in
folgenden Bereichen gesehen:
2.1.1. Fabasoft PROCECO Ökosystem
Fabasoft PROCECO – Business Process Ecosystem
Die Solutions im Fabasoft PROCECO Ökosystem zeichnen sich durch ihre einfache Anbindung an bestehende
IT-Landschaften aus und sind hoch skalierbar. Die gemeinsame Prozess- und Datenwelt im Ökosystem ermöglicht
einen nahtlosen Informationstransfer zwischen Abteilungen und über Unternehmensgrenzen hinweg und führt
zu einer Steigerung der Prozessqualität, -geschwindigkeit und -sicherheit bei gleichzeitiger Reduzierung der
Prozesskosten.
User profitieren von einer konsistenten Benutzeroberfläche und einem gemeinsamen Funktionsumfang über alle
Fabasoft PROCECO Solutions hinweg. Durch den grafischen Prozesseditor (BPMN 2.0) ist es möglich, komplexe
Abstimmungs-, Prüf-, und Freigabeprozesse individuell ohne Programmierkenntnisse zu modellieren. Die Digitale
Signatur auf Basis der Fabasoft Secomo-Technologie erlaubt die durchgängige Abwicklung von Zeichnungs-
prozessen ohne Medienbrüche oder die Einbeziehung von externen Diensten. Dies erleichtert die Informations-
bereitstellung und ermöglicht automatisierte Prozesse.
Chancen könnten sich für den Fabasoft Konzern dadurch eröffnen, dass die Themen Digitalisierung und Daten-
schutz bei vielen Unternehmen und Organisationen zunehmend strategische Bedeutung erlangen und sich daraus
auch eine Reihe von konkreten Umsetzungserfordernissen ergeben. Fabasoft sieht sich in diesem Bereich gut
positioniert und bietet mit ihren Fabasoft PROCECO Solutions ein leistungsfähiges Portfolio: einerseits zur di-
gitalen Dokumentenlenkung bzw. Digitalisierung von Geschäftsprozessen und andererseits als solide Basis um
Datenschutz- und Compliance-Richtlinien besser entsprechen zu können.
Das Wachstumspotenzial von Fabasoft PROCECO besteht sowohl in der Erhöhung der Userzahlen bestehender
Fabasoft PROCECO Solutions mittels Neukundengeschäft und Up-Selling von Bestandskunden, als auch in der
Steigerung der Anzahl der Fabasoft PROCECO Solutions selbst mittels organischen und anorganischen Wachs-
tums, sowie etwaigen Cross-Selling Möglichkeiten.
Im Zuge der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden sowohl neue
Versionen bestehender Fabasoft PROCECO Solutions verfügbar gemacht, als auch neue Produktangebote ent-
wickelt. Speziell im Bereich des Neukundengeschäftes sollen Geschäftsmöglichkeiten in neuen vertikalen Märkten,
in neuen Geografien und basierend auf neuen Vermarktungs- und Nutzungsmodellen geschaffen und ausgebaut
werden.
Approve on Fabasoft PROCECO
Fabasoft Approve reduziert den manuellen Aufwand im Zusammenhang mit technischen Dokumentationen deut-
lich und begleitet Industriebetriebe bei der durchgängigen digitalen Transformation. In der Nutzung von Fabasoft
Approve als werksübergreifendes Dokumentenmanagementsystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette
sieht Fabasoft das Potenzial für Neukundengeschäft von vorgelagerten Zulieferern bzw. nachgelagerten End-
kunden.
Boards on Fabasoft PROCECO
Umfrageergebnisse unter Entscheidungsträger:innen zeigen, dass die Verwaltung von Sitzungen auf Manage-
mentebene, beispielsweise Vorstand und Aufsichtsrat, von umfangreichen manuellen Prozessen begleitet wird.
Unternehmen setzen dabei auf Microsoft-Office Lösungen, sowie risikobehaftete Fileshare-Ablagen. Mit der Ent-
wicklung einer Fabasoft PROCECO Solution für ein effizientes und sicheres Sitzungsmanagement sieht Fabasoft
das Potenzial, insbesondere börsenotierte Unternehmen bei der Umsetzung stetig steigender Compliance-An-
forderungen zu unterstützen.
106
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Contracts on Fabasoft PROCECO
Die Ergebnisse aktueller Studien unter Jurist:innen zeigen, wie stark die Relevanz der Digitalisierung in Rechts-
abteilungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Mehr als die Hälfte der Befragten setzt mittlerweile
auf digitales Vertragsmanagement, 40% sehen die Einführung als oberste Priorität. Bei der Verwendung und dem
Einsatz von Legal Tech sind vor allem drei Erwartungshaltungen von den Usern geordert: Effizienzsteigerung, Zeit-
ersparnis und Kostenreduzierung. Fabasoft sieht darin deutliches Potenzial, mit Fabasoft Contracts die Bedürf-
nisse des Legal Matter Management von Kanzleien und Rechtsabteilungen zu digitalisieren und die juristischen
Workflows nachhaltig zu optimieren.
Talents on Fabasoft PROCECO
Die Fabasoft AG hat im Januar 2022 70% sowie im August 2022 weitere 30% des Microlearning-Pioniers
KnowledgeFox GmbH mit Sitz in Wien übernommen. Die Beteiligung wird als konsequenter Schritt in der Umset-
zung der Fabasoft Wachstumsstrategie gesehen. Die mobile Lern-App soll vom Fabasoft PROCECO Ökosystem
profitieren und auf dieser Basis nachhaltig internationale Märkte adressieren.
Die neue PROCECO Solution Fabasoft Talents sorgt als digitale Personalakte für Transparenz und Nachvollzieh-
barkeit und beschleunigt Geschäftsprozesse im gesamten Personal-Lebenszyklus. Ergänzt wird Fabasoft Talents
durch ein integriertes Skills-Management mit KnowledgeFox und MicroLearning als zentralem Bestandteil, um
dem demografischen Wandel sowie dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Xpublisher on Fabasoft PROCECO
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich durch die Ausweitung und Erschließung von Kundengruppen aus
der Medienbranche oder dem Verlagswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Nordamerika erge-
ben. Darüber hinaus werden attraktive Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten in mehreren Geschäftsfeldern von
Fabasoft gesehen. Durch die Integration von Xeditor als Add-on in die Fabasoft Cloud können standardisierte Inhalte
effizient erstellt, bearbeitet und überprüft werden. Dies unterstützt unter anderem Unternehmen aus dem Industrie-
umfeld beim Verfassen von technischen Dokumentationen oder die Öffentliche Verwaltung bei der Veröffentlichung
von juristischen Texten. Mit der Neuentwicklung von Xpublisher on Fabasoft PROCECO erfolgt ein Ausbau der
Marketingressourcen mit Fokus auf die Verlagsbranche einerseits, sowie technische Dokumentationen andererseits.
Um die Sichtbarkeit von Xpublisher am Markt zu erhöhen, ist ein Partnermodell für den internationalen Ver-
trieb von Xpublisher und Xeditor im Aufbau. Dabei legt Xpublisher großen Wert auf Exklusivität und Qualität,
wenige Partner pro Land, die mit technologischem Know-how und Vertriebsstärke eine ideale Ergänzung zu den
Xpublisher Produkten darstellen.
Fabasoft als strategischer Partner für Entrepreneur:innen
Fabasoft strebt langfristige Partnerschaften mit wachstumsorientierten Softwareunternehmen an, um das
Fabasoft PROCECO Ökosystem durch neue Solutions zu stärken. Dabei vertraut Fabasoft auf die Kompetenz
und Marktkenntnisse der Entrepreneur:innen, denn sie generieren den besten Nutzen aus dem Fabasoft PROCECO
Ökosystem für ihre Kunden. Sie bleiben am Steuerrad ihres Unternehmens und treffen weiterhin die wesentlichen
Entscheidungen.
Unternehmer:innen profitieren von Best Practices, Coaching und Zugang zu neuen Marketing- und Vertriebs-
kanälen. Durch zertifizierte Verwaltungsprozesse schafft Fabasoft die Grundlage dafür, dass sich die Entrepre-
neur:innen ganz auf ihre wertschöpfenden Tätigkeiten konzentrieren können.
Gemeinsam mit den Scale-Ups gestaltet Fabasoft die Zukunft dieser Unternehmen und sorgt als strategischer
Partner für finanzielle Stabilität.
2.1.2. Fabasoft eGov
Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
Das Geschäft mit den öffentlichen Auftraggebern ist stark abhängig von der Budgetsituation der jeweiligen
Organisationen. Aus dem von Kundenseite artikulierten Bedarf an Einsparung und Effizienzsteigerung durch
Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann ein Geschäftspotenzial für Fabasoft abgeleitet werden – wie weit dies
jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
107
Chancen für den Fabasoft Konzern könnten sich auch aus neuen Projekten im Zusammenhang mit dem in den
europäischen Ländern und darüber hinaus angestrebten Ausbau von Verwaltungsmodernisierung und E-Go-
vernment ergeben, sofern diesbezüglich politisches Wollen auch in konkrete Projekte und Investitionen mündet.
Aus sehr erfolgreichen bestehenden Referenzen des Fabasoft Konzerns resultieren diesbezüglich immer wieder
auch konkrete Kundenanfragen.
Fabasoft sieht sich als langjähriger und bewährter Anbieter mit einem leistungsstarken Produktangebot und
ausgezeichneten Referenzen sehr gut für bevorstehende Vergabeverfahren positioniert und wird sich weiterhin
intensiv an solchen beteiligen.
Der Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz auch in der öffentlichen Verwaltung verändert zuneh-
mend die Interaktionen mit Bürger:innen und Unternehmen sowie die internen Arbeitsweisen. Methoden der künst-
lichen Intelligenz wie Machine Learning unterstützen etwa durch automatische Klassifikation von Dokumenten
die Arbeitsabläufe. Natural Language Processing und Natural Language Understanding erlauben eine proaktive
Informationsbereitstellung und -verarbeitung. Da die Fabasoft Produkte bereits Mindbreeze Technologie für diese
Anwendungsfälle nutzen, sieht sich Fabasoft in diesem Bereich gut aufgestellt und partizipiert auf diesem Wege
an den Innovationen in diesem Feld.
Durch die Stärkung von Vertrieb und Marketing adressiert Fabasoft das Potenzial auf der Kundenseite, sowohl
die Fabasoft PROCECO Solutions als auch Mindbreeze InSpire stärker für z.B. Automatisierungsanwendungen in
der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Dieses Potenzial wird als Chance gesehen, den Anteil der Recurring-Re-
venues im Segment eGov steigern zu können.
Ausweitung bestehender Kundenbeziehungen im öffentlichen Sektor
Auch bei großen Bestandskunden ergeben sich fallweise interessante Möglichkeiten für die Ausweitung des Ge-
schäftes für Fabasoft. Aktuell befinden sich umfangreiche Rahmenprojekte, die Fabasoft gewinnen konnte, in der
Umsetzungsphase. Hier ist in Deutschland besonders das Projekt „E-Akte Bund“ des deutschen Bundes anzufüh-
ren. Im Projekt E-Akte Bund wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 die Ausrollung der E-Akte weiter vorangetrieben.
Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren „Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems für die Einführung
in der Hessischen Landesverwaltung und von produktnahen Dienstleistungen“ des Bundeslandes Hessen im März
2022 an die Fabasoft Deutschland GmbH steht ein weiterer prominenter Großkunde zur Migration und Ausrollung
der E-Akte, basierend auf der Fabasoft eGov-Suite, an.
Mit der österreichischen Bundesverwaltung, die die Fabasoft eGov-Suite bereits seit vielen Jahren auf breiter
Basis in den Bundesministerien einsetzt, wurde die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum weiter fortgeführt. Im
Zuge der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird der Nutzerkreis der Fabasoft eGov-Suite im
Bereich der Bundesverwaltung (Zentralstellen und nachgeordnete Dienststellen) für die Geschäftsfallbearbeitung
und die gemeinsame Dokumentenbearbeitung nach Möglichkeit weiter ausgedehnt. Parallel dazu wurde auch ein
umfangreiches Innovationsprojekt weitergeführt.
In enger Zusammenarbeit von Usern, Organisationsfachkräften sowie dem Betrieb und Fabasoft werden weg-
weisende neue und effiziente Formen der Zusammenarbeit und Aufgabenerledigung entwickelt und erprobt.
Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf modernen Konzepten der mobilen Nutzung und dem unterstützenden
Einsatz von KI-Technologien.
2.1.3. Mindbreeze
Mindbreeze InSpire
Mindbreeze forscht und entwickelt in den Bereichen Enterprise Search, Information Insight, Wissensmanagement
und künstliche Intelligenz und erschließt sukzessive neue Einsatzfelder für diese Technologien.
Mindbreeze InSpire befindet sich bereits bei vielen internationalen Kunden im Produktiveinsatz. Mit der zunehmen-
den Sichtbarkeit am internationalen Markt und der positiven Bewertung durch Analystenhäuser rückte Mindbreeze
auch in den Fokus von internationalen Großkunden und potenziellen Partnern. Darüber hinaus bewerten unab-
hängige IT-Analysten Mindbreeze InSpire als solides und leistungsfähiges Produkt mit flexiblen Betriebsmodellen,
wenn es um die Einführung von Wissensmanagementanwendungen und Enterprise Search geht.
108
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Besonderes Chancenpotenzial und Alleinstellungsmerkmal wird in der schnellen Anwendung für Geschäftspro-
zesse der jeweiligen Fachbereiche gesehen, welche das Produkt ohne Programmiererfordernis durch Insight Apps
und Insight Solutions ermöglicht. Für das Verstehen von Information ist das Analysieren und Verarbeiten von
natürlicher Sprache eine wesentliche Voraussetzung, die Mindbreeze durch den Einsatz von maschinellem Lernen
und Natural Language Processing adressiert.
Zusätzlich zum Appliance Produktangebot werden insbesondere auch das Mindbreeze InSpire SaaS-Angebot
und das hybride Betriebsmodell vermehrt genutzt. Durch die Listung von Mindbreeze InSpire im Amazon AWS
Marketplace und Microsoft Azure Marketplace werden weitere Möglichkeiten der einfachen Nutzung eröffnet.
Im Berichtszeitraum wurden Kunden und Partner aus verschiedensten Branchen gewonnen und das Bestands-
kundengeschäft weiter ausgebaut. Um die Sichtbarkeit am Markt weiter zu erhöhen und die Marktposition zu
stärken ist eine weitere Intensivierung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten, sowie der Auf- und Ausbau von
strategischen Partnerschaften geplant. Neben dem Partnermodell mit Fokus auf Value Added Reseller (VARs)
unternimmt Mindbreeze auch verstärkt Anstrengungen im Hinblick auf Independent Software Vendors (ISVs).
Durch die Integration von Mindbreeze InSpire in die Softwareprodukte sind diese in der Lage ihren Kunden die
Vorteile von KI-basierten Anwendungen ohne langes Entwicklungsprojekt bereitzustellen. Etwa ist das Analysieren
und Verstehen von unstrukturierten und strukturierten Informationen innerhalb der eigenen Lösung damit einfach
möglich. Die Erweiterung des Partnerprogrammes soll dazu dienen, die Präsenz in Europa und Nordamerika weiter
auszubauen und neue Kundengruppen zu erschließen.
Mindbreeze BidForce
Die zunehmende Komplexität und die Anzahl an Angebotsunterlagen in Ausschreibungsprozessen stellen Unter-
nehmen weltweit vor neue Herausforderungen. Mindbreeze BidForce1) optimiert das Angebotsmanagement und
entlastet somit Vertriebsteams bei der Beantwortung von Ausschreibungen. Der gezielte Einsatz von Enterprise
Search, Wissensmanagement und künstlicher Intelligenz für Geschäftsprozesse im Angebotsmanagement sieht
Mindbreeze BidForce als Chance für Neukundengeschäfte. Darüber hinaus ist der Einsatz von Mindbreeze Bid-
Force in bisher ungenutzten Fachbereichen bei Bestandskunden der Mindbreeze InSpire via Cross-Selling eine
attraktive Lösung für Fabasoft den Kundenbestand auszubauen.1) Nach dem Bilanzstichtag erfolgte die Gründung
der Mindbreeze BidForce GmbH mit Sitz in der Honauerstraße 2, 4020 Linz.
2.1.4. Zertifizierungen
Der Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten ist für Fabasoft von überaus hoher Priorität. Gezielte, bestän-
dige Zertifizierungen und Prüfungen gemäß international anerkannten Standards untermauern dies. Die Sicher-
stellung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Service-Standards wird durch ein integriertes und zertifiziertes
Managementsystem unter anderem nach ISO 9001, ISO 27001 inklusive ISO 27018 und ISO 20000-1 gewährleistet.
Die Zertifikate gemäß den ISO-Normen 9001, 27001 inklusive 27018 und 20000-1 behalten nach der erfolgrei-
chen Durchführung eines konzernintern firmenübergreifenden Überwachungsaudits im Oktober 2022 durch
die akkreditierte Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA CERT GMBH ihre Gültigkeit. Auch die Xpublisher GmbH
wurde im Jahr 2020 als zu diesem Zeitpunkt jüngstes Unternehmen der Fabasoft Gruppe erstmals gemäß der
ISO 9001 zertifiziert und absolvierte im Oktober 2022 bereits ihr zweites Überwachungsaudit erfolgreich. In
diesem Rahmen unterzog sich die Xpublisher GmbH erstmalig auch einem ISO 27001-Audit und wurde erfolgreich
in das zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem der Fabasoft integriert. Darüber hinaus wurde die
KnowledgeFox GmbH erstmals gemäß den Anforderungen der ISO 9001 auditiert und konnte ebenfalls mit Erfolg
in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem der Fabasoft aufgenommen werden. Das ISO-Audit 2022 wurde
schließlich mit der Aufnahme der Tochtergesellschaft Fabasoft Approve GmbH in den Gültigkeitsbereich der
ISO 9001, ISO 27001 und ISO 20000-Zertifikate der Fabasoft positiv abgeschlossen.
Auf Produktebene wird diese Zertifizierungsstrategie durch anspruchsvolle Audits und Zertifizierungen für die
Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und
Contracts on Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS Services ergänzt:
Der Prüfbericht nach den Anforderungen des Anforderungskataloges C5:2020, herausgegeben vom BSI (Bundes-
amt für Sicherheit in der Informationstechnik), ist ein anerkannter und verlässlicher Nachweis, der das hohe Niveau
an Informationssicherheit der Fabasoft Cloud und der darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve
on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie von Mindbreeze InSpire SaaS Services nach-
vollziehbar offenlegt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
109
Der Anforderungskatalog des BSI legt fest, welche Mindestanforderungen Cloud-Dienstleister erfüllen müssen.
Die definierten Angaben zu den Rahmenbedingungen gewährleisten die Transparenz hinsichtlich Gerichtsbarkeit
und Lokationen, Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Normalbetrieb, Wiederanlaufparameter im Notbetrieb,
Verfügbarkeit der Rechenzentren, Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen sowie Zertifizierungen oder
Bescheinigungen. Fabasoft und Mindbreeze haben Anfang 2023 das Audit erneut gemäß den Anforderungen des
aktuellen BSI C5:2020 Anforderungskataloges absolviert. Als Prüfer beauftragte Fabasoft die Pricewaterhouse-
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland. Die entsprechenden Prüfberichte wurden
für die Fabasoft Cloud Services und für Mindbreeze InSpire SaaS Services von PwC ausgestellt.
Die SOC 2-Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 für die Fabasoft Cloud und die darauf entwickelten
Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on Fabasoft PROCECO sowie
für Mindbreeze InSpire SaaS Services durchgeführt. Dabei überprüfte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Deutschland, ob die Trust Service Criteria (TSC) für Security – herausge-
geben vom American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) – eingehalten werden. Im Rahmen eines
ISAE 3000 Audits wurde die Kontrolldurchführung in einem festgelegten Prüfzeitraum getestet. Die Prüfungs-
ergebnisse wurden final in einem ISAE 3000 SOC 2 Report an Fabasoft und Mindbreeze berichtet.
Im Rahmen der erfolgten ISAE 3402 Typ 2 Prüfung wurden das Design und die Wirksamkeit ausgewählter Kont-
rollen (abgeleitet vom Rahmenwerk COBIT 2019) im Prüfzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 für die Fabasoft Cloud
und die darauf entwickelten Fabasoft PROCECO Solutions Approve on Fabasoft PROCECO und Contracts on
Fabasoft PROCECO sowie für Mindbreeze InSpire SaaS geprüft.
Im Mai 2021 hat SCOPE Europe als zuständiger Monitoring Body erstmals die Konformität der Fabasoft Cloud
hinsichtlich der Anforderungen des EU Cloud Code of Conduct auf der höchsten Konformitätsstufe 3 bestätigt.
Sicherheit und Transparenz haben für Fabasoft oberste Priorität. Dies spiegelt sich deutlich im Engagement von
Fabasoft wider, eine vertrauenswürdige Umgebung für europäische Cloud-Kunden zu schaffen.
Im Juli 2022 wurde die Konformität durch SCOPE Europe auf der Konformitätsstufe 3 erneut bestätigt.
Den EU Cloud CoC entwickelten Vertreter:innen europäischer und multinationaler Unternehmen und Organisa-
tionen, die maßgeblich am Cloud Computing beteiligt sind. Dabei lag der Fokus auf Anforderungen, die es Cloud
Service Providern ermöglichen, ihre Fähigkeit zur Einhaltung der DSGVO nachzuweisen. Konkret bietet der Kodex
Cloud-spezifische Ansätze und Empfehlungen, die sich an der DSGVO sowie an internationalen Standards wie der
ISO 27001 und ISO 27018 orientieren.
Der EU Cloud Verhaltenskodex möchte Cloud-Kunden die Entscheidung darüber erleichtern, ob bestimmte Cloud-
Dienste für den von ihnen vorgesehenen Zweck geeignet sind. Durch seine Transparenz wird der EU Cloud CoC
mehr Vertrauen und ein hohes Datenschutzniveau am europäischen Cloud-Computing-Markt schaffen.
Im Dezember 2022 wurde das Cyber Trust Austria Gold Label für Fabasoft verlängert. Das österreichische Güte-
siegel für Cybersicherheit basiert auf dem Cyber Risk Rating des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ).
Das von einem Expertengremium österreichischer Sicherheitsexperten unter Beteiligung des Bundesministeriums
für Inneres entwickelte KSÖ Cyber Risk Schema bietet einen effizienten und wirksamen Zugang zum Thema
Cybersicherheit und weist die Umsetzung wesentlicher Sicherheitsanforderungen in Unternehmen nach.
Mit dem Cyber Trust Gold Label erfüllen Unternehmen ein höheres Sicherheitsniveau und belegen einen „Advan-
ced Security“ Anspruch. Die Überprüfung erfolgt durch ein externes Audit.
Die Fabasoft Cloud erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie Webinhalte in hohem Maße und
erhielt dafür im Juni 2022 vom TÜV Austria erneut das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate) in der Stufe
Silber. Diese Web-Applikation schließt keine User aus und ermöglicht allen Menschen die optimale Bedienung,
auch mit den benötigten Eingabe-/Ausgabegeräten wie Tastatur, Spracheingabe, Bildschirmleseprogramm usw.
Auch die Web-Applikation Mindbreeze InSpire erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – AA für barrierefreie
Webinhalte in hohem Maße und bekam erstmals im November 2022 das WACA-Zertifikat in der Stufe Silber durch
den TÜV Austria verliehen.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Das WACA-Zertifikat ist Österreichs erstes und einziges Qualitätssiegel, um Barrierefreiheit im Web (Website/-Ap-
plikationen) nach den internationalen W3C-Richtlinien nach außen hin erkennbar zu machen. Bereits im Oktober
2019 wurde Fabasoft als erster Anbieter einer Web-App mit dem WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.
2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten der Fabasoft AG und des Fabasoft Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten für den Fabasoft Konzern und damit auch im Ergebnis der Fabasoft AG
werden insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
2.2.1. Markt- und Produktrisiken
Risiken im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern
Ein wesentlicher Bestandteil des Fabasoft Geschäftes wird mit öffentlichen Auftraggebern bzw. Government-
Kunden, speziell im deutschsprachigen Raum, erwirtschaftet. Projekte im öffentlichen Sektor sind von langen
Vorlauf- und Entscheidungszeiten, formalen Angebotserfordernissen, anspruchsvollen Vergabeverfahren sowie
langwierigen Teststellungen geprägt. In den Projektverträgen und Ausschreibungsverfahren geben diese Auftrag-
geber häufig zunehmend härtere Vertragskonditionen vor.
Veränderungen in dieser Kundengruppe wie beispielsweise Auswirkungen von Budgetkürzungen und Einspa-
rungsvorgaben, kurzfristige oder länger anhaltende Haushaltssperren, Änderungen in den Produkt- oder Tech-
nologieentscheidungen, den Projektprioritäten oder den Vergabekriterien sowie das Aufkommen von neuen
Mitbewerbern oder neuen Angeboten bestehender Player können das Geschäft der betroffenen Fabasoft Ver-
triebsgesellschaften und in Folge den Fabasoft Konzern wesentlich beeinflussen.
Fabasoft ist bestrebt, diesen Risiken insgesamt durch eine intensive und qualitätsvolle Betreuung der Bestands-
kunden, durch nutzenstiftende Produkt- und Projektinnovationen und durch eine möglichst kompetitive Ange-
botslegung bei Neuprojekten zu begegnen. Darüber hinaus sollen besonders die Cloud- und Appliance-Angebote
für die Erweiterung des Zielkundenfeldes und der Vertriebskanäle sowohl über den öffentlichen Sektor als auch
über den bisherigen geografischen Schwerpunkt in Europa hinaus verstärkt positioniert werden.
Produktrisiken
Die Entwicklung von Softwareprodukten unterliegt immer dem Risiko von Softwarefehlern, Sicherheitslücken
und funktionalen Einschränkungen, welche auch durch die Anwendung umfangreicher Qualitätsmanagement-
und Testverfahren nicht völlig ausgeschlossen werden können. Es ist auch nicht völlig auszuschließen, dass
im Zuge von Entwicklungstätigkeiten oder Projektumsetzungstätigkeiten geschützte Rechtspositionen Dritter
verletzt werden. Dies gilt sowohl für Fabasoft Produkte als auch für Drittprodukte und Technologien, auf die
Fabasoft Produkte aufbauen oder mit welchen diese interagieren. Solche Fehler oder Einschränkungen können
sich nicht zuletzt negativ auf Kundenzufriedenheit, Partnerzufriedenheit, Datensicherheit, Reputation im Markt,
Chancen bei Neugeschäft und den Erfolg von Umsetzungsprojekten, Betriebsprojekten oder Online-Angeboten
auswirken.
Um diese Risiken zu reduzieren, setzt Fabasoft neben manuellen Prüfverfahren automatisierte Tests in der Pro-
duktentwicklung und in der Projektumsetzung ein. Darüber hinaus werden die Produkte und Leistungsangebote
umfangreichen Zertifizierungsprozessen unterzogen.
Ein Risiko betreffend Softwareprodukte und darauf aufbauende Online-Angebote wird in der potenziellen Ver-
schiebung von Auslieferungsterminen gesehen. Dies kann sowohl die Fabasoft Produkte aber auch Produkte oder
Technologien Dritter betreffen, auf die die Produkte aus dem Fabasoft Konzern aufbauen oder mit welchen sie
interagieren. Solche Verzögerungen könnten zu einer Verschlechterung der Markt- und Wettbewerbsposition, zu
Umsatzverschiebungen und Umsatzausfällen bis hin zu Konsequenzen wie Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen,
Ersatzvornahmen oder Rückabwicklungen im Projektgeschäft führen. Darüber hinaus würden sich bei längeren
Entwicklungszeiten auch die Entwicklungskosten entsprechend erhöhen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Risiken im Partnergeschäft
Risiken des Partner-Vertriebsmodells liegen insbesondere in dem eingeschränkten oder fehlenden direkten Kunden-
zugang und damit auch dem fehlenden direkten Kundenfeedback für Fabasoft und der allgemeinen Abhängigkeit
von Produkt- und Vertriebsstrategien der Partner in der jeweiligen Region, der potenziell geringeren Produktloyalität
von Partnern und der Gefahr, dass bei Projektproblemen – sollten sie auch in der Sphäre eines Vertriebspartners
liegen – Reputationsschäden auch den Produkthersteller treffen können. Des Weiteren bestehen im Partnergeschäft
häufig Einschränkungen der Möglichkeiten von Fabasoft, die eigenen Marken zu positionieren, Geschäftsgeheim-
nisse wirksam zu schützen oder Zusatzgeschäft zu akquirieren. Kommerziell reduzieren die gewährten Partner-
konditionen die erreichbare Profitabilität und den preislichen Spielraum im jeweiligen Einzelgeschäft.
Allgemein kann das Partnergeschäft auch die Gefahr von heftigem Mitbewerb zwischen Partnern, beispielsweise in
der Akquisitionsphase um denselben Endkunden und das Risiko von Konflikten zwischen Vertriebskanälen mit sich
bringen. Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Fabasoft nicht genügend oder nicht die richtigen Partner zur
Entwicklung und Vermarktung von hochqualitativen Softwarelösungen basierend auf der Technologie des Fabasoft
Konzerns findet, um die erforderliche Marktdurchdringung in den dafür vorgesehenen Märkten zu erreichen.
Risiken im Projektgeschäft
Dort, wo Fabasoft Gesellschaften selbst Projektleistungen erbringen, zum Beispiel basierend auf Fixpreisangebo-
ten, bestehen insbesondere die Risiken von missverständlichen oder missverstandenen Spezifikationen, Fehlkalku-
lationen, Terminüberschreitungen, Pönalen, technischen Umsetzungs- oder Betriebsproblemen, Softwarefehlern,
Projektmanagementproblemen, Gewährleistungs- und Haftungsfällen (Schadenersatz) sowie Personalrisiken
(beispielsweise wenn Schlüsselpersonal in kritischen Projektphasen ausfällt). Diese Risiken können sowohl die
Fabasoft Gesellschaften direkt als auch indirekt über deren Partner, Subauftragnehmer oder Lieferanten treffen.
Um solchen Risiken zu begegnen, setzt Fabasoft für die Projektarbeit ein praxiserprobtes Vorgehensmodell ein,
welches laufend weiterentwickelt wird.
Die Implementierung umfangreicher Softwareprojekte ist ein Prozess, welcher häufig signifikante Beistell- und
Mitwirkungsleistungen auf Kundenseite bedingt. Daraus ergibt sich auch eine Reihe von Risiken, die sich dem
direkten Einflussbereich des Unternehmens ganz oder teilweise entziehen, jedoch den Gesamterfolg der Projekte
maßgeblich beeinflussen können.
Im Falle der Abwicklung von Projektgeschäft unter Zuziehung von Subauftragnehmern oder Lieferanten kann
für Fabasoft ein Risiko als Generalunternehmer entstehen, sofern die Partnerunternehmen ihre Leistung nicht,
teilweise oder mangelhaft erbringen. Dies könnte sowohl die Erlösentwicklung des Fabasoft Konzerns negativ
beeinflussen als auch einen Reputationsschaden nach sich ziehen.
Mitbewerbsdruck
Der Softwaresektor, insbesondere in den Leistungskategorien Enterprise Content Management, Information
Insight und Cloud-Computing, unterliegt weiterhin einer intensiven Konsolidierungswelle, welche im Wege von
Akquisitionen und Zusammenschlüssen fortlaufend größere und internationalere Mitbewerber mit immer deut-
licheren Skaleneffekten entstehen lässt. Der Trend, dass sich auch kleinere Hersteller zusammenschließen oder
durch die Hereinnahme von Investoren ihre Kapitalausstattung erheblich erhöhen, um so eine größere Schlag-
kraft am Markt zu erreichen, hält weiter an. Darüber hinaus ist ein verstärkter Markteintritt marktdominierender
Softwarehersteller in weitere Marktsegmente mit neuen oder neu positionierten Produkten zu beobachten, was
weiterhin zu einem intensivierten Preis- und Margendruck sowie einer erschwerten Partnerakquisition führen
kann. Der zunehmende Sättigungs- und Konsolidierungsgrad im Softwaresektor erschwert darüber hinaus die
Akzeptanz und Etablierung neuer Softwareangebote.
2.2.2. Strategische Risiken
Risiken betreffend Unternehmensakquisitionen
Grundsätzlich bestehen für akquirierte Unternehmen oder Unternehmensteile operative Risiken, wie sie in diesem
Bericht auch für Unternehmen des Fabasoft Konzerns dargestellt sind. Darüber hinaus bestehen spezifische
Risiken in den Marktsichtungs-, Akquisitions- und Integrationsphasen.
112
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
In der Marktsichtungsphase zur Identifikation von Übernahmekandidaten werden üblicherweise externe Berater
zur Unterstützung herangezogen, deren Honorar meist nur teilweise oder nicht erfolgsgebunden ist. Im Falle,
dass keine geeigneten Übernahmeziele gefunden werden können oder dass eine Akquisition nicht abgeschlossen
werden kann, entstehen frustrierte externe und interne Aufwände. In der Akquisitionsphase bestehen – trotz
Beiziehung von externen Beratern – beispielsweise die Risiken, dass beim Zielunternehmen Risiken oder Altlasten
nicht oder nicht richtig identifiziert oder quantifiziert werden oder dass Synergiepotenziale oder die zukünftige
Geschäftsentwicklung nicht richtig eingeschätzt werden. In der Integrationsphase bestehen unter anderem Risiken
betreffend die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen, Marktzugänge, Führungsstile, Schlüs-
seltechnologien und Unternehmensprozesse. Da der Akquisitionsvorgang üblicherweise vertraulich stattfindet,
ist es meist auch nicht möglich, die Haltung von Bestandskunden zu einer Übernahme vorab einzuholen. Daher
können negative Reaktionen der Bestandskundenbasis ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren
besteht die Herausforderung, erfolgskritische Schlüsselpersonen im Unternehmen und motiviert zu halten. Im
Zusammenhang mit den oben genannten Unwägbarkeiten besteht auch das Risiko, dass das Akquisitionsziel zu
teuer gekauft wird und dass die eingesetzten Mittel gegebenenfalls andernorts bei der unternehmerischen Tätig-
keit des Gesamtkonzerns fehlen könnten. Werden solche Risiken in der Integrationsphase oder danach schlagend,
so kann dies insbesondere auch negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge und in der Folge auf bilanzielle
Wertansätze und damit für den Gesamtkonzern bewirken.
Risiken aus der Internationalisierung
Der Eintritt in neue Märkte bringt auch neue Risiken mit sich. Geringere Kenntnis des Zielmarktes und geringere
Bekanntheit als im angestammten Markt, starker lokaler Mitbewerb, lange Vorlaufzeiten, hohe Einstiegskosten,
Schwierigkeiten bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, Internationalisierungs- und Lokalisierungsaufwände
bei den Produkten sowie mögliche Kommunikations- und Kontrolldefizite sind hier beispielhaft anzuführen. Es ist
beabsichtigt, diese und ähnliche Risikofaktoren zu begrenzen, indem durch die Ergänzung um ein partnerorientier-
tes Modell die unmittelbaren Projektrisiken, wie sie aus eigener Angebotslegung in komplexen Projektsituationen
und eigener Projektumsetzungstätigkeit entstehen können, abgemildert werden sollen.
Allgemeine politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, insbesondere auch
Handelsbeschränkungen sowie Widersprüche oder Überlappungen in regulatorischen oder steuerlichen Bestim-
mungen, können des Weiteren Risikofaktoren für eine stärker internationalisierte Geschäftstätigkeit darstellen.
Diversifikationsrisiken
Im Bestreben, durch eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege die Risiken
einer zu starken Spezialisierung und damit Abhängigkeit von einer schmalen und gegebenenfalls volatilen Kun-
dengruppe zu mildern, ergeben sich im Gegenzug auch neue und verstärkte Risikopotenziale. Dazu zählen erhöhte
Marketingaufwendungen, erhöhte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, multiple Investitionsprojekte
zur Marktaufbereitung, Risiken der strategischen Planung und erhöhte Planungsunsicherheit, heterogene Ver-
triebs- und Organisationsstrukturen, Positionierungsrisiken sowie Risiken, die sich aus einer diversifizierteren und
dislozierteren Organisations- und Geschäftsstruktur ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, soll besonderes
Augenmerk auf Personalauswahl, Führungskompetenz sowie auf innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung gelegt
werden. Darüber hinaus werden interne Reporting- und Controllingmaßnahmen laufend ergänzt und weiterent-
wickelt.
2.2.3. Operative Risiken
IT-Risiken
Störungen, beispielsweise in der Hardware-, Datenspeicherungs- oder Netzwerk-Infrastruktur, in der Software,
bei Datenübertragungsleitungen oder seitens der Internetbetreiber, Bedienungsfehler, Angriffe beispielsweise im
Wege von Hackern, DDos-Attacken, Viren, Phishing-Attacken, Trojanern, Ransomware o.ä. oder Ereignisse basie-
rend auf höherer Gewalt, können den Betrieb der Systeme des Unternehmens wie auch von wichtigen Systemen,
mit welchen diese vernetzt sind, sowie die Möglichkeit der lückenlosen Datensicherung und Wiederherstellung
negativ beeinflussen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
113
Eine Folge davon können beispielsweise Einschränkungen oder Ausfälle, insbesondere von Online-Service-Leis-
tungen, Vertriebs-, Entwicklungs-, Verwaltungstätigkeiten und der Onlinepräsenz des Unternehmens – einschließ-
lich der gesetzlich oder regulatorisch vorgeschriebenen Veröffentlichungen auf der Website – sowie Datenfehler,
unberechtigte Datenzugriffe, Datenverluste oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Datenübermittlung sein. Dies
könnte in der Folge auch vergleichbare Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Organisationen bewirken,
welche entgeltliche oder unentgeltliche (Online-) Dienstleistungen des Unternehmens nutzen. Das Unternehmen
hat organisatorische und technische Vorkehrungen für die Erbringung definierter Service-Levels bei seinen inter-
nen Systemen nach Abwägung von Kosten und Risiken getroffen. Ein vollständiger Ausschluss solcher Risiken, vor
allem auch angesichts eines gezielten Einsatzes krimineller Energie, nachrichtendienstlicher Ressourcen oder bei
in eingesetzten Komponenten von Dritten vorhandenen Schwachstellen oder Backdoors, ist jedoch nicht möglich.
Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der Künstlichen Intelligenz,
insbesondere des Maschinellen Lernens
In den Produkten des Unternehmens kommen in verschiedenem Ausmaß Technologien und Verfahren der Künst-
lichen Intelligenz, insbesondere des Maschinellen Lernens zum Einsatz. Dabei werden anforderungsspezifische
Modelle erstellt und anhand von einer großen Anzahl von Bestandsdaten „trainiert“, um relevante Muster zukünftig
zu erkennen, Zuordnungen und Kategorisierungen vorzunehmen und bei vergleichbaren Aufgabenstellungen
verbesserte Ergebnisse oder Vorhersagen zu liefern. Der Natur dieser Verfahren gemäß wird kein fixer Ablauf zur
Lösungsfindung programmatisch vorgegeben, sondern wird in einem bestimmten Rahmen vom System anhand
der verfügbaren Datenbasis inkrementell „erlernt“. Somit bestimmen Modelle, Ausgangsdaten und Trainingszyklen
ganz wesentlich die Qualität der gelieferten Resultate. Unter bestimmten Umständen kann es dabei – manchmal
auch erst nach einer längeren Zeit des Einsatzes – modell- und datenbedingt beispielsweise zu Verzerrungen,
Fehlerkennungen, Nichterkennung und Überanpassung der Modelle kommen. Dies würde in der Folge zu un-
richtigen, unvollständigen oder unerwünschten Ergebnissen führen.
Risiken betreffend Informationssicherheit und Datenschutz
Fabasoft misst dem Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten höchsten Stellenwert
bei. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass Unbefugte Zugriff auf solch sensibles Material erhalten. In
Anbetracht der Zunahme an globalen Cyberangriffen auf Unternehmen in allen Bereichen unternimmt Fabasoft
intensive Anstrengungen für den kontinuierlichen Ausbau ihrer Cyber Resilience.
Es wurden verschiedene organisatorische, technische und physische Barrieren und Maßnahmen getroffen, um
unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein im Beschaffungs-Workflow implementierter Kriterienkatalog unterstützt
bei der Auswahl sicherheitsrelevanter Lieferanten. Alle sicherheitsrelevanten Auftragnehmer wie beispielswei-
se Rechenzentren, Hard- und Softwarelieferanten oder spezielle Dienstleistungsunternehmen haben definierte
Fabasoft Anforderungen zu erfüllen, wie zum Beispiel relevante Zertifizierungen, vertraglich festgelegte Service-
Levels, Security Statements, nachweislich erfüllte Sicherheitsvorkehrungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen
und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen. Das im Unternehmen installierte Informationssicherheitsmanage-
mentsystem wird regelmäßig durch interne und externe Audits auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Über die rein technischen Aspekte der Informationssicherheit hinaus existiert die Gefahr von Cyberangriffen in
Kombination mit Manipulation und Betrug auf der sozialen Ebene. Um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für
die daraus entstehenden Risiken zu schärfen, werden regelmäßig professionelle Awareness-Trainings durchgeführt
und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Darüber hinaus werden die Fabasoft Produkte und angebotenen
Cloud-Services bis hin zu den beteiligten Rechenzentren wiederkehrend von externen Stellen auditiert und die
entsprechenden Prüfberichte und Bestätigungsvermerke erstellt.
2.2.4. Organisatorische Risiken
Risiken betreffend die Abhängigkeit von Lieferanten
Insbesondere im Geschäftsfeld der Appliances ist der Kundennutzen nicht allein durch die Leistungsmerkmale der
im Fabasoft Konzern entwickelten Software, sondern auch wesentlich von Drittprodukten wie Hardware- und Soft-
ware-Komponenten externer Lieferanten bestimmt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken von Verspätungen,
Beschädigungen oder Verlust bei der Transport- und Lagerlogistik sowohl im Beschaffungsprozess als auch bei der
Auslieferung an den Kunden. Des Weiteren besteht das Risiko eines gänzlichen Lieferantenausfalls, etwa infolge
von Produktionsunterbrechungen, Kapazitätsengpässen oder anderen Lieferstörungen entlang der Zuliefererkette.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu reduzieren, zielt der Beschaffungsprozess von Fabasoft auf
eine breite Basis von sorgfältig ausgewählten Bezugsquellen sowie geeignete Qualitätsmanagementmaßnahmen
ab. Darüber hinaus ist der Fabasoft Konzern bestrebt, dem dargestellten Risiko durch definierte, dokumentierte
und zertifizierte Geschäftsprozesse sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der involvierten Teammitglieder
zu begegnen.
Personalrisiken
Für den eingeschlagenen Wachstumskurs von Fabasoft ist es essenziell, neue hochqualifizierte Fachkräfte in
ausreichendem Umfang zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden. Insbesondere bei Fachkräften
im IT-Sektor überwiegt aktuell insgesamt die Nachfrage deutlich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt. Es besteht
daher ein Risiko, dass der Personalbedarf nicht mit ausreichend qualifiziertem Personal gedeckt werden kann.
Des Weiteren besteht ein Risiko darin, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitenden das Unternehmen in kurzem
zeitlichen Abstand verlassen könnte und kurzfristig kein adäquater Ersatz gefunden werden könnte. Dies hätte
negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und auf die Fähigkeit des Unternehmens, bereits eingegan-
gene Verpflichtungen zu erfüllen und würde voraussichtlich zu einer negativen Entwicklung der Kundenzufrieden-
heit und der Erlöse bis hin zu möglichen Vertragsstrafen, Haftungsansprüchen oder anderen für das Unternehmen
nachteiligen Konsequenzen führen.
Personelle Unterbesetzung kann auch dazu führen, dass mögliches Geschäftspotenzial nicht oder nur teilweise
realisiert werden kann. Werden solche Personalrisiken bei Lieferanten, Vertriebs- oder Implementierungspartnern
schlagend, so kann dies ebenfalls negative Auswirkungen auf das Unternehmen zur Folge haben.
Compliance- und Awareness-Risiken
Die Geschäftstätigkeit von Fabasoft unterliegt in allen Geschäftsbereichen höchsten Ansprüchen an Informa-
tionssicherheit, Datenschutz und der Einhaltung umfassender Rechtsvorschriften und Compliance-Standards.
Es besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeitende der Fabasoft Gruppe durch bewusstes oder
unbewusstes Fehlverhalten gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien verstoßen,
woraus ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Akteure sowie ein erheb-
licher Reputationsschaden für Fabasoft folgen könnten.
Um diesen strengen Anforderungen entsprechen zu können, legt Fabasoft besonderen Wert auf die weitreichend
implementierten Kontrollmechanismen und internen Compliance-Prozesse und Richtlinien. Die gültigen und inter-
national anerkannten System- und Produktzertifizierungen sowie interne Schulungen und Awareness-Programme
spiegeln das hohe Compliance-Niveau der Fabasoft wider und stellen sicher, dass wesentliche Geschäftsaktivi-
täten neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl den eigenen Erwartungen als auch jenen unserer Partner
und übrigen Stakeholder entsprechen, um die Compliance- und Awareness-Risiken weitestgehend zu minimieren.
2.2.5. Externe Risiken
Risiken aus den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine
Fabasoft betreibt weder Tochterfirmen oder Niederlassungen in der Ukraine, in der Russischen Föderation oder
in Weißrussland noch bezieht es relevante Entwicklungsleistungen aus einem dieser Länder. Ebenfalls besteht
kein relevantes Endkunden- oder Partnergeschäft in einem der genannten Länder. Die Auswirkungen des Krieges
und der damit im Zusammenhang stehenden Sanktionsmaßnahmen und Ähnlichem auf Kunden und Partner des
Unternehmens, beispielsweise durch Beeinträchtigungen der Zulieferketten, des gesamtwirtschaftlichen Klimas,
der öffentlichen Haushalte etc. und damit gegebenenfalls in der Folge auf das Geschäft des Unternehmens können
aktuell nicht abgeschätzt werden. Ebenso nicht zu quantifizieren ist das erhöhte Risiko von Cyberangriffen oder
anderen Attacken auf kritische Infrastrukturen.
Risiken durch Pandemien und Umweltkatastrophen
Wenngleich die Infektionszahlen und die Ausbreitung des Coronavirus im Geschäftsjahr 2022/2023 in Kontinental-
europa gesunken sind und viele Corona-Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich aufgehoben
wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneutes Ausbreiten der Pandemie oder etwaige Umwelt-
oder Naturkatastrophen in vergleichbarem Ausmaß zu wiederholt erheblichen Beeinträchtigungen der operativen
Geschäftsprozesse und des öffentlichen Lebens führt.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
115
Fabasoft hat frühzeitig umfassende Maßnahmen zur bestmöglichen Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts
ergriffen, welche für den Bedarfsfall beibehalten und laufend evaluiert werden. Bereits erprobte Notfall- und
Krisenpläne sowie definierte Maßnahmen werden im Bedarfsfall an neue Erkenntnisse adaptiert bzw. erweitert.
Klimabezogene Risiken
Der Fabasoft Konzern ist sich seiner Rolle und Verantwortung in Bezug auf den Klimawandel bewusst und bekennt
sich klar dazu, seine klimabezogenen Risiken regelmäßig unter Berücksichtigung der Empfehlungen der TCFD
(Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) zu erheben und aktiv zu managen.
Bei der Bewertung der klimabezogenen Risiken erfolgte eine Unterscheidung in physische Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit und transitorische Risiken auf das Geschäftsmodell. Als physische Risiken werden Natur-
ereignisse wie etwa Hochwasser, Waldbrände oder extreme Hitze gewertet, die vor allem Auswirkungen auf die
Versorgungskette haben oder zu Preisschwankungen aufgrund von Ressourcenknappheit führen. Transitorische
Risiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Diese können sich
etwa in Form von höheren Betriebskosten aufgrund von Kohlenstoffpreisen, einer sich verändernden Regulie-
rungslandschaft oder dem Vordringen umweltfreundlicher Technologien auf den Markt auswirken.
Wenngleich aktuell für alle identifizierten klimabezogenen Risiken die Bewertung des Restrisikos unterhalb der
intern definierten Wesentlichkeitsschwelle liegt, können Auswirkungen auf die Finanzlage auf einen langfristigen
Betrachtungshorizont nicht ausgeschlossen werden.
2.2.6. Finanzielle Risiken
Das Risiko von Forderungsausfällen wird aufgrund der Kundenstruktur und der daraus resultierenden Zusammen-
setzung der Kundenforderungen weiterhin als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Besonders im Bereich der
Nutzungsgebühren werden diese zu Laufzeitbeginn vereinnahmt und die Leistungserbringung daran gekoppelt.
Ein Zinsänderungsrisiko besteht bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Da diese kurzfristig liquidierbar
sind, kann das Zinsänderungsrisiko hieraus als nicht wesentlich bezeichnet werden. Währungsrisiken bestehen
insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten bzw. Guthaben bei Finanz- und Versicherungsinstitu-
tionen in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen.
Abhängig davon, wie stark und andauernd ein gesamtwirtschaftlicher Schock ausfällt, können erhöhte Risiken ent-
stehen, beispielsweise betreffend die Sicherheit und Werthaltigkeit von Guthaben bei Finanz- und Versicherungs-
institutionen und Forderungen sowie die Schwierigkeit, in einem anhaltend stark inflationären Gesamtszenario die
Kaufkraft von Guthaben und Erlösen aus Dauerschuldverhältnissen zu erhalten.
Die bestehenden Dauerschuldverträge des Unternehmens mit Kunden und Partnern für Recurring Umsätze be-
sitzen in der Regel Möglichkeiten für eine Inflationsanpassung. Diese bemisst sich meist nach einem allgemeinen,
veröffentlichten Index. Die Anpassungsmöglichkeit besteht in aller Regel zu bestimmten Stichtagen oder nach
bestimmten Fristen und Überschreitung bestimmter Schwellenwerte. Damit kommt es üblicherweise zu einem
zeitlichen Verzug zwischen dem Inflationsanstieg und der umsatzseitigen Wirksamkeit von Preisanpassungen.
Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Preiserhöhungen insbesondere bei Lieferanten sowie der Preisauftrieb
bei den Personalkosten und Personalakquisitionskosten teilweise noch erheblich über den publizierten Index-
zahlen, welche für Vertragsanpassungen herangezogen werden, liegen können. Hinsichtlich der liquiden Mittel
des Unternehmens besteht weiterhin das Risiko, dass die Schere zwischen dem aktuellen Zinsniveau und dem
Kaufkraftverlust in Folge steigender Inflation weiter aufklafft.
2.3. Prognosebericht
Transformation des Geschäftes
Das Softwareproduktgeschäft des Fabasoft Konzerns unterliegt – einem allgemeinen Trend in der Softwareindus-
trie entsprechend – weiterhin einem Transformationsprozess: Die Nutzung der Softwareprodukte verschiebt sich
von dem Modell des Erwerbes von Nutzungsrechten an diesen Produkten gegen Einmalgebühr, meist verbunden
mit einem Pflegevertrag, in Richtung einer laufenden monatlichen Nutzungsgebühr für Cloud-Services, SaaS-An-
gebote und/oder Appliances.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Abhängig von den Zielmärkten verläuft dieser Transformationsprozess aktuell unterschiedlich: Bei öffentlichen
Ausschreibungen werden noch überwiegend Kauf-Modelle für die Software gefordert. Der Auftraggeber betreibt
die Software dann häufig mit der Unterstützung durch Fabasoft in eigenen Rechenzentren. Beim überwiegenden
Anteil privater Auftraggeber liegt das Interesse vor allem bei Cloud-Lösungen und Appliances. Die Flexibilität
des Fabasoft Produkt Portfolios unterstützt bei Bedarf auch weiterhin On-Premises-Projekte als auch hybride
Modellvarianten.
Strukturell ist im Zusammenhang mit dem Appliance-Geschäft zu berücksichtigen, dass dieses eine vom Software-
Lizenzgeschäft abweichende Charakteristik aufweist: Die Hardwarekomponenten der Appliances werden von
Fabasoft bzw. Mindbreeze gekauft, die Kunden verpflichten sich zu einer fixen Laufzeit der Nutzung und leisten
dafür periodische Zahlungen. Der Umsatz aus der Nutzung wird monatlich realisiert, ebenfalls monatlich werden
die Hardwarekomponenten abgeschrieben.
Vertrieblich ist Fabasoft insgesamt weiterhin bestrebt, das Modell des Direktvertriebes, um ein indirektes, partner-
orientiertes, internationales Vertriebs- und Marketingmodell insbesondere für die Fabasoft PROCECO Solutions
und Mindbreeze InSpire laufend zu ergänzen.
Das Fabasoft PROCECO Ökosystem für digitale Geschäftsprozesse
Dem zunehmenden Trend der digitalen Transformation entsprechend liegt der Fokus weiterhin darauf, Fabasoft
PROCECO als Ökosystem für unternehmensinterne sowie -übergreifende Geschäftsprozesse weiterzuentwickeln
und auszubauen. Den Marktauftritt der bestehenden und zukünftigen Fabasoft PROCECO Solutions und die
Sichtbarkeit in den einzelnen Zielmärkten zu erhöhen, bleiben dabei zentrale Aufgaben. Fabasoft setzt dabei
weiterhin auf Standardisierung und rasche Einsetzbarkeit, um den Kundenanforderungen nach sofort nutzbaren
Lösungen gerecht zu werden.
Die Weiterentwicklung der Solutions geht mit der Strategie einher, Fabasoft PROCECO als Ökosystem für digitale
Geschäftsprozesse zu etablieren, auf dem sich auch Lösungen von Partnerunternehmen aufsetzen lassen. Der
aktuellen und steigenden Marktnachfrage nach hochskalierbaren und flexiblen Geschäftsanwendungen wird somit
Rechnung getragen.
Entwicklung bestimmter Aufwandspositionen
Für die Fortsetzung des Wachstumskurses des Fabasoft Konzerns werden die Investitionsschwerpunkte im Ge-
schäftsjahr 2023/2024 weiterhin in den Bereichen Produktinnovation, Stärkung von Vertrieb und Marketing sowie
im Personalaufbau und der Gewinnung neuer Talente für die Nutzung von Zukunftschancen gesetzt.
Insbesondere wird Fabasoft in die Weiterentwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung inhaltlich fokussierter
Lösungsangebote basierend auf Fabasoft PROCECO investieren. Neben unternehmerisch ausgerichteten organi-
schen Wachstumschancen, sollen auch anorganische Optionen evaluiert und wahrgenommen werden.
Im Bereich der öffentlichen Auftraggeber ist Fabasoft bestrebt, im Wege von neuen Produkten und Leistungs-
merkmalen, Zusatzleistungen und Erweiterungen des Kreises der User die Kundenbasis aus Bund, Ländern,
Kantonen und Kommunen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz durch die Stärkung von Vertrieb und
Marketing auszubauen.
Einen weiteren Schwerpunkt der erforderlichen Investitionen bildet die fortlaufende Entwicklung von Mindbreeze
InSpire: es wird weiterhin angestrebt, eine erfolgreiche internationale Partnerinfrastruktur auf- und auszubauen.
Damit würden erhebliche Vorab-Investitionen, insbesondere in internationales Marketing, überregionale Präsenz,
Partnerbetreuung und den personellen Ausbau in diesem Segment einhergehen.
Diese Expansions- und Wachstumsmaßnahmen sowie der erwartete Anstieg der Personalkosten durch die Gewin-
nung neuer Talente und den inflationsbedingten Gehaltssteigerungen werden auch im Geschäftsjahr 2023/2024
die Profitabilität des Fabasoft Konzerns belasten.
Fazit
Der Fabasoft Konzern, welcher die Kernthemen des Digitalen Wandels mit seinem umfassenden und praxiserprob-
ten Produkt- und Leistungsangebot erfolgreich umsetzt, wird auch in einem schwierigen, von weltpolitischen und
weltwirtschaftlichen Verwerfungen geprägten Marktumfeld weiterhin chancenreich aufgestellt sein.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Große Bestandskunden bestätigten auch, dass der gemeinsame, konsistente, zeit- und ortsunabhängige digitale
Zugriff auf Geschäftsunterlagen und Unternehmensprozesse ein wesentlicher Faktor für sie war, die Einschrän-
kungen und Herausforderungen der Pandemie erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang verzeichnet
Fabasoft weiterhin Anfragen von potenziellen Neukunden, die im Zuge neuer Arbeitsrealitäten die Grenzen ihrer
bisherigen Digitalisierungserfolge erfahren mussten. Speziell das schnelle und effiziente Auffinden von Information
über Systemgrenzen hinweg wird hier als Anforderung und Zielsetzung formuliert.
Insbesondere stellte sich die Entwicklung der Fabasoft PROCECO Solutions im Berichtszeitraum chancenreich
und wachstumsstark dar.
Die positive Kundenresonanz reflektiert die Innovationskraft und die Lösungskompetenz im Fabasoft Konzern.
Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, inwieweit und wie schnell diese positive Marktresonanz
auch in Form von entsprechend großen (Neu-)Kundenbestellungen realisiert und eine weitere Skalierung des
Geschäftsmodelles erreicht werden kann.
Das Unternehmen beabsichtigt, auch in einem schwierigen Umfeld, sich bietende Chancen, beispielsweise im
Recruiting hochkarätiger Talente oder bei der Verfolgung anorganischer Expansions- und Wachstumsoptionen,
wahrzunehmen.
Weiterhin wird – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der soliden Cash-Position des Konzerns – der Verfolgung
von als zukunftsorientiert und nachhaltig eingeschätzten Themen gegebenenfalls Priorität vor kurzfristigen Pro-
fitabilitätsüberlegungen eingeräumt werden.
3) Bericht über die Forschung und Entwicklung des Fabasoft Konzerns
(Die Fabasoft AG tätigt keine Forschung und Entwicklung)
Im Berichtszeitraum investierte Fabasoft rund 30,7 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Im Fabasoft
Konzern zeichnen dedizierte Produktteams für die produktbezogene Forschung und Softwareentwicklung ver-
antwortlich. Die Entwicklungstätigkeit dieser Teams folgt dem agilen Methoden-Framework „Scrum“ mit dem
Ziel, Innovation und Mehrwert gemäß den Grundsätzen „Quality, Usability & Style“ zu schaffen. Regelmäßiges
Feedback von Bestandskunden und aus Analystengesprächen sowie kontinuierliche Marktbeobachtung werden
genutzt, um Markttrends frühzeitig auszumachen und in die Produktentwicklung einfließen zulassen. Des Weiteren
werden in internationalen Kooperationen Forschungsthemen im Rahmen der Digitalisierung bearbeitet.
Mindbreeze InSpire
Bei Mindbreeze lag der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt im Geschäftsjahr 2022/2023 auf der Be-
antwortung von Fragestellungen auf Basis von Natural Language Question Answering (NLQA). Dazu wurde auch
intensiv an der KI-basierten und skalierbaren Verfügbarkeit von Named Entity Recognition (NER) zum Erkennen
von Personen, Organisationen, Orten, usw. gearbeitet. Zum anderen galt ein Schwerpunkt der Erweiterung von
Insight Apps durch die Möglichkeit Informationen suchbasiert über die In-Memory Graphen-Repräsentation ag-
gregieren zu können. Somit können Informationszusammenhänge und Auswertungen direkt in Mindbreeze InSpire
Insight Apps visualisiert und interaktiv verknüpft werden.
Ein wichtiger Anwendungsfall der Informationsaggregation war die Domäne der Expertensuche. Durch Anbin-
dung und Verknüpfung von Personen sowie Dokumenten und Inhalten, die von Personen erfasst wurden, kann
Mindbreeze automatisch ohne die explizite Angabe von Skills, Fachpersonal in der Organisation identifizieren und
diese über eine Insight App nach Relevanz darstellen.
Die Erweiterung und Skalierung der Anbindungen von Datenquellen (Konnektoren) war ein weiterer bedeutsamer
Punkt im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu arbeitete das Team neben der Verbesserung bestehender
Verfahren intensiv an neuen Integrationsmustern für Datenquellen, wie beispielsweise der Volltextindizierung von
Videoinhalten und der Anbindung an die Zoho-Plattform oder die Anbindung an Box. Auch der SharePoint-Online
sowie der ServiceNow-Konnektor wurden mit zahlreichen Erweiterungen ausgestattet.
Darüber hinaus befasste sich das Entwicklungsteam laufend und intensiv mit dem Thema der weiteren Verein-
fachung der Handhabung des Gesamtsystems bei Inbetriebnahme, Konfiguration und Wartung.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Fabasoft Mindbreeze Enterprise
Durch die Erweiterung der Suchanwendungskomponenten im Bereich von Charts und Visualisierungen können
anwenderfreundliche Dashboards in der Fabasoft eGov-Suite und in Fabasoft Folio zur Informationsvisualisierung
im Anwendungskontext dieser Produkte realisiert werden.
Fabasoft Cloud
Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 lag in der Bereitstellung von
Funktionalitäten, die für die Entwicklung neuer Solutions auf Basis von Fabasoft PROCECO erforderlich waren.
Neben einer Vielzahl von Erweiterungen in der Fabasoft Cloud sind insbesondere die neuen Objektlisten, die auf
einer Mindbreeze Suche basieren und in der Benutzeroberfläche des Browser Clients zur Verfügung stehen oder
die neue Strukturansicht, mit der Teilbäume von Objektstrukturen lösungsspezifisch angezeigt werden können,
hervorzuheben. Diese Funktionalitäten fanden unmittelbar Eingang in die Lösungen Xpublisher on Fabasoft PRO-
CECO und Talents on Fabasoft PROCECO.
In den Mobile Apps für Android und iOS steht nun auch der Rollenwechsel zur Verfügung, der insbesondere in
On-Premises-Installationen der Fabasoft eGov-Suite Anklang findet.
Der Identity Provider der Fabasoft Cloudunterstützt nun auch die Authentifizierung auf Basis OpenID Connect.
Diese Form der Authentifizierung wird in den neuen mobilen Apps von Talents on Fabasoft PROCECO genutzt.
Im Bereich der Dokumenten-Transformation wurde ein Video-Streaming-Service implementiert, mit dem die Dar-
stellung und das Abspielen von Videos verbessert werden kann. Des Weiteren entstanden Komponenten und
Services, die die Erstellung und Implementierung von Schnittstellen auf Basis des OpenAPI Standards wesentlich
erleichtern, sodass Solution Developer Daten leichter mit Drittapplikationen teilen können.
Die hervorragende Zugänglichkeit (Accessibility) des Browser Clients für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
wurde im Juni 2022 durch die Verleihung des WACA Zertifikats in Silber gemäß den Kriterien der WCAG 2.1 – AA
durch die TÜV AUSTRIA GMBH bestätigt.
Administratoren haben nun die Möglichkeit, direkt in der Organisationsverwaltung der Fabasoft Cloud die Einstel-
lungen des Fabasoft Cloud Clients vorzugeben. Ein Rollout über Group Policies durch die Zentrale IT ist nicht mehr
erforderlich. Es ist auch über die Organisationsverwaltung ersichtlich, welche Version des Fabasoft Cloud Clients
auf den Arbeitsplätzen der User installiert sind. Für große Cloud Organisationen können nun in der Fabasoft Cloud
eigene Datenbereiche, somit eigene Datenbanken bzw. Ablagebereiche für Dokumente, bereitgestellt werden.
Damit wird für eine noch bessere Datensegregation gesorgt.
Approve on Fabasoft PROCECO
Bei Fabasoft Approve stand die Weiterentwicklung des technischen Dokumentenmanagements im Fokus, um
Kundenanforderungen hinsichtlich des prozessgesteuerten Datenaustauschs entlang der gesamten Werkschöp-
fungskette unter Einbeziehung von externen Beteiligten wie etwa Lieferanten und Kunden umzusetzen. Darüber
hinaus wurden weitere Anwendungsfälle im Bereich des Qualitätsmanagements (Computer-Aided Quality, CAQ)
implementiert.
Boards on Fabasoft PROCECO
Nach Akquise der 4teamwork AG und der darauf folgenden Marktanalyse steht die Entwicklung einer digitalen
Sitzungsmanagement-Solution auf Basis von Fabasoft PROCECO im Fokus. Der Funktionsumfang der SaaS-ba-
sierten Lösung ermöglicht zukünftig die effiziente Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von
strategischen Sitzungen.
Contracts on Fabasoft PROCECO
Für die Fabasoft PROCECO Solution Fabasoft Contracts forschte das Team intensiv an dem erweiterten KI-Einsatz
zur automatischen Klassifizierung von Verträgen und zur automatisierten Erkennung von strukturierten Daten
(Vertragspartner, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist etc.) aus Vertragsdokumenten. Kern dieser KI-Technologie ist
ein mit Mindbreeze InSpire trainiertes Modell, welches laufend weiterentwickelt wird.
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Talents on Fabasoft PROCECO
Bei Fabasoft Talents stand die Entwicklung der Anbindung der KnowledgeFox App an Fabasoft PROCECO im
Vordergrund. Dafür wurden die bestehenden Anwendungen an die Cloudlösung angepasst und das Backend
sowohl inhaltlich als auch technisch neugestaltet. Zudem wurde DeepL als Dienst für automatisierte maschinelle
Übersetzung in die Solution integriert, um Kunden eine einfache und hochwertige Lösung für die Mehrsprachigkeit
von Kursen anzubieten.
Xpublisher on Fabasoft PROCECO
Schwerpunkt des Xpublisher Entwicklungsteams im Berichtszeitraum war die Neuentwicklung von Xpublisher
auf Basis von Fabasoft PROCECO. Mit der neuen, SaaS-basierten Lösung auf Basis des Fabasoft PROCECO Öko-
systems wird der Funktionsumfang und die Sicherheit von Xpublisher nachhaltig erhöht und der „time-to-value“
stark verkürzt.
Das Xeditor-Entwicklungsteam fokussierte sich auf eine nahtlose Integration und einfache Konfiguration von
Xeditor in Xpublisher on Fabasoft PROCECO.
eGov-Suite on Fabasoft PROCECO
Das Entwicklungsteam der Fabasoft eGov-Suite beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 mit der Entwick-
lung von vollständig in das Produkt integrierten Fachakten zur Abwicklung spezifischer Geschäfte im Zuge der
Geschäftsverwaltung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Low-Code-/No-Code-Konzept. Dieses er-
möglicht Usern Fachverfahren ohne Programmieraufwand selbst zu erstellen. Neben dem Objektmodell und den
zugehörigen Formularen werden beispielsweise auch Themen wie Workflow, Gestaltung der Benutzeroberfläche,
Initialisierungen und Vorlagen darüber adressiert. Das Paket wird durch einen integrierten Entwicklungs- und
Freigabeprozess komplettiert, wodurch Fachverfahren laufend weiterentwickelt und adaptiert werden können.
Des Weiteren wurden die Registerintegrationen und deren Harmonisierung in der Fabasoft eGov-Suite voran-
getrieben. Neben dem ZMR sind nun auch das österreichische Unternehmensregister sowie das österreichische
Adressregister angebunden. Welches Register (ZMR bzw. Unternehmensregister) abgefragt wird müssen nicht
mehr die User entscheiden, da die Fabasoft eGov-Suite auf Basis der zu Grunde liegenden Daten diese Ent-
scheidung trifft.
Durch die Weiterentwicklung im Bereich Automatisierung und durch verbesserte Bedienbarkeit sowohl am
Arbeitsplatz als auch auf mobilen Endgeräten wurde die Effizienz der Arbeitsprozesse in der Fabasoft eGov-Suite
wesentlich gesteigert.
Daneben begleitete das Entwicklungsteam aktuelle Innovations- und Roll-out-Projekte bei Kunden, um Produkt-
feedback möglichst kundennah aufzunehmen.
4) Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung
eigener Anteile
Aktienrückkaufprogramm Fabasoft AG
Seit Beendigung des Aktienrückkaufprogrammes (gemäß Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
vom 6. Juli 2015) wurde kein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet.
Im Berichtsjahr 2022/2023 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Die Fabasoft AG hält zum 31. März 2023 keine eigenen Aktien.
120
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
5) Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen
Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess in der Fabasoft AG und im Konzern
Der Vorstand der Fabasoft AG legt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Grundsätze eines internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems fest, welches es den Kontroll- und Prozessverantwortlichen ermöglicht,
Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Kontroll- und Prozessverantwortlichen stellen sicher, dass die ihnen zugewiesenen Kontrollen und Prozesse
angemessen, effektiv und wirksam sind. Sie gewährleisten, dass für das Funktionieren der Kontrollen und Prozesse
relevante interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden und dass die Kontrolldurchführung zum
definierten Zeitpunkt oder im definierten Intervall erfolgt. Sie kommunizieren die notwendigen Informationen zu
den Kontrollzielen und zur Umsetzung (Kontrolldurchführung) an die Durchführenden der Kontrolle.
Das konzernweite Risikomanagement-System der Fabasoft Gruppe mit einheitlichen und prozessorientierten
Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, wesentliche und den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Ent-
wicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig identifizieren zu können.
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 2 UGB
Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ist im Fabasoft Konzern ein umfassendes Berichtswesen auf Kennzahlen-
basis installiert. Für das Berichtswesen ist die Organisationseinheit Finance verantwortlich. Das Datenmaterial
setzt sich aus strategischen und operativen Kennzahlen zusammen, die monatlich berichtet werden. In den regel-
mäßigen Reviews zwischen dem Vorstand und den Organisationseinheiten erfolgt die Abstimmung der Detail-
pläne zum Gesamtplan, der Soll-Ist-Vergleich sowie ein Ausblick auf die folgenden Quartale. Darüber hinaus ist ein
internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, das wie folgt beschrieben wird: Fabasoft hat in den Bereichen Personal,
Einkauf, Revenue Cycle und Tax ein internes Kontrollsystem installiert, welches mithilfe von Kontrollpunkten und
basierend auf einem 4-Augen-Prinzip sowie entsprechenden Prozessdefinitionen und Richtlinien die Einhaltung
von Gesetzen und Standards sicherstellen und präventiv gegen unredliche und illegale Handlungen wirken soll.
Die IKS-Richtlinien für Personal, Einkauf, Revenue Cycle und Tax wurden umfassend schriftlich dokumentiert
und jeweils mit einer abgestimmten Kontrollmatrix verknüpft. Diese Matrizes enthalten alle automatisierten und
manuellen internen Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung der
Dokumente (IKS-Richtlinie und Kontrollmatrix) erfolgt einmal jährlich oder ad hoc bei grundlegenden Änderungen.
Die Einhaltung der Kontrollpunkte wird in regelmäßigen Abständen mittels Stichproben überprüft. Die im Risiko-
management und im internen Kontrollsystem (IKS) enthaltenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelten
für alle Tochterunternehmen und werden am Hauptsitz in Linz zentral verwaltet.
IKS Einkauf
In der IKS-Richtlinie Einkauf ist die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen für den gesamten Fabasoft
Konzern geregelt. Ziel des IKS Einkauf ist es, die benötigten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen in der erforder-
lichen Qualität, der richtigen Menge und zu bestmöglichen Preisen termingerecht zu beschaffen.
IKS Personal
Das IKS Personal umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit Personalagenden im Fabasoft Konzern von der
Stellenausschreibung bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. Ziel ist es, in allen Personalagenden ein
rechtskonformes Vorgehen in Mitarbeiterbelangen zu gewährleisten, die Mitarbeiterqualifikationen und Weiter-
entwicklung zu fördern sowie die korrekte Abrechnung von Gehältern und Lohnnebenkosten und damit auch die
Wirtschaftlichkeit im Personaleinsatz sicherzustellen.
IKS Revenue Cycle
Im IKS Revenue Cycle sind alle Tätigkeiten und Kontrollen betreffend Umsatzgenerierung, von der Marktsichtung
bis zum Zahlungseingang des Kunden innerhalb des Fabasoft Konzerns beschrieben. Ziel ist es, durch klar de-
finierte und dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, technologieunterstützt die Geschäftstätigkeit in
den Betrieben des Konzerns (Leistungsfortschritt, Leistungserbringung, Fakturierung, Zahlungseingang, weitere
Finanzinformationen) zu standardisieren und zu verifizieren.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
121
IKS Tax
Das Steuerkontrollsystem (IKS Tax) umfasst alle Tätigkeiten, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit Steu-
ern innerhalb des Fabasoft Konzerns. Als Ziel verfolgt es die Rechts- und Planungssicherheit, Reduktion des
Steuerrisikos durch möglichst frühzeitige verbindliche Klarheit über die steuerliche Behandlung von Sachverhalten,
Reduktion der Compliance Kosten und die Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung.
Jahresabschluss und Konsolidierung
Der Jahresabschluss der Fabasoft AG wird entsprechend dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) in der geltenden
Fassung vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Der konsolidierte Jahresabschluss des Fabasoft Konzerns wird nach den International Financial Reporting Stan-
dards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 245a UGB zu beachtenden
unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der konsolidierte Jahresabschluss wird durch den Vorstand
aufgestellt und vom Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung geprüft.
Konzernzwischenabschlüsse werden in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 (IAS 34)
aufgestellt und nach Freigabe durch den Vorstand veröffentlicht.
Im Handbuch Accounting sind Standards und Richtlinien dokumentiert, um einen reibungslosen Ablauf in der
Buchhaltung und in der Bilanzierung zu gewährleisten. Die darin angeführten Richtlinien haben Gültigkeit für die
Buchhaltung und die Bilanzierung der Fabasoft AG und gelten auch für alle Tochtergesellschaften. Darüber hinaus
ist im Handbuch Accounting der Prozess zur Konsolidierung schriftlich festgehalten.
Der Einsatz von IT-Systemen sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Abwicklung und revisionssichere
Archivierung der Unternehmensdaten. Die Systeme verfügen über Schnittstellen, die den Austausch der Daten
ermöglichen.
Die Budget- und Umsatzplanung erfolgt einmal jährlich durch die Leiter:innen der Organisationseinheiten und
wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat freigegeben.
6) Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Verpflichtungen
Angaben nach §ꢀ243a Abs. 1 UGB
1. Das Grundkapital der Fabasoft AG setzt sich aus 11.000.000 Stückaktien zusammen.
2. Dem Vorstand sind keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Beschränkungen, die Stimmrechte
oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
3. Der Gesellschaft liegen folgende Meldungen von Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10 von Hundert
betragen vor:
• Fallmann & Bauernfeind Privatstiftung: 42,90ꢀ%.
• AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds): 10,06ꢀ%
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es gibt keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
6. Es gibt keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder
des Vorstandes. Beschlüsse über Satzungsänderungen gemäß §ꢀ146 Abs. 1 AktG bedürfen – soweit nicht der
Unternehmensgegenstand betroffen ist – einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals. Für den Aufsichtsrat gilt das Rotationsprinzip, wonach jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrates
neu gewählt wird.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
7. Über das Gesetz hinausgehende Befugnisse der Mitglieder des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Genehmigtes Kapital:
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 4. Juli 2022 besteht die Ermächtigung des Vorstandes ge-
mäß §ꢀ169 Abs. 1 AktG das Grundkapital bis zum 1. Oktober 2027 um bis zu EUR 5.500.000,00 auf bis zu
EUR 16.500.000,00 zu erhöhen (Eintragungstatsache 66, Firmenbuch FN 98699x des Landesgerichtes Linz).
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten
bis zu einem maximalen Anteil von 10 (zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim
Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig
Prozent) unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten
5 (fünf) Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ% (zehn Prozent) des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Erwerb eigener Aktien gem. §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß §ꢀ65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10
(zehn) von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf
höchstens 10ꢀ% (zehn Prozent) über und geringstenfalls 20ꢀ% (zwanzig Prozent) unter dem durchschnittlichen
Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 (fünf) Börsehandelstage vor der
Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen
zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10ꢀ%
(zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und
dessen Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung umfasst jeweils auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Fabasoft
AG (§ꢀ66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebotes oder auf sonstige
gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.
Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie im Bestand der
Fabasoft AG befindliche eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Auf-
sichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien:
Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 4. Juli 2022 über die Ermächtigung, innerhalb von 5 (fünf)
Jahren, sohin bis einschließlich 4. Juli 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die im Bestand der Fabasoft AG be-
findlichen eigenen Aktien der Fabasoft AG auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
(i) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktien-
übertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen;
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(ii) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen;
(iii) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und
(iv)zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden; und hiebei die allgemeine Kaufmöglichkeit
der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und
auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann. Im Rahmen dessen
soll der Vorstand auch die Möglichkeit haben, die Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes, also über
ein dazwischengeschaltetes Kreditinstitut, anzubieten. In diesem Fall übernimmt das dazwischengeschaltete
Kreditinstitut die neuen Aktien mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zur Zeichnung anzubieten.
8. Bedeutende Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines
Übernahmeanbotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden mit Ausnahme
der unter Punkt 9 angeführten Angaben nicht bekanntgegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden
würde und die Gesellschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich zur Bekanntgabe ver-
pflichtet ist.
9. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichts-
ratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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JAHRESABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Fabasoft AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023, der Gewinn-
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-
VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grund-
sätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach
diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und
wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Finanzanlagen und zu Forderungen und sons-
tigen Vermögensgegenständen sowie in den Erläuterungen zur Bilanz und im Anlagespiegel zum 31. März 2023.
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
• Das Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der Fabasoft AG zum 31. März 2023 sind Anteile an verbundenen Unternehmen (36,2 Mio EUR)
und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (14,3 Mio EUR) ausgewiesen.
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Fabasoft AG, ob Anhaltspunkte für
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen.
Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung abgeschrieben.
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen sowie der
Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unter-
nehmen erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter.
Für den Abschluss besteht auf Grund dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen das Risiko, dass die
Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen nicht ordnungsgemäß bewertet sind und
folglich der Jahresüberschuss nicht zutreffend ermittelt ist. Das wesentliche Risiko besteht dabei insbesondere
in der Schätzung der zukünftigen Cashflows, welche zur Feststellung der Werthaltigkeit herangezogen werden.
Diese Cashflow-Schätzungen beinhalten Annahmen, die von zukünftigen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen
beeinflusst werden.
• Unsere Vorgangsweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
• Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen möglichen wesentlich
gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes durch das anteilige
Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen. Zudem haben wir in Gesprächen
mit den gesetzlichen Vertretern erörtert, ob darüberhinausgehende Anhaltspunkte für einen wesentlich ge-
sunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
127
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen, haben wir uns ein Verständ-
nis über den Planungsprozess und die Gestaltung und Einrichtung der diesbezüglichen internen Kontrollen
verschafft und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den aktuellen vom Aufsichtsrat
genehmigten Budgetzahlen sowie der Mittelfristplanung abgeglichen.
• Die wesentlichen wertbestimmenden Annahmen haben wir mit den verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
• Die Planungsgenauigkeit haben wir durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tat-
sächlich eingetretenen Werten beurteilt.
• Die Methodik zur Durchführung des Wertminderungstests sowie zur Ermittlung der Kapitalkostensätze haben
wir unter Einbindung unseres Bewertungsspezialisten nachvollzogen und beurteilt, ob sie den entsprechen-
den Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben
wir durch einen Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten hinsichtlich ihrer Angemessenheit
beurteilt und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
• Bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht bereits durch die Bewertung der Anteile
an verbundenen Unternehmen abgedeckt waren, haben wir weiters mittels Überfälligkeitsanalysen überprüft,
ob Wertberichtigungsbedarf bei diesen Positionen gegeben ist. Dabei haben wir auch die finanzielle Situation
der verbundenen Unternehmen gewürdigt.
• Abschließend haben wir untersucht, ob die Erläuterungen der Fabasoft AG zu Finanzanlagen und Forderun-
gen gegenüber verbundenen Unternehmen im Anhang vollständig und sachgerecht sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver-
treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rech-
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen
Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen
oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-
schaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Nutzern beeinflussen.
128
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund-
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grund-
lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer
Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen,
aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durch-
geführt.
• Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach §ꢀ243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
• Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen
Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im
Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Oktober 2022
vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr
beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. März 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Karer.
Linz, 26. Mai 2023
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder
Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt
Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des §ꢀ281 Abs 2 UGB zu beachten.
130
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir, Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann, Ing. Oliver Albl und Matthias Wodniok, als Vorstandsmitglieder und als
gesetzliche Vertreter der Fabasoft AG bestätigen, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards für die Berichterstattung aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens vermittelt und, dass
der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die
wesentlichen Chancen, Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beschreibt.
Linz, am 26. Mai 2023
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Fallmann e.h.
Ing. Oliver Albl e.h.
Matthias Wodniok e.h.
Vorsitzender des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
Mitglied des Vorstandes
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FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022/2023 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben
wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat der Fabasoft AG hielt am 7. Juni 2022, am 19. September 2022, am 6. Dezember 2022, und am
13. März 2023 reguläre Quartalssitzungen ab. Am 7. Juni 2022 und am 6. Dezember 2022 fanden weiters Sitzungen
des Prüfungsausschusses statt. Zusätzlich gab es Aufsichtsratssitzungen am 19. April 2022 und am 9. Mai 2022
fokussiert auf Vorstandsthemen und die Befassung mit dem Corporate Governance Kodex. Sämtliche Sitzungen
des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses fanden in Präsenz statt. Dabei haben jeweils sämtliche Mitglieder
des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses an den Sitzungen teilgenommen.
Zu den Sitzungen wurde fristgerecht mit einer informativen Tagesordnung eingeladen. Die jeweiligen Sitzungen,
sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Aufsichtsrat, waren durch Tischvorlagen ergänzt. Der Bericht des
Vorstandes anhand der Tischvorlagen erfolgt üblicherweise im Wege einer PowerPoint Präsentation. Die Inhalte
der Tischvorlagen werden vollständig und chronologisch durchgearbeitet. Durch diese Arbeitsmethode hat jedes
Mitglied im Gremium die Möglichkeit, ergänzende Fragen und/oder Anregungen, sowie Informationsbedarfe zu
thematisieren. Themenstellungen in der Gremialarbeit sowohl des Aufsichtsrates als auch des Prüfungsausschus-
ses waren die Berichterstattung, Erörterung und Prüfung zu Abweichungen im Zusammenhang mit Planzahlen,
sowie Unterstützungen im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung „Employer Branding“, allgemein die Unter-
nehmens- und Geschäftsentwicklung. Neben diesen formellen Sitzungsterminen, wie vorstehend beschrieben,
gab es bei Bedarf Gesprächsmöglichkeit mit dem Vorstand und Informationsaustausch. Der Vorstand unterstützt
durch seine kommunikative Tätigkeit die Aufgabenerfüllung im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.
Wesentliche Themen der Berichterstattung, Erörterung und Prüfung im Aufsichtsrat waren der Geschäftsverlauf
in den einzelnen Quartalen, die Abweichungsanalyse (insbesondere im Zusammenhang zum Budget), Vertriebs-
aktivitäten, Investitionen, Betriebsstandorte, die Personalentwicklung und allgemein die Unternehmens- und
Geschäftsentwicklung. Wie in allen Jahren ist das Budget für das kommende Geschäftsjahr 2023/2024 dem
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat zur Diskussion, Meinungsbildung und Abstimmung vorgelegt worden.
In der Sitzung vom 13. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fabasoft AG erstmalig eine Entsprechen-
serklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der (aktuellen) Fassung vom 28. April 2022 (bekannt
gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022) abgegeben und den Aktionär:innen der Gesellschaft neben der
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Corporate Governance
zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen damit die nachhaltige und langfristig positive Werte-
entwicklung und transparente Unternehmensfortentwicklung.
Die zum Abschlussprüfer der Fabasoft AG bestellte KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungsgesellschaft, Linz, und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesellschaft haben den Jahresabschluss
nach UGB zum 31. März 2023 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und Lagebericht) geprüft.
Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 nach IFRS (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung, Eigen-
kapitalveränderungsrechnung, Anhang und Lagebericht) wurde ebenfalls von KPMG Austria GmbH, Wirtschafts-
prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, und dem Prüfungsausschuss der Gesellschaft geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt und es wur-
den beide mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates der Gesell-
schaft hatte keine Einwendungen. Des Weiteren wurden auch die Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate
Governance) sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers nach Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über die
Prüfung des Jahresabschlusses gemäß UGB bzw. des Konzernabschlusses nach IFRS jeweils zum 31. März 2023
der Fabasoft AG durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Auch der gesonderte Vergütungsbericht
ist aufgestellt und Gegenstand der Überwachungstätigkeit im Ausschuss gewesen.
Somit hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30. Mai 2023 den Jahresabschluss und die vom Vorstand vor-
geschlagene Ergebnisverwendung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Linz, im Mai 2023
Dr. Friedrich Roithmayr e.h.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
FABASOFT JAHRESFINANZBERICHT 22/23
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